daraus entsprechende Konsequenzen zu ziehen oder dass diese Themen auf Landesebene politisch begleitet werden. Vielleicht steckt dies noch in den Kinderschuhen.
Es ist begrüßenswert, dass sich die Kreise und kreisfreien Städte mit einer Vielfalt von gesundheitsrelevanten Fragen beschäftigt haben, die es verdienen, politisch bewertet zu werden. Es wurde schon lobend erwähnt: Der Kreis Nordfriesland hat zum Beispiel neben vielen anderen Themen die ärztliche Versorgung unter Berücksichtigung der niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte und deren Altersstruktur in der Zeit von 2003 bis 2007 aufgegriffen und trifft damit angesichts der jüngsten Entwicklung voll ins Schwarze.
So gibt es auch in anderen Kreisen und Städten Anregungen zur politischen Umsetzung. Dies muss besser kommuniziert werden, damit zeit- und kostenaufwendige Berichte nicht um das Berichtswesens willen ihren Zweck verfehlen. Für manche Entwicklung im Gesundheitswesen gibt es akuten Handlungsbedarf für die Politik. Insofern kann nicht erst abgewartet werden, bis der Bericht der Landesregierung einmal innerhalb von fünf Jahren erfolgt. Dabei möchte ich nicht schmälern, dass Sie mit den Landesgesundheitsberichten sehr viel erreicht haben.
Das Gesundheitsdienstgesetz ist ein gutes Instrument, Entwicklungen im Land aufmerksam zu beobachten, die der Gesundheit schaden. Unter Punkt 5 des Berichts der Landesregierung sind „zukünftige Initiativen des Landes und Ausblick“ benannt. Hier wird darauf hingewiesen - Frau Dr. Trauernicht hat es gerade ausdrücklich betont -, dass die Kommunen in der Wahl ihrer Themen für ihre Gesundheitsberichterstattung - wie vom Gesetzgeber gewünscht - frei sind. Ich bin mir nicht sicher, ob dies wirklich der richtige Weg ist. Jede Region hat
zwar ihre eigenen Strukturen und Probleme. Dennoch sollte man zwischen Pflicht und Kür unterscheiden, um bei herausragenden Themen zu vergleichbaren Ergebnissen zu kommen. Es geht letztlich nicht darum, dass ein Gesundheitsbericht zu irgend einem Thema pflichtgemäß erstellt wird, sondern darum, wie wir mit begrenzten Mitteln bei herausragenden Problemen Abhilfe schaffen können.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 2002 haben wir für die kommunale Gesundheitspolitik die Weichen neu gestellt. Mit dem Gesundheitsdienstgesetz haben wir die Aufgaben des Gesundheitsdienstes in die unmittelbare eigene Verantwortung der Kreise und kreisfreien Städte als pflichtige kommunale Selbstverwaltungsaufgabe gegeben.
Seinerzeit war zentraler neuer Bestandteil, dass wir von einem öffentlichen Gesundheitsdienst abgekehrt sind, der sich an festgelegten Zielen auszurichten hatte. Das neue Gesetz betont nunmehr die eigene Steuerung, die Gesundheitsziele werden jeweils durch die Kommunen vor Ort selbst definiert, und auch die Erreichung dieser Ziele wird von kommunaler Seite aus initiiert und koordiniert, wobei die Umsetzung nicht unbedingt nur durch die Kommune allein erfolgen muss.
Damit wollten wir die Voraussetzungen schaffen, um für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort ein flexibles, modernes Dienstleistungssystem organisieren zu können.
Der uns vorliegende Bericht zur Praxisausführung des Gesundheitsdienstgesetzes, für den ich mich auch im Namen meiner Fraktion ganz herzlich bei der Ministerin, insbesondere aber auch bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bedanken muss, zeigt auch, dass wir zwischenzeitlich eine gut funktionierende Gesundheitsberichterstattung haben. Das Land und auch die Kommunen arbeiten eng zusammen. Positiv bei aller Freiwilligkeit der Kommunen ist, dass sich die Beteiligten bemühen, einheitliche Standards zu entwickeln, damit es möglich wird, über die jeweiligen Kreisgrenzen hinweg vergleichbare Ergebnisse zu erzielen und auch analoge Angebote zu schaffen.
Ein Beispiel in diesem Zusammenhang sind die Schuleingangsuntersuchungen, über deren Ergebnisse jährlich berichtet wird, und die ganz offensichtlich relativ einheitlich in den Kommunen durchgeführt werden.
Andererseits wird auch deutlich, wie die Kommunen in ihrer Eigenverantwortung auch eigene gesundheitspolitische Akzente gesetzt haben. Das gilt zum Beispiel für das umfassende Thema der Kindergesundheit. Einige Kommunen haben ihren Schwerpunkt insbesondere auf den Bereich der Kinderzahnheilkunde ausgerichtet, andere haben ihr Spektrum auf weitere gesundheitliche Störungen wie Entwicklungsstörungen, gesunde Ernährung oder Übergewichtigkeit erweitert. Zum Beispiel in Neumünster: Dort gibt es einen hohen Anteil, den höchsten in Schleswig-Holstein, an übergewichtigen Kindern. Dort wurden inzwischen präventive gesundheitspolitische Maßnahmen vonseiten der Kommunen mit Partnern, zum Beispiel Kitas und Schulen, eingeleitet.
Auffällig ist, dass nur einige Kommunen das Thema Gesundheit für ältere Menschen bearbeiten, wie zum Beispiel die Stadt Lübeck, die bereits seit mehreren Jahren Berichterstattungen über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Erkrankungen auch im Zusammenhang mit stationärer Behandlung und Pflege veröffentlicht. Sie hat auch die allgemeinen Lebensbedingungen von Seniorinnen und Senioren besonders aufgearbeitet.
Warum dies in anderen Kreisen und kreisfreien Städten nicht in dieser Intensität erfolgt, kann man dem Bericht leider nicht entnehmen. Das gilt zum Beispiel auch für das Thema Basisgesundheitsberichterstattung für die gesamte Bevölkerung.
Neumünster hat seine Schwerpunkte im Bereich der Kindergesundheit. Lübeck, die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg und Nordfriesland haben sich zusätzlich zu der gesundheitlichen Situation der gesamten Bevölkerung geäußert, zum Beispiel zu Teilschwerpunkten wie die Inanspruchnahme von Angeboten und Leistungen des Gesundheitswesens, die ambulante Suchtkrankenhilfe, Beratung und Unterstützung von Patienten und Angehörigen, Selbsthilfegruppen, die gesundheitliche Lage der Bevölkerung, zum Beispiel Todesursachen und Verkehrsunfälle. Das sind also eine Vielzahl von Teilaspekten.
Mir ist deutlich geworden, dass diese unterschiedlichen Aussagen leider nicht vergleichbar sind. Das ist eben die Gratwanderung, wenn man einerseits den Kommunen freie Hand gibt, andererseits aber
sagt, wir wollen dieses möglicherweise irgendwann auch zusammenführen. Ich glaube, deshalb besteht an dieser Stelle Nachbesserungsbedarf, wenn wir für Schleswig-Holstein ein einheitliches Bild haben wollen.
Die bisherige Berichterstattung ermöglicht uns aber jetzt schon dort, wo Auffälligkeiten festgestellt wurden, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Ich möchte hier beispielhaft das Thema Verringerung der vorzeitigen Sterblichkeit an koronaren Herzerkrankungen nennen. Dieses können wir dem Bericht entnehmen. Ich will das hier nicht ausführen, weil meine Zeit ein bisschen knapp ist. Die Ministerin hat aber darauf hingewiesen.
Ich meine, dass wir mit der Neuordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes und dem Gesetz in der letzten Legislaturperiode einen richtigen, neuen Weg beschritten haben. Allerdings zeigt dieser Bericht auch auf, an welchen Stellen wir nachbessern müssten und könnten, zum Beispiel bei der Erstellung von einheitlichen Kriterien, Erhebungsdaten oder auch bei dem Thema Erhebungsstichtag. Der ist in den Kommunen ganz unterschiedlich festgelegt worden. Möglicherweise kann man sich an diesen Stellen annähern.
Ich frage mich auch, ob es nicht möglich ist, mit den Kommunen an einigen Stellen Schwerpunkte inhaltlich noch genauer zu vereinbaren, und zwar bei gesundheitspolitischen Themen, die landesweit gleichermaßen von Interesse sein könnten, wie zum Beispiel die Themen Älterwerden, Pflege, Seniorengesundheit, allgemeine Sterblichkeitsrate oder zum Beispiel das Thema Armut und gesundheitliche Beeinträchtigung. Solche Fragen und darüber, wie einheitliche Standards bei aller Freiwilligkeit und Selbstständigkeit der Kommunen gemeinsam entwickelt werden können, sollten wir im Ausschuss beraten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die beiden Kolleginnen, die vor mir geredet haben, haben hinreichend erklärt, warum, weshalb und wieso wir uns heute mit diesem Bericht auseinandersetzen müssen. Ich will mich deswegen - aus
Erstens. Die Freiheit der Kommunen, eigene Gesundheitsziele vor Ort wahrzunehmen, geht nicht ganz so weit, wie es im Rahmen der Gesetzesberatung damals dargestellt worden ist. Denn - durchaus sinnvolle - Landesvorgaben zur einheitlichen Datenerhebung im Bereich der Kinder- und Jugendgesundheit, zur einheitlichen Durchführung von Einschulungsuntersuchungen oder zu Infektionskrankheiten schränken diese Freiheiten selbstverständlich ein.
Zweitens. Die Gesundheitsberichterstattung einzelner Kreise scheint sich auf die Erhebung der vom Land vorgegebenen Daten zu erschöpfen - oder sie befindet sich auch nach 6 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes immer noch in der Aufbauphase. Liebe Kollegin Sassen, da von Kinderschuhen zu sprechen, haben Sie noch charmant ausgedrückt, ich würde sagen: Diese Kinderschuhe sind schon ziemlich ausgelatscht. So liegen beispielsweise von einigen Kreisen, etwa vom Kreis Plön oder vom Kreis Pinneberg, keine weitergehenden Berichte vor.
Drittens. Die Vielfalt der speziellen Gesundheitsberichte zu unterschiedlichen Themenbereichen machten deutlich, dass Kommunen nicht nur ihre Freiheiten genutzt, sondern auch spezifische Schwerpunkte gesetzt haben: Sei es über den Gesundheitsstatus von Kindergartenkindern, die Sterblichkeit und Mortalität, die Zahngesundheit, den Gesundheitsstatus von Senioren oder über die Ressourcen im öffentlichen Gesundheitswesen.
Viertens. Die Abteilung von Handlungsempfehlungen aus den einzelnen Berichten kommt in dem Bericht der Landesregierung eindeutig zu kurz. Wenn die Gesundheitsberichte auch als Grundlage für gesundheitspolitisches Handeln verstanden werden sollen, dann wäre es sinnvoll gewesen, auch umfassender darzustellen, welche Maßnahmen bisher konkret vor Ort getroffen worden sind, um die Handlungsempfehlungen auch umzusetzen.
Ich nehme gern das Beispiel von übergewichtigen Kindern aus dem Raum Neumünster auf. Denn hier reicht eine exemplarische Darstellung allein nicht aus. Es wird in dem Bericht auf Seite 37 noch einmal auf die Kampagne ,,OptiKids" eingegangen. Auf die Fragen der FDP-Fraktion im Rahmen der jetzigen Haushaltsberatungen, warum diese Kampagne weggefallen sei, lautete die Antwort - ich zi
Auf eine fast gleichlautende Frage von Bündnis 90/Die Grünen wurde geantwortet: ,,Mit dem Projekt ,OptiKids-lebensleicht’ ist nicht begonnen worden".
Frau Ministerin, ich frage Sie: Wurde das Programm nicht umgesetzt oder wurde damit noch nicht begonnen? Haben Sie vor, es umzusetzen, oder haben Sie vor, damit irgendwann zu beginnen? Hat das Projekt stattgefunden, sodass die Region Neumünster davon profitieren konnte - ja oder nein? Das würden wir ganz gern wissen.
Welche weitere Hilfestellung und Unterstützung vonseiten des Landes den Kommunen beim Aufbau ihrer Gesundheitsberichterstattung gegeben werden kann, sollte im Ausschuss noch einmal etwas ausführlicher besprochen werden, als Sie das heute in Ihrer Berichterstattung getan haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, Sie haben sehr charmant, ausführlich und anschaulich beschrieben, was die Landesregierung und einzelne Kommunen tun. Diese Dingen finden sich in dem Bericht in dieser konkreten Ausgestaltung leider nur in ganz wenigen Beispielen wieder. Vielleicht hätten Sie den Bericht schreiben sollen. Ich sage das in aller Vorsicht, denn ich weiß, wie viel Arbeit es ist, die Zahlen von den Kommunen zu bekommen. Als Quintessenz kann ich nur sagen: Die meisten Gesundheitsämter werden - soweit es dem Bericht zu entnehmen ist - ihren strategischen Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz nicht gerecht.
gaben entlastet, damit sie sich moderner Gesundheitspräventionen und Intervention widmen können. Dazu gehören zum Beispiel die Kooperation und Koordination von Institutionen und Versorgungsanbietern im Gesundheitsbereich, die Verhaltens- und Verhältnisprävention, die konkrete Gesundheitshilfe für Menschen mit Behinderung, für Obdachlose und zum Teil auch für sich in prekären Gesundheitssituationen befindende Migrantinnen und Migranten sowie der umweltbezogene Gesundheitsschutz. Die Gesundheitsämter sollten explizit sektorenübergreifend - das heißt sowohl was ambulante und stationäre Angebote als auch was die einzelnen Ressorts der Kommunalverwaltung betrifft - Initiativen für gesunde Lebensbedingungen vorantreiben. Die kommunale Gesundheitsberichterstattung ist also kein Selbstzweck, sondern die Grundlage für ein gemeinsames Handeln der verschiedenen Gesundheitsdienstleister und kommunalen Akteure.
Dazu gehören Kindertagesstätten, Schulen und soziale Beratungseinrichtungen ebenso wie die Bereiche Verkehrsplanung und Umweltämter. Wir haben hier schon reichlich über das Thema Kinderarmut gestritten. Vor diesem Hintergrund ist es erstaunlich, wie wenig man zu diesem Thema in diesem Bericht findet.
Eine regelmäßige Berichterstattung kann gezielte Schwerpunkte setzen und hat den Zweck, alle paar Jahre Auskunft über den Erfolg der Bemühungen zu geben. So weit scheinen wir aber noch nicht gekommen zu sein.
Die Hansestadt Lübeck wurde hier lobend erwähnt. Ich kenne die Berichte, die Sie hier angesprochen haben. Das sind wunderbare Statistikberichte, aber darin steht nicht: Wir haben Maßnahme X im Jahr 2000 begonnen, im Jahr 2005 hatten wir dieses oder jenes Ergebnis. So etwas findet sich leider nicht in dem Bericht, weil die Maßnahme X im Zweifelsfall nicht von der Kommune finanziert worden ist. Das ist also das Problem. Eine tabellarische Auswertung ist zwar interessant und wichtig, sie ist aber nicht das, was wir mit dem Ziel Gesundheitsberichterstattung verbunden haben. Es geht nicht um reine Statistiken, es geht um ein strategisches Instrument für gesundheitsförderndes Handeln.
An dieser Stelle haben wir vielleicht noch einige positive Dinge herauszuheben. Es wird gesagt, Armut wirke sich negativ auf die Gesundheit aus; sie wird auch über den Impfstatus verbessert. Hier ist