Protokoll der Sitzung vom 18.11.2015

Zukunft unseres Landes. Wie ich schon gesagt habe, zahlt sich das wirklich aus. Gleichzeitig ist aber allen Beteiligten klar, dass wir hier nicht stehen bleiben können. Nehmen wir zum Beispiel das Thema Flüchtlinge: Diese Menschen müssen selbstverständlich schnellstmöglich den gleichen umfassenden Zugang zu unseren Bildungseinrichtungen bekommen. Das ist unser Anspruch, und er gilt gleichermaßen für Kita, Schule und Hochschule. Umso wichtiger ist es, dass diese Menschen bei uns eine echte Zukunftschance durch gute Bildung bekommen. Deshalb ist für mich so wichtig, dass wir nicht nur die Kapazitäten, sondern vor allem die Qualität im Fokus haben. Daran werden wir weiterhin arbeiten. - Jo tak.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist Ausschussüberweisung beantragt. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 18/3503 sowie die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage, Drucksache 18/3504, federführend dem Sozialausschuss und mitberatend dem Bildungsausschuss, dabei die Antwort der Landesregierung zur abschließenden Beratung, zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Schaffung von Wahlfreiheit an Gymnasien

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 18/1648

Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses Drucksache 18/3543

Ich erteile der Berichterstatterin des Bildungsausschusses, der Abgeordneten Anke Erdmann, das Wort.

Herr Präsident, ich verweise auf die Vorlage.

(Flemming Meyer)

Vielen Dank für den umfassenden Bericht. - In der ersten Lesung ist bereits eine Aussprache erfolgt. Deshalb hat jetzt für die CDU als stärkste Fraktion die Abgeordnete Heike Franzen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, den wir hier heute abschließend beraten, wurde ja bereits im letzten Jahr von der FDP-Fraktion eingebracht. Bereits in der ersten Lesung habe ich für die CDU-Fraktion deutlich gemacht, dass wir zur Wahlfreiheit für die Gymnasien stehen. Es ist nicht nur eine Wahlfreiheit für die Schulen, sondern es ist auch eine Wahlfreiheit für die Eltern. Für uns geht es dabei nicht darum, angeordnete Strukturveränderungen von oben durchzuführen, sondern es handelt sich hier um Entscheidungen der handelnden Personen vor Ort. Wenn sie mit dem G 8, das viele Schulen gut und ordentlich umsetzen, weiter vorangehen wollen, sollen sie das gern tun.

Für die Wahlfreiheit an den Gymnasien spricht aus unserer Sicht, dass die Gymnasien damit ihr eigenes Profil bilden und auf die Bedarfe der einzelnen Schulen eingehen können. Sie hätten damit auch die Möglichkeit, sich insbesondere auf äußere Rahmenbedingungen einzustellen. Bei einem ländlichen Gymnasium beispielsweise sind durchaus Faktoren wie Fahrtzeiten in Bussen eine Frage, wie ein Tag für ein Kind aussehen soll. Auf so etwas kann dann Rücksicht genommen werden.

Mit der Schulgesetzänderung sind den Gymnasien Erleichterungen für G 8 zugesagt worden. Die hat es bisher nicht gegeben. Auch vor diesem Hintergrund sollten die Gymnasien entscheiden können, wie sie den Unterricht bis zum Abitur gestalten wollen, um ihrer Aufgabe, Kinder auf das Studium vorzubereiten, gerecht werden zu können.

In diesem Jahr machen die Anmeldungen an den Gymnasien mit einem neunjährigen Bildungsgang deutlich, dass die Eltern einen Bedarf für ein neunjähriges Gymnasium haben. Die Gründe dafür sind vielfältig. Die Auswirkung des neuen Schulgesetzes könnten sogar die Koalitionäre als Grund nehmen, sich für die Wahlfreiheit zu entscheiden, denn die Schullaufbahnempfehlung ist weggefallen. Jetzt können alle Kinder, unabhängig von ihren Leistungsvoraussetzungen, auch an einem Gymnasium angemeldet werden. Das heißt, die Gymnasien müssen genauso arbeiten wie die Gemeinschafts

schulen. Da kann man durchaus gleiches Recht für alle fordern.

Die Anmeldezahlen in diesem Jahr machen deutlich, dass die Eltern von dieser Regelung in umfassender Art und Weise Gebrauch gemacht haben. Statt rückläufiger Anmeldezahlen, wie sie das Ministerium noch im letzten Jahr prognostiziert hatte, hat sich die Zahl der Anmeldungen an den Gymnasien erhöht. In der Tat können jetzt alle Kinder die Gymnasien besuchen. Dabei werden es insbesondere die Kinder, die den Anforderungen nicht gerecht werden können, richtig schwer haben.

Die Gymnasien sollen die Schülerinnen und Schüler intensiv und individuell fördern und ihre Versetzung sicherstellen. Das kann man alles wollen. Aber dann muss man den Gymnasien auch die entsprechenden Hilfsmittel und Ressourcen zur Verfügung stellen. Genau das geschieht nicht. Für diese Aufgabe gibt es keine zusätzlichen Stunden. Die Gymnasien haben eben nicht die Ressourcen, um diesen Aufgaben gerecht werden zu können, und müssen Schülerinnen und Schüler, die sonst das Gymnasium nicht besucht hätten, unter den erschwerten Bedingungen von G 8 unterrichten. Hier gibt es keine Differenzierung und Inklusion. Die meisten Schulen sind weder sächlich noch personell dafür ausgestattet. Ich bin mir manchmal nicht sicher, ob ihnen wirklich klar ist, was das für ein Kind bedeuten kann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer, wie die Koalition immer wieder beteuert, starke Gymnasien will, der muss ihnen auch etwas zutrauen. Wir trauen den Gymnasien zu, im Sinne ihrer Schülerinnen und Schüler verantwortungsvoll mit der Wahlfreiheit vor Ort umzugehen, und bitten Sie, noch einmal über Ihre Entscheidung nachzudenken und die Gymnasien ein Stück zu stärken. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen.

Lassen Sie mich abschließend noch etwas sagen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich einen Plan entwickeln müsste, um die Gymnasien in diesem Land abzuwickeln, dann würde ich es so machen wie diese Landesregierung.

Die Gymnasien müssen alle Kinder zum Abitur führen. Das machen sie in einem achtjährigen Bildungsgang ohne Durchlässigkeit zur Gemeinschaftsschule, ohne Klassenwiederholung und ohne die notwendigen personellen und sächlichen Ressourcen. Das klappt garantiert. Wenn das trotz all der Bemühungen dieser regierungstragenden Fraktionen nicht klappen sollte, dann haben wir dies wirklich nur dem Engagement von Lehrkräften in

unseren Gymnasien zu verdanken, die sich wirklich einsetzen und um das Wohl der Kinder bemüht sind. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU und FDP)

Für die SPD-Fraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Martin Habersaat das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie stehen wir zu diesem Vorschlag der FDP? - Frau Klahn, ich muss einräumen: Ein Teil meiner Antwort könnte Sie verunsichern, aber vielleicht wäre das gar nicht schlecht.

Wir erkennen an, dass die Fraktion der FDP sich mit den aktuellen schul- und bildungspolitischen Debatten in den Ländern auseinandersetzt und viele Wünsche auch von Eltern und Schülern sehr ernst nimmt. Wahlfreiheiten an Gymnasien würden aber zu einem Flickenteppich in der bildungs- und schulpolitischen Landschaft in Schleswig-Holstein führen. Wir brauchen Ruhe in Fragen künftiger Strukturen. Wir haben uns in der Vergangenheit stets dafür eingesetzt, dass die Verbesserung von Qualität und Unterricht Vorrang vor Strukturveränderungen hat. Wir setzen daher auf starke Gymnasien mit G 8 und auf starke Gemeinschaftsschulen mit G 9.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt PIRATEN)

- Vielen Dank für den Applaus! - Ich muss einräumen, dass die genannten Sätze gar nicht von mir stammten. Diese pädagogisch einfühlsam eingeleitete Stellungnahme, die das Bemühen des leistungsschwächeren Schülers um größere Erfolge würdigt, stammt nicht einmal von einem der üblichen Verdächtigen, der sich in bildungspolitischen Debatten immer aufseiten der SPD befindet, sondern sie stammt vom UV Nord, der eigentlich linker Ideologie unverdächtig ist.

(Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Nur eigentlich!)

Meine Damen und Herren, bevor wir 2014 das Schulgesetz geändert haben, haben wir den größten Bildungsdialog durchgeführt, den es in SchleswigHolstein jemals gab. Wir haben die relevanten Gesetzesänderungen in einer Bildungskonferenz zur Abstimmung gestellt. Ja, in der Frage G 8 oder G 9 waren die Mehrheiten am knappsten. Es gab grund

sätzlich eine große Zustimmung zur Schulstruktur von Gymnasien nach dem Prinzip G 8, von Gemeinschaftsschulen nach dem Prinzip G 9 und von beruflichen Schulen als drittem Weg zum Abitur sowie zur Umwandlung von Regional- in Gemeinschaftsschulen, was ohne Gegenstimme empfohlen wurde, Sie erinnern sich. In der Frage: Wie ist das mit G 8 und G 9? waren die Abstimmungsergebnisse knapp, aber es gab eine Mehrheit für den Wunsch nach G 8 an Gymnasien und G 9 an Gemeinschaftsschulen.

Es gab einzelne Stimmen, die sehr nachdrücklich darum geworben haben, das so zu lassen. Es waren zum Beispiel die Landesschülervertretungen, die gesagt haben: Liebe Politik, lasst es bei dieser klaren Zuordnung. Es war der Landeselternbeirat Gymnasien, der darauf hinwies: Jedes Jahr fragen wir die Elternvertretungen an den Gymnasien ab, und jedes Jahr wieder bekommen wir das Ergebnis: Lasst es mit der Strukturdebatte sein, lasst die Gymnasien bei G 8, lasst aber auch die Gymnasien, die den Y-Weg oder G 9 eingeschlagen haben, diesen Weg weitergehen und schraubt dort nichts wieder zurück. Das war anders, als wir es in unseren Wahlprogrammen und auch im Koalitionsvertrag versprochen hatten, aber wir haben uns daran gehalten. Frau Klahn, wir würden uns wünschen, dass auch Sie sich an die Ergebnisse des Bildungsdialogs halten.

(Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

Für die SPD-Landtagsfraktion gilt: Wir halten uns an diesen Dialog. Wir wüssten auch gar nicht, wie dies in der Praxis funktionieren soll. Das haben Sie bis heute nicht richtig beantworten können. Soll sich ein Gymnasium eigentlich jährlich entscheiden können, ob es G 8 oder G 9 will? Wollen Sie alle zwei Jahre fragen: Wie ist das mit G 8 und G 9? Sie hätten regelmäßig wieder die Debatte, von der der UV Nord zu Recht annimmt, dass sie Kraft kostet und uns Energie nimmt, um die eigentlichen Themen im Bildungsbereich zu diskutieren.

Hildegard Hamm-Brücher hat einmal gesagt: Zwar muss man im Lauf eines langen politischen Lebens manche Kröte schlucken, aber man darf nicht selbst zur Kröte werden. Meine Damen und Herren, früher war Hildegard Hamm-Brücher ein Aushängeschild der FDP, heute scheint es mehr die Witwe Bolte zu sein, die dafür am meisten schwärmt, wenn Altes wieder aufgewärmt.

(Beifall SPD und SSW)

(Heike Franzen)

Wir haben einen umfangreichen Bildungsdialog durchgeführt. Wir wissen, dass Sie nicht mit allen Ergebnissen zufrieden waren. Auch wir hätten uns an einigen Stellen andere Ergebnisse gewünscht. Wir halten uns an dieses Ergebnis. Wir haben in Schleswig-Holstein ein Ende der Strukturdebatte erreicht. Wir haben die Situation des Schulfriedens, von der wir vor einigen Jahren nur träumen konnten. Mein Appell an die FDP, aber auch an die CDU ist: Bitte halten Sie sich daran. Bitte gefährden Sie diesen Frieden nicht wieder. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Anke Erdmann das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hat die Welt auf diesen Gesetzentwurf gewartet? - Offenbar nicht. Im März 2014 wurde er eingebracht, im Januar 2014 hatten wir genau über diesen Passus abgestimmt. Martin Habersaat hat dies gerade beschrieben. Über ein Jahr lang gab es im Vorwege einen Bildungsdialog und ein wirklich intensives parlamentarisches Verfahren. Es stimmt, dieser Punkt war der umstrittenste, aber man muss sich fragen: War er so akut, dass man ihn zwei Monate später wieder einbringen musste? - Nein, und dies wird auch deutlich, wenn man sich das Anhörungsverfahren anschaut.

Wir haben 36 Verbände und Interessengruppen noch einmal angeschrieben. Von diesen 36 haben sich immerhin 12 zurückgemeldet. Davon waren insgesamt drei der Meinung, das sei ein guter Gesetzentwurf, und das waren der Feuerwehrverband, die Waldorfschulen und die Initiative „G 9 - jetzt!“.

Eltern, Schülervertretungen und Schulleiterverband, GEW, UV Nord; alle haben gesagt: „Nein, geht uns damit los!“ In der FDP ist man daraufhin in eine unerwartete Schockstarre verfallen, weil Sie - so glaube ich - mit einem so miserablen Ergebnis nicht gerechnet haben. Das war vorher brandeilig. Vor den Sommerferien lagen alle Anhörungsergebnisse vor. Was vorher so eilig war, wurde erst nach den Herbstferien wieder aufgerufen, aber es waren die Sommerferien 2014 und die Herbstferien 2015.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Bis dahin gab es keinen einzigen inhaltlichen Satz im Ausschuss. Wir haben über diesen Gesetzentwurf überhaupt nicht geredet. Dafür beschäftigen wir uns aber zweimal im Parlament mit dieser Geschichte. Ich muss sagen: Das ist parlamentarische Selbstbefassung, die man echt nicht braucht.

(Zurufe FDP)

- Ja, genau! Ich sehe das aber nicht als eine pädagogische Aufgabe. - Inhaltlich verweise ich auf meine Rede vom 20. März 2014. Seitdem hat sich wirklich nichts verändert. Ich will mich aber nicht darüber beklagen, dass wir hier heute noch einmal darüber reden. Das gibt mir nämlich die Gelegenheit, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die FDP echt ein Händchen für bildungspolitische Rohrkrepierer hat. Das muss man wirklich sagen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Die G-9-Volksinitiative, 2013 gestartet, hatte Rückenwind durch einen FDP-Parteitag, aber nach zwei Jahren gab es immer noch keine 20.000 Unterschriften.

(Zuruf Anita Klahn [FDP])