Protokoll der Sitzung vom 15.11.2012

(Minister Andreas Breitner)

Fall wahrscheinlich auch immer gesünder. In Ihrem Fall weiß ich das nicht so richtig.

(Heiterkeit - Beifall CDU - Zuruf Wolfgang Baasch [SPD] - Oliver Kumbartzky [FDP]: Nicht immer gegen ihn, Mensch!)

Auch unsere Ärzte vor Ort werden immer älter. In den nächsten fünf Jahren werden rund 600 Ärzte in den Ruhestand gehen. Deshalb besteht insoweit dringender Handlungsbedarf.

(Beifall CDU)

Seit 2005 hat die CDU im Versorgungsbericht der KV den Ärztemangel angesprochen und Gegenmaßnahmen angemahnt. Wir haben in einigen Kreisen bereits heute eine drohende Unterversorgung. Nach dem aktuellen KV-Bericht von 2011 ist die Prognose für Hausärzte - es ist vielleicht ganz interessant, das einmal zu hören - diese: 2009 hatten wir in Dithmarschen 97 Hausärzte, während wir im Jahre 2015 nur 48 haben werden. In Nordfriesland wird das Verhältnis 123 zu 62 sein, in Steinburg 87 zu 42.

(Zuruf CDU: Boah!)

Das wesentliche Ziel des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes ist die Sicherstellung der flächendeckenden medizinischen Versorgung. Wir haben neue gesetzliche Möglichkeiten, um neue Maßnahmen zu eröffnen. Wir haben keine Residenzpflicht für Ärzte mehr; die ist aufgehoben worden. Wir haben außerdem die Möglichkeit, zwei Praxen zu gründen, und die Schaffung von MVZ ist auch möglich. Ab 2013 wird es eine kleinteiligere Bedarfsplanung geben, die sich nicht starr an die Kreisgrenzen halten wird. Die berücksichtigt nicht nur die Einwohnerzahl, sondern auch die Altersstruktur. Ich denke, dass alle gesundheitspolitischen Sprecher, die in den nächsten Tagen zu etlichen Veranstaltungen eingeladen sind, diese Möglichkeit auch wahrnehmen werden, damit wir dort gemeinsam nach Lösungen suchen können.

Die KV hat bereits einige gute Maßnahmen eingeleitet. Es gibt eine Internetseite „Ärzte für Schleswig-Holstein“ und die Aktion „Land.Arzt.Leben“, die auch auf Hamburg ausgeweitet worden ist. In den letzten Wochen ist auch das UKE sehr erfolgreich gewesen. Die KV kann heute auch schon Arztsitze aufkaufen.

Die Ärzte haben heute bereits die Möglichkeit, sich selbstständig zu machen und dabei die Unterstützung zu bekommen von der I-Bank und von der Bürgschaftsbank. Von 2010 bis 2012 haben 44 Ärzte diese Möglichkeit genutzt mit einem Kreditvolu

men von 5,7 Millionen € und Bürgschaften von der Bürgschaftsbank in Höhe von 3,6 Millionen €. Das Problem ist aber das Eigenkapital, das aufgebracht werden muss, das ja immer die Grundlage für Kreditzusagen ist.

Meine Damen und Herren, wir stehen in SchleswigHolstein beim Thema ärztliche Versorgung im Wettbewerb zu anderen Bundesländern. Andere Bundesländer haben bereits Förderprogramme aufgelegt und dort Anreize zur Ansiedlung geschaffen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern unter anderem zur Förderung zur Niederlassung von Ärzten, Neugründung und Übernahme von Praxen.

Damit wir uns hier nicht missverstehen: Ein Förderprogramm kann natürlich nur ein Baustein sein, um die Versorgung sicherzustellen. Wir wollen jungen Ärzten den Start in die Selbstständigkeit erleichtern. Wir wollen jungen Ärzten durch das Förderprogramm Finanzierungssicherheit geben.

Wir fordern die Landesregierung auf, bis 2013 eine Richtlinie für ein Förderprogramm aufzustellen, sodass die medizinische Versorgung speziell im ländlichen Raum gesichert wird. Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen um Zustimmung zu unserem Antrag in der Drucksache 18/286.

(Beifall CDU und FDP)

Es steht ja auch die Drucksache 18/296 zur Beratung an, also der Antrag der Regierungsfraktionen zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum GKVVersorgungsstrukturgesetz. Insoweit freue ich mich auf die Ausschussüberweisung. Es liegt ja keine Begründung vor. Aber ich denke, wir werden im Ausschuss eine Anhörung durchführen, um zu hören, wie sich das Landesgremium zukünftig zusammensetzen sollen.

(Beifall CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Das Wort für die SPD-Fraktion erteile ich dem Kollegen Bernd Heinemann.

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Jasper, wir werden die Termine wahrnehmen, und wir werden in der nächsten Zeit vieles gemeinsam tun; denn die Diskussion läuft ja auf Hochtouren. Die medizinische Versorgung macht uns parteiübergreifend Sorgen, und es macht

(Karsten Jasper)

Sinn, sich über den richtigen Weg Gedanken zu machen.

Wenn die CDU die Einrichtung eines differenzierten Förderprogramms zur Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum mit Schwarz-Gelb nicht durchsetzen konnte, bedauern wir Sozialdemokraten das natürlich sehr, Herr Kollege Jasper.

Aber mit der Initiative der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zur Ansiedlungsförderung sind wir natürlich auch einverstanden, keine Frage. Unser Dank geht an dieser Stelle an die ärztliche Selbstverwaltung, dass sie ihre Aufgaben, die sie hat, so gewissenhaft wahrnimmt.

Es gibt zurzeit sechs Bundesländer, die einen zusätzlichen Landeszuschuss leisten: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Mit Landesund EU-Mitteln ausgestattet, hat Rot-Grün aber schon seit 1999 das Projekt der ländlichen Dienstleistungszentren und seit 2002 die Markttreffs auf den Weg gebracht. Diesen sind das Ärztehaus Joldelund, die Arztpraxis Kremperheide im alten Amtsgericht, der Arztsitz im Markttreff Gülzow und andere zu verdanken. Der CDU-Bürgermeister Noß ist stolz darauf. Wir haben dort auch mit Landesmittelversorgung einiges geschafft.

In der Tat liegt die Verantwortung für die sektorenübergreifende medizinische Versorgung im Land auch bei uns. Wir wollen sie aber mit den wichtigsten Expertinnen und Experten gestalten und die Stellschrauben so nutzen, dass sie auch wirklich wirken.

Das Gesetz unserer Vorgänger in der Regierungsverantwortung für ein neues Landesgremium im GKV-Versorgungsstrukturgesetz fand unsere Zustimmung dem Grundsatz nach schon von Anfang an. Regional planen macht Sinn. Woran es fehlt, ist die Feinabstimmung. Deshalb wollen wir die Rahmenbedingungen mit der Wirklichkeit stärker in Einklang bringen. Vieles, was im Detail noch regelungsbedürftig ist, kann in einer Geschäftsordnung unproblematisch konkretisiert werden. So kann in den Grundsätzen des Gremiums bei bestimmten Fragen eine Sperr- und Schutzklausel formuliert werden. Wir, das Parlament, haben parteiübergreifend viel Vertrauen in die Arbeit dieses neuen Gremiums mit seinen Gesundheitsakteuren im Lande.

Trotzdem will unsere Koalition das Gewicht der Kostenträger bewusst sichtbar verstärken. Deshalb haben wir in unserem Entwurf die Zahl der Sitze verdoppelt, dies auch deshalb, weil sich die GKV in

Schleswig-Holstein in diesem Gremium so auch wirklich differenziert abbilden lässt.

Was wir weiter ändern wollen, ist auch leicht zu erkennen. Wir wollen die Akteure der medizinischen Pflege ebenfalls im Boot haben wie die Vertreter der Betroffenen, also der Patientinnen und Patienten.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Grundsätzlich hat uns als Opposition der ehemalige Gesundheitsminister Dr. Garg bei dem Versuch, die Pflege zu beteiligen, schon unterstützt. Er sah allerdings rechtliche Vorbehalte. Wir sehen diese Probleme nach eingehender Prüfung bisher aber nicht, zumal fast alle sektorenübergreifenden Empfehlungen den Sachverstand der Krankenpflege zunehmend benötigen, eben demografischer Wandel. Das kann ich Ihnen im Anschluss aber auch gern nochmals persönlich erklären.

Dem Gremium selbst bleibt es darüber hinaus unbenommen, im Rahmen einer Geschäftsordnung für eine gute Balance zu sorgen. Wir wollen kein Kampforgan, sondern ein möglichst einvernehmlich agierendes Fachgremium schaffen, zu dem auch weiterer Sachverstand bei spezifischen Fragestellungen dazugeholt werden kann.

Es gibt aber auch Inhalte, die uns trotz kritischer Vorfeldäußerungen nach Prüfung und Vergleich mit anderen Ländern einleuchten und die wir beibehalten wollen. Es muss in der Tat eine Geschäftsstelle beim Land eingerichtet werden. Jedoch gehen wir davon aus, dass der Rahmen dafür überschaubar bleiben wird und kein Bürokratiemonster entstehen muss.

Nach wie vor sehen wir Sozialdemokraten in unserem neuen Landesgremium vor allem die Chance, die arzt- und sektorenzentrierte Sichtweisen zu überwinden. Wenn wir in der Fläche weiterhin eine gute und gleiche Versorgung sicherstellen wollen, geht dies nicht ohne die Lockerung betonierter Sektorengrenzen. Die Akteure im Landesgremium haben eine große Verantwortung, Mauern einzureißen und eine Kooperation und Netzwerke zu beflügeln. Auch für die Medizinischen Versorgungszentren besteht eine neue Perspektive unter einem geeinten Miteinander, einer neuen Win-Win-Kultur. So können wir die Grundversorgung und die Allgemeinmedizin zusätzlich stärken und landesspezifische Erfahrungen besser nutzen.

Dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz wird zum Teil unterstellt, dass zum Vorteil finanziell fortschreitender Spezialisierung immer weitergehende

(Bernd Heinemann)

Zugeständnisse gemacht werden. Aber schon die auch von CDU und FPD befürwortete Beteiligung der Kommunen in diesem Gremium wird für den Standortblick Sorge tragen. Wir Sozialdemokraten rechnen fest mit dem kreativen Potenzial der an guter Versorgung oft hochgradig interessierten Kommunalverantwortlichen in einem echten Landesgremium und ermöglichen damit eine Verstärkung des Gesundheitsdienstes.

Gegenseitige Schuldzuweisungen zwischen den Professionen wird es hoffentlich bald kaum noch geben. Versorgungslücken wollen wir schließen oder zumindest begrenzen. Das neue Gremium eröffnet jedenfalls weitere Spielräume und pflegt den Dialog zwischen allen Beteiligten. Genau so soll es sein. Diese gesetzliche Ergänzung macht wirklich Sinn.

Der Antrag der CDU auf ein neues Förderprogramm wird Grundlage eines weiteren Dialogs im neuen politischen Stil dieses Hauses im Sozialausschuss gern weiter diskutiert. - Ich beantrage Überweisung und danke Ihnen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Frau Abgeordnete Dr. Bohn.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, Sie sind Landtagsabgeordnete und Sie sitzen nicht mit am Tisch, wenn über eine Verfassungsänderung abgestimmt wird. Ein Aufschrei würde durch dieses Haus gehen, eine Armada von Verfassungsbeschwerden nach Schleswig gehen, weil Sie das nicht akzeptieren könnten. Stellen Sie sich einmal vor, Sie sind Patientin oder Patient, und Sie sitzen nicht mit am Tisch, wenn über die medizinische Versorgung entschieden wird. Das war bisher so.

Das ist ein Webfehler in der bisherigen Besetzung des Landesgremiums, und das wollen wir jetzt ändern.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Gesundheitssystem ist nicht für Pharmakonzerne, nicht für Lobbyisten und nicht für die Renditeinteressen von Aktionären da.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Es ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, für Patientinnen und Patienten da, lieber Kollege Rother. Das können wir nachher noch genauer besprechen.

(Thomas Rother [SPD]: Aber nicht in diesem System!)

Die werden bei der Planung der medizinischen Versorgung zukünftig mit am Tisch sitzen und sich einmischen können. Die Stärkung der Patientenrechte ist ein urgrünes Anliegen. Ich freue mich, dass wir mit SPD und SSW Bündnispartner haben, die dieses Anliegen voll und ganz teilen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind live und in Farbe mit dabei, wenn Rot-Grün-Blau die Patientenrechte stärkt. Wir tun noch mehr. Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten von morgens bis abends im Krankenhaus in der Pflege, und Sie sitzen nicht mit am Tisch, wenn es um die medizinische Versorgung geht. Dass die Pflege als größte Berufsgruppe bisher nicht beteiligt war, auch das war ein Webfehler, und auch das werden wir ändern.