Darum machen wir in unserem Änderungsantrag detaillierte Vorgaben. Wir fragen genau nach der Subventionsvergabe. Die Landesregierung soll dar
über berichten, wie es ihr in welchem Maße gelingt, Standards in Sachen Tarif und Umwelt durch Subventionen umzusetzen. Ich bin davon überzeugt, dass wir einen derart verfassten Subventionsbericht, der das berücksichtigt, sehr gut für zukünftige politische Entscheidungen hinzuziehen können.
Was mich aber richtig ärgert, ist die falsche Anwendung des Begriffs Subvention. So titelte vor einiger Zeit die Wochenzeitung „Die Zeit“ in Bezug auf unsere Landestheater - und das ist keine Ausnahme -:
Nein, hat sie nicht. Die auskömmliche Finanzierung kultureller Angebote hat nichts mit Subventionen zu tun.
Dies gilt ebenso für die Finanzierung von Universitäten, Kindertagesstätten, Minderheiten, Bibliotheken oder von Bildungsangeboten in Schleswig-Holstein. Das sind generelle Staatsaufgaben. Das wird auch in unserem Antrag beziehungsweise in der Beschlussempfehlung deutlich. Das ist der Unterschied zum Ursprung. Wir schauen uns die Wirtschaftsunternehmen an. Wir wollen prüfen, ob Wirtschaftsbetriebe möglicherweise ungerechtfertigterweise subventioniert werden, ob es andere Kriterien geben kann, die wir anwenden sollten. Es geht nicht um die Daseinsvorsorge. Es geht nicht um die Kultur. Es geht nicht um die Bildung. Dabei wollen wir weiterhin gute Politik machen. Das sehen wir nicht als Subvention an. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen aus dem Parlament sehe ich nicht. Dann erteile ich der Ministerin für Finanzen, Monika Heinold, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Subventionen sind ein legitimes Mittel der Finanzpolitik. Das ist erwähnt worden. Sie haben auch gesagt, dass die Gewährung einer Subvention immer gut begründet sein müsse. Denn bei einer Subvention handelt es sich letztlich immer um Steuergelder, die entweder ausgegeben oder nicht vereinnahmt
Entscheidend ist, zu erkennen, ob eine Subvention gerechtfertigt ist, ob sie zielgenau ist oder ob sie gar zu Fehlanreizen führt. Deshalb ist eine transparente Darstellung natürlich sinnvoll.
In Schleswig-Holstein ist bis 2004 ein entsprechender Bericht erstattet worden, wie dies im Bund und in anderen Ländern heute noch üblich ist. Wenn das Parlament zukünftig wieder einen Bericht haben möchte, dann machen wir das selbstverständlich, auch wenn das viel Arbeit ist. Vielleicht machen wir das auch gern, Herr Abgeordneter.
Wir wissen, dass Sie das als Hilfsmittel einstufen und dass Sie davon ausgehen, dass Sie dadurch unterstützt werden bei der Verfolgung des Ziels, zu kontrollieren und zu steuern. Das ist ein gutes Ziel. Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass Sie anschließend aus den Berichten Konsequenzen ziehen und dann uns und der Öffentlichkeit Hinweise geben werden, an welcher Stelle sinnvollerweise umgesteuert werden kann.
Man darf einen Subventionsbericht aber nicht damit verwechseln, dass es immer und zwingend die Notwendigkeit gibt, staatliche Beihilfen möglichst schon sehr gründlich zu prüfen, bevor es sie überhaupt gibt. Wir wissen alle: Wenn erst einmal eine Subvention gewährt wird, dann ist es fast nicht möglich, diese wieder aus dem System herauszunehmen.
Deshalb ist die politische Zielbeschreibung von vornherein sehr wichtig. Wenn der Bericht tatsächlich dazu führen sollte, dass identifiziert wird, dass es Subventionen gibt, die Fehlanreize setzen, was wir aber bisher nicht gemerkt haben, dann hilft ein Subventionsbericht, diese Subventionen wieder zu streichen. Wenn es dafür dann auch noch eine Mehrheit gibt, dann ist das sicherlich ein Erfolg. Der eigentliche Sinn von Subventionsberichten ist schließlich, dass genau das passiert. Damit soll Transparenz geschaffen werden.
Wichtig ist, dass Kriterien genannt werden, woraufhin Subventionen überhaupt abgeprüft werden sollen. All dies ist sehr klar im Antrag beschrieben, sodass das eine gute Leitlinie ist.
Die alte Definition in den Berichten hat uns nicht so fürchterlich viel weitergebracht. Dies war beispielsweise bei der Städtebauförderung oder auch bei AKN der Fall. Deshalb haben Sie neu definiert, um welche Sachverhalte es gehen soll und um welche Sachverhalte es nicht gehen soll. Das ist gekoppelt an das Argument der staatlichen Daseinsvorsorge.
Mit Ihrem Antrag fordern Sie uns nun auf, in dem Bericht insbesondere auf die wirtschaftlichen, sozialen, gleichstellungspolitischen und ökologischen Wirkungen einzugehen. Dies werden wir selbstverständlich tun.
Ich finde es sehr gut, den Bericht nicht jährlich, sondern einmal in der Legislaturperiode zu erstellen, weil dies in der Sache, aber auch hinsichtlich der Beurteilung der Wirkung sinnvoll ist. Das ist ein angemessener Zeitraum, um vergleichen zu können, was innerhalb dieser Jahre passiert ist. Dann kann man sich auf einer guten Basis entscheiden, die Weichen anders zu stellen.
Nicht nur der Landtag, sondern auch die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf, dass wir die Dinge transparent darstellen. Das werden wir tun. Wir hoffen, dass wir anschließend eine gute Grundlage haben, um unsere Haushalte zukünftig noch besser zu machen. Für eine Finanzministerin ist es besonders schön, wenn der Landtag viele Stellen identifiziert, bei denen wir zukünftig weniger ausgeben können.
Insofern hoffe ich auf den Erfolg dieses Berichts beziehungsweise auf das, was daraus resultiert. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich lasse über den Antrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 18/2624, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer dieser Ausschussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Kolleginnen und Kollegen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und PIRATEN. Wer lehnt die Ausschussempfehlung ab? Das sind die Fraktion der FDP und der Kollege Sönnichsen.
Ihm folgen jetzt mehrheitlich die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? - Damit ist dies gegen die Stimmen von FDP und CDU mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SSW und PIRATEN so beschlossen.
Meine Damen und Herren, bevor wir fortfahren, möchte ich Ihnen kurz mitteilen, dass sich die Parlamentarischen Geschäftsführer darauf geeinigt haben, über den jetzt folgenden Tagesordnungspunkt vor der Mittagspause zu beraten und dann, unabhängig vom Ende dieser Debatte, pünktlich um 14 Uhr die Tagung mit dem einzigen dann noch zur Debatte stehenden Tagesordnungspunkt 36 fortzusetzen. Alle anderen Tagesordnungspunkte sollen ohne Aussprache erfolgen.
Meine Damen und Herren, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie mit mir zunächst einmal Gäste auf der Tribüne, unter anderem den Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein der Nordkirche, Gothart Magaard, sowie für die Volksinitiative Gottesbezug Claus Möller, Emil Schmalfuß und Professor Bernhard Schwichtenberg. Des Weiteren heißen wir die Leiterin des Katholischen Büros Schleswig-Holstein, Beate Bäumer, willkommen, sowie die Landeskirchliche Beauftragte der Nordkirche, Claudia Bruweleit. - Ihnen allen ein herzliches Willkommen im Kieler Landeshaus!
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) , Dr. Axel Bernstein (CDU), Johannes Callsen (CDU), Astrid Damerow (CDU), Dr. Kai Dolgner (SPD), Volker Dornquast (CDU), Kirsten Eickhoff-Weber (SPD), Heike Franzen (CDU), Hauke Göttsch (CDU), Daniel Günther (CDU), Martin Habersaat (SPD), Bernd Heinemann (SPD), Thomas Hölck (SPD), Kasten Jasper (CDU), Klaus Jensen (CDU), Eka von Kalben (Bündnis 90/Die Grü- nen), Tobias Koch (CDU), Oliver Kumbartzky (FDP) , Peter Lehnert (CDU), Hans Hinrich Neve (CDU) , Petra Nicolaisen (CDU), Regina Poersch (SPD) , Katja Rathje-Hoffmann (CDU), Beate Raudies (SPD), Heiner Rickers (CDU), Klaus Schlie (CDU) , Peter Sönnichsen (CDU), Dr. Andreas Tietze (Bündnis 90/Die Grünen), Kai Vogel (SPD), Jette Waldinger-Thiering (SSW) und Rainer Wiegard (CDU) Drucksache 18/4107 (neu)
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Es gibt einen fraktionsübergreifenden Antrag. Daher frage ich Sie, da dies im Vorfeld nicht geklärt worden zu sein scheint: Sind Sie dennoch damit einverstanden, dass ich die Redebeiträge nach der Stärke der Fraktionen aufrufe? Entspricht das Ihrem Wunsch?
Dann eröffne ich die Grundsatzdebatte und erteile dem Abgeordneten Daniel Günther von der CDUFraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir unterhalten uns unter diesem Tagesordnungspunkt über ein Thema, das offenkundig viele Menschen in Schleswig-Holstein bewegt. Wir haben das in den Tagen vor der Beratung, die wir hier im Plenum durchführen, erlebt. Wir haben es auch in den Zeiten davor bemerkt. Insbesondere die Tatsache, dass über 40.000 Menschen diesem Begehren zugestimmt und ihre Unterschrift dafür geleistet haben, ist ein sichtbarer Beweis dafür, dass es eine ganze Menge Menschen gibt, die dieses Thema wichtig finden und die finden, dass wir hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag eine neue Entscheidung treffen sollten.
Ich will mich deswegen ausdrücklich bei den Initiatoren, bei den christlichen Kirchen, den jüdischen