Ich glaube, dass ein guter Hebel dafür eine Enquetekommission sein könnte. Ich habe das schon einmal vorgeschlagen.
Ich meine, dass wir eine Enquetekommission haben sollten, gemeinsam von Hamburg und SchleswigHolstein besetzt, weil dann alle diese schwierigen Fragen - Finanzfragen, Probleme der Wirtschaft, der Raumordnung, Probleme der Verwaltungsstruktur und letztlich auch die Frage der Einigung in Detailfragen wie über eine gemeinsame Hauptstadt; Ole von Beust hat ja schon einmal gesagt, Hamburg müsse es nicht sein; ich gucke die Lübecker an, vielleicht gibt es ja eine neue Chance für die alte Hansestadt - zusammen mit Hamburg diskutiert werden können. Ich meine, es ist eine Aufgabe des Parlaments, dies zu tun, egal ob man zu der Entscheidung kommt, einen Nordstaat zu wollen oder nicht.
Das Parlament hat die Aufgabe, diese Frage einmal zu diskutieren und diesen Prozess zu begleiten. Dabei kann ja herauskommen, die beiden Staaten zu erhalten, aber Eckpunkte festzustellen, auf welcher Ebene die Zusammenarbeit weiterentwickelt werden soll. Ich glaube, es ist die Aufgabe des Parlamentes, sich mit dieser Frage intensiv auseinanderzusetzen.
Ich werde keinen Antrag dazu in das Parlament einbringen, weil ich nicht möchte, dass das eine parteipolitische Frage wird. Wenn wir zu der Entscheidung kommen, eine Enquetekommission einzusetzen, muss das eine Entscheidung sein, die von allen Fraktionen gemeinsam getroffen wird. Wir sollte alle gemeinsam darüber nachdenken. Deswegen werde ich keinen Antrag einbringen, sondern darauf warten, dass sich die anderen Fraktionen auch eine Meinung dazu bilden. Dann gucken wir mal, ob wir zusammenkommen. Ich würde mich jedenfalls freuen, wenn es dazu käme; denn es kann nicht sein, dass dieses Parlament in einer der zentralen Fragen der Zukunft des Landes den Vogel Strauß spielt und den Kopf in den Sand steckt.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Mediennachricht, dass die Staatskanzlei über eine Revitalisierung des Großflughafens Kaltenkirchen nachdenkt und das gutheißt, war für mich Anlass, nachzufragen, was denn der Hintergrund ist. Die Antwort auf die Kleine Anfrage war, dass das Gutachten des Instituts für Weltwirtschaft 40.000 € gekostet hat. Ich habe aber auch gefragt, was der Anlass war. Der Anlass war „Thematisierung eines im Koalitionsvertrags festgelegten Ziels, nämlich die Chancen und Potenziale zum Aufbau einer gemeinsamen Wirtschaftsregion zu untersuchen“. Hört! Hört!
Die wesentlichen Ergebnisse will ich Ihnen nicht vorenthalten - in kurzen dürren Worten -: „Pflege und Weiterentwicklung“ des „Humankapitals“, daher wird empfohlen, im Einzelnen weiter zu untersuchen; „gemeinsame Ausgestaltung der Außenhandelsförderung“ - na ja -; Befragung schleswigholsteinischer Entscheidungsträger vermittelt den „Wunsch nach einer verbesserten Ausschöpfung des Kooperationspotenzials“; bei der Infrastruktur sollen die Länderinteressen untereinander abstimmen; im Vergleich zu anderen denkbaren Optionen könnte Kaltenkirchen „von Vorteil sein“;
„clusterpolitische Kooperation“, da besteht ein „Koordinierungsbedarf“. „Für die Entwicklung des nördlichen Landesteils Schleswig-Holsteins erscheint eine verstärkte wirtschaftliche Integration mit Süddänemark sinnvoll zu sein“. Grundsätzlich muss „geklärt werden, welche konkrete Konturen eine gemeinsame Wirtschaftsregion“ haben sollte.
Meine Damen und Herren, offensichtlich war der Untersuchungsauftrag der Staatskanzlei so ideenlos und unkonkret, dass die Gutachter im Wesentlichen geantwortet haben: „könnte“, „sollte“, „würde“, „vielleicht“, gute Frage, sollte man vielleicht einmal darüber nachdenken. Dies finden wir auch. 40.000 € mögen eine kleine Summe sein, aber in einem im Wesentlichen schuldenfinanzierten Haushalt ist das eine offensichtliche Fehlausgabe und ein Dokument der Ideenlosigkeit und der Erteilung eines unkonkreten Auftrags an Untersucher. Es ist gar nicht mehr zu toppen, was die Staatskanzlei hier vorgelegt hat, Herr Ministerpräsident.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schließe damit die Beratung.
Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 16/1741 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Da kein Antrag gestellt wurde, betrachten wir den Tagesordnungspunkt als erledigt.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten und zur Änderung anderer Vorschriften
Ich erteile das Wort dem Berichterstatter des Umwelt- und Agrarausschusses, dem Herrn Abgeordneten Klaus Klinckhamer.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung über die Anstalt Schleswig-Holsteinischer Landesforsten und zur Änderung anderer Vorschriften durch Plenarbeschluss vom 12. September 2007 dem Umwelt- und Agrarausschuss zur Beratung überwiesen. Dieser hat den Gesetzentwurf in drei Sitzungen, zuletzt am 28. November 2007, beraten und empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP, den Gesetzentwurf in der Fassung der rechten Spalte der aus Drucksache 16/1739 zu entnehmenden Gegenüberstellung anzunehmen.
Neben dem Gesetzentwurf waren auch die Zusätzlichen Erläuterungen (Zielvereinbarungen) über die Erbringung besonderer Gemeinwohlleistungen durch die Anstalt Schleswig-Holsteinischer Landesforsten, Umdruck 16/2634, Gegenstand der Bera
tungen. Der Ausschuss empfiehlt mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deren Annahme. Der Finanzausschuss hat sich im Rahmen seines Selbstbefassungsrechts in seiner Sitzung am 6. Dezember 2007 ebenfalls damit beschäftigt und sich diesem Votum mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP angeschlossen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. - Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne damit die Aussprache und erteile das Wort für die CDU-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Hartmut Hamerich.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir vorab zwei, drei Sätze zur letzten Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses. Ich kann durchaus verstehen, dass bei dieser Sitzung eine Verärgerung bei der FDP dadurch hervorgerufen wurde, dass der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD zum Anstaltsgesetz kurzfristig auf den Tisch kam. Dafür möchte ich mich entschuldigen, es war aber dringend nötig, damit wir Einigkeit erzielen und die Ergebnisse der Anhörung einbauen konnten. Warum das dann aber nicht für den noch umfangreicheren Änderungsantrag der FDP galt, das verstehe ich wiederum nicht mehr. Er ist uns nämlich am selben Tag vorgelegt worden. Herr Kollege Hildebrand, aber das wird vielleicht Ihr Geheimnis bleiben.
Herr Kollege, erinnern Sie sich daran, dass die beiden Oppositionsfraktionen beantragt hatten, beide Änderungsanträge in einer der kommenden Sitzungen zu verhan
deln, und haben Sie zur Kenntnis genommen, dass im FDP-Antrag der Oktober des nächsten Jahres als Beginn der Geltung des Gesetzes skizziert worden ist? Wenn Sie dies hätten teilen können, hätte es uns genügend Beratungsmöglichkeit eröffnet.
- Zu Frage 1: Ich erinnere mich daran. Zu Frage 2: Selbstverständlich weiß ich auch das noch, aber wir haben anders beschlossen, weil wir einen Grundsatzbeschluss haben, das Gesetz zum 1. Januar umzusetzen.
Wir dürfen nicht vergessen, welche Leistungen die Mitarbeiter der Landesforstverwaltung in den letzten Jahrzehnten zum Wohl des Waldes und damit auch zum Wohl unseres Landes Schleswig-Holstein erbracht haben. Wir müssen mit in Betracht ziehen, dass heute wirtschaftliche Zwänge dazu führen, das Bewirtschaftungssystem des Landeswaldes zu modernisieren. Wir werden uns jetzt an die üblichen Standards anderer Landesanstalten in Deutschland anpassen.
Diese Reform ist mehr als überfällig. Wir haben das große Glück, dass die Holzmarktsituation dafür sorgt, unsere gesetzten ökonomischen Ziele relativ zeitnah zu erreichen, ohne dass wichtige ökologische Ziele vernachlässigt werden.
Das Gesetz sieht vor, dass die Anstalt zwei voneinander unterschiedliche Aufgabengebiete wahrnehmen wird. Erstens: der betriebswirtschaftliche Zweig. Hier werden aus 41 Förstereien 30 werden, das heißt, die Reviere werden vergrößert. Wir werden in Zukunft mit weniger Personal auskommen müssen und dadurch werden wir Dienstleistungen ausgliedern. Auch der hoheitliche Bereich der Forstverwaltung wird durch den Gesetzentwurf verschlankt. Aus sechs Forstämtern werden drei untere Forstbehörden, die erst einmal dem Ministerium unterstellt sein werden.
Die CDU-Fraktion hat von Anfang an als eine der wichtigen Voraussetzungen bei der Umwandlung des Landesbetriebs in eine Anstalt darauf geachtet, dass es nicht zu betriebsbedingten Kündigungen kommt, denn die Mitarbeiter der Landesforstverwaltung können am wenigsten für das Defizit, das im Landeswald bestand. Dennoch wird es zu Einschnitten im Personalbereich kommen müssen. Die personelle Ausstattung wird bis zum Ende des Jahres 2012 auf das notwendige Maß reduziert werden müssen. Das bedeutet, dass 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Forstwirten in eine andere Verwendung gehen müssen. Im Bereich der Beam
Bei allen Mitarbeitern, die in andere Funktionen umgesetzt werden müssen, wird sowohl das Land als auch die Anstalt alle notwendigen Anstrengungen unternehmen, um Versetzungen so sozialverträglich wie möglich zu gestalten. Den Mitarbeitern wird hierbei für den Fall der Änderung der Gesellschaftsform ohne Mehrheitsbeteiligung des Landes ein zeitlich begrenztes Rückkehrrecht bis zum 31. Dezember 2012 eingeräumt.
Ein weiterer wichtiger Grundsatz für uns ist, dass der Landeswald auch weiterhin nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit bewirtschaftet wird. Gemeinwohlleistungen werden von allen Besitzarten des Waldes erbracht, die Anstalt öffentlichen Rechts wird aber auch weiterhin zusätzliche Gemeinwohlleistungen zu erbringen haben. Diese zusätzlichen Gemeinwohlleistungen sind definiert. Sie werden in den zusätzlichen Erläuterungen (Zielver- einbarungen) definiert. Solche Leistungen sind natürlich nicht zum Nulltarif zu bekommen, dafür muss man bereit sein, Geld in die Hand zu nehmen, Geld aus unserem Haushalt.
Sie werden für den Zeitraum 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2010 abgeschlossen und danach sollen sie zeitlich an die Legislaturperiode des Landtages angepasst werden. Hierfür sind im Haushaltsjahr 2008 4,2 Millionen € vorgesehen. Diese Summe verringert sich in den beiden Folgejahren um jeweils 30.000 €, bedingt durch die Reduzierung um je einen Ausbildungsplatz per anno.
Sie sind in folgende Bereiche aufgegliedert: Erstens Waldpädagogik/Umweltbildung - hier nenne ich nur einige Ziele. Die wichtigste Rolle hierbei spielt sicherlich der Erlebniswald Trappenkamp. Die Waldpädagogik vor Ort findet weiterhin statt, denn Kindergärten, Schulen und Erwachsene sollen auch in Zukunft die Möglichkeit haben, ihren Wald erleben und kennenlernen zu können.
Zweitens die Erholungsleistungen. Hier geht es um die Bereitstellung, Unterhaltung und den Ausbau der Erholungsinfrastruktur. Sie sind gerade in unserem touristisch geprägten Schleswig-Holstein von grundlegender Bedeutung. Es geht weiter um die Erhaltung und Entwicklung spezieller Attraktio