Dann will ich noch einmal auf den sehr verehrten Herrn Dr. Garg zurückkommen, der heute so angenehm leise gesprochen hat und bei anderen bemerkt hat, dass sie lauter sprächen. Es ist wirklich klasse, wie Sie sich weiterentwickeln. Aber Sie haben nach der gemeinsamen Idee gefragt, die diese Koalition hat. Die Frage will ich Ihnen gern beantworten. Die gemeinsame Idee dieser Koalition aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und dem SSW ist, dass wir die Schuldenbremse einhalten wollen, dass wir aber in die Zukunft unseres Landes investieren, nämlich in gerechte Bildung, in die Eindämmung des Klimawandels, mit guter Arbeit, mit soliden Finanzen und mit einem Sozialstaat, der mit den Bürgern und Bürgerinnen auch redet und nicht einfach Dinge von oben verkündet. Das, sehr verehrter Herr Dr. Garg, unterscheidet uns nun massiv von der Koalition, der Sie angehört haben, und der Regierung, in der Sie gewesen sind. Ich vermute, dass das auch der Unterschied ist, aufgrund dessen sich die Bürgerinnen und Bürger - das ist auch noch eine Antwort auf die Zwischenfrage vom Kollegen Kubicki - für einen Wechsel entschieden haben.
Allein der Punkt, dass sich Herr Kubicki heute hingestellt und gesagt hat, wir hätten ein Riesenproblem und ein Riesenrisiko, wenn wir die Lotterie
geschichte so regeln würden, wie 15 andere Länder das tun, und nicht das fortsetzen, was er und Herr Arp hier vertreten: Ich kann Ihnen nur sagen, dass es zwar ein Risiko sein mag, es hat aber etwas mit Gemeinwohl zu tun, dass wir auf einen Weg der Vernunft zurückkehren wollen, der nicht Eigennutz in den Vordergrund stellt, sondern Gemeinwohl, auf dem man den Menschen vertraut und wo man möchte, dass wir an der Zukunft unseres Landes bauen, eines schönen Landes mit gerechter Bildung, mit einer vernünftigen Energiewende und allem, was dazugehört.
Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten sehe ich nicht. Dann hat jetzt die Finanzministerin, Frau Monika Heinold, das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vieles, was gesagt wird und interpretierbar ist, muss nicht unbedingt korrigiert werden. Bei der HSH Nordbank ist es anders. Es wurde der Eindruck erweckt - so habe ich es zumindest wahrgenommen -, dass die HSH Nordbank nicht in der Mittelfristigen Finanzplanung auftaucht. Es wurde der Eindruck erweckt, dass ich vor einigen Wochen gesagt hätte, wir müssten das auf keinen Fall im Haushalt einplanen. Beides wäre falsch, wenn ich das richtig verstanden hätte. Es ist anders.
In der Mittelfristigen Finanzplanung taucht die HSH Nordbank auf, leider unter der Überschrift Risiken. Ich würde mir wünschen, es wäre anders. Bisher steht dort nur die Gewährträgerhaftung. Wir wissen jetzt seit einigen Wochen, dass wir die Garantien als Risiko hinzufügen müssen. Das ist bitter, aber es ist so. Das heißt, in der nächsten Mittelfristigen Finanzplanung wird unter Risiko die HSH mit mehr Zeilen erwähnt werden müssen als bisher, Herr Koch.
Das Zweite ist in meiner Pressemitteilung und auch im Plenarprotokoll vom 28. September 2012 nachzulesen. Da geht es um die Frage, was an Risiko für die HSH Nordbank in den Haushalt gehört und was in die Mittelfristige Finanzplanung. Dort sagte ich am Anfang meiner Rede, dass wir nach der Landeshaushaltsordnung nur einstellen können, was sich nachvollziehbar als künftige Zahlungsverpflichtung des Landes kalkulieren lässt - so weit, so gut. Der vorletzte Satz meiner Rede lautet wie folgt:
„Sollte es zukünftig notwendig werden, Verluste der Bank in den Landeshaushalt zu überführen oder Vorsorge zu treffen, werden wir selbstverständlich auch dieses tun.“
Daraus abzuleiten, ich hätte mich geweigert, die HSH in die Mittelfristige Finanzplanung zu nehmen, ist absurd.
Für einen Dreiminutenbeitrag erhält der Fraktionsvorsitzende der FDP, Herr Wolfgang Kubicki, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist doch immer wieder schön, wie berechenbar der Kollege Dr. Stegner ist. Da kann man sich schon langfristig darauf vorbereiten
Herr Dr. Stegner, man darf nicht etwas stehenlassen, was Sie behaupten, man muss es sofort dementieren, weil es sich sonst verfestigt, dass man durch Schweigen unter Umständen zustimmt. Sie haben erklärt, dass diese Regierungskoalition die gemeinsame Vereinbarung, die wir im Landtag am 18. November 2009 getroffen haben, durch einen Beschluss aufgehoben habe. Diese Interpretation entspricht nicht der Wahrheit. Um das zu dokumentieren, werde ich kurz noch einmal den Antrag verlesen, der beschlossen worden ist, und Ihnen dann erklären, warum Sie es entweder nicht verstanden haben oder böswillig falsch interpretieren.
„Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sicherzustellen, dass die monetäre Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder und anderer Mitarbeiter der HSH Nordbank AG einschließlich aller Prämien und Vergütungen auch von Tochtergesellschaften der HSH Nordbank AG - den Gesamtbetrag von 500.000 € pro Person und Jahr nicht übersteigt, solange die Gesamtdividendenfähigkeit des konsolidierten Konzerns HSH Nordbank (sogenannte „Bad Bank“ und „Good Bank“) nicht gegeben ist.“
Logischerweise. Das haben wir bekräftigt, das hatten wir vorher schon beschlossen. Es gab in der Debatte - wenn Sie das noch einmal nachlesen würden - eine lange Diskussion darüber, was eigentlich mit Gesamtdividendenfähigkeit gemeint ist. Der Kollege Lars Harms hat dankenswerterweise darauf hingewiesen, dass natürlich mit Bilanzierungsmöglichkeiten eine Dividendenfähigkeit hergestellt werden kann, die dem wirtschaftlichen Erfolg der Bank gar nicht entspricht.
„Für neu zu verpflichtende Vorstandsmitglieder soll eine variable, am langfristigen Erfolg des Konzerns orientierte Zusatzvergütung ermöglicht werden.“
Das setzt jetzt - Sie sind ja kein Jurist und trotzdem promoviert - zwei Dinge voraus: erstens, dass die Gesamtdividendenfähigkeit der Bank hergestellt ist, und zweitens, dass die dann zu ermöglichende variable Vergütung sich am langfristigen Erfolg des Konzerns orientieren soll und nicht an irgendwelchen Bilanzierungstricks. Ich hätte mir gewünscht, Sie hätten es damals schon verstanden. Ich erkläre es jetzt noch einmal. Es war eigentlich gemeinsamer Wille. Es war ein bisschen konfus bei der Abstimmung, wie ich gelesen habe; ich weiß immer noch nicht, warum wir es nicht zu einem gemeinsamen Antrag machen konnten. Es war aber der gemeinsame Wille. Daraus nun zu erklären, wir hätten den gemeinsamen Boden verlassen, ist schlicht schäbig. - Herzlichen Dank.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung der Gesetzentwürfe. Es ist beantragt worden, die Gesetzentwürfe Drucksachen 18/220 und 18/221 federführend dem Finanzausschuss und mitberatend allen weiteren Landtagsausschüssen zu überweisen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zum Finanzplan 2012 bis 2016. Es ist beantragt worden, den Bericht Drucksache 18/315 dem Finanzausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen worden.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich erteile dem Herrn Berichterstatter des Wirtschaftsausschusses, Herrn Abgeordneten Christopher Vogt, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, ich verweise der Einfachheit halber auf die Drucksache. - Vielen Dank.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zu dem Bericht? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zu den Redebeiträgen. Zunächst spricht für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Volker Dornquast. Sie haben das Wort.
- Das ist gut, das habe ich nicht gesehen. Das ist seine erste Rede als Abgeordneter im SchleswigHolsteinischen Landtag. Das wollen wir dann auch würdigen.