Zunächst habe ich aber eine Menge Fragen zum Verfahren und den einzelnen Volumina, die ich gern im Ausschuss auf der Grundlage des FDP-Antrags mit Ihnen diskutieren möchte, damit wir möglichst alle gut informiert - die richtigen Entscheidungen für die Hochschulen in diesem Land treffen können.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich: Jahrelang haben CDU und FDP die Möglichkeit verschlafen, substantielle Verbesserungen bei der baulichen Situation unserer Hochschulen zu erreichen; doch kaum werden die von uns eingeleitet, heißt es nur, wir würden die Früchte der Arbeit unserer Vorgänger ernten. Dabei ist es bei Weitem nicht so, dass der Investitionsstau in diesem Bereich urplötzlich aufgetaucht ist.
Natürlich gibt es regionale Unterschiede, aber insgesamt steht es um die Gebäude unserer Universitäten schlecht. Das ist ganz sicher kein Geheimnis. Setzt man den entsprechenden politischen Willen voraus, hätten CDU und FDP in dieser wichtigen Sache schon lange handeln können, meine Damen und Herren. Aus unserer Sicht hätten sie sogar dringend handeln müssen. Finanzielle Spielräume wie jene, die wir heute nutzen, gab es zumindest auch unter Schwarz-Gelb. Heute sind wir stattdessen in einer Situation, in der die Untätigkeit unserer Vorgänger allmählich zu wirtschaftlichen Folgeschäden und hohen Energiekosten führt. Aus Sicht des SSW hätte man diese Belastung für die Landeskasse durch eine vorausschauende Politik zumindest teilweise schon im Vorwege vermeiden können.
Auch wenn man von der Vorgängerregierung sicher nicht so viel Einsicht erwarten konnte, muss ich doch um ein wenig mehr Realismus bitten. Fakt ist: Für die Auflösung des Sanierungsstaus im Hochschulbereich hat Schwarz-Gelb den Betroffenen ganz einfach keine verlässliche Perspektive bieten können.
SSW, Grünen und SPD ist dieses Problem nicht nur seit Langem bekannt, sondern wir haben uns als neue Regierung auch auf eine Handlungsstrategie
verständigt, die die Leistungsfähigkeit der Hochschulen spürbar stärken soll. Wir wollen durch gezielte Maßnahmen einen attraktiven Studienstandort mit einer entsprechend modernen und effizienten Infrastruktur schaffen. Dieser Schritt ist in unseren Augen schon allein deshalb wichtig, weil die Studierendenzahlen stetig steigen. Ich denke, wir alle sollten ein großes Interesse daran haben, diesen jungen Menschen eine Perspektive hier im Land zu bieten.
Es dürfte bekannt sein, dass neben Verbesserungen im Bereich von Kita und Schule insbesondere auch die Stärkung der Hochschulen große Priorität für diese Landesregierung haben. Aus diesem Grund ist es nur konsequent, dass wir in Zeiten, in denen wir Zinsausgaben sparen, die Hochschulsanierung voranbringen und damit konkret in unsere Zukunft investieren.
Durch die Errichtung eines Sondervermögens mit einem Volumen von 30 Millionen € tragen wir maßgeblich dazu bei, den Investitionsstau insbesondere an der CAU abzubauen. Dies ist nicht zuletzt in den Augen der Betroffenen weit mehr als nur der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein. Anstatt das Land kaputt zu sparen, nutzen wir die vorhandenen Spielräume für sinnvolle und nachhaltige Maßnahmen. Aus Sicht des SSW leisten wir mit dem Sondervermögen Hochschulbau einen konkreten Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes.
Allen hier ist die angespannte Haushaltslage bekannt. Aufgrund der sehr begrenzten Mittel ist völlig klar, dass wir nicht sämtliche Sanierungsbedarfe auf einmal decken können. Das zweckgebundene Sondervermögen soll daher für besonders dringliche und umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an den landeseigenen Gebäuden genutzt werden. Uns ist durchaus bewusst, dass es dabei allein nicht bleiben kann. Deshalb verwenden wir zusätzlich Mittel des Programms PROFI für die energetische Sanierung von Gebäuden im Landesbestand. Diese Mittel kommen nicht zuletzt auch jenen Gebäuden zugute, die von den Universitäten genutzt werden.
Natürlich brauchen wir die vollständige Aufhebung des Kooperationsverbotes, halbe Lösungen helfen uns hier auch nicht. Diese Forderung sollten wir daher weiter gemeinsam stellen; denn auf diese Gelder können wir wahrlich nicht verzichten.
Nach Auffassung des SSW sorgen wir mit all diesen Maßnahmen für spürbare Verbesserungen im Hochschulbereich. Wir halten Wort und unterstützen die Universitäten im Land bei der Erfüllung ih
res wichtigen Bildungsauftrages so gut, wie wir nur eben können. So sieht Politik aus, die nicht nur die Regeln der Schuldenbremse einhält, sondern auch Zukunftsperspektiven bietet. An dieser Art von Politik für die Hochschulen werden wir auch festhalten.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Wir alle sind dafür. Es stellt sich die Frage, warum manch einer so scharf argumentiert, wenn er dann doch uneingeschränkt für unser Sondervermögen ist. Das mögen sich diese Leute aber selber als Frage stellen.
Ich finde es toll, dass auch die Oppositionsparteien hier über ihren Schatten springen und unser Sondervermögen mittragen. Das ist zum Wohle der Universitäten. Insofern tun wir einmal gemeinsam etwas richtig Gutes. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In ihrem Koalitionsvertrag hat die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und SSW eine ganze Reihe von sinnvollen Vorhaben für unser Land zusammengeschrieben.
Einige davon, Herr Krumbeck, haben Sie frühzeitig erkannt, zum Beispiel unseren Plan, die Verpflichtung der Kreise, Schülerbeförderungskosten bei den Eltern einzusammeln, aufzulösen. Sie haben sogar einen eigenen Antrag dazu geschrieben. Das ist Ihr gutes Recht. „Wahlalter 16“ ist das zweite Beispiel.
Andere Themen hat die CDU aufgegriffen. Sie hat Anhörungen zu Punkten angeregt, die bisher lediglich im Koalitionsvertrag bis 2017 standen, ohne schon irgendwie konkret im Verfahren zu sein. Auch das ist das gute Recht der CDU.
Nun ist es aber auch unser gutes Recht, Punkte, die wir im Koalitionsvertrag stehen haben, zu Anträgen zu machen. Es liegt in der Natur der Sache, dass derjenige, der einen Antrag erarbeitet, vor an
deren Menschen davon weiß, weil diese den Antrag nicht mit erarbeitet haben. Dagegen kann eigentlich nicht einmal die Piratenpartei etwas haben.
Das würde ich noch nicht als Arroganz der Macht bezeichnen. Es ist allerdings ein kleiner Vorteil der Macht, sage ich einmal, dass man, wenn man sich im Rahmen einer Regierungskoalition auf einen Antrag verständigt, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen darf, dass das, was man beschlossen hat, tatsächlich irgendwann auch einmal Realität wird.
Wenn nun ein verantwortungsbewusster Staatssekretär wie Rolf Fischer erkennt, dass die Regierungskoalition ein gutes Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht hat, und weiß, dass es auch andere Bedarfe an Hochschulen, aber auch andere Möglichkeiten gibt, das zu lösen, und wenn er das alles in einem Konzept zusammenfasst, dann finde ich das zunächst einmal löblich. Dass er das dann in einer Pressekonferenz verkündet, liegt auch in der Natur der Sache; denn wir wollen nichts geheim tun.
Jetzt kommt mein Angebot an die FDP. Das Problem ist nicht, dass wir aus Prinzip erst einen Monat später über das Thema reden wollen. Es besteht darin, dass Sie einen schriftlichen Bericht verlangen und dass ein schriftlicher Bericht nun einmal bestimmten Fristen unterliegt. Unser Angebot ist nun: Wenn Sie aus Ihrem schriftlichen Bericht einen mündlichen machen, ziehen wir unseren Änderungsantrag sofort zurück. Dann können wir nächsten Monat über das Thema diskutieren. Wenn Sie aber auf einen schriftlichen Bericht bestehen, müssen wir fairerweise der Regierung die Möglichkeit geben, die Fristen einzuhalten, die erforderlich sind. Darüber können Sie gern nachdenken. Vielleicht können wir die Abstimmung auf die Zeit nach der Mittagspause verschieben. Das weiß ich nicht.
Zum Kooperationsverbot nur soviel: Es ist natürlich nicht ganz fair, auf der einen Seite kontraindizierte Sachen wie Betreuungsgeld, Bildungsfernhalteprämie und so weiter zu diskutieren, auf der anderen Seite nur eine „Kooperationsverbotsaufhebung light“ anzubieten, um der angeschlagenen Wissenschaftsministerin doch noch einmal einen Punkt im
Wahlkampf zu genehmigen, und nicht, wie ursprünglich hier von unserem Haus gefordert, eine komplette Abschaffung des Kooperationsverbotes zu fördern. Daran halten wir fest, weil das auch die richtige Position ist. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Oberlehrer Arp! Ich freue mich über die Wandlungen bei einigen Leuten. Dass Sie jetzt eine Benimmschule aufgemacht haben, ist mir neu. Ich nehme es aber gern zur Kenntnis.
Den Vorschlag des Kollegen Habersaat möchte ich gern aufgreifen. Ich habe kurz nachgefragt, ob das so möglich ist. Den von uns gestellten Antrag würde ich insofern verändern, und ich hoffe, dass das Präsidium ermöglichen kann, dass wir darüber abstimmen können, einen mündlichen Bericht in der Dezembertagung zu bekommen. Wir ändern unseren Antrag so, dann können Sie Ihren Änderungsantrag zurückziehen. Wir werden dann einen mündlichen Bericht im Dezember haben. Das, was dort gesagt wird, wird protokolliert. Dann haben wir es auch schriftlich. Insofern können wir diesen Weg gehen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Das Wort für die Landesregierung hat die Ministerin für Bildung und Wissenschaft, Frau Professorin Dr. Waltraud Wende.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Antragsteller! Ich bedanke mich für das Entgegenkommen.
Die rot-grün-blaue Koalition stellt sich der Herausforderung, eine solide Finanzpolitik mit zwingend notwendigen Investitionen in Bildung und Klimaschutz in Einklang zu bringen. Wir nehmen die Schuldenbremse ernst. Der parteiübergreifende Konsens, die Nettoneuverschuldung bis 2020 auf null zu bringen, wird von uns nicht infrage gestellt. Wir werden trotzdem gestalten, denn solides Regierungshandeln heißt nicht nur, Einnahmen und Ausgaben mit Zinsen und Krediten im Auge zu behalten, sondern solides Regierungshandeln muss auch in die Lage versetzen, Zukunft zu ermöglichen. Dafür, dass sich das Finanzministerium für Gestaltungsspielräume einsetzt, möchte ich der Ministerin herzlich danken.
Die rot-grün-blaue Koalition war sich von Anfang an einig, jeden noch so kleinen haushalterische Spielraum für Gestaltungsoptionen zu nutzen. Die qualitative Entwicklung unserer Schulen und Hochschulen, die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude und die Nutzung erneuerbarer Energien stehen im Koalitionsvertrag zu Recht an erster Stelle, denn hier sind auch die höchsten Investitionsrendite zu erwarten; sowohl volkswirtschaftlich gesehen als auch haushalterisch. Investitionen in Wissen und Innovation bringen immer noch die besten Zinsen.