Das Nationalparkgesetz ist in seiner Zielsetzung bezüglich Erkundungsbohrungen sowie Ölförderung bereits klar. Der Wissenschaftliche Dienst des Landtages trifft hierzu in seiner Stellungnahme zu Probebohrungen im Wattenmeer vom Juni 2008 eindeutige Aussagen. Darin steht unter anderem:
„Damit bleibt festzustellen, dass Ölbohrtätigkeiten innerhalb des Gebietes des Nationalparks Wattenmeer über die gesetzlichen bestandsgeschützten Aktivitäten hinaus vom Nationalparkgesetz ausgeschlossen werden und auch nicht genehmigungsfähig sind.“
Deutlicher geht es kaum. Jedoch wissen wir aus Erfahrung, dass bei der Genehmigung von Explorationsbohrungen auch Bundesrecht eine Rolle spielt. So stellt sich beispielsweise die Frage, warum das Bundesberggesetz Schutzgüter wie Nationalparks nicht entsprechend berücksichtigt. Das ist aus unserer Sicht ein Fehler im bestehenden System, der wieder einmal verdeutlicht, dass das Bergrecht veraltet ist und endlich novelliert werden muss.
Aber auch das Bundesnaturschutzgesetz ist bei einer Entscheidung heranzuziehen. Laut § 67 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz kann eine Befreiung gewährt werden. Gleichwohl will ich hier sagen, dass die Hürden dafür relativ hoch sind.
Wir haben seinerzeit die Konzessionsverlängerung für RWE-DEA von über 30 Jahren stark kritisiert. Es hätte keine Verlängerung geben dürfen. Damit wurde letztlich durch die Hintertür die Möglichkeit geschaffen, die Ölförderung geografisch und zeitlich auszuweiten. Stattdessen hätte damals
über den Ausstieg aus der Ölförderung im Wattenmeer verhandelt werden müssen. Doch das ist aus heutiger Sicht Geschichte.
Wir freuen uns nun auf das parlamentarische Verfahren und insbesondere auf die Erkenntnisse, die wir dort erlangen können. Für den SSW ist eines klar: Wir wollen den Nationalpark und das Weltnaturerbe erhalten. Nur traditionelle Nutzungen in einem nachhaltigen Umfang sowie der Küstenschutz haben dort unserer Meinung nach einen berechtigten Platz. - Jo tak!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin noch einmal in die Bütt gegangen, weil ich die Entwicklung des Nationalparks so ziemlich von Anfang an mitverfolgt habe und hier aus meiner Sicht noch einige Punkte klarstellen beziehungsweise betonen möchte. Was die Mittelplate angeht, so bestand diese, als der Nationalpark eingerichtet wurde. Insofern ist der Bestandsschutz nachvollziehbar.
- In die Diskussion möchte ich jetzt nicht einsteigen; denn wir als Nutzer des Nationalparks können sagen: Der Nationalpark ist so schützenswert, weil wir uns vor Ort immer ein Stück weit darum gekümmert haben. Das wird immer gerne vergessen.
Der Bestandsschutz wurde gewährt, weil die wirtschaftliche Nutzung abgesichert werden musste, aber auch, weil sie sich bewährt hat. Das hat Heiner Rickers hier schon deutlich gemacht. Wir würden auch eine Adler-Express heute niemals mehr bekommen. Ich bin froh, dass wir die Adler-Express haben, die Hooge, Amrum und Sylt miteinander verbindet und die Gäste beziehungsweise Touristen hin- und herbringt. Das ging auch nur über den Bestandsschutz. So etwas wäre im Nationalpark nie mehr möglich gewesen. Insofern finde ich das gut.
Ich will noch einmal insgesamt auf die traditionellen Nutzungen zu sprechen kommen. Damit ist nicht unbedingt die Ölförderung gemeint, sondern
damit sind viele andere wirtschaftliche Nutzungen gemeint, die es vor Ort im Nationalpark gibt. Der touristische Part ist schon angesprochen worden. Da gibt es viele sinnvolle und gute Vereinbarungen. Ich möchte aber auch noch einmal auf die Fischerei hinweisen und klarstellen, weil wir das wahrscheinlich in den nächsten Sitzungen auf den Tisch bekommen werden: Mit uns sind, gerade was die Krabbenfischerei angeht, keine weiteren Einschränkungen zu machen.
Wenn das unter der Überschrift läuft: „Wir müssen 50 % Nichtnutzung oder eine Nullnutzung im Nationalpark haben, weil das überall so ist“, sage ich: Das passt hier nicht her. Wir leben und arbeiten in einem Nationalpark. Das soll auch weiterhin möglich bleiben.
Ich mache es auch ganz kurz. - Sehr geehrter Herr Kollege, sind Sie für oder gegen eine Ölförderung im Wattenmeer?
- Die Förderung, die jetzt auf Mittelplate gemacht werden darf, unterstütze ich. Insofern wird kein weiterer Punkt im Nationalpark dazu dienen, Erdöl zu fördern. Probebohrungen stehe ich eindeutig aufgeschlossen gegenüber.
Ich möchte noch einen Punkt erwähnen, weil Andreas Tietze die „Pallas“ angesprochen hat. Die Havarie der „Pallas“ ist deswegen zu einer Katastrophe geworden, weil wir in Kiel zu der Zeit einen grünen Umweltminister hatten - Steenblock, für alle, die sich erinnern -,
der total überfordert war, diesen Notfall in den Griff zu bekommen. Insofern ist viel mehr passiert, als vielleicht hätte passieren müssen. Ich will das nicht kleinreden, aber die Verantwortlichkeit noch einmal klar darstellen.
Jetzt hat für die Landesregierung der Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Dr. Robert Habeck, das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! - Sehr geehrte Damen und Herren! Vieles ist schon gesagt worden. Erlauben Sie mir, einige Dinge aus meiner Sicht zu kommentieren und dann zum Kernpunkt der Debatte vorzustoßen.
Erstens. Das Gutachten, das zitiert wurde, wurde damals vom Vorsitzenden der Grünen-Fraktion, Karl-Martin Hentschel, 2008 in Auftrag gegeben. Als ich Fraktionsvorsitzender wurde, war das Gutachten genau der Kenntnisstand meiner politischen Debatte, auf deren Basis ich Minister geworden bin. Niemand braucht uns zu belehren, was in diesem Gutachten steht - mich schon gar nicht.
Zweitens. Ich bin gegen die Förderung von Öl im Nationalpark. Daraus mache ich kein Geheimnis. Das habe ich nicht zuletzt bei der Greenpeace-Aktion, sondern schon von Anfang an gesagt. Ich bin aber auch gegen Atomkraft. Ich bin seit viereinhalb Jahren Minister und auch für den sicheren Betrieb des AKW Brokdorf zuständig. Das heißt: Nicht alles, was ich politisch will, kann sich sofort morgen in Gesetze oder Handlungen umsetzen lassen.
Drittens hat Herr Breyer gesagt, dass es viele Gründe gibt, gegen Ölförderung im Nationalpark zu sein: Tourismus, Ökologie, Klimaschutz und so weiter. Es gilt aber, einige Abwägungen zu treffen. Genau das ist in der Genehmigung zu prüfen. Es handelt sich nämlich um eine Abwägungsentscheidung der dann zuständigen Behörde, die natürlich vom Ministerium als Fachaufsicht überwacht wird. Dabei wird geprüft, ob alle Gründe richtig gewichtet wurden. Das ist die Rolle des Ministeriums.
Nach dem Nationalparkgesetz ist es unzulässig, nach Öl zu bohren oder überhaupt Sprengungen oder Bohrungen vorzunehmen. Das ist völlig unstrittig. Das heißt: Der Antrag der PIRATEN ist eine Präzisierung, die nicht falsch ist, die aber den eigentlichen Punkt der Schwierigkeit der Genehmigung von Explorationsbohrungen nicht adressiert. Ich bezweifle, dass er helfen wird.
- Herr Dr. Breyer, ich trage das vor. Wir müssen nicht diskutieren. Sie wissen, dass ich Sie nicht mehr dazwischen nehme.
Ich bezweifle, dass der Antrag zur eigentlich intendierten Entscheidung beitragen wird, und zwar aus folgendem Grund. Die DEA schreibt in den Antragsunterlagen: Die DEA Erdöl AG plant das Abteufen von Erkundungsbohrungen. An allen drei Lokationen erfolgen Messungen und Untersuchungen, aber keine Fördertests.
Die Frage ist, ob man nach dem mehrfach zitierten § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes trotz übergeordneter wissenschaftlicher oder sozialer Interessen die Abteufung von Bohrungen, die nicht zur Förderung führen, die nicht der Testförderung dienen, sondern die für Messungen und Untersuchungen da sind, untersagen kann.
Die Auffassung der alten, schwarz-gelben Landesregierung war, dass das nicht zu untersagen ist. Das ist mehrfach aktenkundig niedergelegt. Insofern haben wir eine von den Genehmigungsbehörden und der Fachaufsicht, dem damaligen Wirtschaftsministerium unter Jost de Jager, hinterlegte Aktenmeinung. Andererseits haben wir in den letzten viereinhalb Jahren viele politische Prozesse gehabt: CCSVerbotsgesetz, Wassergesetz, das Einführen von Fracking und die Erhöhung des Erdölförderzinses. Selbst die Endlagersuchkommission hat gesagt, wir brauchten stabiles Erdreich, um ein Atomendlager zu finden. Es gab also eine Menge politischer Prozesse, die nahelegen, zu einer Überprüfung dieser Entscheidung zu kommen.
Dazu gehört auch die Wertschöpfung durch Tourismus im Nationalpark. Dazu gehört selbstverständlich auch der völkerrechtlich bindende Klimaschutzvertrag. Dazu gehört auch eine gewandelte Wertschätzung der Ökologie, also des Naturwerts des Nationalparks. All das muss geprüft und abgewogen werden - entlang des beantragten Verfahrens der DEA.
Wenn die DEA beantragt, eine Erkundungsbohrung zur Erdölförderung durchzuführen, bei der auch Erdöl fließt, muss der Antrag nach meiner Auffassung negativ beschieden werden. Das ist völlig unstrittig und wäre längst so passiert.
Aber die Antragsunterlagen wurden nachgebessert. Die jetzt beantragten Fördertests sagen explizit, dass nur Messungen und Untersuchungen erfolgen sollen, aber keine Fördertests. Ob das unter die Versagungsgründe mit Blick auf den Nationalpark fällt, wird gerade geprüft.
Die Präzisierung, die die PIRATEN vornehmen wollen, erfasst genau diese Formulierung nicht. Sie ist deswegen keine schlechte Präzisierung, aber sie erfasst das intendierte Resultat nicht, sondern das ist die Abwägungsentscheidung entlang der überwiegend öffentlichen Interessen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Herr Minister, lassen Sie mich folgende Punkte klarstellen: Zum Ersten fällt das, was die DEA will, unter unseren Gesetzentwurf. Darin steht ganz klar, dass das Verbot von Ölbohrungen auch für Bohrungen zur Aufsuchung von Erdöl gilt. Das ist unabhängig davon, ob Öl fließt oder nicht.
Es geht vielmehr darum, ob die Bohrung dazu dient, nach Öl zu suchen oder nicht. Das tut die Bohrung, die die DEA vorhat, auf jeden Fall, jedenfalls nach den eigenen Antragsunterlagen der DEA und nach dem, was die DEA auf ihrer Website öffentlich schreibt. Unser Gesetzentwurf adressiert also genau den Fall, der jetzt vorliegt. Ich glaube nicht, dass Organisationen wie WWF, BUND, Greenpeace oder andere ihn als sachdienlich beurteilen würden, wenn er komplett am Problem vorbeigehen würde.
Zweitens möchte ich einige Anmerkungen zu dem machen, von dem Sie eben gesagt haben, dass es geprüft werden müsse. Ich verstehe das nicht. Denn wir hatten seit 2008 das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, das zu dem Ergebnis kommt, dass solche Probe- beziehungsweise Erkundungsbohrungen abzulehnen sind. Dabei wird nicht darauf abgehoben, ob Öl fließt oder nicht. Ich hatte Ihnen schon geschildert, dass die Explorationsbohrungen gefährlicher als Förderbohrungen sind. Das heißt: Es kommt gar nicht darauf an, ob dort Ölvorkommen angebohrt werden. Man weiß das auch gar nicht. Man kann im Vorhinein nicht immer sicher