Protokoll der Sitzung vom 28.04.2016

Sehr geehrter Herr Günther, wäre es nicht die Lösung, diese Entscheidung der Bundesregierung ganz abzuschaffen? Dann würden doch alle gleich behandelt, und es könnte nicht einmal so und einmal anders entschieden werden.

Genau zu diesem Punkt komme ich jetzt, Herr Kollege König. Dieser Paragraf soll abgeschafft werden.

Aber auch wenn der Kanzlerin ein Paragraf nicht passt und sie verkündet, dass dieser Paragraf abgeschafft werden soll, muss sie auf der Grundlage geltenden Rechts entscheiden. Oder hätten wir es alle richtig gefunden, wenn Helmut Kohl zu der Zeit, als wir alle über Parteispenden sprachen, verkündet hätte: „Wir müssen jetzt das Strafgesetzbuch, das Parteiengesetz ändern, damit das, was ich in der Vergangenheit gemacht habe, richtig ist“?

Wir dürfen keine Unterschiede machen, ob uns ein Paragraf im Strafgesetzbuch nun passt oder nicht. Die deutsche Bundeskanzlerin hat sich an das in Deutschland bestehende Recht und Gesetz zu halten. Anders geht es nicht.

(Beifall CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, deswegen finde ich es absolut richtig, dass die Bundesregierung jetzt verabredet hat, das Gesetz erst im Jahre 2018 zu ändern, damit nicht der Eindruck entstehen kann, dass das deutsche Gesetz sofort geändert werden muss, wenn es plötzlich bestimmten Leuten nicht passt. Es ist genau richtig, dass dieser Fall möglichst noch nach dem alten Recht beurteilt wird und erst danach eine Gesetzesänderung kommt.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Nein!)

(Daniel Günther)

Herr Abgeordneter, setzen Sie Ihren Satz fort; dann frage ich Sie, ob Sie eine Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Breyer zulassen.

Jetzt habe ich vergessen, wie ich den Satz zu Ende führen wollte. Deswegen lasse ich die Frage gleich zu.

Vielleicht kommt der Gedanke wieder, nachdem Sie die Frage gehört haben.

Das Strafgesetzbuch in seiner aktuellen Fassung besagt, dass Beleidigungen ausländischer Staatsoberhäupter nach dieser Vorschrift nur verfolgt werden dürfen, wenn die Bundesregierung ihre Ermächtigung dazu gibt. Wollen Sie uns ernsthaft erzählen, dass es ein Verstoß gegen Recht und Gesetz gewesen wäre, wenn die Bundesregierung jetzt entschieden hätte, die Ermächtigung nicht zu erteilen? Wollen Sie uns damit sagen, dass zum Beispiel der Bundesjustizminister und der Bundesaußenminister durch ihr Votum, diese Ermächtigung nicht zu erteilen, gegen das Strafgesetz verstoßen hätten? Wenn nicht, wollen sie vielleicht das korrigieren, was sie vorher ausgeführt haben?

Ich habe überhaupt kein Verständnis für die Haltung der SPD-Bundesminister in dieser Frage. Deswegen ist meine Antwort: Ich hätte ein Riesenproblem mit der Freiheit unserer Justiz und mit unserer Gewaltenteilung, wenn unsere Bundeskanzlerin bei gleichem Sachverhalt, aber unterschiedlichen Personen unterschiedlich entschieden hätte.

(Beifall CDU)

Natürlich kann man sich die Frage stellen, warum es die Ermächtigung gibt. Heute sind alle klug und finden diesen Paragrafen furchtbar. Aber außer den PIRATEN waren alle Parteien hier über viele Jahre in Deutschland in Regierungsverantwortung. Kein Einziger von Ihnen ist in der Vergangenheit auf die Idee gekommen, diesen Paragrafen zu ändern.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Unsere Kanzlerin muss auf dieser Grundlage entscheiden. Ihr blieb überhaupt nichts anderes übrig.

Dass Sie im Nachhinein alle so klug sind, nützt der Kanzlerin an dieser Stelle überhaupt nicht.

Lassen Sie deswegen diesen Überbietungswettbewerb! Es ist alles geklärt. Im Jahr 2018 wird dieses Relikt aus der Vergangenheit geändert. Darüber gibt es Einigkeit. Aber lassen Sie uns diesen Überbietungswettbewerb hier nicht mehr durchführen! Die Sache ist auf einem guten Weg. Wir haben dazu keinen Änderungsantrag gestellt, weil wir richtig finden, wie das im Moment behandelt wird, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. - Für die SPD hat jetzt der Abgeordnete Dr. Ralf Stegner das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Satire gehört zur freien Meinungsäußerung in Deutschland. Daran darf es keinen Zweifel geben. Ich bin froh, dass die SPD-Ministerinnen und -Minister dies auch im Bundeskabinett deutlich gemacht haben.

Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich halte es für einen großen Fehler der Bundeskanzlerin, aus der Satire von Herrn Böhmermann eine Staatsaffäre gegenüber der Türkei zu machen; das hat sie übrigens inzwischen offenkundig selbst eingesehen.

Sich bei ausländischen Potentaten für eine ZDF-Satire zu entschuldigen, ist aber, muss ich sagen, vollständig unangebracht. Dafür gibt es nicht den geringsten Grund.

(Beifall SPD)

Ich muss Ihnen ehrlich sagen, Herr Kollege Günther: Ich finde es nicht so erstaunlich, dass in Satiresendungen Satire gemacht wird. Ich erwarte das irgendwie.

(Volker Dornquast [CDU]: Ist das Satire ge- wesen?)

Im Übrigen finde ich, wir sollten den § 103 abschaffen. Ich gebe zu, dass ich von dessen Existenz noch nicht so lange weiß. Ich räume das freimütig ein. Aber er ist ein Relikt aus feudaler Zeit. Majestätsbeleidigung gehört nicht in die Demokratie. Ich bin willens, Bestimmungen wie § 90 Strafgesetzbuch zu prüfen. Darüber kann man meiner Meinung nach reden. Majestätsbeleidigung gab es aus dem Verständnis des Mittelalters heraus. Im Absolutis

mus gab es das. Die meisten haben es übrigens mit dem Leben bezahlt, wenn sie sich der Majestätsbeleidigung schuldig gemacht haben.

Wir haben das dann in der Frühphase der Bundesrepublik, als der Schah beleidigt worden ist, als Schah-Paragraf bezeichnet. 1977 hatten wir in Nordrhein-Westfalen ein Verfahren zugunsten des Pinochet-Regimes. Ich muss sagen, es gibt keinen Grund, Staatschefs besserzustellen als andere Bürger, denn klagen kann man ja gegen Beleidigung. Ich möchte aber hinzufügen: Dass wir Rekordhalter für Beleidigungen und Nachbarschaftsklagen sind, ist kein Grund für Nationalstolz. Da sollten wir vielleicht gelegentlich ein bisschen gelassener sein und die Freiheit von Kunst und Kultur, von Meinungsäußerungen eher hinnehmen - jedenfalls so lange, wie nicht Straftatbestände wie rechtsextremistische Hetze berührt sind, die in Deutschland nach wie vor zu Recht strafbar ist, wenn ich das auch hinzufügen darf.

Die Justiz ist bei uns unabhängig und kann das alles allein machen. Wir brauchen niemanden, der seitens der Bundesregierung als Schiedsrichter auftritt. Das ist bei „normalen Menschen“ Staatsanwaltschaft und Gerichten vorbehalten und sollte auch bei anderen so sein. Ich füge übrigens hinzu, damit dies nicht missverstanden wird: Zur freien Meinungsäußerung gehört auch, dass man sich klar und deutlich äußern darf. Ich finde die Äußerung von Böhmermann geschmacklos. Das ist weder mein Humor noch meine Wortwahl, und die Klischees gefallen mir gar nicht. Aber es ist nicht wichtig, ob das so ist. Mir gefällt auch manches nicht, was der Kubicki hier sagt, und manchmal nicht einmal, was der Andresen sagt. Das kommt vor, das ist erlaubt und zulässig. Freie Meinungsäußerung heißt immer auch, dass man sich klar äußern darf.

Aber ich finde, hier gilt das, was die Voltaire-Biografin Evelyn Beatrice Hall gesagt hat. Sie hat Voltaire mit dem Satz zitiert:

„Ich missbillige, was Sie sagen, aber ich werde bis zum Tod Ihr Recht verteidigen, es zu sagen.“

Das ist die für eine Demokratie angemessene Haltung. So sollten wir mit Meinungsfreiheit umgehen.

(Beifall SPD und Eka von Kalben [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN])

Leidenschaftliches Streiten gehört zur Demokratie dazu, auch in diesem Haus. Mir wird das immer vorgehalten. Ich sage dann: Das stimmt überhaupt

nicht, ich freue mich über leidenschaftliche Auseinandersetzungen in der Sache! Mit dem Staat und mit Gerichten zu drohen, wenn sich irgendein gekröntes Haupt beleidigt fühlt: Das gehört einfach nicht mehr ins 21. Jahrhundert. Ich finde, das könnten wir anders machen.

Da können wir übrigens von den Amerikanern durchaus etwas lernen: Das Recht auf freie Meinungsäußerung, das First Amendment der amerikanischen Verfassung, wird dort sehr hochgehalten, weil man sagt: Es ist die Stärke der Demokratie, dass man aushalten kann, was andere machen. Die machen auch manchmal Dinge, die man komplett geschmacklos findet. Ich fand die NDR-Satire deutlich besser, aber anderen hat vielleicht der Böhmermann besser gefallen. So what? - Niemand, so finde ich, muss darunter leiden, wenn wir das mit Gelassenheit ertragen.

Der Bierernst, mit dem sich Deutsche Humorfragen widmen, sagt an der einen oder anderen Stelle etwas über uns aus. Über manche Dinge kann man auch herzlich lachen. Wir sollten das vielleicht häufiger tun.

Dann, Herr Kollege Günther, könnte man auch über Ihren satirischen Beitrag lachen. Die schwarzen Kassen hier noch mit anzuführen, muss ich sagen, war ein großer Griff in die Satirekiste, für den ich Sie beneide und zu dem ich Sie beglückwünsche. Ich wiederhole das hier noch einmal: Die schwarzen Kassen von Herrn Kohl waren Ihre Begründung dafür zu sagen: Es war gut, was die Bundeskanzlerin gemacht hat. Das ist Satire pur! - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Martin Habersaat [SPD]: Sonst wäre sie auch nicht Bundeskanzlerin! - Zuruf CDU: Von euch gewählt!)

Jetzt hat die Abgeordnete Eka von Kalben für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Kunstfreiheit sind Rechtsgüter, die für uns nicht verhandelbar sind. Die Grenzen dessen, was Mensch sagen darf, sind groß, und das ist gut so. Das kann man wohl im Grundsatz als unumstrittene Position aller in

(Dr. Ralf Stegner)

dieser Runde vertretenen Menschen gelten lassen. Man sieht ja gerade in der aktuellen Situation, wenn man auf die Türkei guckt, wie schlimm es wäre, wenn dieser Grundsatz nicht gelten würde: 2.000 Journalistinnen und Journalisten, die angezeigt sind, weil sie ihr Staatsoberhaupt beleidigen, Frauendemonstrationen, die mit Waffengewalt aufgelöst werden. Wenn der Autokrat Erdogan jetzt einem deutschen Satiriker schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorwirft und unsere Bundesregierung dann die Ermächtigung zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen diesen Mann erteilt, so ist das zynische und treffende Realsatire.

Diese Realsatire trifft genau ins Herz der derzeit gemischten Gefühle zum umstrittenen Türkei-Deal. Jan Böhmermann hat also durchaus einen kulturellen Beitrag geleistet, der nicht mit seinem - aus meiner Sicht geschmacklosen - Gedicht an sich verwechselt werden darf. Die Satire liegt in dem, was danach passiert ist. Die eigentliche Frage, abseits von Majestätsbeleidigung und der Diskussion um den guten Geschmack, lautet doch: Wie erpressbar hat sich die Bundesregierung durch den Türkei-Deal gemacht?

Aus einem angekündigten Schmähgedicht in einer Nischensendung wurden eine Staatsaffäre und eine substanzielle Diskussion über Freiheit von Meinung und Presse in Deutschland.

Herr Günther, ich kann überhaupt nicht verstehen, dass Sie sagen, es werde hier aus einer Mücke ein Elefant gemacht. Im Moment wird wirklich massiv über Presse- und Meinungsfreiheit diskutiert. Die ganze Affäre, die ganzen Äußerungen - beziehungsweise: erst Nichtäußerungen - der Bundeskanzlerin nach dem „extra-3“-Beitrag, und dann die Äußerung zu Böhmermann haben natürlich eine Welle ausgelöst. Was ich besonders problematisch finde, ist, dass diese Äußerungen in der Türkei dazu geführt haben, dass sich die dortigen Staatstragenden darin bestätigt fühlen, die Journalisten anzuzeigen, weil sie sagen: Ja wieso? Ihr, die Ihr so vermeintlich alles zulasst, macht es doch auch! Ihr unterscheidet doch auch ganz scharf zwischen Beleidigung und Majestätsbeleidigung!

Damit komme ich zu dem, worüber wir in dem Antrag diskutieren: Ja, wir wollen auch, dass dieser Paragraf gestrichen wird. Wir sind politisch der Meinung, er hätte jetzt sozusagen rückwirkend nicht zur Anwendung kommen dürfen und Frau Merkel hätte gleich Nein sagen sollen. Juristisch ist es aber eindeutig so, dass dieser Paragraf gestrichen werden muss. Wenn wir das alle, die wir an der Regierung waren - also alle Parteien, die an der Bun

desregierung beteiligt waren -, übersehen haben, so ist dies trotzdem kein Grund, dies nicht sofort anzugehen. Unserer Meinung nach gehört dazu auch der Paragraf, der sich auf unser eigenes Staatsoberhaupt bezieht. Ich glaube, es ist nicht mehr zeitgemäß, dass wir einen Unterschied machen, ob Herr Gauck oder Lieschen Müller beleidigt werden.

Es gibt Grenzen. Es gibt auch jetzt schon juristische Grenzen. Wir alle wissen, wie unerträglich es ist, wenn wir gerade im Netz Hetze von Rechts oder rechtspopulistische Äußerungen akzeptieren müssen. Es gibt auch dort strafbare Handlungen, die wir nicht akzeptieren müssen. Das ist auch richtig so. Ich glaube, dass die Grenzen dessen, was gesagt werden darf, sehr, sehr weit gefasst sein müssen, und vor allen Dingen die Grenzen dessen, was nicht gesagt werden darf und verboten werden muss, sehr eng gefasst werden müssen.