Bitte jetzt keine Diskussion führen. Falls Sie eine weitere Frage stellen wollen, müssen Sie sich melden. Dann könnte ich den Redner fragen, ob er sie zulassen will. - Er verzichtet darauf. - Dann dürfen Sie in Ihrer Rede fortfahren, falls Sie den Faden wiedergefunden haben.
Konventionelles Fracking wird in Wasserschutzgebieten, in Heilquellenschutzgebieten und Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung verboten. Das ist ein weiterer Fortschritt. Es bedarf verbindlicher Umweltverträglichkeitsprüfungen mit Beteiligung der Öffentlichkeit. Das gilt übrigens auch für Bohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Geothermie, wenn wassergefährdende Stoffe eingesetzt werden sollten. Damit bewegen sich die Möglichkeiten zum Fracking im Land zwischen den Meeren eher gen Null.
Im Übrigen, Kollege Breyer, vertraue ich auch unseren Wasserbehörden, weil sie mithelfen werden, das Schutzgut Wasser zu bewahren. Denn jede Fracking-Maßnahme bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der zuständigen Wasserbehörde.
Schleswig-Holstein ist und bleibt Antifrackingland neben dem Status als Energiewendeland Nummer 1. Dafür danke ich den Fraktionen hier im Landtag, dem Umweltminister und meinen Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion. Der richtige Weg in die energetische Zukunft ist die konsequente Umsetzung der Energiewende. Da hat Fracking keinen Platz. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat bereits im November 2012 den Beschluss gefasst, keine Genehmigungen für die Aufsuchung und Erkundung von Erdgas- und Erdöllagerstätten unter Einsatz von umweltgefährdenden Substanzen zu erteilen. Das war die Drucksache 18/386, also sehr zu Beginn der Legislaturperiode. Dieser Beschluss wurde im März 2013 - nachzulesen in der Drucksache 18/671 - bekräftigt, und wir bekräftigen ihn heute wieder. Die CDU ist dem wie in der Vergangenheit auch beigetreten. Es gibt also eine sehr breite Mehrheit gegen den Einsatz von Fracking mit umweltgefährdenden Stoffen hier im Landtag - und das ist gut so. Ich glaube, die FDP wäre auch beigetreten, wir haben nur nicht darüber geredet.
Meine Damen und Herren! Der Antrag der bayerischen Grünen fand im bayerischen Landtag keine Mehrheit. Wenn die PIRATEN schon kopieren - da steht ja „Kein Fracking in Bayern!“ -, darf ich einmal aus dem Antrag zitieren, Herr Präsident:
Selbst das haben die PIRATEN abgeschrieben, und wir wissen nun alle, dass die Gesetzgebungsbefugnisse bei den Parlamenten und nicht bei den jeweiligen Landesregierungen liegen. Das ist in Schleswig-Holstein nicht anders als in Bayern.
Da wurde in der Debatte auch gesagt: Was den Antrag der Grünen angeht, so haben wir große Zweifel, dass das bayerische Wassergesetz Bundesrecht brechen kann. - Das findet auch in unserem Antrag seinen Niederschlag, in dem wir sagen, dass der vorgesehenen Abweichungsbefugnis enge Grenzen gesetzt sind. Wir geraten in konkurrierende Gesetzgebung mit dem Wasserrahmengesetz des Bundes. Die Rahmengesetzgebung des Bundes mit dem Wasserhaushaltsgesetz ist eben so, dass wir dort solche Möglichkeiten, wie die PIRATEN sie hier sehen, nicht erkennen können. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab und sind auch sehr optimistisch, dass die Landesregierung weiter gegen Fracking vorgehen wird. Die Landesregierung hat das Mögliche getan und insbesondere mit einer landesplanerischen Veränderungssperre Fracking in SchleswigHolstein ausgeschlossen. Ich glaube, damit sind wir Antifrackingland Nummer 1. Das ist auch gut. Ich bin sehr dafür, dass wir die neue Rahmengesetzgebung des Bundes ausnutzen, soweit es geht. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin vom Piratenantrag schon ein bisschen enttäuscht. Zum einen ist er kopiert, zum anderen fordern Sie die Regierung auf, ein Gesetz zu ändern. Der Kollege Matthiessen sagte es schon: Gesetze ändern kann nur das Parlament. - Sonst wissen Sie doch auch alles besser, Herr Dr. Breyer. Jetzt wundert mich, dass Sie hier keinen konkreten Gesetzentwurf vorlegen, sondern sich hilfesuchend an die Regierung wenden.
Ich mache jetzt einmal etwas ganz Verrücktes: Ich schließe mich den Worten von Detlef Matthiessen an.
- Das ist selten, nicht wahr? Auch wir stehen nach wie vor zu den gemeinsamen Beschlüssen, die wir am Anfang der Legislaturperiode einstimmig hier im Haus gefasst haben. Wir sind immer noch der Meinung, dass eine Änderung des Bundesbergrechts natürlich das schärfste Schwert wäre. Wir müssen halt auch zur Kenntnis nehmen, dass es aufgrund der konkurrierenden Gesetzgebung nicht so einfach ist, das Landeswassergesetz dahingehend zu ändern. Insofern werden wir auch dem Änderungsantrag der Koalition zustimmen. - Vielen Dank.
(Beifall FDP, CDU und SPD - Wolfgang Ku- bicki [FDP]: Das ist mein Abgeordneter! - Zuruf SPD: Ihr Abgeordneter? Ich dachte, er ist frei gewählter!- Heiterkeit)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Nach rund einem Jahr Beratung und Verhandlung wurde im Juni 2016 von der Großen Koalition in Berlin das Gesetzespaket zum Fracking verabschiedet. Um es deutlich zu machen:
Dieses Paket wurde nicht so verabschiedet, wie es eingebracht wurde - und das ist auch gut so. Denn es hat bei bestimmten Punkten Änderungen gegeben, die das Fracken in Deutschland erschweren und teilweise untersagen.
Die Frage ist aber, ob wir mit dem verabschiedeten Regelwerk zufrieden sein können. Für uns als SSW kann ich dies mit einem Nein beantworten. Es gibt zwar Verschärfungen im Verhältnis zur bisherigen Rechtslage, aber das Regelwerk ist kein absolutes Frackig-Verbot.
Was ist also geregelt? Es wird nun unterschieden zwischen konventionellem und unkonventionellem Fracking. Das bezieht sich dabei nicht auf die Technologie, sondern allein auf die Gesteinsformationen, wo gefrackt wird.
Das heißt, unkonventionelles Fracking findet statt in Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein. Dies wird aber durch das Wasserhaushaltsgesetz verboten. Allerdings werden - mit Zustimmung der jeweiligen Landesregierung - vier wissenschaftliche Erprobungsmaßnahmen in den genannten Gesteinsformationen möglich sein. Dieses Verbot soll dann 2021 vom Bundestag erneut überprüft werden.
Dann gibt es das konventionelle Fracking im dichten Sandstein, das sogenannte Tight-Gas-Fracking. Diese Form des Frackings wird explizit erlaubt und ist sogar in NATURA-2000-Gebieten zulässig. Naturschutzgebiete und Nationalparks sind zwar frackingfreie Zonen, aber nur, soweit das Auge sieht. Unterirdisch dürfen diese Flächen trotzdem angezapft werden.
Nun bin ich immer davon ausgegangen, dass es sich bei dem Begriff Fracking um eine technische Bezeichnung handelt, die das Einpressen von Flüssigkeit - einem Mix aus Sand, Wasser und giftigen Chemikalien - in den Untergrund beschreibt, um dort Gestein aufzubrechen. Auch wenn der Bund nun dazu übergegangen ist, hier Unterschiede zu machen, stelle ich fest: Murks ist Murks und Fracking ist Fracking.
Die Technologie wird damit nicht weniger gefährlich. Es wird aber suggeriert, man beherrsche die Technologie. Die Gefahr geht einzig und allein von der Fracking-Technologie aus und nicht vom Un
Unter den gegebenen Umständen will ich nun nicht alles schlecht reden. Daher ist es zu begrüßen, dass es künftig bei Fracking-Vorhaben im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung eine Beteiligungspflicht geben soll.
Wir halten es aber weiterhin für richtig, dass die entsprechenden Regelungen im Bergrecht geändert werden müssen. Dieses veraltete Gesetz muss modernisiert werden. Es muss den Themen der Zeit endlich angepasst werden. Doch dies kann nur der Bundesgesetzgeber. Der Wille dafür ist aber nicht da. Der Bund hat absichtlich eine Chance verspielt und stattdessen etwas anderes beschlossen. Anders kann man das beschlossene Regelwerk politisch nicht bewerten.
Diese Risikotechnologie bleibt weiterhin möglich. Die sich daraus ergebenen Gefahren, beispielsweise für das Grund- und Trinkwasser, bleiben ungeklärt. Die Frage, was mit dem Lagerstättenwasser geschehen soll, bleibt unbeantwortet. Gleiches gilt in Bezug auf die Klimaschädlichkeit durch Fracking.
Wir müssen leider erkennen, dass es für ein Totalverbot von Fracking derzeit immer noch keine politische Mehrheit im Bund gibt. Das finde ich bedauerlich. Gleichwohl werden wir dafür sorgen, dass Fracking in Schleswig-Holstein dauerhaft nicht stattfindet. - Jo tak.
Das Wort für die Landesregierung hat der Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Dr. Robert Habeck.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich Ihnen mitteilen, dass gestern am späten Nachmittag die Rückgabe der Genehmigung für das Erlaubnisfeld Warnsdorf eingegangen ist.
noch drei übrig, nämlich Sterup, Schwedeneck und Heide. Mal sehen, wie sich das weiter entwickelt. Die Kulisse ist also deutlich aufgeräumt.
Herr Breyer, ich sage nicht - was Sie mir vorgehalten haben - dass ich das nicht machen will, sondern ich schließe mich den Worten der Redner der Fraktionen an, die gesagt haben, dass es die Aufgabe des Landtags ist, Gesetze zu schreiben und zu verabschieden. Ich könnte aber aufklären, warum sich die PIRATEN vielleicht schwer damit tun, einen eigenen Gesetzesvorschlag vorzulegen. Das AntiFracking-Gesetz der PIRATEN, über das wir uns häufig unterhalten haben, ist nämlich schlechter als die Regelung, die wir jetzt durch den Beschluss von Bundestag und Bundesrat bekommen haben.
Herr Breyer, Sie haben damals einen Prüfvorbehalt für die Wasserbehörden hineingeschrieben. Wir haben jetzt Verbote, zwar nicht in der kompletten Kulisse, aber wir haben Verbote. Das haben Sie damals damit nicht herstellen können. Das AntiFracking-Gesetz, das damals wie eine Monstranz vor sich gehalten wurde, ist also schlechter als die Regelung, die wir jetzt bekommen haben.
Herr Breyer, es könnte außerdem gut sein, dass Sie den Antrag aus Bayern oder den Gesetzentwurf aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nicht vernünftig gelesen haben. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten und lese einmal kurz die so gelobten Passagen vor. Es heißt in Baden-Württemberg: