Protokoll der Sitzung vom 16.12.2016

Vorher hat es nicht einmal für Kinder, die inklusiv beschult werden, einen Zuschlag an die privaten Schulen gegeben. Wir haben das erstmals eingeführt. Wir zahlen für Kinder an freien Schulen, die inklusiv beschult werden, 100 % des Schülerkostensatzes und nicht nur 82 % wie für alle anderen.

Uns dann vorzuwerfen, wir würden die Inklusion als Sparbüchse benutzen, finde ich schon reichlich an den Haaren herbeigezogen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Zuruf Martin Habersaat [SPD] - Anita Klahn [FDP]: Wir rechnen im Aus- schuss nach!)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 18/4902, dem Bildungsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. - Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich sehe, dass das einstimmig so beschlossen ist.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung von Anhalte- und Sichtkontrollen in Grenz- und „Gefahrengebieten“

Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/1995 (neu)

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 18/4919

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall.

Ich erteile der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Barbara Ostmeier, das Wort.

(Anke Erdmann)

Vielen Dank. - Ergänzend zu der schriftlichen Vorlage weise ich darauf hin, dass in der Einleitung zum Gesetzentwurf noch nicht die letzte Änderung des Landesverwaltungsgesetzes berücksichtigt worden war. Sie muss lauten:

„Das Allgemeine Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwal- tungsgesetz - LVwG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1992 (GVOBl. 1992, S. 243 und 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.07.2016 (GVOBl. 2016, S. 659) , wird wie folgt geändert:“

Ich bitte Sie, bei der Abstimmung diese von mir mündlich vorgetragene Aktualisierung ergänzend zu der schriftlichen Vorlage zu berücksichtigen.

Vielen Dank, Frau Berichterstatterin, für den Bericht und den Hinweis.

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Gesetzentwurf, Drucksache 18/1995 (neu) , in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung mit der eben mündlich vorgetragenen Änderung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und die Abgeordneten der Fraktion der PIRATEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von CDU und FDP. - Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Restrukturierungsfonds für von den Kommunen vorgehaltenen Wohnraum (REFUGIUM)“ und zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2016

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/4935

Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses Drucksache 18/4983

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht.

Ich erteile dem Berichterstatter des Finanzausschusses, dem Herrn Abgeordneten Thomas Rother, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann bedenkenlos auf die Vorlage verweisen. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herzlichen Dank für die Berichterstattung. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Ich lasse über den Gesetzentwurf, Drucksache 18/4935, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? - Dann ist das bei Enthaltung der Fraktion der PIRATEN so beschlossen und dieser Gesetzentwurf angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Jugendförderungsgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/4938

Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses Drucksache 18/4981

Das Wort zur Begründung wird auch zu diesem Gesetzentwurf nicht gewünscht.

Ich erteile das Wort dem Berichterstatter des Sozialausschusses, dem Herrn Abgeordneten Peter Eichstädt.

Herr Präsident! Ich verweise auf die Vorlage.

Vielen Dank für diese Berichterstattung. - Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf, Drucksache 18/4938, anzunehmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Ich sehe, dass dies einstimmig der Fall ist. - Damit ist der Gesetzentwurf so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 37 auf:

Integrationsgesetz des Bundes umsetzen: „3plus-2-Regelung“ für Ausbildungsverhältnisse muss auch in der Praxis anwendet werden

Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/4853

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen– und Rechtsausschusses Drucksache 18/4930

Das Wort zur Begründung wird auch hier nicht gewünscht.

Ich erteile das Wort der Frau Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Abgeordneten Barbara Ostmeier.

Die verweist auf die Vorlage.

Herzlichen Dank. - Eine Aussprache ist auch hier nicht vorgesehen.

Es ist vereinbart worden, die Reden zu Protokoll zu geben.

Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag Drucksache 18/4853 anzunehmen. Wer der Ausschussempfehlung folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und die Abgeordneten der Fraktion der PIRATEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU. Wer enthält sich? - Das sind die Abgeordneten der Fraktion der FDP.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Sammeldrucksache:

Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags

Drucksache 18/4964

Die Voten für die einzelnen Tagesordnungspunkte, für die eine Gesamtabstimmung nach § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Drucksache 18/4964. Voraussetzung für die Abstimmung

ist, dass keine Abgeordnete oder kein Abgeordneter widerspricht. - Das ist offenbar auch nicht der Fall.