Protokoll der Sitzung vom 15.11.2012

Die rot-grün-blaue Koalition war sich von Anfang an einig, jeden noch so kleinen haushalterische Spielraum für Gestaltungsoptionen zu nutzen. Die qualitative Entwicklung unserer Schulen und Hochschulen, die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude und die Nutzung erneuerbarer Energien stehen im Koalitionsvertrag zu Recht an erster Stelle, denn hier sind auch die höchsten Investitionsrendite zu erwarten; sowohl volkswirtschaftlich gesehen als auch haushalterisch. Investitionen in Wissen und Innovation bringen immer noch die besten Zinsen.

Der Antrag der Regierungsfraktionen ist daher zu begrüßen, weil er folgerichtig und konsequent ist.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Aufgrund der allgemeinen Zinsentwicklung werden die Haushaltsansätze für das Jahr 2012 bei den Zinsausgaben voraussichtlich deutlich unterschritten. Der Landtag hat daher die Möglichkeit, die Minderausgaben in diesem Bereich für die Einrichtung eines Sondervermögens zur Hochschulsanierung zu verwenden. Wir wissen, dass besonders an der CAU ein erheblicher Bau- und Sanierungsstau besteht. Das haben wir eben mehrfach vor Augen geführt bekommen. Ich wiederhole es noch einmal: Rund 75 % der Gebäude der CAU sind älter als 30 Jahre. Die GMSH hat den Instandhaltungs- und Bedarfsanpassungsstau für die 206 Gebäude der CAU im Jahr 2006 auf rund 176 Millionen € beziffert. Berücksichtigt man Baupreissteigerungen und weitere Baubedarfe, dann liegt der Bedarf aktuell bei rund 200 Millionen €. Auch das haben Sie bereits gehört.

Dieser Schätzung hat sich im Übrigen auch der Landesrechnungshof angeschlossen. Hinzu kommt,

dass alle Hochschulen des Landes aufgrund steigender Studierendenzahlen an ihre räumlichen und infrastrukturellen Kapazitätsgrenzen gestoßen sind. Vor allem die Fachhochschulen sind weder für die aktuellen und schon gar nicht für die bis 2016/2017 zu erwartenden Studierendenzahlen ausgelegt. Unsere Studierendenzahlen haben sich zwischen 2001 und 2011 um 30 % erhöht. Hatten wir 2001 noch 45.000 Studierende, so sind es mittlerweile 57.000, und der Anstieg geht weiter.

Weitere Hochschulbaumaßnahmen, Neubauten, Erweiterungen und Sanierungen, sind zwingend notwendig. Verschärfend kommt hinzu: Durch den Rückzug des Bundes aus der Unterstützung des Hochschulbaus werden sich die zur Verfügung gestellten Mittel von mehr als 60 Millionen € im Jahr 2008 im Jahr 2015 auf rund 36 Millionen € reduzieren. Selbst diese reduzierte Summe ist keineswegs gesichert. Der Bund plant, sich bis 2020 ganz aus der Mitfinanzierung des Hochschulbaus zurückzuziehen. Die Länder stehen mittlerweile mit dem Bund in Verhandlungen, und das Ende ist offen.

Vielleicht zu Ihrer Aufklärung: Das, was uns die Bundesregierung an Veränderungen der Kooperationen angeboten hat, bezog sich nicht darauf, dass wir an den Universitäten Baumittel hätten einsetzen können, sondern es bezog sich ausschließlich auf die außeruniversitäre Spitzenforschung. Das wäre ein Tropfen auf den heißen Stein gewesen.

(Beifall Martin Habersaat [SPD], Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

Wir fahren momentan eine Doppelstrategie. Wenn es eine Grundgesetzänderung gibt, dann wollen wir eine wirkliche Änderung. Das heißt, wir wollen das Kooperationsverbot für die Schule und die Hochschule beenden. Hier sind wir in Gesprächen mit den Ländern. Für den Fall, dass wir das in den nächsten Monaten nicht hinbekommen sollten - und das sieht so aus - prüfen wir momentan auf Länderebene, ob wir Handlungsfelder ausmachen können, die es uns unterhalb der Verfassungsänderungsebene ermöglichen, in Kooperation mit den A- und B-Ländern vielleicht doch Themen auszumachen, die wir dann im Frühjahr 2013 gemeinsam mit dem Bund angehen können. Zu diesen Themen gehört unter anderem der Hochschulbau. Darüber hinaus gehören dazu die Themen Inklusion und schulischer Ganztag.

Weil wir das alles nicht planen können, kommt vor diesem Hintergrund der von den Regierungsfraktionen jetzt eingebrachte Gesetzentwurf zur Errich

(Ministerin Dr. Waltraud Wende)

tung eines Sondervermögens Hochschulsanierung genau zum richtigen Zeitpunkt. Dem Sondervermögen Hochschulsanierung soll bis zum 31. Dezember 2012 aus den Zinsersparnissen des Landes ein Betrag in Höhe von 30 Millionen € zugeführt werden. Wir gehen davon aus, dass die Umsetzung des Hochschulsanierungsprogramms vier bis fünf Jahre in Anspruch nehmen wird.

Meine Damen und Herren, Ziel der Landesregierung ist es, den Studienstandort Schleswig-Holstein attraktiver zu machen. Um die Attraktivität zu steigern, müssen die Leistungsfähigkeit der Hochschulen gestärkt und die Qualität des Wissenschaftsstandorts deutlich profiliert werden. Ein attraktiver Studienstandort erfordert eine moderne und effiziente Infrastruktur sowie eine Arbeitsumgebung, die sich an den Bedürfnissen von Lehre und Forschung ausrichtet. Es wäre fahrlässig, an der falschen Stelle zu sparen. Deshalb bitte ich insbesondere die Opposition - und es sieht so aus, als ob Sie dies täten - dem Antrag auf Einrichtung eines Sondervermögens Hochschulsanierung zuzustimmen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt PIRATEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf in der Drucksache 18/297 federführend an den Finanzausschuss und mitberatend an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung zu Teil b). Entsprechend der Einlassungen des Antragsstellers wird der Antrag in der Drucksache 18/313 (neu) dahin gehend geändert, dass nicht mehr ein schriftlicher Bericht, sondern ein mündlicher Bericht in der 6. Tagung gegeben werden soll. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen. - Stimmenthaltungen? - Damit ist das einstimmig so beschlossen.

Ich bedanke mich und wünsche Ihnen eine angenehme Mittagspause.

Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr.

(Unterbrechung: 13:18 bis 15:02 Uhr)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die Nachmittagssitzung.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, teile ich Ihnen mit, dass sich die Parlamentarischen Geschäftsführer darauf verständigt haben, Tagesordnungspunkt 25: „Blaues Wachstum - marines und maritimes Wachstum“ von der Tagesordnung abzusetzen und im Dezember zu beraten.

Ich rufe dann Tagesordnungspunkt 22 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes für Bürgerbeteiligung und vereinfachte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-Holsteins Gemeinden und Kreisen (Gesetz zur Stär- kung der kommunalen Bürgerbeteiligung)

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/310

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile Herrn Abgeordneten Dr. Kai Dolgner von der SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Zutrauen veredelt den Menschen, ewige Vormundschaft hemmt sein Reifen.“ So schrieb einer der Väter der kommunalen Selbstverwaltung, Johann Gottfried Frey, der vor über 200 Jahren lebte. In unserem Land engagieren sich in unseren Gemeinde-, Stadträten und Kreistagen über 13.000 Frauen und Männer für die kommunale Selbstverwaltung. Diese Frauen und Männer sind und bleiben für uns der Kern der kommunalen Selbstverwaltung.

Darüber hinaus sollen sich aber auch Bürgerinnen und Bürger stärker an der Meinungs- und Entscheidungsfindung beteiligen können, die kein kommunales Mandat wahrnehmen können oder wollen, die sich aber zu wichtigen Einzelentscheidungen einbringen möchten. Dazu werden wir einen Katalog von Änderungen auf den Weg bringen, die unter anderem die formalen Hürden absenken, aber auch die Möglichkeit der Kompromissfindung im Verfahren stärken. Gleichzeitig wollen wir aber auch, dass die Ratsmehrheiten leichter als bisher die Meinung ihrer Bürgerinnen und Bürger zu schwierigen Fragen einholen können; denn nicht immer hat der Lautstärkste, der am besten Organisierte oder derje

(Ministerin Dr. Waltraud Wende)

nige mit den meisten Zeitungsartikeln die tatsächliche Mehrheit hinter sich.

Wir haben Vertrauen darin, dass die Bürgerinnen und Bürger auch bei finanzwirksamen Entscheidungen ihre Verantwortung wahrnehmen werden. Deshalb verzichten wir zukünftig auf die mehr oder weniger überzeugenden Kostendeckungsvorschläge.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Stattdessen wollen wir einen verpflichtenden Kostenvoranschlag, sodass die Bürgerinnen und Bürger die Folgekosten ermessen und sich selbst ein Urteil bilden können, ob sie das Geld für die Sache ausgeben wollen, wie es Ratsmitglieder im Übrigen auch tun.

Einige Entscheidungen möchten wir allerdings den Gemeinderäten vorbehalten. Dies hat weniger mit Angst vor Bürgerinnen und Bürgern zu tun und ist schon gar kein Armutszeugnis, sondern das ist die Konsequenz gründlicher Überlegungen. Die muss man ja nicht teilen. Wir möchten bei der Bürgerbeteiligung zusätzliche Rechte nicht bloß vorspiegeln, sondern daraus umsetzbare Konsequenzen erwachsen lassen. Beschlüsse von Bürgerentscheiden, die nachher aus gebührenrechtlichen oder baurechtlichen Gründen nicht machbar sind, würden Bürgerinnen und Bürger ja frustrieren, statt sie zu motivieren; denn Gebühren müssen vor allem kostendeckend sein, wie wir hoffentlich alle wissen, und müssen gegebenenfalls auch einer rechtlichen Überprüfung standhalten. Hierfür sind nicht nur sehr detaillierte Kenntnisse des Gemeindehaushaltsrechts erforderlich, sondern die tatsächlichen, echten Entscheidungsspielräume sind minimal.

Die Hebesätze sind eingebunden in die kommunalen Finanzverteilungsmechanismen. Das war heute Morgen ja auch schon einmal Thema. Sie sind auch Grundlage für den Anspruch auf Fehlbedarfszuweisungen respektive wenn man es nicht macht, kriegt man halt keine Fehlbedarfszuweisungen. Deshalb ist die Entscheidung, ob die Hebesätze im Kern verändert werden sollen, eben keine Einzelsachentscheidung, sondern sie muss im Rahmen der strukturellen Gesamtverantwortung getroffen werden, weil sie auch in die gesamte Finanzstruktur der Gemeinde eingebunden ist. Deshalb muss die Entscheidung über die Hebesätze natürlich auch in der Verantwortung derjenigen bleiben, die für die strukturelle Gesamtverantwortung gewählt worden sind, und das sind die Gemeinderäte.

(Beifall SPD)

Direktdemokratische Elemente sollen nach unserer Überzeugung Einzelfragen lösen und entscheiden helfen. Sie dürfen aber, übrigens auch schon aus verfassungsrechtlichen Gründen, die Gesamtverantwortung der gewählten Gemeinderatsvertreter nicht aushöhlen.

Bei der Bauleitplanung schränkt das Baugesetz die Möglichkeiten für ein Bürgerbegehren fast ausschließlich auf die Frage ein, ob ein Vorhaben stattfinden soll. Die Frage, wie es stattfinden soll, ist durch formelle Beteiligungsverfahren bundesrechtlich geregelt und damit einem landesrechtlichen Bürgerbegehren entzogen. Deshalb finden übrigens Bürgerentscheide auch in Ländern, die uns immer als Vorbild vorgehalten werden, mit komplett freigegebener Bauleitplanung fast ausschließlich zum Ob, aber nicht zum Wie statt.

Insgesamt hält die SPD-Fraktion die vorliegende Gesetzesänderung für eine gut ausgewogene Mischung, um zu mehr Bürgerbeteiligung zu motivieren, ohne dabei das Recht der Gemeinderäte auszuhöhlen. Wenn wir dann durchschnittlich, wie in Bayern, alle 15 Jahre einen Bürgerentscheid in einer Gemeinde haben statt wie bisher alle 60 Jahre in einer Kommune, dann ist das aus unserer Sicht nichts, wovor sich jemand fürchten müsste, auch nicht die Selbstverwaltung.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Außerdem zeigt die Erfahrung, dass Bürgerinnen und Bürger, die im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens merken, dass jede und jeder etwas verändern kann, auch eher bereit sind, ein dauerhaftes Mandat in unseren Gemeinderäten zu übernehmen; auch das stärkt wiederum die Basis für die 13.000 Mandate.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Deshalb lassen Sie mich schließen im Sinne des ersten Zitats, als vor 200 Jahren die kommunale Selbstverwaltung begann: Lassen Sie uns den Menschen zutrauen, an ihren Aufgaben zu reifen, und gehen wir gemeinsam diesen Schritt!

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Meine Damen und Herren, begrüßen Sie gemeinsam mit mir auf der Tribüne die Volkshochschule Neumünster mit Seniorenkurs und das Grone-Bil

(Dr. Kai Dolgner)

dungszentrum Kiel mit Kursteilnehmern. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Das Wort für die CDU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Petra Nicolaisen.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 22. März 2012 gab es einen Regierungsentwurf von CDU und FDP unter anderem zur Änderung der Kommunalverfassung, und zwar genau zu diesem Paragraphen in der Gemeinde- und Kreisordnung. Unser Ansinnen war es damals, den Kommunen und Kreisen Kompetenzen zukommen zu lassen, die Gemeindeordnung und Kreisordnung zu entschlacken und mehr Freiraum zu schaffen.

Gehen wir jetzt einmal Ihren Entwurf durch und setzen ihn zum noch geltenden Recht ins Verhältnis. Durch unsere Neufassung des § 16 a wurden die bisherigen Regelungen der §§ 16 a bis 16 g ersetzt. Unsere Neuregelung gab lediglich die erforderlichen Rahmenbedingungen vor.