Protokoll der Sitzung vom 15.11.2012

Gehen wir jetzt einmal Ihren Entwurf durch und setzen ihn zum noch geltenden Recht ins Verhältnis. Durch unsere Neufassung des § 16 a wurden die bisherigen Regelungen der §§ 16 a bis 16 g ersetzt. Unsere Neuregelung gab lediglich die erforderlichen Rahmenbedingungen vor.

An dieser Stelle gehe ich davon aus, dass die bisher in § 16 a formulierte Unterrichtung über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft und Förderung des Interesses einer Selbstverwaltung die von Ihnen jetzt neu geforderten wichtigen Planungen und Vorhaben bereits enthält und die frühzeitige Unterrichtung sowieso grundsätzliche Praxis ist.

Ein weiteres Beispiel unserer Entschlackung ist die Streichung der geltenden Regelung über die Hilfe bei Verwaltungsangelegenheiten sowie über Anregungen und Beschwerden, da sie ohnehin nur deklatorischen Charakter hatten. Durch die Streichung trat keine Änderung der Rechtslage ein.

Bürgerinnen und Bürger können sich zukünftig durch die Kommunalaufsicht insbesondere hinsichtlich der formalen Zulässigkeitsvoraussetzung eines Bürgerbegehrens beraten lassen. Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben. Wir sprechen ständig von Aufgabenkritik und Aufgabenabbau in der Verwaltung. Hier entsteht eine zusätzliche Aufgabe, die Kosten verursacht.

(Dr. Kai Dolgner [SPD]: Demokratie kostet!)

Ja. - Löst die Aufgabe Konnexität aus? Welche Kosten verursacht der Gesetzentwurf eigentlich insgesamt? Die Antwort bleibt der Gesetzentwurf schuldig.

Sehr geehrte regierungstragende Fraktionen, sieht man sich Ihren Gesetzentwurf genauer an, stellt man fest, dass mit Ihrem Gesetzentwurf der bis zum 12. April 2012 geltende Gesetzeszustand in den meisten Paragrafen einfach eins zu eins wieder hergestellt wird.

Ich komme nun auf die im Gesetzentwurf eingearbeiteten Änderungsvorschläge, zum kommunalen Bürgerentscheid, der Volksinitiative, und stelle fest, dass von 15 Vorschlägen nur drei oder vier in den Gesetzentwurf nicht aufgenommen wurden,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

und zwar gehören weiterhin zum Thema Ausschlusskatalog die Hauptsatzung, Abgaben und privatrechtliche Entgelte sowie die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer.

Frau Abgeordnete Nicolaisen, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Dolgner?

Frau Nicolaisen, ist Ihnen bekannt, dass der Landtag mit einem Schreiben des Gemeindetags aufgefordert worden ist, Ihre „Mehr Freiheit“ bei den Kommunen bezüglich der Ausgestaltung der Satzung in § 16 GO dringend zurückzunehmen, damit nicht 1.116 Gemeinden Ausgestaltungssatzungen erlassen müssen, sondern den alten Zustand wiederherzustellen?

- Das ist richtig. Aber es betrifft hier noch andere Dinge, die wir durchaus verschlanken konnten. Dazu bedurfte es nicht, die Hauptsatzung zu ändern.

Im Sommer 2012 gab es einen Gesetzentwurf mit der Drucksachennummer 17/2240 der Volksinitiative „Für vereinfachte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-Holsteins Gemeinden und Kreisen“. Dieser enthielt im Grundsatz die Änderungsvorschläge, die in den jetzigen Gesetzentwurf, Drucksache 18/310, eingeflossen sind. Der damalige Gesetzentwurf wurde am 13. Juni 2012 von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Abgeordneten des SSW und der CDU abgelehnt. Hört, hört!

Hier erinnere ich einmal an die Stellungnahme der SGK Schleswig-Holstein, die des jetzigen Innenministers, Herrn Breitner, unter anderem zur Änderung des § 16 g GO zur Streichung der Zweidrittel

(Präsident Klaus Schlie)

mehrheit zur Initiierung eines Bürgerentscheids. Zitat des Herrn Innenministers:

„Wir lehnen den Vorschlag, die 2/3-Regelung zu streichen, ab. Die gewählten Kommunalvertreter/innen (NICHT die Gemein- de!!!) sollen die Verantwortung für von ihnen zu treffende Entscheidungen nicht zu leicht auf die Bürger/-innen verlagern können. In der Mehrheit der anderen Bundesländer gilt diese Regelung auch.“

Das hätte auch eine Stellungnahme von uns sein können. Diese Stellungnahme des Innenministers ist im jetzigen Gesetzentwurf 18/310 nicht berücksichtigt worden. Hier reicht jetzt die einfache Mehrheit aus.

Innerhalb der Ausschussberatungen werden wir unter anderem die kommunalen Landesverbände anhören wollen und sind gespannt auf die Stellungnahmen.

Frau Abgeordnete Nicolaisen, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Dolgner?

Nein, ich möchte jetzt gern zum Schluss kommen.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Ein Bürgerentscheid und ein Bürgerbegehren sind bereits heute in der Gemeindeordnung unter § 16 c normiert und möglich zu initiieren. Mit einem Bürgerentscheid können Bürger in einer Gemeinde, in einem Kreis über Fragen des eigenen Wirkungskreises entscheiden. Hier gilt der Grundsatz der freien, gleichen und geheimen Wahl, wenn die Bürger über eine zur Abstimmung gestellte Sachfrage entscheiden. Bürgerentscheide stehen dem Beschluss der gewählten Kommunalvertretung gleich.

Insbesondere die drastische Absenkung und Staffelung der Zustimmungs- und Unterschriftenquoren sehen wir als eine Ungleichbehandlung und eine Bevorzugung des städtischen Bereichs an.

Bürger müssen eingebunden und mitgenommen werden. Das ist völlig unstrittig. Jedoch darf dies nicht auf dem Rücken der repräsentativen Demokratie ausgetragen werden. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU und FDP)

Wir begrüßen auf der Tribüne die Bundesvorstandssprecherin von „Mehr Demokratie“, Frau Claudine Nierth. Herzlich Willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat deren Vorsitzende, die Abgeordnete Frau von Kalben.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit Jahren klagen wir über eine Entfremdung zwischen der Politik und den Menschen, über sinkende Wahlbeteiligung, Politikverdrossenheit und das verbreitete Gefühl: Die da oben machen ja sowieso, was sie wollen.

Bei der Stichwahl zur Kieler Oberbürgermeisterin am vergangenen Wochenende - wir wissen, ein wichtiges Amt für mögliche Karrieren - sind gerade einmal 32 % der Wahlberechtigten an die Urne gegangen. Das bedeutet, dass die von uns sehr geschätzte neue Oberbürgermeisterin nicht einmal von jedem fünften Kieler ins Amt gewählt wurde. Mich würde interessieren, wie viele den Kandidaten der Opposition gewählt haben.

Wenn immer mehr Bürger und Bürgerinnen auf ihr Wahlrecht verzichten, verlieren die Parlamente an Legitimation. Soll man die Demokratie abschaffen, wenn sie keiner haben will? Soll man die Direktwahl von Oberbürgermeistern und Landräten abschaffen, wenn keiner zur Wahl geht?

Wir halten das für den falschen Weg und glauben, dass wir dem Prozess der Entfremdung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Politik am besten dadurch begegnen können, indem wir auf die Menschen zugehen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN)

Mein besonderer Dank gilt daher der Initiative „Mehr Demokratie“ und ihrer Vorkämpferin Claudine Nierth, die sich seit Jahren landauf, landab für mehr Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie einsetzt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

„Mehr Demokratie wagen“, dieses häufig zitierte Wort von Willy Brandt wird nun in Schleswig-Holstein Wirklichkeit. Wir wollen ein Stück mehr di

(Petra Nicolaisen)

rekte Demokratie in unserem Land einführen, weil wir überzeugt sind, dass Demokratie vom Mitmachen lebt. Bisher ist die direkte Demokratie ein sehr zartes Pflänzchen - um nicht zu sagen: ein kümmerliches - in Schleswig-Holstein.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN)

In 20 Jahren gab es gerade einmal 347 Bürgerbegehren, die Hälfte davon kam bis zum Bürgerentscheid.

Durchschnittlich findet in einer Gemeinde in Schleswig-Holstein damit alle 64 Jahre ein Bürgerbegehren statt, in Bayern immerhin alle 14 Jahre und in Hamburg alle anderthalb Jahre. Das liegt nicht nur daran, dass wir so viele Gemeinden haben. Wir sind sicher: Die Menschen engagieren sich mehr, beteiligen sich mehr und identifizieren sich mehr mit ihrem Land und ihrer Gemeinde, wenn die Zugangsschwellen zur Bürgerbeteiligung gesenkt werden.

(Vereinzelter Beifall PIRATEN)

Wir wollen, dass die Menschen sehr frühzeitig in die Bauplanung ihrer Gemeinde einbezogen werden: Wo soll ein Möbelhaus entstehen und wo eine neue Umgehungsstraße? Die Betroffenen sollen nicht erst beim Anrücken der Bagger aktiv werden, wenn schon viel Zeit und Geld in die Planung geflossen sind. Dazu gehören Transparenz und eine aktive Einladung zum Mitgestalten. Die Veröffentlichung im Amtsblatt oder ein Aushang im versteckten Gemeindeschaukasten reichen dafür nicht aus.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN)

Zu den Kosten, verehrte Kollegin: Bürgerbeteiligung kostet; das ist richtig. Aber Rechtsverfahren bei schon begonnenen Planungsgeschichten sind noch viel teurer, und sie führen zu unglaublich viel Verdruss.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Peter Lehnert [CDU])

- Genau, Herr Lehnert, deswegen ist es gut, wenn Menschen vorher beteiligt werden, wie sie es in Quickborn gerade tun.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Peter Lehnert [CDU]: Wir werden sehen, was da- bei herauskommt!)