Insofern kann ich das gar nicht verkennen, wenn Studierende das so machen. Schauen Sie sich die Zahlen an: Aktuell haben wir in den Gemeinschaftsschulen drei richtig ausgebildete Informatiklehrer. An den Gymnasien sind es 25 und an den berufsbildenden Schulen 45. Das sind viel zu wenig, hier müssen wir aufrüsten.
Bereich. Wofür steht MINT? - Für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik. Wenn wir das Fach Informatik herausnehmen, dann heißt es MNT.
Meine Damen und Herren, ich appelliere an Sie: Haben Sie ein bisschen Nachsicht mit der kleinen Piratenfraktion, die vielleicht manchmal ein bisschen über das Ziel hinausgeschossen ist. Lassen Sie uns das Thema in den Ausschuss überweisen, lassen Sie uns darüber reden.
- Ich möchte eigentlich lieber eine Ausschussüberweisung als ein Taschentuch haben, aber wenn das hilft, dann nehme ich auch das Taschentuch.
Meine Damen und Herren, ich glaube, die Frage, ob wir den Informatikunterricht hier in Schleswig-Holstein -
Okay. - Ich bitte Sie, den Antrag an den Ausschuss zu überweisen, weil ich glaube, dass das für unser Land wichtig ist. - Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, ich schließe die Beratung. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Es ist beantragt, den Antrag Drucksache 18/4215 an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von PIRATEN und CDU. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW sowie die Fraktion der FDP. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir stimmen also in der Sache über den Antrag Drucksache 18/4215 ab. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Fraktion der PIRATEN sowie die Frau
Nach einer gewissen Sammlung durch den Parlamentarischen Geschäftsführer stimmen für diesen Antrag die Abgeordneten der Fraktion der PIRATEN sowie die Abgeordneten der Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? - Die Abgeordneten der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Abgeordneten des SSW und die Abgeordneten der Fraktion der FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Für die FDP-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende und Abgeordnete Wolfgang Kubicki das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland ist ein Einwanderungsland, und da müssen wir uns die Frage stellen, ob der Umgang mit Ausländern in einer Einwanderungsgesellschaft auf der Grundlage des Gefahrenabwehrrechts nicht überholt ist.
Ein Fremdenpolizeirecht, das bei der Entscheidung über eine Ausweisung schematisch die privaten Migrationsinteressen des Ausländers gegen die öffentlich-rechtlichen Interessen ausspielt, die für die Beendigung des Aufenthalts sprechen, erscheint jedenfalls bei denjenigen, die der Begehung von Straftaten bezichtigt werden, nicht mehr zeitgemäß. In den allermeisten Fällen ist das Strafrecht das geeignete und auch ausreichende Instrument, um den Sachverhalt zu erforschen, der Anlass für die Ausweisung ist, und um mit dem Sachverhalt in angemessener Weise umzugehen. Die ist vor allem so, wenn man bedenkt, dass das Gesetz ohnehin bei bestimmten Delikten oder ab einer bestimmten Freiheitsstrafe als Regelfolge die Ausweisung vorsieht. Bei Straftaten, die rechtskräftig mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und mehr geahndet werden, ist die Ausweisung zwingend.
Wenn das so ist, dann sollte man auch darüber nachdenken, es den Strafgerichten zu ermöglichen, in diesen Fällen die Ausweisung als Nebenstrafe
anzuordnen, was wir in verschiedenen Bereichen auch haben, nicht nur bei dem Führerschein. Auch eine Verurteilung zur einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr führt automatisch zur Entlassung aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Auf einen zweiten Prozess vor einem Bundesverwaltungsgericht könnte man dann verzichten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine Forderung, die man teilen kann oder auch nicht, über die man diskutieren kann, rational und kühl, in jedem Fall aber sollte man sie sachlich diskutieren und nicht, lieber Kollege Peters, bewusst völlig abwegige Zusammenhänge konstruieren, um so politisch Andersdenkenden unlautere Motive zu unterstellen.
Ihre Strategie, Forderungen anderer zu kontaminieren und diese allein schon durch die Verwendung bestimmter Begriffe ins Unrecht zu setzen, ist nicht nur perfide, sie ist auch schädlich für unser demokratisches Klima, weil eine solche Haltung von der Notwendigkeit befreit, einen sachlichen Diskurs zu führen.
Herr Kollege Peters, ich verwahre mich persönlich dagegen, die FDP-Fraktion oder mich selbst in die Nähe der NPD zu rücken, wie Sie es in der Presseerklärung vom 22. April dieses Jahres getan haben. Das ist eine Unverschämtheit, die ihresgleichen sucht. Ich habe hier im Parlament schon gegen Rechtsradikale gekämpft, da gab es Sie noch gar nicht.
Sehr geehrte Frau Ministerin Spoorendonk, es ist aber auch absurd und schädlich, eine Versachlichung der Debatte zu fordern, aber gleichzeitig den Gegenüber als Populisten zu etikettieren, um ihn so von vornherein als gleichberechtigten Diskussionspartner zu diskreditieren. Gerade von den Menschen, die sich andauernd in den Stand des moralischen Urteils erheben und dabei dem Anschein nach immer wissen, was Gut und was Böse ist, darf man ein bisschen mehr Differenzierung und Reflexion erwarten können.
Was wir vorschlagen, ist die Verlagerung der Entscheidung über die Ausweisung beziehungsweise über die Entziehung des Aufenthaltstitels auf den Strafrichter. Was wir gerade nicht fordern, Kollege Peters, ist eine Verschärfung des Ausweisungsrechts. Die drastischen Verschärfungen des Ausweisungsrechts der letzten Monate, welche in wesentlichen Teilen im deutlichen Widerspruch zu
den Genfer Flüchtlingskonventionen stehen, kommen aus Berlin, im Übrigen mitgetragen von der SPD, was in dieser Frage wirklich bedauerlich ist, Frau Midyatli.
Was spricht für eine Verlagerung der Ausweisungsentscheidung beziehungsweise der Entscheidung über den Aufenthaltstitel in Deutschland? - Der Strafrichter, dessen Urteil der Ausländerbehörde ja zugrunde liegt, muss ohnehin eine Sozialprognose unter Berücksichtigung der Gefährdung der Rechtsordnung durch den Täter anstellen, das ist seine gesetzliche Aufgabe. Und aufgrund seiner weitreichenden Erkenntnismöglichkeiten in einer Hauptverhandlung ist er dafür auch besser geeignet als die Ausländerbehörde, die ja nichts anderes macht, als das öffentliche Interesse gegen das private Interesse des Betroffenen abzuwägen.
Insofern wäre es nicht nur sachgerechter, den Strafrichter entscheiden zu lassen, sondern es würde auch zu einer Entlastung der Ausländerbehörden führen und damit der Verfahrensbeschleunigung dienen, weil wir dann kein zweites Verwaltungsverfahren mehr brauchen. Der Betroffene würde durch die Verlagerung der Entscheidung auch nicht benachteiligt. Ein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung, wie sie der Kollege Peters in seiner bereits erwähnten Pressemitteilung insinuiert hat, scheidet denknotwendig aus, da die Nebenstrafe eine Folge der Verurteilung ist und die Ausweisung damit auch erst vollstreckt werden kann, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Mit der rechtskräftigen Verurteilung endet aber die Unschuldsvermutung, Kollege Peters.
Was wir eigentlich auch nicht wollen können, ist, dass es Verfahrensabsprachen gibt wie neulich vom Amtsgericht Eckernförde, wo die freiwillige Ausreise eines Ausländers, die er erklärt, zur Bedingung seiner Bewährungsstrafe gemacht wird. Diese Form von Handel ist eigentlich nicht das, was das Gesetz vorsieht. Gleichwohl halte ich es für sinnvoll, darüber nachzudenken, dass wir dann, wenn wir eine Verurteilung bei einem Ausländer bekommen, bei dem die Sozialprognose vom Gericht als ungünstig angesehen wird, dem Gericht gleichzeitig die Möglichkeit eröffnen, die Aufenthaltsbefugnis in Deutschland als Nebenstrafe für erloschen zu erklären.
Ich wäre dankbar, wenn wir im Ausschuss weiter darüber diskutieren können, denn ich glaube, es gibt eine ganze Reihe von Aspekten, die dort Eingang finden könnten. Ich bitte nur darum, dass
wie gesagt - diese Frage nicht verbunden wird mit rechtsradikalen oder rechtspopulistischen Forderungen wie die der NPD, als ginge es darum, kriminelle Ausländer so schnell wie möglich aus Deutschland zu entfernen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im März dieses Jahres hat der Deutsche Bundestag für die Ausweisung von straffälligen Ausländern weitere Erleichterungen beschlossen. Mit dieser Gesetzesänderung soll zukünftig Ausländern, die schwere Straftaten begehen, die Aufenthaltsberechtigung leichter entzogen werden können. Unabhängig von dieser neuen Regelung bleibt es aber dabei, dass die Ausweisungsentscheidung in der Zuständigkeit der Ausländerbehörden verbleibt.
Hier könnte der Antrag der FDP zu klareren und effizienteren Verfahrensabläufen führen, wenn die Strafgerichte zukünftig auch eine Ausweisung als Nebenstrafe aussprechen können. Aus meiner Sicht sprechen durchaus gute Gründe für diesen Vorschlag. Herr Peters, auch ich möchte, dass wir hier eine sachliche Auseinandersetzung führen.
Als Nebenstrafe kennt unser Strafrecht, Herr Kubicki hat es gesagt, in § 44 StGB das Fahrverbot, das dann ausgesprochen wird, wenn jemand wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs verurteilt wird.
Die Ausweisung aufgrund kriminellen Verhaltens im Sinne des Aufenthaltsgesetzes stellt sich unter bestimmten Voraussetzungen auch als quasi unmittelbare Folge einer Verurteilung im Strafprozess dar. Auch unter dem im Aufenthaltsrecht zugrunde liegenden Abwägungserfordernis kann die Behandlung der Ausweisungsentscheidung als Nebenstrafe sinnvoll sein.
Heute müssen die Ausländerbehörden über die Frage entscheiden, ob das Ausweisungsinteresse oder das Bleibeinteresse überwiegt. Es müssen also auf der einen Seite die Schwere des kriminellen Verhaltens des Täters, die das Ausweisungsinteresse begründen, und seine persönlichen Verhältnisse, wie beispielsweise seinen familiären Bindungen, mitund gegeneinander abgewogen werden. Genau an