Nach Pressemitteilungen des Vertreters der Bundesärztekammer Dr. Windhorst ist man hier auf einem guten Weg. Der sogenannte 400-Punkte-Katalog, der 80 bis 85 % der Abrechnungen ausmacht, ist in den Verhandlungen bereits abgehakt. Ziel - das habe ich eben gesagt - ist, das in diesem Jahr noch zu verabschieden.
Meine Damen und Herren, es geht hierbei um eine Rechtsverordnung. Diese Rechtsverordnung muss im Bundesrat verabschiedet werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wir sollten die Anpassung der Gebührenordnung nicht zu einer Systemdebatte machen. Stimmen Sie also dem Antrag der FDP hier im Landtag zu; denn auch die CDU wird das tun. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, hat zwei Richtungen: Die eine Richtung ist logisch und auch unterstützenswert. Bei der Hauptrichtung - so haben wir gerade schon gehört geht es durchaus um unterschiedliche Sichtweisen. Wir Sozialdemokraten sehen die zweite Richtung kritisch. Ich komme zu den Einzelheiten.
Sie wollen Transparenz, Sie wollen Abrechnungssicherheit, und Sie wollen Verständlichkeit bei den Honoraren. Das wollen wir sicherlich alle. Ökonomische Überforderung wollen wir - wie Sie - ebenfalls nicht, und eine angemessene Bezahlung unterstützen wir auch. So weit, so gut.
Das ist der positive Teil. Mehr Geld für mehr Technik und für neue Methoden, das ist auch okay, aber was ist die Aushöhlung der Freiberuflichkeit? Was soll ausgerechnet hier die flächendeckende Versorgung in Verbindung mit der Gebührenordnung? Das hat überhaupt nichts miteinander zu tun, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP. Hier geht es doch ausschließlich um die Privatpatientinnen und Privatpatienten und um nichts anderes. Das muss klipp und klar gesagt werden.
Gesundheitswesen. Die Gebührenordnung der Ärzte sichert den Ärztinnen und Ärzten erhebliche Einkommensvorteile bei der Behandlung von privat versicherten Patientinnen und Patienten, Herr Dr. Garg. Schon zu schwarz-gelben Zeiten wurde die Idee einer Novellierung entwickelt, das ist klar. Das haben Sie auch deutlich gemacht. In der aktuellen schwarz-roten Koalition wurde die Novellierung ausdrücklich nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Das ist klipp und klar so. Die Ärzteschaft versucht weiterhin, eine Novellierung der Gebührenordnung mit erheblichen Honorarsteigerungen im zweistelligen Prozentbereich zu erreichen. Das ist eine Position, die man sich genau angucken muss. Es wurde gesagt: Die Novellierung muss in jedem Fall vom Gesundheitsminister unter Zustimmung der Länder per Rechtsverordnung erlassen werden.
Herr Kollege Heinemann, Sie führen hier die zweistelligen Steigerungsraten an. Ist Ihnen bewusst, dass es im Bereich der GOÄ seit 30 Jahren keinen Inflationsausgleich gegeben hat?
- Ich sage Ihnen gleich etwas zu den Zahlen. Wenn Sie meiner Rede lauschen, werden Sie sich wundern, was für eine Verarmungssituation das im Einzelnen darstellt. Dazu gibt es Untersuchungen, und dazu spreche ich gleich.
Selbst die Ärzteschaft konnte sich bisher immer noch nicht auf eine einheitliche Rechtsposition einigen. Warum wohl nicht? - Ich komme gleich darauf. Wir Sozialdemokraten werden jedenfalls keine Novelle unterstützen können, die eine überzogene Steigerung privatärztlicher Honorare in zweistelliger Prozenthöhe zur Folge hat und damit nicht nur die Patientinnen und Patienten, sondern auch die Beihilfekostensituation der Länder und Kommunen so erheblich belastet, dass das für die Steuerzahler richtig schmerzhaft wird. Das zahlen wir letztlich indirekt alle.
Das Zweiklassensystem der Privat- und Solidaritätskassenzahler darf nach unserer Auffassung nicht weiter gefestigt werden, und es driftet dann immer weiter auseinander und macht die privatärztliche Behandlung deutlich attraktiver. Das verschärft viele Situationen, um die wir uns hier ständig sorgen. Die SPD macht Politik für alle Menschen. Wir wollen, dass Gesundheit nicht vom Geldbeutel der Menschen abhängt, sondern dass alle Bürger in gleichem Maße an hochwertiger medizinischer Versorgung partizipieren.
Nun komme ich zu meiner Antwort auf Ihre Frage: Eine vom GKV-Spitzenverband in Auftrag gegebene Untersuchung aus dem Jahr 2012 hat gezeigt, dass die Einnahmen der Ärzte in den letzten Jahren deutlich stärker gestiegen sind als ihre Aufwendungen. Im Ergebnis haben sich die Überschüsse aus vertragsärztlicher Tätigkeit bis 2011 durchschnittlich auf 134.000 € je Arzt erhöht. Dieser Wert überschreitet den für die Kalkulation der ärztlichen Leistungen maßgeblichen sogenannten Arztlohn um fast 30.000 €. Bezieht man die Privatpatientinnen und Privatpatienten ein, so ist erhoben worden, dass sich der Wert sogar noch verdoppelt, und zwar schon jetzt, ohne dass wir die Gebührenordnung verändert haben. Die Ärztinnen und Ärzte gehören also nicht zu der Berufsgruppe, die in diesem Lande benachteiligt wird. Hier handelt es sich um ein Luxusproblem. Dagegen fehlen bundesweit Hausärzte auf dem platten Land. Darum müssen wir uns kümmern, meine Damen und Herren!
Der in einigen Regionen drohende Mangel an Hausärzten wird nicht dadurch behoben, dass zusätzliches Geld mit der Gießkanne über alle Ärzte verteilt wird. Hier sind vor allem gezielte Fördermaßnahmen vor Ort erforderlich, an deren Finanzierung sich bereits jetzt vor allem die gesetzlichen Kassen beteiligen und weniger die PKV. Das können sie auch nicht, weil sie jetzt Forderungen haben, die sie kaum bewältigen können. Sie haben allerdings Rücklagen.
Wir hätten das Problem der Honorare gar nicht, wenn die Ärztinnen und Ärzte zu 100 % noch mehr von den Segnungen der gesetzlichen Krankenversicherungen mit über 3 % Honorarsteigerungen jährlich profitieren könnten. Dabei wollen wir sie unterstützen. Durch eine Bürgerversicherung hätten sie ein deutlich höheres und ein regelmäßigeres
Wir wollen jedenfalls eine umfassende Bürgerversicherung. Wir wollen die einseitige Besserstellung von Privatpatienten nicht zementieren. Wir wollen übrigens auch wieder eine echte Parität und keine einseitigen Zusatzbeiträge zulasten der Versicherten. Genau das sind unsere Ziele. Die Senkung von Lohnnebenkosten war einmal der Grund für die Entlastung der Arbeitgeber in schwierigen Zeiten. Heute geht es der Wirtschaft so gut wie lange nicht mehr. Also ist das überflüssig, Schluss damit. Schluss mit diesen Nebenleistungen. Schon heute besteht das Einkommen der Ärzteschaft zu mehr als 70 % aus den Mitteln der gesetzlichen Versicherung.
Lassen Sie uns die guten Argumente noch einmal im Gesundheitsausschuss austauschen. Vielleicht können wir Sie überzeugen. Deshalb stimmen wir einer Überweisung in den Gesundheitsausschuss zu. - Vielen Dank, meine Damen und Herren, für Ihr Interesse.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die GOÄ ist nicht nur für Ärzte, sie auch für Ärztinnen.
Es gibt immer mehr Ärztinnen. Die haben gelegentlich ganz andere Vorstellungen davon, wie sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter einen Hut bekommen. Lieber Kollege Garg, ich glaube, Sie haben sich ein Mosaiksteinchen herausgenommen. Das ist auch ein wichtiges Steinchen, aber es gibt viele Mosaiksteine, die dazu führen, dass wir im ländlichen Raum zu wenig Ärztinnen und Ärzte und in den Ballungszentren relativ viele - ich sage bewusst nicht zu viele - Ärztinnen und Ärzte haben.
- Bezahlung ist ein Baustein, da bin ich ausnahmsweise ganz bei Ihnen. Ich gebe Ihnen auch recht, dass sich eine Gebührenordnung, die seit dem
Jahr 1996 nicht verändert worden ist, überhaupt nicht an moderne Behandlungsmethoden, an Mieten und an Nebenkosten anpassen konnte. Man kann sagen: die Ärztinnen und Ärzte, aber das hilft uns überhaupt nicht weiter, denn das ist eine große Menge an Kolleginnen und Kollegen. Mir scheint es eher um die Verteilung zu gehen. Darüber würde ich mich gern mit Ihnen unterhalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie von der FDP sagen, wir sollen uns im Sozialausschuss weiter darüber unterhalten. Das finde ich richtig. Ich sage Ihnen aber ganz deutlich: Wir als Grüne sind ganz bei der SPD. Wir wollen eine Bürgerversicherung. Wir wollen die gleiche medizinische Behandlung - je nachdem, welche Erkrankungen vorliegen.
Wenn wir das in dieser Legislaturperiode nicht schaffen, dann wünsche ich mir jedenfalls, dass Sie von FDP und CDU sich auch dafür einsetzen, dass wir einen einheitlichen transparenten Versicherungsmarkt bekommen. Ich möchte einmal gucken, wie das bei den privaten Krankenversicherungen aussieht, denn ich denke, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen mit vielen modernen Modellprojekten auf einem guten Weg sind, viel mehr anzubieten, als wir noch vor einigen Jahren gedacht hätten.
Zu der GOÄ sage ich Ihnen ganz offen: Es bringt uns alle nicht weiter, wenn wir uns ansehen, wie viele Cent da hingehen, wie viele Cent dort hingehen. Vielmehr müssen wir grundsätzlich überlegen, wie wir die Verteilung hinbekommen. Wir müssen uns auch die Facharztgruppen ansehen. Herr Kollege Garg, das wissen Sie. Ich wünsche mir schon, dass bei den Kinderärztinnen und Kinderärzten, bei den Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten und bei den Allgemeinmedizinerinnen und -medizinern einmal geguckt wird. Ich teile Ihre Einschätzung ausdrücklich nicht, dass das die Lösung ist für die Versorgung im ländlichen Raum.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der FDP ist auch ohne Bürgerversicherung völlig richtig und zeitgerecht. Darauf hat der Kollege Jasper hingewiesen, und zwar vor dem Hintergrund dessen, was morgen und in diesen Tagen in Berlin passiert.
Ich persönlich bin genau wie meine Partei ein Freund der Bürgerversicherung. Die ist aber nicht da. Da kann ich mit Peer Steinbrück sprechen und sagen: „Hätte Hätte Fahrradkette“. Bis dahin müssen wir uns eben mit der GOÄ beschäftigen. Um zu zeigen, wie sie wirkt und dass sie nicht nur Ärzte reich macht, sondern auch armen, geringbesoldeten Beamten große Probleme macht, müssen wir einmal über Folgendes sprechen:
Ich frage das Publikum oben auf der Tribüne einmal, ob Sie Folgendes verstehen. Das steht nämlich so in der Gebührenordnung, und das kann kein anderer Mensch verstehen. Ich lese genau vor, denn das kann man nicht auswendig lernen, das ist unmöglich:
zulässiger Gebührensatz ist der um den ohne Begründung zulässigen Faktor gesteigerte einfache Gebührensatz (Schwellwert)