In der Anhörung wurde angeregt, dass auch die Qualifizierung für ehrenamtliches und zivilgesellschaftliches Engagement in das Weiterbildungsgesetz aufgenommen wird. Diese Anregung haben wir gern aufgenommen. Ehrenamtliches Engagement ist eine wichtige Komponente für unseren sozialen Zusammenhalt. Wir wollen die ehrenamtliche Arbeit gern unterstützen. Ebenso haben wir es nach der Anhörung bei der im Moment gültigen Regelung belassen, dass nur hauptamtlich geführte Träger nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannt werden.
Unser Gesetzentwurf erweitert die Themenpalette für anerkannte Weiterbildungsangebote und eine höhere Weiterbildungsbeteiligung.
Herr Präsident! Jeder Mensch hat das Recht auf Weiterbildung. Das ist genauso im Weiterbildungsgesetz festgeschrieben wie der Anspruch, dass Weiterbildung neben vorschulischer Bildung, Schule, Berufsausbildung und Hochschule gleichberechtigter Teil des Bildungswesens sein muss. Außerdem ist hier klar formuliert, dass Weiterbildung ein wesentlicher Baustein im Kontext des lebenslangen Lernens ist. Eigentlich sollte der Stellenwert der Weiterbildung also über jeden Zweifel erhaben sein. Und doch drängt sich immer wieder der Eindruck auf, dass das eben längst nicht alle Verantwortlichen so sehen.
Natürlich gilt auch in Sachen Weiterbildung, dass jedes Gesetz nur so gut ist, wie es gelebt wird. Auf der einen Seite ist und bleibt es also wichtig, diese gesetzliche Grundlage weiterzuentwickeln und an veränderte Bedingungen anzupassen. Genau das haben wir mit der Aufnahme der kulturellen Bildung oder mit der Erweiterung der Verblockung ja auch getan. Aber auf der anderen Seite müssen wir eben auch zu einem echten Bewusstseinswandel kommen und dafür sorgen, dass Weiterbildung für die Menschen im Land an Bedeutung gewinnt. Denn auch wenn sich hier vielleicht nicht alle Effekte direkt messen lassen, ist eins völlig klar: Eine Weiterbildung eröffnet nicht nur Aufstiegschancen, sondern führt auch zu persönlicher und privater Zufriedenheit.
Im Jahr 1990 wurde das Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz hier in Schleswig-Holstein eingeführt. Erklärtes politisches Ziel war von Anfang an, die Weiterbildungsteilnahme zu erhöhen und besonders benachteiligten Gruppen den Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Ich denke, dieser Zielsetzung kommen wir mit dem vorliegenden Entwurf wieder ein Stück näher. Und doch liegt gleichzeitig noch sehr viel Arbeit vor uns. Denn bis heute machen noch viel zu wenig Menschen von ihrem Recht auf Weiterbildung gebrauch. In Gesprächen mit den Leuten vor Ort merke ich immer wieder, dass auch längst noch nicht alle von den vielfältigen Weiterbildungsmöglichkeiten wissen.
Aus Sicht des SSW ist und bleibt es also unverändert wichtig, die Weiterbildung als tragende Säule unseres Bildungswesens auszubauen. Für uns ist deshalb völlig klar, dass wir unser Weiterbildungs
gesetz regelmäßig evaluieren und weiterentwickeln müssen. Die vorliegende Änderung ist also nur ein Teilschritt. In diesem Prozess wird es vor allem auch darum gehen, die Vielfalt der Angebote abzusichern. Denn häufig ist es gerade die fachfremde Weiterbildungsmaßnahme, die einen wertvollen Blick über den Tellerrand ermöglicht. Wir wollen also auch in Zukunft deutlich mehr als nur reine Anpassungsweiterbildung. Das ist nicht zuletzt mit Blick auf die gesamte Erwerbsbiografie wichtig.
Daneben müssen wir aber auch schlicht und einfach die Zahl der Menschen erhöhen, die sich bei uns im Land weiterbilden. Das gilt ganz besonders für Geringqualifizierte und Bildungsbenachteiligte. Daraus folgt natürlich, dass wir hier mittelfristig mehr Geld in die Hand nehmen müssen, um unsere Zuschüsse zu erhöhen. Aber gerade mit Blick auf die kommenden Herausforderungen ist uns sehr wichtig, dass wir den Trägern der Weiterbildung mehr Verlässlichkeit bieten können. Es geht also um mehr als um eine einmalige Erhöhung. Wir müssen auch über Möglichkeiten der Dynamisierung nachdenken und Träger von kostenpflichtigen Anträgen befreien. Außerdem ist es aus Sicht des SSW sinnvoll, hier nicht zuletzt im Rahmen der Evaluierung des Finanzausgleichgesetzes über neue Finanzierungswege nachzudenken.
All das mag so manchem vielleicht nicht schmecken. Aber wenn wir langfristig die Zukunftsfähigkeit unseres Landes erhalten wollen, führt an einer erhöhten Finanzierung der gesetzlichen Weiterbildung kaum ein Weg vorbei.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute Nachmittag eröffnet der Ministerpräsident den ersten Abschnitt der sechsstreifig ausgebauten A 7. Das ist gut für die Autofahrer und Unternehmen.
Der Landesregierung müsste dies eher peinlich sein: Denn der A-7-Ausbau ist die einzige Baustelle im Land, die funktioniert. Und es ist die einzige
Baustelle, für die die Landesregierung nicht zuständig ist. Denn es war eine gute Entscheidung der CDU, der DEGES den A-7-Ausbau als ÖPP-Projekt zu übertragen. Überall dort, wo die Landesregierung für Infrastruktur zuständig ist, herrscht Stillstand: Sie haben keinen Meter Autobahn gebaut, Sie können Bundesgelder nicht verbauen, weil Sie keine Planung fertig haben. Und mit Adlerhorsten, Schweinswalen und schlampiger Kommunikation torpedieren Sie wichtige Verkehrsprojekte für unser Land. Und als ab das nicht genug wäre, blockieren Sie jetzt auch noch die dringende Sanierung von Kreisstraßen.
Meine Damen und Herren, 43 Millionen € gibt der Bund dem Land jährlich für die Sanierung von Kreisstraßen. Kürzungen hat es nicht gegeben, denn Basis dafür sind die früheren GVFG-Mittel im jetzigen Entflechtungsgesetz. Die Landesregierung hat von diesen Mitteln inzwischen mehr als 10 Millionen € umgeschichtet und damit der Sanierung von Kreisstraßen entzogen. Das ist der Grund für den Reparaturstau und die Schlaglöcher in den Kreisstraßen. Wir sind an einem Punkt angelangt, wo selbst förderfähige Baumaßnahmen nicht mehr bezuschusst werden.
Die Lage ist mittlerweile dramatisch: Die Landkreise und kreisfreien Städte haben in diesem Jahr insgesamt 72 Einzelmaßnahmen für eine Förderung angemeldet, von denen nur 41 Vorhaben in das diesjährige Förderprogramm aufgenommen werden konnten. Damit bleiben in diesem Jahr 31 Deckenerneuerungen unberücksichtigt. Das ist fast die Hälfte!
Und noch einmal: Es liegt nicht daran, dass der Bund weniger Geld gibt. Es liegt einzig an der Umsetzung des Koalitionsvertrages von SPD, Grünen und SSW. Das ist der reine Wahnsinn und ein verkehrspolitischer Offenbarungseid. Jedes Schlagloch auf Kreisstraßen ist das Ergebnis Ihres Koalitionsvertrages.
Die Anhörung zu unserem Gesetzentwurf war deutlich: Gerade die Kommunen, aber auch die Wirtschafts- und Verkehrsverbände haben eindringlich auf die notwendige Sanierung der Kreisstraßen hingewiesen. Auch Kreisstraßen sind von fundamentaler Bedeutung für unsere mittelständische Wirtschaft und unser Handwerk. Leider hat dies in den Koalitionsfraktionen niemanden interessiert. Ideologie ist SPD, Grünen und SSW auch hier wichtiger als Infrastruktur und Wirtschaftsförderung.
den Autobahnen bis zu den Kreisstraßen. Die Menschen in Schleswig-Holstein können sicher sein, dass wir dies in den nächsten Jahren ändern werden. Die CDU wird dafür sorgen, dass Infrastruktur wieder Priorität hat.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Und täglich grüßt das Murmeltier! Dieser Filmklassiker wiederholt sich im Fernsehprogramm regelmäßig. Und genauso regelmäßig grüßt die CDU mit ihren Anträgen und Gesetzentwürfen zur Verteilung der sogenannten Länder-GVFG-Mittel.
Worum geht’s auch dieses Mal? Das Land erhält vom Bund auf Grundlage des Entflechtungsgesetzes rund 47 Millionen € jährlich als Ersatz für die mit der Föderalismusreform weggefallenen GVFG-Mittel. 2014 ist für diese Mittel die verkehrliche Zweckbindung weggefallen, seitdem müssen sie nur noch für Investitionen verwendet werden. Mit dem von der Großen Koalition 2006 auf den Weg gebrachten Landes-Ausführungsgesetz wurde die Zweckbindung in Schleswig-Holstein für zentrale Verkehrswege und Investitionen in ÖPNV-Infrastruktur festgelegt. Das ist nach wie vor gut und richtig, und an der Verwendung für Verkehrszwecke halten wir fest. Was nun aber gar keinen Sinn macht, ist, Quoten für die Verteilung in das Gesetz zu schreiben, wie die CDU es hier gerade fordert.
Denn erstens legt die Mittel der Haushaltsgesetzgeber fest – das sind wir, der Landtag. Genießen sie also Ihr Recht, jedes Jahr einen Haushaltsantrag zu stellen. Sie würden sich dieses Recht auch dann nicht nehmen lassen, wenn im Gesetz bereits eine Verteilung vorgeschrieben wäre. Und wir würden sie wie am Mittwoch ablehnen, weil wir andere Vorstellungen haben als Sie.
Zweitens nähme die gesetzliche Festschreibung jegliche Flexibilität beim Haushaltsvollzug. So viel zu Ihrem großspurigen Versprechen, Infrastrukturplanung flexibler gestalten zu wollen. Daran ändert auch das Wörtchen „mindestens“ nichts. Zudem sind die Mittel bereits auf Jahre im Voraus verplant. Viele schon fest zugesagte Projekte müssten reduziert oder ganz gestrichen werden. Durch Ihr Gesetz würde eine Lücke von 50 Millionen € bei schon bestehenden Projekten entstehen.
Sie wollen den Kommunen also an der einen Seite Geld geben, um es Ihnen an der anderen Seite wieder wegzunehmen. Auch sagt dies einiges darüber aus, wie ernst Sie es mit Ihren bisherigen Anträgen
zum ÖPNV wirklich meinen. Merken Sie selbst? Offenbar nicht, aber auf Ihre Einsicht habe ich auch nicht gehofft. Ihr Gesetz jedenfalls würde so schnell einen herben Beigeschmack für die Kommunen bekommen.
Drittens zeigt sich hier einmal wieder, wo wir uns politisch unterscheiden. Wo für Sie allein der nackte Beton zählt – nicht dass wir uns missverstehen: auch den vernachlässigen wir nicht, ich verweise auf die Worte meines Fraktionsvorsitzenden zum Haushalt –, denken wir den Verkehr ganzheitlich. Der ÖPNV wird insbesondere in den Ballungsräumen immer wichtiger werden. Aber auch im ländlichen Raum brauchen wir ein Mehr beim ÖPNV.
Trotz der steigenden Regionalisierungsmittel werden wir dafür auch weiterhin die Mittel aus dem Entflechtungsgesetz benötigen, um die Zukunft des ÖPNV in Schleswig-Holstein einzuläuten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Callsen, Infrastrukturprojekte sind Aufgaben für mehrere Jahre. Lange hat es dabei einen Sanierungsstau gegeben. Das haben wir als Küstenkoalition angepackt.
Uns ist dabei gerade der Umweltverbund wichtig. Dazu zählen die S 21 und der Ausbau der Schienenstrecke Kiel-Lübeck. Dafür haben wir die Planungen vorangebracht, denn ohne Gleisbau gibt es weiter Stress und Stau.
Eine Reduzierung der GVFG-Mittel in diesem Bereich hätte einen Stopp dieser Projekte zur Folge. Wenn Sie nun wieder das Rad der Geschichte zurückdrehen wollen, dann sprechen Sie es bitte auch direkt aus, was Sie damit wirklich wollen: Sie wollen die Bahnstrecke Kiel-Lübeck nicht ausbauen und so dafür sorgen, dass die Menschen zwischen den beiden größten Städten des Landes mehr und mehr im Stau stehen.
Sie wollen die S 21 absagen und die SchleswigHolsteiner und Schleswig-Holsteinerinnen weiter auf dem zugigen Bahnsteig in Hamburg-Eidelstedt frieren lassen. Das ist verkehrspolitische Steinzeit. Das lehnen wir ab. GVFG-Mittel finanzieren Busbeschleunigungen, Busspuren und Ampelsteuerungen.
Sie dagegen wollen Busse im Stau stehen lassen. Jeder Bus im Stau kostet Geld - öffentliches Geld. Genauer gesagt: kommunales Geld. Sie schaden den Kommunen. Wir helfen den Kommunen.
Schnelle Busse sparen Kosten und bringen mehr Einnahmen. Selbst die Initiative für Verkehrsinfrastruktur „Pro Mobilität“, die immerhin ein Straßenschild als Logo führt, bezeichnet die Umkehrung der Mittel in Ihrem Sinne als „nicht sachgerecht“.
Sogar der Unternehmensverband Nord betont, dass insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung der ÖPNV in der Fläche nicht abgehängt werden darf. Dem kann ich mich nur anschließen.
Das Beste ist jedoch: Selbst der Landkreistag hält nichts von ihrem Vorschlag und betont, dass die Finanzierung der Kreisstraßen nicht zulasten der Finanzierung des übrigen Kreis-ÖPNV gehen darf. Das wäre nur eine Verschiebung, die neue Löcher reißt und damit den Bürgern in den Kreisen nicht hilft.
Herr Callsen, merken Sie nicht, wie lächerlich Ihr Antrag ist, wenn sogar die, denen Sie hier was zuschustern wollten, Ihr vergiftetes Geschenk ablehnen?
Fast alle Stellungnahmen haben drei Dinge gemeinsam. Erstens. Kreisstraßen sind wichtig. Zweitens. Hier muss mehr saniert werden. Drittens. Und zwar nicht zulasten des öffentlichen Verkehrs.
Und genau das tun wir. Für 2017 planen wir 49 Millionen € ein - mehr als dreimal so viel wie Sie es in Ihrem letzten Regierungsjahr getan haben. Wir packen den Sanierungsstau mit zusätzlichen Mitteln an!
Die GVFG-Mittel laufen 2019 bekanntermaßen ohnehin aus. Jetzt nochmal mit so einem Antrag zu kommen, ist einfach nur Torschlusspanik. Lassen Sie sich gesagt sein: Angst war schon immer ein schlechter Ratgeber. Ihr Antrag ist einfach nur ein Signal: Seht her, wir tun was gegen Bus und Bahn. Wie wollen Sie jemals auf einen grünen Zweig kommen? - Wir lehnen Ihren Antrag einfach nur ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einer für den Wirtschaftsausschuss fast schon rekordverdächtigen Schnelligkeit wurde der vorliegende Gesetzentwurf der CDU-Fraktion abgelehnt. Vorweggesagt: Den Gedanken, dass das Land wieder deutlich mehr für den Erhalt der kommunalen Straßen tun muss, teile ich ganz ausdrücklich. Die Vorgehensweise der CDU-Fraktion, dafür einen eigenen Gesetzentwurf zu schreiben, der die Umkehr der Verteilungsquote der GVFG-Mittel vorsieht, finde ich ausgesprochen kreativ. Es ist aus meiner Sicht
allerdings nicht unbedingt der richtige Weg. Gleichwohl hat meine Fraktion - der Sache wegen dem Gesetzentwurf im Ausschuss zugestimmt.
Meine Damen und Herren, nicht erst seit dem letzten Landesstraßenzustandsbericht wissen wir, in welch schlimmem und besorgniserregendem Zustand sich weite Teile unseres Landesstraßennetzes befinden. Bei den kommunalen Straßen sieht es leider nicht sehr viel besser aus. Dennoch hat die rotgrün-blaue Koalition die Mittel für den Erhalt der kommunalen Straßen in ihrer Regierungszeit fast halbiert. Das Credo „Erhalt vor Neubau“ scheint keine Gültigkeit mehr zu haben, wenn es um Fahrradwege geht. Dafür gibt es seit dem Regierungswechsel wieder einen eigenen Haushaltstitel. Und selbst aus dem Haushaltstitel mit der Bezeichnung „Zuweisungen aus Bundesmitteln für den kommunalen Straßenbau (ohne Radwegebau)“ werden Radwege finanziert.
Folgerichtig hat auch ein Großteil der angehörten Verbände und Institutionen das Anliegen des Gesetzentwurfes in den schriftlichen Stellungnahmen grundsätzlich begrüßt. Es ist ja auch nicht verwunderlich, dass die Wirtschaftsverbände die Sorge haben, dass der schlechte Zustand des Straßennetzes die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Bundesland gefährdet.
Ich möchte an dieser Stelle aus der Stellungnahme des Handwerks Schleswig-Holstein, Umdruck 18/6850, zitieren. Dort heißt es: