Das operative Geschäft wird auf die neue Gesellschaft übergehen. Die Eigentumsverhältnisse sind so, wie sie beschrieben wurden: 51 % UK S-H, 49 % Konsortium. Insofern ist rechtlich klar, wie die Verhältnisse sind. Bei der Fragestellung, für welches Instrument man sich entscheidet, hat es unterschiedliche Überlegungen gegeben, die eine Rolle gespielt haben. Zum einen gab es einen Wirt
schaftlichkeitsvergleich. Im Servicebereich hat sich dieses Modell als das wirtschaftlichste Modell für das UK S-H erwiesen. Aus diesem Grund ist es gewählt worden.
Im Bereich der Medizintechnik war der Managementvertrag wirtschaftlich einer Ausgründung überlegen. Deshalb wurde der Managementvertrag gewählt.
Man muss aber auch sagen, dass wir zum Beispiel im IT-Bereich die Situation hatten, dass bestimmte interessante Partner, die anfangs im Bieterverfahren mit dabei waren, am Ende abgesprungen sind, weil die Vorgaben des Tarifvertrags ebenso wie - so glaube ich - die politische Mehrheit hier im Haus dahin gehend sind zu sagen, es solle nur eine 49 %-ige Beteiligung geben. Insofern waren vielschichtige Abwägungen zu treffen. Es waren auch Vergleiche der Wirtschaftlichkeit mit Bezug auf die verschiedenen Rahmenbedingungen zu treffen. In allen Bereichen hat es eine jeweils eigenständige und unterschiedliche Abwägung gegeben.
Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, dass ein großer Teil der Produktivitätssteigerung durch Verdichtung von Arbeit und Mehrbelastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erreicht werden soll? Wird daran gedacht, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirtschaftlich an diesen Produktionssteigerungen teilhaben zu lassen?
Eine Teilhabe an den Produktivitätssteigerungen ist mir nicht bekannt. Soweit ich weiß, ist diese auch nicht Gegenstand der Arbeitsverträge. Ansonsten habe ich darauf Bezug genommen, dass diese Modelle wirtschaftlich dadurch funktionieren, dass es eine Produktivitätssteigerung gibt, die meistens damit einhergeht, wenn ein privat gemanagter Bereich dies übernimmt. Das ist bei solchen Modellen in der Regel der Fall.
Ich möchte dem ein bisschen den Stachel der Neuigkeit nehmen. Es ist nicht so, dass wir am UK S-H in Schleswig-Holstein ein Pilotprojekt machen, das in Deutschland noch nie stattgefunden hat. Was die Krankenhäuser insgesamt anbelangt, sind wir, was solche Modelle anbelangt, eher ein Nachzügler. Wir sind es auch im Vergleich der Universitätsklinika. Ich sagte schon, dass die Firma Vanguard zum ersten Mal 1990 einen Vertrag mit dem Universitätsklinikum in Tübingen abgeschlossen hat. Ich verweise darauf, dass die Charité - ich glaube vor vier Jahren unter großer medialer Begleitung so etwas in einem großen Paket nach außen vergeben hat. Ich kann Ihnen versichern, dass die Fehler, die die Charité bei ihrem Modell gemacht hat, bei dem Modell für das UK S-H berücksichtigt worden sind.
Ich habe es richtig verstanden, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht an den Produktivitätsgewinnen beteiligt werden sollen?
Auf die vage Frage, ob sie beteiligt werden, kann ich genauso vage antworten, dass mir dies nach Durchsicht der Verträge nicht bekannt ist.
Eine Zusatzfrage dazu: Sie haben gesagt, dass durch einen privaten Investor Managementqualität in diesen Bereich kommt. Können Sie mir sagen, wer politisch dafür verantwortlich ist, dass es in diesem Bereich bisher keine Managementqualität oder nicht genügend Managementqualität gibt?
Sie können davon ausgehen, dass wir, von denen Sie meinen, dass sie politisch verantwortlich sind, unseren Teil der politischen Verantwortung vor allem dafür tragen, dass wir in den vergangenen Jahren versucht haben, das Steuerungswissen für das UK S-H so weit aufzubereiten, dass wir endlich steuern können. Die vorliegenden Verträge sind ein Produkt dieser Steuerung.
Herr Minister de Jager, ich frage Sie: Welche Fehler sind im Bereich der Charité gemacht worden? Wie können wir verhindern, dass dieselben Fehler auch hier in Kiel und Lübeck passieren? Ich erinnere dabei noch einmal an meine Frage nach der Patientenversorgung.
Das ist eine etwas prekäre Frage. Ich kann Ihnen kein Gesamturteil über die Charité geben. Ohne dass ich etwas Schlechtes über die Charité sagen will, kann ich nur von meinem Besuch der Charité berichten. Bei diesem Besuch habe ich mich mit diesen Dingen beschäftigt. Ein Beispiel würde vielleicht endlich Ihre Frage nach der Patientenversorgung beantworten. Ein Problem, das offenbar in Teilen der Verträge der Charité aufgetreten ist, ist das Problem, dass es keine sehr präzisen Vereinbarungen über bestimmte Service-Levels gab. Es gab auch keine konkreten Absprachen darüber, wann etwas zu geschehen hat.
Ein ganz banales Beispiel: Bei der Sterilisation hat die Charité Verträge gemacht, die besagen, dass dreimal im Jahr gewartet wird. Dies führte dazu, dass ein Sterilisationsgerät dann, wenn es kaputt war, nicht sofort ersetzt wurde. Der Vertragspartner sagte vielmehr, wir warten bis zum nächsten Wartungstermin. Das bedeutete für die Beschäftigten und für die Patienten einen erheblichen Umstand und einen erheblichen Nachteil, weil diese Dinge dann woanders gemacht werden mussten. Aus diesen Erfahrungen ist im Übrigen gelernt worden. Deshalb sind Service-Levels eingebaut worden, die haargenau solche Fehler vermeiden.
Zunächst möchte ich einen Hinweis geben. Angesichts einiger dezenter Hinweise darauf, dass die halbe Stunde um ist, weise ich darauf hin, dass die Geschäftsordnung keine zeitliche Begrenzung der Fragestunde vorsieht. Das haben Sie befürchtet, Herr Minister? - Vor diesem Hintergrund gebe ich der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk das Wort zu einer weiteren Zusatzfrage.
Herr Minister, das ist eine ganz kurze Frage; sie bezieht sich noch einmal auf die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Küche. Erfahrungen aus anderen Bereichen sagen, dass solche Wirtschaftlichkeits
berechnungen häufig damit zusammenhängen, dass Tarife geändert wurden. Können Sie im Einzelnen darlegen, wieso man gerade im Bereich der Küche zu einer wirtschaftlicheren Berechnung kommt?
Das ist vor allem eine Frage der Investitionen. Die Erneuerungen, die gemacht werden müssen, würden fast doppelt so teuer sein, wenn das UK S-H diese selbst machen würde. Ich meine, dies ausgeführt zu haben. Es wäre doppelt so teuer, als wenn eine ausgegründete und privatrechtlich betriebene Gesellschaft dies machen würde.
Das ist einer der Gründe, die für dieses Modell sprechen. Das hat damit zu tun, dass Private, die dort hineingehen, bestimmte standardisierte Verfahren haben, dass sie anders einkaufen und ausschreiben können. Das führt dann dazu, dass allein im investiven Bereich diese Dinge günstiger sind. Das ist ein erheblicher Teil, übrigens auch der wirtschaftliche Vorteil.
Herr Minister de Jager, Sie haben vorhin gesagt, dass Sie von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens Vanguard gewusst hätten und deshalb dazu keine Zeitung zu lesen brauchten. Ich würde gern wissen - da Sie gesagt haben, dass Sie mehr Managementqualität für das Universitätsklinikum einkaufen wollten -, ob es aus Ihrer Sicht für Managementqualität spricht, wenn ein Unternehmen kurz vor der Pleite und der führende Manager sozusagen mit einem Fuß im Gefängnis steht?
Zweitens möchte ich wissen, ob Sie die finanzielle Qualität der anderen Konsortialpartner überprüft haben, und ob Sie in dem Kontext glauben, dass es ein Vertrauensbeweis für die Mitarbeiter ist, dass diese für die Haftungsrisiken eintreten müssen, wenn Vanguard pleitegeht.
Erstens habe ich nicht gesagt, dass ich keine Zeitung zu lesen brauchte, sondern ich habe nur gesagt, dass ich die „Financial Times Deutschland“
Zur anderen Fragestellung: Es war übrigens nicht im Zusammenhang mit den Wertungen im Vergabeverfahren die Frage, ob und wie einzelne Mitarbeiter oder auch Führungskräfte von Vanguard sich verhalten haben, sondern es war zu bewerten, ob sie als Vertragspartner weiter zur Verfügung stehen. Es war weiter zu bewerten, ob die Qualität, die eingefordert wird von den Konsortialpartnern von Vanguard erreicht werden kann. Das ist nach der Auswertung positiv beantwortet worden.
Herr Minister, teilen Sie meine Auffassung, dass es relativ wenig Sinn macht, Ausschussberatungen im Rahmen einer Fragestunde im Plenum zu führen?
Meine Damen und Herren, angesichts der Frage von Herrn Kubicki weise ich auch noch einmal geschäftsleitend darauf hin, dass die Zusatzfragen im Zusammenhang mit der ersten Frage stehen müssen.
(Lachen bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Schä- men, schämen! - Herlich Marie Todsen-Ree- se [CDU]: Ausgerechnet Herr Stegner! - Weitere Zurufe von der CDU)
Meine Damen und Herren, ich bitte um Ruhe. Weitere Wortmeldungen zur Fragestunde liegen nicht vor, damit ist die Fragestunde beendet.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes für den Landtag von Schleswig-Holstein (Landeswahlgesetz - LWahlG)
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile Herrn Abgeordneten Thorsten Fürter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind es ja gewohnt, heutzutage in großen Zahlen zu denken. Wenn es um Staatshilfen für Banken oder die Vergütungen von Managern geht, reden wir über Millionen und Milliarden. Manchmal - ein Meisterstück der politischen Strategie - werden aus Beträgen, die früher noch Millionen waren, über Nacht in einer sprichwörtlichen Nacht- und Nebelaktion Milliarden. Dagegen stelle ich heute eine andere Zahl: 27.495.
27.495 nimmt sich erst einmal bescheiden aus. Aber wenn es um die Demokratie geht, sind 27.495 nicht bescheiden, keine Peanuts. Sie sind ein handfester Totalschaden der Demokratie, verursacht durch das derzeit gültige Wahlrecht. Diesen Totalschaden wollen und müssen wir beseitigen.
SPD, Grüne, die LINKE und SSW kamen bei der Landtagswahl auf 772.445 Stimmen. CDU und FDP haben zusammen 744.950 Stimmen. Da sind sie wieder, die 27.495 Stimmen, die Ihrer Regierung fehlen. Die Sitzverteilung gibt diesen klaren Wählerauftrag nicht wieder. Da haben CDU und FDP fünf Sitze mehr, als die Oppositionsparteien zusammen.
Das kann nicht richtig sein. Eine so enorme Verschiebung des Willens der Wählerinnen und Wähler darf es in einer Demokratie nicht wieder geben.