Herr Breyer, es könnte außerdem gut sein, dass Sie den Antrag aus Bayern oder den Gesetzentwurf aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nicht vernünftig gelesen haben. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten und lese einmal kurz die so gelobten Passagen vor. Es heißt in Baden-Württemberg:
„Die Wasserbehörde hat die Arbeiten zu untersagen und die Einstellung begonnener Arbeiten anzuordnen, wenn eine Verunreinigung oder nachteilige quantitative Veränderung des Grundwassers zu besorgen oder eingetreten ist und die Schäden nicht durch Auflagen oder Bedingungen verhütet, beseitigt oder ausgeglichen werden können. Die Wasserbehörde kann die Wiederherstellung des früheren Zustands verlangen, wenn Rücksichten auf den Wasserhaushalt dies erfordern.“
„Eine Erlaubnis nach Satz 1 Nummer 1 darf nur erteilt werden, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist.“
Meine Damen und Herren, Sie sehen, es ist auch in den beiden Gesetzen, die uns hier vorgehalten wurden, nicht geregelt, dass Fracking per se verboten wird. Das mag eine Unterscheidung im Detail sein.
- Herr Breyer, ich nehme Sie nicht dazwischen, Sie können sich wieder hinsetzen. Danke. Die Diskussionen mit Ihnen habe ich lange genug geführt.
Das mag daran liegen, dass auch die Länder BadenWürttemberg und Rheinland-Pfalz zu der Auffassung gekommen sind, dass es auf Landesebene nicht möglich ist, im Wasserhaushaltsgesetz Fracking komplett zu untersagen. Auch das kann man bedauern.
Man kann aber nicht sagen: Macht es wie BadenWürttemberg, die haben ein Fracking-Verbot ins Gesetz geschrieben! - Das haben sie nicht, Herr Breyer. Sie drehen sich die Welt, wie Sie Ihnen gefällt.
Das könnte einen guten Grund haben, weil nämlich - erst recht nach der Novellierung des Wassergesetzes - nach unserer Auffassung diese Regelungen abweichungsfest sind. Es gibt im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung - ich verweise auf meine Aussagen zur Verfassung gestern - Regelungen, die vorschreiben, ab wann Gesetze vom Land gemacht werden dürfen und wann sie nicht gemacht werden dürfen. Es ist leider nicht so, Herr Rickers, wie es gesagt wurde, dass, wie beim CCSGesetz, eine Länderklausel geschaffen wurde.
Es gibt einen Prüfvorbehalt für diese vier Probebohrungen, die die Länder zu untersagen haben. Es ist aber nicht ein Paragraf eingeführt worden, wonach die Länder abweichend von dem Bundesgesetz weitergehende Rechtsregelungen treffen dürfen. Genau das steht da nicht. Also wäre zu prüfen, ob nach der bestehenden Rechtsordnung das Wassergesetz ein Verbot - nicht Bestätigung der Prüfung, wie jetzt eben aus Baden-Württemberg vorgelesen - zulässt. Das tut es mit Ausnahme von zwei Bereichen, nämlich in den Bereichen stoffliche und anlagenbezogene Einträge. Da ist es nicht möglich, über das Bundesgesetz hinauszugehen. Nun geht es aber bei Fracking im Wesentlichen um die stofflichen Einträge. Deswegen ist es vermutlich nicht
Möglich scheint eine Regelung, wie es sie in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gibt. Das könnte man in § 7 des Landeswassergesetzes formulieren. Das halte ich persönlich allerdings als Minister, der einem Haus vorsteht, das außerordentlich kritisch bei jedem Bereich ist, bei dem es um den Wasserschutz geht - der Glyphosat-Tagesordnungspunkt findet jetzt ja ohne Aussprache statt -, für schwierig. Ich habe keinen Grund, meinen Behörden und den Menschen, die dort arbeiten, zu misstrauen. Deswegen ist Ihr Appell an mein Ministerium falsch. Schreiben Sie Ihr Gesetz selbst. Vielen Dank.
Wir stimmen in der Sache ab. Ich schlage vor, abweichend von der Geschäftsordnung den vorliegenden Änderungsantrag zu einem selbstständigen Antrag zu erklären. - Widerspruch sehe ich nicht. Dann werden wir so verfahren. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 18/4406, abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion der PIRATEN. Wer ist dagegen? - Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/4473 (neu), abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion der PIRATEN. Damit ist dieser Antrag angenommen.
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/4475 (neu)
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Die Reden werden zu Protokoll gegeben.
Zunächst schlage ich vor, abweichend von § 75 der Geschäftsordnung, den vorliegenden Änderungsantrag zu einem selbständigen Antrag zu erklären. Widerspruch sehe ich nicht. Dann werden wir so verfahren.
Es war eigentlich vereinbart, dass wir darüber abstimmen, aber keine Reden zu Protokoll geben, also ohne Aussprache.
Hier ist genau das andere angekommen. Dann müssen sich die Parlamentarischen Geschäftsführer so verständigen, dass das hier klar ankommt. Ich gehe davon aus, dass dies eine klare Abmachung war, deswegen verfahre ich so.
- Reden zu Protokoll! - Eindeutig! Dann stelle ich fest, dass sich der Antrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 18/4407, durch die Mitantragstellung zum Antrag 18/4475 (neu) erledigt hat. Ich sehe hierzu keinen Widerspruch.
Ich schlage Ihnen daher Abstimmung in der Sache vor. Wer dem Antrag, Drucksache 18/4475 (neu), zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW, die Fraktion der PIRATEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten von CDU und FDP. Damit ist dieser Antrag dann angenommen.
Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/4411 (neu)
b) Wohnortzuweisung für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge in Schleswig-Holstein zügig ermöglichen - Kommunen von Vorhaltekosten entlasten
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Die Reden werden zu Protokoll gegeben.
Ich schlage zunächst vor, über den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/4411 (neu) , in der Sache abzustimmen. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von PIRATEN, CDU und FDP. Damit ist dieser Antrag angenommen.
Zum Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/4425 (neu), schlage ich Ausschussüberweisung vor. Ist das so? - Wer stimmt dem zu? - Das ist einstimmig so beschlossen. - Ich danke Ihnen.
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/4460
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage Ihnen vor, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so geschehen, damit ist dieser Antrag angenommen.
Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags