Es gibt Grenzen. Es gibt auch jetzt schon juristische Grenzen. Wir alle wissen, wie unerträglich es ist, wenn wir gerade im Netz Hetze von Rechts oder rechtspopulistische Äußerungen akzeptieren müssen. Es gibt auch dort strafbare Handlungen, die wir nicht akzeptieren müssen. Das ist auch richtig so. Ich glaube, dass die Grenzen dessen, was gesagt werden darf, sehr, sehr weit gefasst sein müssen, und vor allen Dingen die Grenzen dessen, was nicht gesagt werden darf und verboten werden muss, sehr eng gefasst werden müssen.
Wir leben in einer wehrhaften Demokratie, und wir sind eine standhafte Demokratie. Ich glaube, dass es möglich ist, sehr viele Äußerungen auszuhalten. Freiheit hat grundsätzlich Vorrang, egal, ob uns etwas im Einzelfall gefällt.
Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Kunstfreiheit sind nicht immer gefällig, aber Äußerungen dürfen nicht nach politischen Kategorien bewertet oder verboten werden. Unsere Demokratie hält das aus, und dafür werden wir kämpfen! - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin über so manche Beiträge dieser Debatte unglaublich überrascht. Es geht nicht um die Frage der Pressefreiheit, der Meinungsfreiheit, der Kunstfreiheit. Darum geht es überhaupt nicht. Es geht schlicht und ergreifend um die Frage, ob es richtig oder falsch ist, dass es zu einer Strafrahmenverschiebung kommt, denn der Beleidigungstatbestand ist ja der Grundtatbestand, und hier geht es nur um die Strafrahmenverschiebung bei der Beleidigung bestimmter Personen. Herr Erdogan darf sich auch beleidigt fühlen und deswegen selbstver
ständlich alle Rechtsmittel in Anspruch nehmen, die der Rechtsstaat ihm zur Verfügung stellt. Das ist überhaupt nicht zu beanstanden. Dazu komme ich gleich noch einmal.
Aber, Herr Dr. Stegner - das sage ich jetzt einmal als Freier Demokrat -, ich finde es ziemlich merkwürdig, wie die Sozialdemokratie sich verzwergen lässt. Es war keine einsame Entscheidung der Kanzlerin, sondern eine Entscheidung des Kabinetts. Daran haben der Bundesjustizminister, der Bundesaußenminister, der Bundesinnenminister und die Kanzlerin mitgewirkt. Ich kann Ihnen sicher sagen, mir ist es jetzt das erste Mal zu Ohren gekommen, dass sich ein Koalitionspartner in einer Koalition überstimmen lässt und anschließend sagt: Wir sind überstimmt worden, das finden wir nicht in Ordnung.
Bei uns wäre die Koalition bei einer solchen Verhaltensweise zu Ende gewesen. Ich sage deshalb nur: Was die Sozialdemokratie macht, ist an Lächerlichkeit kaum noch zu überbieten.
Das war so! Da ist Leutheusser-Schnarrenberger zurückgetreten, aber Herr Maas hat gesagt: Ich bin überstimmt worden, ich bleibe im Amt. Wie komisch ist das denn, Frau von Kalben?
Sehr geehrter Herr Kollege Kubicki, ich bewundere Ihr Heldentum, das Sie hier darbringen. Lassen Sie mich aber sagen: Wer sagt, dass eine ZDFSatire kein Anlass dafür ist, eine Staatsaffäre mit der Türkei zu haben und sich beim türkischen Präsidenten dafür zu entschuldigen, der lässt darüber auch keine Regierung platzen, macht aber ganz eindeutig deutlich - das ist in der Pressekonferenz von Frank-Walter Steinmeier und Heiko Maas geschehen -, dass wir das in der Sache für falsch halten und es als einen schweren Fehler empfinden und dass wir den Paragrafen ändern wollen, und zwar rasch. Das ist geschehen.
Nach der Geschäftsordnung ist man in der Tat überstimmt worden. Sie hätten vielleicht die Regierung platzen lassen. Ich glaube, es gibt gute Gründe, zu diesem Zeitpunkt nicht Neuwahlen in der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen. Damit meine ich ausdrücklich nicht damit Sie das nicht missverstehen - die Umfragewerte der SPD, sondern ich meine damit die Frage, ob wir aufgrund einer ZDF-Satiresendung wollen, dass die Rechtspopulisten in Kompaniestärke in den Bundestag einmarschieren. Dazu sage ich: Nein, das wollen wir nicht. Wegen so etwas lässt man keine Regierung platzen.
- Herr Dr. Stegner, ich finde es schön, dass Sie jetzt das wahre Motiv der SPD kundgetan haben. Wenn es um Grundwerte geht, um die Verteidigung von Meinungs -, Presse- und Kunstfreiheit, dann sagt die SPD: Wir wollen jetzt keine Wahlen, damit wir nicht Ergebnisse bekommen, die uns möglicherweise nicht gefallen, da sind uns die Grundwerte egal. Das finde ich wirklich bemerkenswert.
Ich lade Sie herzlich dazu ein, das Protokoll zu verschicken. Dann würde nämlich deutlich werden, dass das, was Sie zusammengefasst haben, nichts mit dem zu tun hat, was ich hier gesagt habe. Ich habe gesagt: Die SPD hat ihre Haltung zu der Frage der Meinungsfreiheit und der Frage, wie das zu beurteilen ist, sehr deutlich zum Ausdruck gebracht in einer Pressekonferenz, die Frank-Walter Steinmeier und Heiko Maas gegeben haben. Dabei bleibe ich auch. Wir wollen diesen Paragrafen auch nicht wie Frau Merkel und Herr Günther - 2018 ändern, sondern sofort, weil wir diesen für rückständig halten und mit der Demokratie nicht vereinbar. Insofern: Ziehen Sie Ihre
Herr Dr. Stegner, ich kann Ihnen nur sagen, dass Sie dann im Deutschen Bundestag wieder überstimmt werden, weil die Koalition sich auf das einlassen wird, was die Kanzlerin ihr sagt, und nicht auf das, was Sie laut vor sich hertragen.
Lassen Sie mich zum Ende kommen: Die spannende Frage ist: Brauchen wir eine solche Strafrahmenverschiebung noch in der heutigen Zeit? - Die kann jeder beantworten, wie er will. Manche sagen, wir brauchen sie, weil es hier um staatliche Symbole, um diplomatische Beziehungen und um die Anerkennung anderer Staaten geht. Ich glaube, wir brauchen sie nicht, weil das Rechtssystem allen, die sich beleidigt fühlen, in gleicher Weise die Möglichkeiten schafft, dagegen vorzugehen. Deswegen werden tatsächlich auch Staatsanwaltschaften und Gerichte darüber befinden, ob das Kunst, Meinungsfreiheit oder Beleidigung war. Die Staatsanwaltschaft wird ermitteln, möglicherweise anklagen oder nach ihrer Einschätzung das Verfahren einstellen, und Gerichte werden darüber entscheiden.
Wenn wir eine Ermächtigungsnorm haben, dann kann man sie auf die eine oder andere Weise ausüben. Das ist auch nicht zu beanstanden. Die Kanzlerin hätte Nein sagen können, aus welchen Gründen auch immer. Aber sie hätte nach meiner Überzeugung Nein sagen müssen, wenn sie gleichzeitig ankündigt, dass die zugrunde liegende Strafnorm entfallen soll.
Was muten wir den Staatsanwaltschaften und den Gerichten zu? - Meine Tochter ist Richterin. Sie sagt: Das ist ja lustig. Ich soll möglicherweise urteilen, auf der Grundlage einer Strafnorm, von der die Mehrheit der Deutschen, die Mehrheit des Parlaments, die Bundesregierung erklären: Wir halten dieses Vorgehen, jedenfalls was die Strafrahmenverschiebung angeht, nicht mehr für so strafwürdig, dass sie noch angewandt werden soll. - Was ist das für eine Zumutung für die Justiz?
Auch das sage ich: Ich bin Strafverteidiger, und wir haben einen Richter unter uns. Zu glauben, dass man bis 2018 eine rechtskräftige Entscheidung in dieser Frage hinbekommt, ist nicht nur naiv, sondern schlicht und ergreifend töricht, denn Sie werden keine rechtskräftige Entscheidung hinbekom
men. Deshalb ist es notwendig, den Paragrafen sofort zu ändern, um die justiziellen Ressourcen nicht zu verändern,
denn wenn er angeklagt wird und wenn möglicherweise erst 2020 eine Verurteilung stattfindet, dann muss dann, wenn die Norm abgeschafft wird, gemäß § 206 b StPO das Verfahren durch Beschluss eingestellt werden. Peinlicher kann man sich nicht verhalten, wenn man diesen Prozess zulässt.
Deshalb wäre es Aufgabe der Kanzlerin gewesen zu erklären: Ich würde gern die Ermächtigung erteilen, aber, da wir die Norm abschaffen wollen, macht es keinen Sinn, die Ermächtigung zu erteilen, sodass die Staatsanwaltschaft auf der Grundlage des § 185 StGB ihre Ermittlungen durchführen kann. Herr Kollege Peters, das hätte vielleicht auch den Vorteil gehabt, dass die Staatsanwaltschaft Mainz auf die kluge Idee gekommen wäre zu sagen: Das ist ein Privatklagedelikt nach § 374 StPO. Bitte, Erdogan, mach das mit deinen Anwälten selbst. Das wäre eine Möglichkeit gewesen. Mit den Ressourcen, die die Türkei und der türkische Staatspräsident haben, wäre das eine richtige Möglichkeit gewesen. Da hätten wir uns eine Reihe von Problemen erspart, die wir jetzt haben.
Noch einmal: Eine Norm sozusagen zu verteidigen, die man abschaffen will, indem man eine Ermächtigung erteilt; törichter kann man sich als Bundeskanzlerin nicht verhalten.
Deshalb ist es Zeit, dass wir das Signal geben. Frau Ministerin, ich bin dankbar, dass Hamburg und Schleswig-Holstein das jetzt zusammen machen wollen. Es gibt jetzt einen Wettlauf: Wer ist zuerst da, NRW, Schleswig-Holstein, Hamburg? Vielleicht kann man sich ja zusammentun, sodass der Bundesrat sehr schnell den Deutschen Bundestag zwingt, sich mit dieser Frage zu beschäftigen und dann so zu entscheiden, dass die mannhaften und frauhaften Sozialdemokraten im Deutschen Bundestag mit dem Rest der Truppe notfalls auch gegen die Union diesen Paragraf rechtzeitig abschaffen können und nicht bis 2018 warten müssen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit ist nicht verhandelbar. Dass man das sagen muss, ist die eigentliche Katastrophe. Dass ich das hier in diesem Hohen Hause einmal sagen muss, hätte ich eigentlich nicht für möglich gehalten, aber in der Tat: Im Verlauf dessen, wie es im Bundeskanzleramt und in der Koalition abgelaufen ist, angesichts des gesamten Verfahrens, der Kollege Kubicki hat es eben beschrieben, muss man sagen: Das gesamte Verfahren ist ein bisschen schiefgelaufen. Dabei, dies anhand des einen Falles zu postulieren, was wir tun und was auch in Ordnung ist, möge man immer im Hinterkopf behalten, dass die Meinungs-, die Presse- und die Kunstfreiheit natürlich auch für diejenigen gelten, die uns vielleicht nicht so sehr schmecken. Das muss eine Demokratie aber aushalten. Das kann eine Demokratie auch aushalten, und ich glaube, das wird unsere Demokratie auch aushalten.
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Das Grundgesetz verbietet in Artikel 5 jede Art von Zensur. Insofern ist alles palletti. Dort ist allerdings auch festgelegt, dass die Meinungsfreiheit Grenzen findet, nämlich immer da, wo das Recht der persönlichen Ehre verletzt wird. Mit der persönlichen Ehre kommen wir natürlich zu den Beleidigungen. Diese sind im Strafgesetzbuch geregelt.
Allerdings muss man sich schon wundern, was sonst noch alles geregelt ist. So kann in der Tat die öffentliche Beleidigung eines ausländischen Vertreters nach § 103 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Zuvor, und das ist wichtig, muss allerdings die Bundesregierung zur Strafverfolgung erst einmal ermächtigen. Es ist also nicht so, dass Herr Erdogan mithilfe dieses Paragrafen klagen kann, sondern er kann nur, und das hat er auch getan, die Bundesregierung darum bitten, diesen Paragrafen anzuwenden, was diese dann auch getan hat.
Dieser Paragraf zur Beleidigung ist wohl nur historisch zu erklären. Als Beleidigung wurde nämlich in vordemokratischer Zeit eigentlich jede Kritik eingeschätzt, und das wiederum war Majestätsbeleidigung. Dass sich ein solcher Paragraf tatsächlich noch in unseren demokratischen Staat hat hinüberretten können, ist eigentlich irre.
Doch zurück zur aktuellen Sondervorschrift. Wir sprechen über die Konsequenzen des sogenannten Schmähgedichts - die Bezeichnung ist eigentlich
auch schon eine Verharmlosung -, das Jan Böhmermann im ZDF vorgetragen hat und über dessen Niveau man in der Tat unterschiedliche Ansichten haben kann. Das ist aber eine Privatmeinung. Erst nach der Ermächtigung durch die Bundeskanzlerin hat die Staatsanwaltschaft nach § 103 StGB angefangen zu ermitteln. Das muss diese dann auch.
Genau diese Ermächtigung wurde der Bundeskanzlerin als Kniefall und als Gefälligkeit gegenüber Präsident Erdogan ausgelegt. Allerdings muss man auch sagen, und hier habe ich in Nuancen eine andere Auffassung als der Kollege Kubicki: Wenn es einen solchen Paragrafen gibt, dann hat man diesen im entsprechenden Rahmen auch anzuwenden. Ich glaube auch: Die Juristen der Bundeskanzlerin haben sicherlich überprüft, ob es eine zwingende Notwendigkeit gibt, diesen Paragrafen anzuwenden. Das Problem ist also nicht unser Rechtsstaat, der das verlangt, sondern das Problem ist, dass es diesen Paragrafen immer noch gibt.
Seit der Entscheidung der Bundeskanzlerin debattieren deshalb alle mit Recht darüber, welchen Sinn solche Majestätsbeleidigungsparagrafen überhaupt noch haben und ob es gerechtfertigt ist, dass diese immer noch ein höheres Strafmaß als im Normalfall beinhalten. Es ist also tatsächlich eine Strafrahmenverschärfung. Die Begründung ist, dass diplomatische Interessen der Bundesrepublik berührt sind und dass das ein Grund dafür sein kann, nicht nur maximal ein Jahr Gefängnis, sondern ein Strafrahmen von bis zu drei Jahren vorzusehen.