Protokoll der Sitzung vom 27.04.2016

Themen GVO und Wolfsvorschriften eingebracht haben, ist nicht selbstverständlich für eine Oppositionspartei, und ich möchte ausdrücklich die Verbände einschließen. 60 Verbände haben sich über viele Monate mit vielen kritischen Stellungnahmen daran beteiligt.

Dass das Ergebnis nicht jedem schmeckt, ist in einer Demokratie so. Aber ich glaube, der ernste Versuch, einen Interessenausgleich zu finden, aber mit dem wertegeleiteten Vorsatz, der Natur und damit unser aller Heimat mehr Schutz zu geben, ist ganz gut gelungen. - Vielen Dank.

(Anhaltender Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich möchte eine geschäftsleitende Bemerkung zu Ihrer Wortmeldung geben, Herr Abgeordneter Rickers; unsere Geschäftsordnung sieht je Abgeordneten einen Kurzbeitrag vor. Ich schließe also die Beratungen.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/4128, abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. Wer ist dagegen? Das sind die Abgeordneten von CDU und FDP. Wer enthält sich? - Das sind die Abgeordneten der Fraktion der PIRATEN. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.

Ich lasse dann über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/3320, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung einschließlich des soeben angenommenen Änderungsantrags abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und die Abgeordneten der Fraktion der PIRATEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von CDU und FDP. In der Fassung der Drucksache 18/4002 einschließlich des angenommenen Änderungsantrags Drucksache 18/4128 ist damit der Gesetzentwurf angenommen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie gemeinsam mit mir Schülerinnen und Schüler des Wolfgang-Borchert-Gym

(Minister Dr. Robert Habeck)

nasiums aus Halstenbek sowie Vertreter der Paritätischen Freiwilligendienste mit FSJ-lern und Referendare des Regionalen Berufsbildungszentrums 1, Kiel. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Zweite Lesung eines Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Schulübergangsempfehlung und zur Stärkung der Durchlässigkeit zwischen den Schularten

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 18/3346 (neu)

Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses Drucksache 18/4088

Ich erteile das Wort der Frau Berichterstatterin des Bildungsausschusses, der Abgeordneten Anke Erdmann.

Ich verweise auf die Vorlage, Herr Präsident.

Ich danke Ihnen, Frau Berichterstatterin. - Genauso wie bei dem vorherigen Tagesordnungspunkt ist die erste Lesung mit Aussprache erfolgt. Deswegen erteile ich jetzt zunächst für die CDU-Fraktion der Abgeordneten Heike Franzen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von der FDP vorgelegte Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Schulübergangsempfehlung und zur Förderung der Durchlässigkeit zwischen Gymnasien und Gemeinschaftsschulen geht in die richtige Richtung. Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass er vonseiten der Elternvertretungen, der Schülervertretungen und von den Lehrerverbänden unterstützt wird.

Allerdings finden wir als CDU, dass die Schulartempfehlung und die Durchlässigkeit zwischen den Schularten gemeinsam in ein bildungspolitisches Konzept eingebunden werden sollten. Dazu gehören für uns klare, gesonderte Aufgabenstellungen von Gymnasien und Gemeinschaftsschulen sowie die Möglichkeit zum differenzierten Unterricht. Dazu gehören für uns Lehrpläne, die sich an den un

terschiedlichen Anforderungen der entsprechenden Schulabschlüsse orientieren, sowie klare Maßgaben für die Leistungsbewertung von Schülerinnen und Schülern, also ein schlüssiges Bildungskonzept.

Unsere konkreten Vorstellungen dazu haben wir bereits in der Diskussion zum Schulgesetz deutlich gemacht. Das alles findet sich augenblicklich weder in den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen noch in dem Gesetzentwurf der FDP wieder.

In der Bildungspolitik dieser Landesregierung ist eine Schulartempfehlung genauso unerwünscht wie eine transparente Leistungsbewertung aus Schulnoten in Kombination mit einem Leistungsbericht. Die individuelle Betrachtung eines Kindes und die Berücksichtigung von dessen Fähigkeiten sind zugunsten der Gleichmacherei aller Kinder in den Hintergrund getreten.

(Zuruf SPD: Was?)

Deswegen werden wir auch den Gesetzentwurf der FDP unterstützen, allein schon deswegen, weil uns von vornherein klar war, dass dieser Gesetzentwurf bei den regierungstragenden Fraktionen aus ideologischen Gründen keine Chance auf Erfolg haben würde.

(Beifall CDU)

Er war Ihnen ja nicht einmal im Bildungsausschuss eine Diskussion wert. Daher finden wir es auch richtig, dass die FDP hier auf eine weitere Aussprache im Plenum gedrungen hat.

(Anita Klahn [FDP]: Danke!)

Meine Damen und Herren, ich zitiere:

„Das Gymnasium vermittelt nach Begabung und Leistung geeigneten Schülerinnen und Schülern im Anschluss an die Grundschule eine allgemeine Bildung, die den Anforderungen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums und einer vergleichbaren Berufsausbildung entspricht.“

Das ist der gesetzliche Auftrag des Gymnasiums, und den haben Sie im Schulgesetz auch nicht verändert. Tatsächlich aber müssen die Gymnasien heute genauso arbeiten wie die Gemeinschaftsschulen. Sie müssen alle Schülerinnen und Schüler aufnehmen, unabhängig von ihren Fähigkeiten. Sie sollen ihre Schülerinnen und Schüler möglichst nicht mehr an die Gemeinschaftsschulen abgeben können. Somit sind sie faktisch gezwungen, wie die Gemeinschaftsschulen zu arbeiten und auf alle Schulabschlüsse vorzubereiten.

(Präsident Klaus Schlie)

Die Rahmenbedingungen an den schleswig-holsteinischen Gymnasien sind laut dem letzten Bildungsmonitor insbesondere bei der Unterrichtsversorgung die schlechtesten in ganz Deutschland. Unter diesen Rahmenbedingungen ist es wirklich verantwortungslos, von ihnen zu verlangen, dass sie nicht nur ihren gesetzlichen Auftrag, die Vorbereitung auf ein Studium, erfüllen, sondern darüber hinaus auch noch alle anderen Bildungsabschlüsse vermitteln sollen.

Hier ist die Landesregierung deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Deswegen ist es auch im Sinne der Kinder, eine Schulartempfehlung auszusprechen und für mehr Durchlässigkeit zwischen den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen zu sorgen.

(Beifall CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, das gilt nicht nur für den Wechsel von den Gymnasien an die Gemeinschaftsschulen, sondern es muss auch umgekehrt gehen. Schade, liebe FDP, ich hätte mir gewünscht, Sie hätten sich noch einen Ruck gegeben; denn nicht nur bei den Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe, sondern auch bei den Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe muss es einen Dialog beziehungsweise einen Austausch zum Gymnasium geben.

Wir werden dem Gesetzentwurf der FDP heute zustimmen, auch wenn er aus unserer Sicht nicht ganz rund ist. Wichtig ist uns, dass den Kindern und Eltern eine Orientierung am Ende der Grundschulzeit gegeben wird. Übrigens ist die Stellungnahme des Landeselternbeirats für Grundschulen und Förderzentren an der Stelle ausgesprochen lesens- und beachtenswert, der uns sogar einen sehr konstruktiven Vorschlag unterbreitet.

Meine Damen und Herren, Bildungsbiografien von Kindern können sehr unterschiedlich sein. Deswegen sollten sich die Kinder nicht an das System anpassen müssen, sondern das System muss so durchlässig sein, dass individuelle Bildungsbiografien möglich sind.

(Martin Habersaat [SPD]: Bravo! - Beifall SPD)

- Ja, dazu, lieber Herr Habersaat, gehört eine transparente Leistungsorientierung. Dazu gehören aus unserer Sicht Schulnoten und eine Schulartempfehlung, die auch den Eltern eine gewisse Richtung und den Kindern Orientierung gibt. Dazu gehört vor allem aber auch eine Durchlässigkeit zwischen den Gymnasien und den Gemeinschaftsschulen. Gymnasien haben einen anderen bildungspolitischen Auftrag als die Gemeinschaftsschulen. Das

wird in der jetzigen Situation verwässert. Deswegen werden wir dem FDP-Gesetzentwurf zustimmen, weil er in die richtige Richtung geht. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU und FDP)

Das Wort für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Kai Vogel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns bereits am 17. September des vergangenen Jahres mit dem Gesetzentwurf der FDP beschäftigt, der damals schon schlecht war und seitdem keineswegs besser geworden ist.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Wenn Sie ein wenig bildungspolitisches Verantwortungsbewusstsein besäßen, hätten Sie besser daran getan, endlich die Ergebnisse des landesweiten Bildungsdialogs zu akzeptieren, die in die Schulgesetznovelle im Jahr 2014 eingeflossen sind.

Im Zentrum steht das Zwei-Säulen-Modell bei den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen, mit den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen, mit einem möglichst hohen Maß an Durchlässigkeit zum höchstmöglich erreichbaren Bildungsabschluss.

Wir haben bereits im September festgestellt, dass die FDP im Grundsatz die Regionalschule wiederhaben will und dass sie das Verhältnis zwischen Gymnasien und Gemeinschaftsschulen nach dem Aschenputtel-Prinzip gestalten will: Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen.

Wesentlich für mich bei der Entscheidung gegen die schriftliche Schulartempfehlung war der immense Druck, der auf die Schülerinnen und Schüler ausgeübt wurde. Als ob es bereits im vierten Schuljahr um den späteren Abschluss ginge, wurde jede Klassenarbeit im Ergebnis auf dem Weg zum Abitur oder nicht zum Abitur bewertet.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Kinder sollen Freude am Lernen haben und nicht schon im Alter von zehn Jahren nach dem Motto Daumen hoch oder Daumen runter für oder gegen das Gymnasium reduziert werden.