Wir helfen den Kommunen auch mit den Vorhaltekosten, die sie für Unterkünfte hatten, mit einem Restrukturierungsprogramm, das wir in Kürze auf den Weg bringen werden. Auch das ist wichtig und war etwas, was die Kommunen angesprochen haben. Die Kommunen wollten es; wir haben es geregelt.
Wir unterstützen die Städte und Gemeinden bei der Prozessentwicklung. Die haben ja sehr vieles zu regeln, wenn Flüchtlinge kommen. Auch da helfen wir ihnen und optimieren die Prozesse, indem wir ihnen 200.000 € zusätzlich für solche Beratungsleistungen geben.
Wir haben die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge auf den Weg gebracht, die Sie ja immer kritisiert haben. Auch das ist etwas, was am Ende für die Kommunen weniger Aufwand macht, was direkter und auch besser ist und sogar Geld spart. Nicht alle haben es kritisiert, Herr Kollege Garg. Aber ich habe sehr wohl Kritik aus der Opposition gehört.
- Ich weiß, Sie sind der stärkere Teil der Opposition, Herr Kollege, aber trotzdem darf ich doch feststellen, dass andere Teile das kritisiert haben.
Wir haben uns beim Thema Konnexität - ich erinnere daran: Wir haben es in die Landesverfassung gebracht - mit den Kommunen verständigt und haben über verschiedenste Themen Einvernehmen erzielt, vom Klimaschutzbericht über das Prostitutionsgesetz, Kommunalwahlrecht, minderheitenpolitische Berichtspflicht, Landesnaturschutzgesetz und vieles andere mehr. Dafür geben wir 1 Million €
zusätzlich an die Kommunen, weil Konnexität wichtig ist, wenn die Kommunen Aufgaben bekopmmen, die sie extra bezahlen müssen.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns entschieden, dass wir beim Thema Chemikaliengesetz - das ist eine schwierige Materie - sagen, das macht das Land künftig selbst. Wir stellen dafür fast 20 Stellen zur Verfügung und kümmern uns darum, dass diese wichtige Arbeit durch das zuständige Landesamt, durch die Landesverwaltung, übernommen wird. Das entspricht immerhin auch 1,3 Millionen €.
Wir haben einen weiteren Bereich geregelt, der vielen Eltern Sorge gemacht hat, nämlich die Schulbegleitung im Grundschulbereich. Da hatten wir insofern eine sehr schwierige Lage, dass durch den bekannten Streit mit Kreisen Eltern in die Bredouille gebracht worden sind. Auch das haben wir in Ordnung gebracht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land,
Eltern zu unterstützen, damit sie nicht ernsthaft klagen müssen oder warten müssen, bis die Überweisung geregelt wird. Die Menschen sind nicht an den Zuständigkeiten interessiert, sondern sie sind daran interessiert, dass die Zustände besser werden. Und das haben wir in diesem Punkt geschafft.
Wir haben das Infrastrukturprogramm der Bundesregierung für 34 Millionen €, das an die Kommunen geht, nochmals um jeweils 5 Millionen € in den Jahren 2017 bis 2022 und um 3 Millionen € danach aufgestockt. Damit kann man eben auch das regeln, was zum Beispiel im Kontext mit den Krankenhäusern geregelt werden muss. Das ist eine gute Sache; denn wir haben viele Krankenhäuser im Land, in die investiert werden muss, damit die Situation dort besser für die Menschen wird.
Wir haben über dieses 100-Millionen-€-Paket hinaus bei der Kita-Finanzierung dafür gesorgt, dass der Dreiklang von Hilfen bei der Qualität, Hilfen für die Kommunen und Entlastung für die Familien nochmal um 15 Millionen € verbessert worden ist. Das ist doch geradezu großartig für die Kita-Versorgung in diesem Land!
gar nicht reicht, die man haben müsste, um das alles darzulegen -, dann bleiben noch zwei Dinge übrig:
Erstens. Ich möchte Ministerpräsident Albig und der Landesregierung dafür danken, dass sie die Verhandlungen in dieser Weise geführt haben, und für das Ergebnis, das dabei herausgekommen ist.
Zweitens. Ich möchte feststellen: Diese Küstenkoalition tut den Menschen in diesem Land, tut den Kommunen gut. Manche klagen und meckern. Wir kriegen die Sachen geregelt; wir tun das, wir machen das, und das ist gut so, und so wird es bleiben. - Vielen herzlichen Dank.
Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Ministerpräsident und Frau Finanzministerin, man könnte geneigt sein, der Landesregierung zu diesem Verhandlungserfolg zu gratulieren,
aber nur dann - zu früh geklatscht -, wenn man diesen knallharten Verhandlungsdeal gutheißt; denn diese Regierung hat den Kommunen das absolute Minimum dessen zugestanden, was erforderlich ist,
und nicht einen einzigen Euro mehr. Das mag zwar gut sein für den Landeshaushalt, Frau Finanzministerin. Für das ganze Land aber - und das ist eben mehr als nur der Landeshaushalt; das sind auch die Gemeinden, Städte und Kreise vor Ort - ist diese Lösung wenig hilfreich.
Stichwort Integrationskosten: 68 Millionen € bekommt das Land im kommenden Jahr zusätzlich vom Bund für die Integration von Flüchtlingen. Wie viel leiten Sie davon an die Kommunen weiter, also dorthin, wo ein Großteil dieser Integrationsleistungen erbracht wird? Die Hälfte? Ist das alles? Nein, das ist gerade mal ein Viertel; Sie leiten nämlich nur 17 Millionen € von diesen 68 Millionen Bundesmittel weiter.
Und wie ist es mit den Integrationskosten für den Familiennachzug? Dafür müssen die Kommunen ganz allein aufkommen. Denn nichts anderes bedeutet es doch, wenn Sie den Personenkreis auf die Familienangehörigen ausweiten, gleichzeitig aber die Integrationspauschale mehr als halbieren, nämlich von 2.000 € auf jetzt 750 € im Jahre 2018. Wenn dann auch noch die Kommunen zusätzlich auf 8 Millionen € verzichten müssen, die ihnen nach der Vereinbarung von 2015 eigentlich zustehen, dann bedeutet das doch im Ergebnis, dass das Land überhaupt keine finanzielle Verantwortung für den Familiennachzug übernimmt.
Wenn es gestattet ist, würde ich jetzt gern das Präsidium leiten. Es wäre schön, wenn Sie mir zuhören würden.
Herr Kollege Koch, ich wollte fragen, ob Ihnen aufgefallen ist, dass es jetzt einen Sockelbetrag von 17 Millionen € für Integrationskosten plus eine Pauschale gibt, diese Pauschale also nicht Teil des Sockelbetrages ist?
Lassen Sie mich Ihnen das vorrechnen. Die 17 Millionen € sind das Viertel von den 68 Millionen €, die Sie vom Bund für die Integration der Flüchtlinge bekommen, die schon hier sind. Im nächsten Jahr kommen neue Flüchtlinge sowie Familienangehörige von Flüchtlingen, die schon hier sind. Für den neuen Personenkreis - also für die neuen Flüchtlinge plus die Familienangehörigen von Flüchtlingen - überweisen Sie zukünftig nicht mehr 2.000 € pro Kopf,
weil Sie die Familienangehörigen einbeziehen. Deswegen kürzen Sie das im Gegenzug auf 750 €. Ich kann das auch noch weiter vorrechnen, Herr Kollege. Das Land rechnet im nächsten Jahr mit 7.800 neuen Flüchtlingen. Bei der alten Integrationspauschale von 2.000 € wären das allein schon 15,6 Millionen € gewesen, die Sie hätten überweisen müssen. Jetzt sind es 20 Millionen €. Auch das bezahlen die Kommunen selber, weil sie auf die 8 Millionen verzichten müssen, auf die sie seit 2015 Anspruch hätten. Rechnen Sie es nach; glauben Sie mir.
Stichwort: Schulbegleitung. Mit gerade einmal 1,5 Millionen € lösen Sie jetzt das Schnittstellenproblem zwischen Schulbegleitung und Schulassistenz, also ein Problem, das Sie selbst erst geschaffen haben, indem Sie diese Parallelstrukturen eingerichtet haben. Das sind gerade einmal 100.000 € pro Kreis. Dafür kann gerade einmal eine knappe Handvoll von zusätzlichen Schulbegleitern eingestellt werden. Wenn sich das Problem aber mit dieser vergleichsweise geringen Summe lösen lässt, dann hätte die Landesregierung das Geld auch schon vor einem halben Jahr auf den Tisch legen können, nämlich zum Schuljahresbeginn. Dadurch hätten Sie vielen Eltern unnötige Verunsicherung bis hin zu vielen Klagen ersparen können.
Stichwort: Konnexität. Mit gerade einmal 1 Million € holen Sie jetzt das nach, was Sie bei einem halben Dutzend von Gesetzen in der Vergangenheit versäumt haben. Das macht jetzt pro Kreis auch nur 11.000 € aus. Dass Sie aber außer für den Bereich, in dem wirklich zusätzliche Personalkosten anfallen, nämlich im Bereich der Gleichstellungsbeauftragten, diese Konnexität nicht anerkennen, das müssen Sie erst einmal jemandem erklären.