Übrigens: Gegenstand eines Bürgerentscheids kann es ja auch sein, auf die Fondslösung umzustellen. Das wäre vielleicht gar nicht so weit von Ihrem Modell entfernt.
Wenn die Kommunen trotz allem Straßenausbaubeiträge erheben, wollen wir auch helfen, nämlich mit einer Ratenzahlungslösung, die angemessen ist und allen Bürgern zusteht, die berechtigtes Interesse an einer Ratenzahlung haben. Jedenfalls sollen keine überzogenen Zinsen von 6 % erhoben werden, die sich die Menschen nicht leisten können.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, was den Bürgern zum Beispiel in RheinlandPfalz - rot-grün regiert! - an Ratenzahlungsmöglichkeiten angeboten wird, das muss doch auch in Schleswig-Holstein drin sein. Warum sollten wir das den Bürgern in unserem Bundesland verweigern? Selbst von Ihrem Standpunkt aus müsste es auf jeden Fall möglich sein, in der Frage der Ratenzahlung zusammenzufinden und zu einer besseren Lösung zu kommen. Uns alle eint sicherlich das Anliegen: Hohe Straßenausbaubeiträge dürfen Existenzen und Eigenheime nicht gefährden! - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein kurzer Satz zu dem Antrag der PIRATEN: Ratenzahlungen sind schon möglich. Die entsprechenden Möglichkeiten werden von den Kommunen schon angewendet. Insofern ist das kein Problem.
Jetzt aber zu dem eigentlichen Thema! Seit Straßenausbaubeiträge erhoben werden, gibt es die Diskussion darüber, ob diese nach gerechten Prinzipien erhoben werden oder nicht. Der SSW hat in der vorvergangenen Wahlperiode für eine - von Schwarz-Gelb vorgeschlagene Regelung gestimmt, die den Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ermöglicht hätte. Wir haben das gemacht, weil wir gesagt haben: „Wir wollen einmal etwas Neues ausprobieren“, obwohl wir
damals ganz klar wussten, dass damit auch eine Ungleichbehandlung von Bürgerinnen und Bürgern verbunden ist. Je nachdem wo man wohnt, hat man die Chance, diese Beiträge nicht zahlen zu müssen. Beispielsweise wäre es bei mir zu Hause, in einer Kommune, wo eine Windmühle steht, gegangen. Da, wo keine steht - wenn man Pech hat -, da hätte man bezahlen müssen. Dieser Schwierigkeit waren wir uns alle bewusst.
- Im Moment ist es so, dass man nur in Härtefällen eine solche Ratenzahlung gewähren kann, das bedeutet Ermessen. Und zwar geschieht das im Moment zu einem Prozentsatz von 6 %. Wir wollen, dass Ratenzahlung immer schon dann gewährt werden soll, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, nicht nur nach Ermessen, und zu einem Zinssatz, der deutlich geringer ist. Das ist der Unterschied.
- Also meinem Wissen nach liegt es im Ermessen der Kommune, nicht unbedingt nur auf Härtefälle bezogen, sondern grundsätzlich in ihrem Ermessen. Ich weiß auch, dass das von den Kommunen so angewandt wird. Meinem Wissen nach liegt der Zinssatz bei 0,5 Basiszinspunkten über dem Durchschnittszins der Europäischen Zentralbank - wenn ich das richtig weiß. Aber darüber kann man sich sicher streiten.
Ihr Antrag suggeriert aber, dass es überhaupt keine Möglichkeit für eine Stundung oder eben auch eine Ratenzahlung gibt. Dem ist nicht so, und wenn man kommunalpolitische Erfahrung hat, dann weiß man das auch. Das will ich Ihnen gar nicht vorwerfen. Es ist einfach so, dass das schon jetzt geht. Insofern geht der Antrag eigentlich ein bisschen am Ziel vorbei.
Darüber wollte ich aber gar nicht sprechen, lieber Kollege Breyer, sondern ich wollte deutlich machen, dass wir seinerzeit, in der letzten Wahlperi
ode, durchaus bereit waren, einer solchen Lösung probeweise zuzustimmen, um einmal zu schauen, wie sich das entwickelt. Allerdings - das ist das Entscheidende, und die Kollegin Strehlau ist gerade eben darauf schon eingegangen - wurde von den kommunalen Landesverbänden eine Lösung bevorzugt, die diese Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger ausschließen sollte. Sie haben uns ganz klar gesagt: Nett, dass ihr das mal versucht habt, aber bitte macht das wieder rückgängig, weil wir die Sorge haben, dass die Leute in den einzelnen Kommunen aufgrund der Finanzlage der Kommunen ungleich behandelt werden. Das wollen wir nicht. Wir wollen keinen Unfrieden in die Kommunen tragen, bitte ändert das! - Deshalb wurde die Verzichtsregelung in dieser Wahlperiode wieder einkassiert.
So, nun holt uns die Diskussion von damals - jedenfalls in Teilen - wieder ein. Durch das gesamte Land zieht sich diese Diskussion. Sie wird dabei nicht selten emotional geführt. In der Vergangenheit war es meistens so, dass die direkten Anwohner zur Kasse gebeten werden mussten, um einen Komplettneubau einer Straße realisieren zu können. Enorme Beträge wurden und werden bisweilen immer noch von den Anliegern - das wissen wir alle für die Finanzierung verlangt. Da kommt man nicht nur als Anwohner ins Zweifeln - zu Recht -, denn solche Beispiele sind nicht nur schmerzlich, sondern können in der Tat für den Einzelnen sogar existenzbedrohend sein.
Fakt ist: Die Problematik ist vielschichtig. Schön sanierte Straßen kommen leider nicht von allein. Die Kommunen können auch andere Varianten der Finanzierung wählen, doch meistens wird eben leider zu jener alten Methode gegriffen, die ausschließlich die Anlieger stark belastet. Eine solche Vorgehensweise ist nach unserer Auffassung schlichtweg falsch.
Ein weiteres Ungleichgewicht, wenn nicht sogar eine Ungerechtigkeit besteht in der Tatsache der unterschiedlichen Finanzlagen der Kommunen. Das habe ich eben schon angesprochen. Wir alle kennen die Ausgangsposition der wohlhabenden Kommunen, die in Straßenbau und Ähnliches viel eher investieren können als die Kommunen, in denen die Kassen leer sind. In den ärmeren Kommunen werden dann natürlich auch höhere Beiträge verlangt.
Es ist nur schwer vermittelbar, wenn eine solch teure Regelung ausschließlich vom Wohnort abhängen soll, auch die Höhe des Beitrags vom Wohnort abhängen soll. Zudem gilt eine solche Beteiligung nur für diejenigen, die innerhalb der Ortschaft selbst
wohnen. Das ist übrigens noch gar nicht diskutiert worden. Nur wer innerhalb des Bereichs der ODSteine lebt, kann zu solchen Beiträgen herangezogen werden. Was ist eigentlich mit den Menschen, die außerhalb der Ortschaft wohnen? Sie sind von entsprechenden Beiträgen ausgenommen. Auch das ist eine Tatsache, die nicht unumstritten ist.
Es gibt an vielen Orten, in den ländlichen Dörfern, Diskussionen darüber, warum eigentlich die Landwirte mit ihren Riesenflächen, die auch an den entsprechenden Dorfstraßen liegen, nicht herangezogen werden. Das sind die, die davon profitieren, dass diese Wege ausgebaut werden. Ich finde, auch das dürfte man einmal diskutieren. Wenn man dann ein Modell mit ständig wiederkehrenden Beiträgen schafft, dann verteilt sich die Last auch auf mehrere Schultern.
Für uns als SSW muss es vorrangig darum gehen, die Last auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Ich glaube, darauf sollten wir noch einmal genauer schauen, ob man die Straßenausbaumaßnahmen jetzt öfter auch auf die Wohnquartiere verteilen kann, dann also auf alle verteilt. Wahrscheinlich müssen wir dafür werben, dass es diese Möglichkeit gibt. Denn das scheint noch nicht in allen Kommunen so bekannt zu sein. Das gilt aber schon jetzt. Die einzelnen Kommunen müssen das Gesetz eigentlich nur so anwenden, wie es besteht, um soziale Härten zu vermeiden.
Abschließend vielleicht noch einen Satz zu den Kommunen: Bisher haben sie gesagt: Lasst das Gesetz so, wie es ist! - Daran werden wir uns halten. Wir haben gestern schon einmal darüber gesprochen, dass wir ein sehr gutes Verhältnis zu den Kommunen haben. Das ist anders als in der vergangenen Wahlperiode. Sollten allerdings die Kommunen sagen, dass sie eine völlig neue Regelung haben wollen, vielleicht auch gar keine Regelung, die derzeit diskutiert wird, dann sollte man offen sein und mit den Kommunen darüber reden. Aber das liegt an den Kommunen. Wir werden sie anhören. Ich bin gespannt, was sie nach fünf Jahren Erfahrung mit unserem Gesetz sagen. Wir sollten offen sein zu gucken, was sie uns vorschlagen. Diese Offenheit haben wir als SSW auf jeden Fall. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Garg, von den eben aufgeführten Szenarien in Bezug auf die Straßenausbaubeiträge dürfte eine Situation schon einmal gar nicht bestehen, nämlich die Situation, dass eine Gemeinde in Schleswig-Holstein zurzeit keine Straßenausbaubeitragsatzung hat.
- Ja, das weiß ich. Diese ist aber Pflicht, seit 2012 ist sie verpflichtend einzuführen. Dann müsste man an dieser Stelle konsequenterweise einmal die Kommunalaufsicht einschalten.
Hinweisen möchte ich aber auf etwas ganz anderes. Wir haben uns im Jahr 2011, zu Zeiten von CDU und FDP, über die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen unterhalten. Wir haben damals eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters der Stadt Kiel dazu erhalten. Er hat damals sehr ausführlich zu den wiederkehrenden Beiträgen Stellung genommen.
Er hat aber am Ende seiner Stellungnahme einen Alternativvorschlag unterbreitet, den ich Ihnen gern einmal zur Kenntnis geben würde. Der Alternativvorschlag lautete nämlich:
„Wenn schon über einen Systemwechsel und eine Aufhebung der Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen nachgedacht wird, sollten prozessoptimierte Erwägungen mit einbezogen und auf aufgabenrechtliche sowie verfahrenstechnische Realisierbarkeit geprüft werden:“
„Die Erhebung von Straßenkostenbeiträgen nach § 8 KAG wird den Gemeinden freigestellt (kein Einnahmeverzicht). Als Alternative zur Beitragserhebung kann die Gemeinde die Grundsteuer um wenige Prozentpunkte anheben. Die Gemeinde kann diese Mehreinnahmen für den Straßenbau (Herstellung/ Verbesserung/Erweiterung/Erneuerung) einsetzen.“
„Die Verwaltungen … könnten kurzfristig alle mit dem Ausbaubeitragsrecht verbundenen Organisationseinheiten freisetzen. Da Grundsteuern ohnehin erhoben werden, entsteht in den zuständigen Organisationseinheiten der Gemeinden kein oder ein zu vernachlässigender organisatorischer Mehraufwand. Die Gemeinden könnten direkt auf die anteiligen Finanzierungsmittel zugreifen … Dem Gedanken der Abgeltung eines ‚Sondervorteils‘ und der ‚Solidargemeinschaft‘ würde ebenfalls gefolgt werden … Die Belastungen der Eigentümerinnen und Eigentümer würden ‚gestreckt‘ werden und wären im Gegensatz zu den einmaligen Beiträgen deutlich erträglicher. Völlig unberührt hiervon bliebe die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Planungsprozess.“
Frau Kollegin Nicolaisen, weil Sie auf das damalige Gesetzgebungsverfahren verweisen, und zwar das schwarz-gelbe, mit dem zum ersten Mal im Land Schleswig-Holstein die Pflicht zu Straßenausbaubeiträgen abgeschafft wurde - die gab es nämlich entgegen Ihrer Darstellung auch schon vorher -, könnten Sie sich dann, wenn Sie schon von einem Bürgermeister die Stellungnahme vorlesen, auch daran erinnern, wie die Stellungnahme aller vier kommunalen Landesverbände ausgefallen ist? Und wie lautete die Stellungnahme Ihres damaligen Staatssekretärs Dornquast zu Ihren Vorstellungen?