Protokoll der Sitzung vom 12.12.2007

(Widerspruch)

- Das Wort hat der Herr Abgeordnete Detlef Matthiessen als Spätmelder.

(Konrad Nabel [SPD]: Sag einfach, es tut dir leid!)

Meine Damen und Herren! Ich muss konzedieren ich habe das mit dem Kollegen Nabel noch einmal

(Lars Harms)

erörtert -, dass sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt haben, den Grünlandumbruch in dem genannten Bereich wieder aufzuheben. Das ändert aber nichts daran, dass unser Umweltabbauminister mit seiner Gesetzesvorlage genau das angestrebt hat und sich jetzt offensichtlich bei den Sozialdemokraten für diese Rücknahme des Abbaus eines ökologischen Standards bedankt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt bei der SPD)

Das ist das, was der Minister hier eben demonstriert hat.

Im Übrigen, Herr Minister: Sie sind immer der Erste, der in der Fläche Fischtreppen und Solgleiten voller Begeisterung einweiht. Nach dem Motto: „Beton statt Bildung“ machen Sie große Einweihungsfeiern. Was Sie in Ihrer Gewässerschutzpolitik aber versäumen, ist, die Denaturierung im Quellbereich aufzuheben und dort für naturnahe Zustände zu sorgen. Das führt dazu, dass Ihre Baggerfreunde zwar die schöne Solgleite oder die Fischtreppe bauen, aber der Fisch, wenn er es denn schafft, an den Quellbereich des Flusses zu schwimmen, keine Laichmöglichkeiten hat, weil er dort denaturierte Zustände vorfindet. Das ist ein wesentlicher Auftrag aus der Wasserrahmenrichtlinie, nämlich für naturnähere Zustände unserer Gewässer zu sorgen. Da handeln sie überhaupt nicht, Herr Minister.

Ihnen scheinen unsere Gewässer in Schleswig-Holstein egal zu sein.

(Zurufe)

Das geht aus Ihrer konkreten Politik hervor und das geht auch aus dem von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf eindeutig hervor.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich schließe damit die Beratung.

Ich lasse zunächst über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen - Damit ist der Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung, Drucksache 16/1738, mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, SSW gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion der FDP angenommen worden.

Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung Drucksache 16/1729 dem Umwelt- und Agrarausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 7, 29 und 35 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht (Landesverfassungsgerichts- gesetz - LVerfGG)

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 16/1497

Bericht und Beschlussempfehlung des Innenund Rechtsausschusses Drucksache 16/1746

b) Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Antrag der Fraktionen von CDU und SPD Drucksache 16/1766

c) Sitz des Landesverfassungsgerichts

Antrag der Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 16/1182 (neu)

Bericht und Beschlussempfehlung des Innenund Rechtsausschusses Drucksache 16/1754

Ich erteile zunächst dem Berichterstatter des Innenund Rechtsausschusses, Herrn Abgeordneten Kalinka, das Wort.

Frau Präsidentin! Wir haben in diesem Zusammenhang über zwei Dinge zu entscheiden gehabt, erstens über den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, den Entwurf eines Gesetzes über das Schleswig-Holsteinische Lan

(Detlef Matthiessen)

desverfassungsgericht, wie von Ihnen vorgetragen, Drucksache 16/1497. Der Innen- und Rechtsausschusses hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluss vom 12. Juli 2007 überwiesenen Gesetzentwurf für ein Landesverfassungsgerichtsgesetz in mehreren Sitzungen befasst und eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Er schloss seine Beratungen am 5. Dezember 2007 ab. Er empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf in der rechten Spalte der Gegenüberstellung der Ihnen vorliegenden Drucksache anzunehmen. Änderungen gegenüber der Ursprungsvorlage sind durch Fettdruck kenntlich gemacht.

Frau Präsidentin, Sie haben zweitens den Antrag der Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Sitz des Landesverfassungsgerichts, aufgerufen, der schon etwas länger vorliegt, nämlich seit Januar. Der Landtag hat diesen Antrag, Drucksache 16/1182 (neu) , durch Plenarbeschluss vom 25. Januar 2007 federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Finanzausschuss überwiesen. Beide Ausschüsse haben sich in mehreren Sitzungen mit der Vorlage befasst, der Innen- und Rechtsausschuss zuletzt am 5. Dezember 2007. Der beteiligte Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 26. April 2007 mit den Stimmten von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP beschlossen, zu dem Antrag kein Votum abzugeben, weil finanzielle Aspekte bei der Entscheidungsfindung eine untergeordnete Rolle spielten.

Angesichts der eingangs vorgetragenen Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses war es folgerichtig, als Innen- und Rechtsausschuss dem Landtag mit Zustimmung der Antragssteller einstimmig zu empfehlen, den Antrag Drucksache 16/1182 (neu) für erledigt zu erklären.

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU-Fraktion dem Fraktionsvorsitzenden , Herrn Dr. Johann Wadephul, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor gut einem Jahr haben wir die Verankerung eines Landesverfassungsgerichts in der Verfassung Schleswig-Holsteins beschlossen. Auf

grund dieser Entscheidung wird Schleswig-Holstein nun als letztes Bundesland in Deutschland ein eigenes Landesverfassungsgericht erhalten. Diese Grundentscheidung in der Verfassung stellt aber nur den ersten Schritt dar. Nicht umsonst steht notwendigerweise in Artikel 44 Abs. 5 der Landesverfassung: „Das Nähere regelt ein Gesetz.“

Notwendig war also die gründliche Erarbeitung des Entwurfs eines Landesverfassungsgerichtsgesetzes, in dem detaillierte Organisations- und Verfahrensvorschriften geregelt sind.

In diesem Rahmen wurde das übliche parlamentarische Anhörungsverfahren zu allen Punkten des Gesetzentwurfs durchgeführt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Rückmeldungen waren erfreulicherweise sehr positiv. So hat etwa der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts den Gesetzentwurf als rechtstechnisch gelungen bezeichnet. Dass er von allen Fraktionen des Landtages getragen wird, verdiene Respekt.

Ich darf in diesem Zusammenhang den Kolleginnen und Kollegen aus dem Innen- und Rechstausschuss meinen Dank aussprechen und insbesondere auch das Justizministerium - Herr Minister - in den Dank für die gute Zusammenarbeit bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs einschließen.

(Beifall)

In der Tat hat das Verfahren gezeigt, dass wir in diesem Bereich gemeinsam an einem Strang ziehen. Diese Geschlossenheit ist ein wichtiges Signal für ein derartiges Gericht, das über die Auslegung unserer Verfassung und die Vereinbarkeit von Rechtsnormen mit unserer Landesverfassung entscheiden soll.

Allerdings wird es zunächst keine generelle Zuständigkeit für Verfassungsbeschwerden geben, sondern nur für solche von Gemeinden und Gemeindeverbänden wegen der Verletzung des Rechts auf Selbstverwaltung. Eine sogenannte JedermannsVerfassungsbeschwerde würde die Einfügung eines Grundrechtskataloges in die Landesverfassung voraussetzen. Dies könnte auch wie in vielen anderen Landesverfassungen über eine Verweisung auf den Grundrechtskatalog des Grundgesetzes erfolgen. Meine Fraktion steht diesbezüglichen Überlegungen positiv gegenüber, Herr Kollege Kubicki. Ich erwarte eine positive Erörterung dieser Fragen innerhalb der Koalition und dieses Hauses.

(Beifall des Abgeordneten Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

(Werner Kalinka)

Wichtig ist natürlich auch, dass es letztlich gelungen ist, über den Sitz des neuen Landesverfassungsgerichts eine Verständigung gefunden zu haben. Wir haben nach ausführlicher Erörterung die Überzeugung gewonnen, dass Schleswig als Sitz des Oberverwaltungsgerichts, des Oberlandesgerichts und des Landessozialgerichts der richtige Standort ist.

(Vereinzelter Beifall)

Insgesamt gibt es beim Entwurf eines Landesverfassungsgerichtsgesetzes kaum Änderungsbedarf. Lediglich in einzelnen Punkten schlagen die Fraktionen Veränderungen vor. So erscheinen die Vollendung des 40. Lebensjahres und die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag als angemessene persönliche Voraussetzungen für die Verfassungsrichter. Die bisher vorgesehene Höchstaltersgrenze hielten wir hingegen nicht für sinnvoll, zumal die Richter ihr Amt ehrenamtlich ausüben. Geistige Präsenz und juristische Kompetenz sind nicht allein eine Frage des Alters.

(Beifall)

Des Weiteren waren noch Verfahrensfragen hinsichtlich der Richterwahl zu klären. Hierfür soll ein besonderer Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts gebildet werden. Ich halte es für angemessen, dass das Hohe Haus einen gesonderten Ausschuss bildet. Ohne den Mitgliedern des Innen- und Rechtsausschusses an dieser Stelle zu nahe treten zu wollen, Herr Abgeordneter Kalinka, halte ich es für angemessen, dass wir einen Ausschuss bilden, in dem eine gesonderte Besetzung vorgenommen werden kann. Hierfür ist die Geschäftsordnung entsprechend zu ändern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, insgesamt ist gewährleistet, dass unser Landesverfassungsgericht in absehbarer Zeit zu Beginn des neuen Jahres, wenn wir die personelle Besetzung vorgenommen haben werden, arbeitsfähig sein wird. Ich empfehle Ihnen, im Sinn des Vortrages des Herrn Berichterstatters zu beschließen.

(Beifall)