Protokoll der Sitzung vom 13.11.2008

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Lars Harms und erteile nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung für einen Kurzbeitrag dem Herrn Abgeordneten Dr. Henning Höppner das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fühle mich aufgefordert, zu dem Vorschlag von Frau Heinold Stellung zu nehmen, einmal nach Skandinavien zu schauen. Ich möchte sehr deutlich machen, dass die Privatschulen im Königreich Dänemark mit einem Kostensatz von 75 % der laufenden Kosten gefördert werden,

(Günter Neugebauer [SPD]: Aha!)

was noch deutlich unter dem liegt, was wir in Schleswig-Holstein als Förderanteil an die freien Schulen weiterreichen.

(Beifall bei der SPD - Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Skandinavi- en ist mehr als Dänemark!)

Für die Landesregierung erteile ich der Frau Ministerin Ute Erdsiek-Rave das Wort.

(Unruhe)

- Ich bitte um Aufmerksamkeit für die Ministerin!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Heinold, Herr Dr. Klug, für mich ist dies heute keine vorrangig politisch-ideologische Debatte. Die Sätze, die hier zur Rolle der freien Schulen in Schleswig-Holstein gefallen sind - dass sie eine Bereicherung der Schullandschaft darstellen, dass dort viele Ideen bestehen, die im öffentlichen Schulsystem aufgegriffen worden sind -, kann ich unterschreiben, und das habe auch ich immer wieder gesagt.

(Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Das haben die Schulen aber nicht gespürt!)

- Ich glaube schon, dass sie das recht gut einschätzen können. - Eine politisch-ideologische Debatte wird es für mich immer dann, wenn die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, dass nämlich Kinder aus finanziell eher schwächeren Familien nicht durch Elternbeiträge benachteiligt werden dürfen, nicht berücksichtigt werden. Wenn also das soge

nannte Sonderungsverbot nicht eingehalten wird, dann wird es in meinen Augen kritisch. Ich hoffe, dass alle diese Ansicht teilen.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Deshalb müssen sie auch ordentlich gefördert werden!)

Ich kann den Sätzen zu Skandinavien gern noch etwas hinzufügen. Skandinavien ist ja kein monolithischer Block. Dort gibt es unterschiedliche Regierungen. Wir sollten uns abgewöhnen, von Skandinavien zu reden, und ein bisschen genauer hinschauen. Wenn wir uns beispielsweise Schweden anschauen, das seine Privatschulfinanzierung deutlich verändert hat, stellen wir fest, dieses Land erlebt derzeit einen Boom der Gründung von Privatschulen.

Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn man da genauer hinschaut, wird man wirklich kritisch. Da sind inzwischen jede Menge kommerzielle Firmen am Werk, die mit freien Schulen Geld verdienen wollen. Da hört es für mich auf. Ich finde, dass das Schulwesen nicht zur Profitmaximierung geeignet ist. Das können Sie gern als politische Aussage werten.

(Beifall bei SPD, SSW und der Abgeordne- ten Ursula Sassen [CDU])

Wir sollten uns vielleicht genauer ansehen, was die in Schweden machen und was das für Effekte hat.

Aber ich will dazu nicht weiter reden, sondern zu Ihrem Gesetzentwurf kommen. Für unser Schulgesetz gilt, was für andere Gesetze auch gilt. Da gibt es sensible und weniger sensible Bereiche. Die Regelung der Ersatzschulfinanzierung ist ein sehr sensibler Bereich. Jede kleine Änderung kann an anderen Stellen große Auswirkungen haben.

(Günter Neugebauer [SPD]: Sehr richtig!)

Ich will das an ein paar Beispielen belegen und vorweg sagen, dass mich der Gesetzentwurf, den die Grünen eingebracht haben, an einen Bauherrn erinnert, der sein Haus vergrößern will: hier eine Wand einreißen, dort anbauen und am Ende noch eine Gaube aufs Dach. Dann kommt der Statiker und sagt, warum das so einfach nicht geht und warum der Bauherr - wenn er das alles will - einen viel höheren Kredit aufnehmen muss, als er bedienen kann. Im Fall dieses Entwurfs müssen wir sozusagen die Rolle des Statikers einnehmen. Wir müssen darauf achten, dass die Gesamtstatik nicht ins Wanken gerät, sowohl im Schulgesetz als auch im Haushalt. Ich will das an ein paar Beispielen belegen.

Ich rate entschieden davon ab, die Ersatzschulfinanzierung auf die Weise, wie Sie es vorgeschlagen haben, neu zu regeln. Es führt nämlich nicht nur zu erheblichen finanziellen Mehraufwendungen, die im Landeshaushalt nicht aufgefangen werden können. Entlastende Wirkung haben zwar die Streichung der Zuschüsse zu Bauinvestitionen und die Berücksichtigung der durchschnittlichen Versorgungsbezüge bei gleichzeitiger Neuregelung für die Zuschüsse der Waldorfschulen. Das kann aber nicht ansatzweise auffangen, was die übrigen Regelungen im Gesetzentwurf auslösen würden. Um nur einiges zu nennen: Schon die Einbeziehung der Investitionskosten hätte Mehrkosten in Höhe von 1,3 Millionen € zur Folge. Eine Umstellung auf aktuelle Schülerkostensätze sowie die gleichzeitige Anhebung der Sätze auf 85 % würde im Vergleich zu den derzeit gültigen Schülerkostensätzen zu einer Mehrbelastung in Höhe von etwa 4,9 Millionen € führen.

Weitere erhebliche Mehrausgaben würden unter anderem dadurch ausgelöst, dass die gerade erst zum 1. Januar 2008 auf zwei Jahre verkürzte Wartefrist für die Bezuschussung faktisch auf nur noch ein Jahr reduziert wird. Auch das kann ich nicht gutheißen, weil ich finde, dass sich freie Schulen in der Gründungsphase auch einer Beurteilung stellen müssen, ob sie sie Bedingungen, unter denen sie angetreten sind, wirklich einhalten können. Es ist wichtig, sich auf einen Zeitraum von zwei Jahren zu einigen. Das ist das Mindeste, was man dafür braucht, und wir haben uns ja schon auf eine Verkürzung geeinigt.

(Beifall bei der SPD)

Hinzu kommt, dass sich der Gesetzentwurf auch auf die Bezuschussung der Schulen der dänischen Minderheit auswirkt. Ohnehin sind die Berechnungsgrößen, die den Zuschüssen zugrunde liegen, nicht statisch, sondern schwankend und schwer zu prognostizieren. Deswegen ist äußerste Vorsicht geboten, wenn man an den Stellschrauben dieses Finanzierungssystems dreht.

Immer wenn es um zusätzliche Ausgaben in Millionenhöhe geht, kommt die Frage: Woher wollen Sie das Geld nehmen? Wir führen natürlich heute keine Haushaltsdebatte, aber die Verabschiedung des Haushalts steht unmittelbar bevor. Die Landesregierung sah sich nicht in der Lage, entsprechende Mehrkosten, die ich hier genannt habe, in den Haushaltsentwurf einzustellen.

Der ursprüngliche Auslöser für diesen Gesetzentwurf - daran will ich zum Schluss noch einmal erin

nern - war die Diskussion über die Einbußen der freien Schulen, die wir vor einem Jahr hatten. Dabei ging es um die Auswirkungen der neuen Weihnachtsgeldregelungen für beamtete Lehrkräfte auf die Zuschüsse an freie Schulträger. Diese Einbußen haben wir vermieden. Das war schon nicht einfach umzusetzen, und das war schon eine erhebliche Anstrengung, die wir unternommen haben, um die Arbeit der Schulen zu sichern. Dieser Schritt ist von den Trägern der freien Schulen auch honoriert worden, denn ihnen ist durchaus bewusst, in welcher Haushaltslage das Land steckt.

Für eine weitergehende Lösung, die weit über das hinausgeht, was wir bisher hatten, gibt es derzeit im Landeshaushalt meiner Auffassung nach keine Möglichkeit.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Ich danke der Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/1563 (neu) mit den Stimmen der Fraktionen CDU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und des SSW abgelehnt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in die Mittagspause gehen, rufe ich Tagesordnungspunkt 16 auf:

Moorschutzprogramm für Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktionen von CDU und SPD Drucksache 16/2272

Erlauben Sie mir die geschäftsleitende Bemerkung: Die Fraktionen haben sich darauf geeinigt, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache an den Ausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Enthaltungen? Damit ist das einstimmig so beschlossen.

Dann wünsche ich Ihnen einen guten Appetit. Wir setzen die Tagung um 15 Uhr fort. Die Sitzung ist unterbrochen.

(Ministerin Ute Erdsiek-Rave)

(Unterbrechung: 12:56 bis 15:03 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir möchten nun nach der Mittagspause mit den Tagesordnungspunkten 21 und 23 weitermachen.

Bevor ich diese Tagesordnungspunkte aufrufe, begrüßen Sie bitte mit mir auf der Tribüne die Hermann-Ehlers-Akademie mit Berufsoffizieren der Luftwaffe sowie - das freut mich besonders; ich denke, dafür haben Sie Verständnis - Mitglieder des DRK-Ortsverbandes Eggebek. - Herzlich willkommen bei uns im Landeshaus!

(Beifall)

Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 21 und 23 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Dem Bildungsgipfel müssen Taten folgen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/2292

b) Bericht zum „Bildungsgipfel“

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/2294

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Mit dem Antrag zu b) wird ein mündlicher Bericht in dieser Tagung erbeten. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann bitte ich zunächst Herrn Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen um den Bericht.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Signal, das vom Bildungsgipfel in Dresden ausging, ist ein gutes Signal. Es ist nämlich Folgendes unmissverständlich deutlich geworden: Bildung ist wertvoll, gute Bildung kostet aber auch Geld.

Die Ministerpräsidenten der Länder sind sich darin einig, dass wir in den letzten Jahren wichtige Weichen gestellt haben, um in den Ländern die Zukunft