Der von uns beauftragte Gutachter stellt auch nach ausführlicher Erörterung ausdrücklich fest, dass dieser Weg verfassungskonform und gangbar ist.
Es kommt hinzu, dass die Politik der Öffentlichkeit nach diesem Urteil immer wieder versprochen hat: Wir wollen die Umsetzung des Bürgerwillens wieder möglich machen. Der Herr Ministerpräsident hat das immer wieder betont. Auch der Herr Landtagspräsident, Herr Schlie, hat gesagt, wie wichtig
es ist, dem Bürgerwillen vor Ort Rechnung zu tragen. Wir sind es den Menschen schuldig, dieses Versprechen einzulösen, wenn wir als Politik glaubwürdig bleiben wollen,
zumal die Ausbauziele so ungeschmälert erreicht werden können; auch das sieht unser Gesetzentwurf vor.
Deswegen gilt es, jetzt zu handeln und Berlin zu zeigen, dass die Energiewende hier in SchleswigHolstein im Einklang mit den Bürgern geplant wird und dass die Bürger dahinterstehen. Wo sonst soll das gelingen, wenn nicht hier bei uns in SchleswigHolstein?
Aristoteles sagte: Wir können den Wind nicht ändern, aber wir können die Segel anders setzen. Genau das sollten wir tun; denn damit die Energiewende gelingen kann, brauchen wir Rückenwind von den Bürgern und keinen Gegenwind. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der PIRATEN will sich mit ihrem Gesetzentwurf für den Erhalt der Akzeptanz der Windenergie in Schleswig-Holstein einsetzen, indem sie jetzt versucht, den Bürger- und Gemeindewillen bei der Aufstellung der Raumordnungspläne einzubeziehen. Dabei soll bei der Aufstellung der Pläne im Rahmen der Abwägung nach dem Raumordnungsgesetz den Entscheidungen von Gemeinden gegen den Ausbau der Windenergie auf dem Gebiete Rechnung getragen werden, soweit ausreichend andere Windeignungsflächen zur Verfügung stehen. Das hat der Kollege eben dargestellt.
Auch wir als CDU möchten den Bürger- und Gemeindewillen wieder stärker in die Ausweisung neuer Windenergieeignungsflächen einbeziehen und damit die Akzeptanz der Windenergie in Schleswig-Holstein stärken. Jedoch stellt sich die Rechtslage bezüglich einer Einbeziehung des Bürgerwillens bei der Raumordnungsplanung aufgrund
des Urteils des OVG Schleswig aus dem Januar 2015 durchaus als schwierig dar. Das belegt ebenfalls das Gutachten unseres Wissenschaftlichen Dienstes zur Ausweisung von Windeignungsflächen und Ablehnungsentscheidungen von Gemeinden. Das Abwägungsgebot ist danach ein Grundsatz rechtsstaatlicher Planung, der nicht vom Gesetzgeber abbedungen werden kann. Nach dem Raumordnungsgesetz muss eine Abwägung zwischen öffentlichen und privaten Belangen stattfinden, damit die Festlegung der Ziele der Raumordnung wirksam wird. Bei der Ermittlung von potenziellen Flächen für Windkraftanlagen müssen also die öffentlichen Belange, die gegen eine Ausweisung sprechen, mit dem Anliegen der Windenergienutzung auf den betroffenen Flächen abgewogen werden.
Laut dem Urteil des OVG Schleswig sind die Ergebnisse von schlichten Mehrheitsentscheidungen einer Gemeindevertretung oder eines Bürgerentscheids jedoch keine maßgeblichen Belange für eine durch Abwägung gesteuerte Planung.
Es müssen vielmehr alle planerischen Festsetzungen auf nachvollziehbaren sachlichen Gründen beruhen. Deshalb darf der bloße Gemeindewille nicht das alleinige maßgebliche Kriterium bei einer Abwägungsentscheidung über einen Regionalplan sein. Es müssen also bei der erforderlichen Abwägung alle raumordnungsrechtlich erheblichen Belange, die für oder gegen eine Windenergienutzung sprechen, einfließen. Daher ist es rechtlich nicht möglich, im Rahmen der Landesplanung Ablehnungsentscheidungen von Gemeinden über die Ausweisung neuer Windeignungsflächen gesetzlich Vorrang vor anderen Belangen einzuräumen.
Genau einen solchen gesetzlichen Vorrang des Gemeindewillens vor allen anderen Belangen sieht der Gesetzentwurf der PIRATEN jedoch vor. Danach soll nämlich der Entscheidung der Gemeinden gegen eine Ausweisung neuer Windeignungsflächen im Rahmen der planungsrechtlichen Abwägung in allen Fällen Rechnung getragen werden, in denen schon genügend andere Flächen zur Verfügung stehen; auch das wurde schon gesagt. In diesen Fällen haben also die Ablehnungsentscheidungen der Gemeinden in der Abwägung Vorrang vor allen anderen Belangen.
Daher ist es mehr als fraglich, ob ein neuer Regionalplan auf der Grundlage des Entwurfs der PIRATEN bei einem weiteren Verfahren vor dem OVG
Schleswig Bestand hätte. Das Risiko eines erneuten Scheiterns der Regionalplanung ist unserer Meinung nach bei dem vorgelegten Entwurf groß. Ein solches Scheitern würde weder den Gegnern noch den Befürwortern eines Ausbaus der Windenergienutzung helfen. Außerdem würde eine solche gescheiterte Regelung gewiss nicht die Akzeptanz der Windenergienutzung fördern, sondern vielmehr dazu führen, dass der Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein an Akzeptanz verliert.
Aufgrund des Risikos eines erneuten Scheiterns der Regionalplanung und des damit verbundenen Verlusts an Akzeptanz für Windenergie im Land haben wir als CDU deshalb große Bedenken gegenüber dem Gesetzentwurf. Jedoch möchten wir den Bürger- und Gemeindewillen ebenfalls stärker in die Ausweisung neuer Windeignungsflächen einbeziehen und sind daher weiterhin für eine Debatte über eine effektive, aber auch rechtssichere Regelung des Landesplanungsgesetzes offen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Lassen Sie uns bei aller Problemdarstellung zusammen feststellen: Schleswig-Holstein ist das Energiewendeland. Wir sind bundesweit spitze beim Ausbau der Windkraft.
Unser Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf mindestens 300 % zu steigern, haben wir fest im Blick.
Damit übernehmen wir einen aktiven Part bei der Umsetzung des nationalen Klimaziels. Wir nehmen das ernst und sind uns unserer Verantwortung bewusst.
Ebenso bewusst ist uns, dass die Energiewende nur mit den Menschen möglich ist. Nur wenn es gelingt, die Balance zwischen Natur, Umwelt, Wirtschaft und den Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu wahren, wird der erforderliche Ausbau der Windkraft gelingen.
In diesem Bewusstsein hat die Teilfortschreibung des Regionalplans daher Bürgerentscheide und Voten von Gemeindevertretungen ohne weitere Abwägung mit anderen Kriterien als Ausschlusskriterium betrachtet. Das ist die Ausgangslage, mit der wir gestartet sind.
Das Oberverwaltungsgericht hat anders entschieden - wir haben es heute schon öfter gehört -, nämlich dass die Berücksichtigung von Bürgerentscheiden und Voten nicht als hartes Kriterium anerkannt werden. Da gelten nur Ingenieurskriterien, die man messen, berechnen und beschreiben kann. Genau das ist die Frage: Geht das? Schaffen wir die Energiewende, ohne Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen? Wie geht das? Wie soll das funktionieren, wenn der erklärte Wille von Kommunen, von den Menschen, die vor Ort leben, nicht als Kriterium für die Entscheidung herangezogen werden kann?
Der Gesetzentwurf der PIRATEN versucht, Abwägungsmängel zu beheben und zugleich dem Bürgerwillen beziehungsweise dem Willen der Gemeinde Rechnung zu tragen. Der vorliegende Entwurf wirft aber durchaus Fragen auf. Die Diskussion in den Ausschüssen dürfen wir gespannt erwarten.
Mir ist wichtig, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die gestarteten Verfahren zur Teilfortschreibung der Regionalpläne an vielen Stellen Möglichkeiten zur Beteiligung geben. Das dürfen wir bei der ganzen Diskussion nicht vergessen: Es gibt schon jetzt Raum, sich zu äußern, sich an dem Gestaltungsprozess zu beteiligen und teilzuhaben.
Wir haben nach dem OVG-Urteil die nötige Änderung des Landesplanungsgesetzes auf den Weg gebracht, damit es in Schleswig-Holstein nicht zu einem Wildwuchs, zu einer Verspargelung kommt. Mit der Gesetzesänderung ist es uns gelungen, die Gemeinden nicht alleine dastehen zu lassen. Es ist nicht passiert, dass gegen ihren Willen Windenergieanlagen errichtet werden. Gleichzeitig haben wir es geschafft, dass es nicht zu einem Stillstand beim Ausbau der Windenergie kommt.
Das gesamte Verfahren - auch das ist wichtig zu betonen - wurde durch die Gespräche beim Ministerpräsidenten sehr transparent, sehr offen, im Dialog begleitet. Sie erinnern sich, dass wir bereits während des Anhörungsverfahrens den Kriterienkatalog aufgestellt haben. Kommunale Landesverbände, Naturschutzverbände, Vertreter der Windener
gie und weitere Institutionen, auch die Bürgerinitiativen konnten sich beteiligten. Die Kartendarstellung mit den möglichen Flächen ist früh ins Netz gegangen. Das alles bringt in einem so frühen Stand des Aufstellungsverfahrens verdammt viel Klarheit, Offenheit und Beteiligungsmöglichkeit.
Mitte Januar gab es eine sehr gut besuchte Informations- und Diskussionsveranstaltung mit dem Ministerpräsidenten zur Teilfortschreibung der Regionalpläne. Das zeigt uns, dass die Menschen aktiv teilhaben an diesem Prozess. Im März sind vier Regionalveranstaltungen terminiert, in denen die Landesregierung über die Neuausrichtung der Windenergieplanung und die Teilaufstellungen neuer Regionalpläne informieren wird. Jeder, der Interesse am Planungsprozess hat, der sich mit Fragen, Anregungen und Sorgen einbringen will, ist eingeladen, das zu tun.
Die Landesregierung macht ernst mit dem Dialog. Das Verfahren ist transparent, die Möglichkeiten zur Beteiligung sind vielfältig. Die Energiewende ist eine Herausforderung für das ganze Land. Die Regionalplanung hat die Planungsräume insgesamt im Blick. Jetzt muss noch ein verlässlicher Weg gefunden werden, um die demokratische Willensbildung vor Ort, in der Kommune in den Planungen abzubilden. So wird die Energiewende gelingen. Danke.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Akzeptanz der Landesplanung zu verbessern, ist etwas Gutes. Ihre Voraussetzung, dem Gemeindewillen freie Bahn zu schaffen, ist an das Vorhandensein von ausreichend anderen Flächen gebunden. Es gibt aber keine anderen Flächen, deren Eignung vollständig ist. Selbst die widerstandsfreieste Fläche wäre unbebaut vorteilhafter, mindestens für das Landschaftsbild. Jede Windenergieanlage ist ein Eingriff.
Die Landesplanung sucht Flächen, auf denen die Windenergienutzung am wenigsten stört. Es gibt also in diesem Sinne die von Ihnen geforderten aus
§ 2 des Raumordnungsgesetzes, auf den sich die PIRATEN beziehen, hat nicht Akzeptanz zum Inhalt. Verkürzt wiedergegeben steht dort: Den räumlichen Erfordernissen für Energieversorgung ist Rechnung zu tragen.
Akzeptanz ist also nicht Gegenstand des Raumordnungsgesetzes, sondern die planerische Eignungsbestimmung für Flächen. Der politische Wille, zum Beispiel einer Gemeinde, soll danach nicht erforscht werden. So weit zur Rahmengesetzgebung des Bundes.
Ich meine, darin liegt die Hauptschwierigkeit, Ihrem Anliegen im Rahmen der Landesplanung zu folgen. Sie formulieren: Im Rahmen der Abwägung ist den Entscheidungen kommunaler Gebietskörperschaften gegen Windenergie Rechnung zu tragen. Ich gebe es verkürzt wieder; Sie formulieren das umfangreicher, ich dampfe das einmal so zusammen. Sie schreiben aber nicht, was es bedeutet, Rechnung zu tragen. Verzicht auf eine landesplanerische Bewertung? Gewichtung bei gleicher Eignung von Flächen, wenn ja, in welchem Maße, 20 % Abschlag, 50 %, völliger Ausschluss? „Rechnung tragen“ ist eine unscharfe, schwammige Formulierung. Dieser Mangel an Bestimmtheit kann nicht Rechtsfrieden schaffen. Mit Ihrem Entwurf wird nicht der Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein, sondern der Gerichtsstandort gestärkt.
Um es noch einmal klarzustellen: Wenn eine Gemeinde landesplanerische Aspekte anführt, dann ist das schon heute möglich und gewünscht. Städtebauliche Aspekte sind zu berücksichtigen und werden nicht übersehen. Dafür sorgen die gesetzlichen Beteiligungsverfahren, aber auch die vorgesehene Bürgerbeteiligung.