Es überrascht mich im Übrigen auch nicht wirklich, dass ein Gutachten im Auftrag der Landesregierung auch zu dem von ihr erwünschten Ergebnis kommt.
Lassen Sie mich abschließend eines sehr deutlich machen: Ich bin für eine gute und konsequente Gleichstellungarbeit.
Im Gegensatz zu Ihnen glaube ich aber, dass diese nicht stumpf an Stellenanteilen von Gleichstellungsbeauftragten festgemacht werden kann. Bedarfe vor Ort kennen die Verantwortlichen vor Ort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! - Kollegin Petra Nicolaisen, das ist ja echt unglaublich!
Ich fühle mich wirklich an die Zeiten vor 1990 erinnert. Denn auch ich habe mir zur Vorbereitung meiner Rede einmal angeschaut, wie es in der Vergangenheit war. Wo gab es die erste Gleichstellungsbeauftragte, und wie sind wir in diesem Land überhaupt zu den verschiedenen Gesetzesänderungen gekommen? Ich möchte hier, bitte schön, nun ein für allemal ganz klar und deutlich festhalten: Wenn Sie sagen, Sie sind für Gleichstellungspolitik, Sie sind dafür, dass Frauen gefördert werden, dass sie auch genauso hochrangige Posten bekommen können wie Männer, dann müssen Sie auch dafür sein, dass dies hauptamtlich passiert. Denn anders ist es leider nicht möglich. Wie soll das denn sonst geschehen? Ich kann die Rede, die Sie gerade gehalten haben, wirklich überhaupt nicht nachvollziehen. Es tut mir wirklich leid, dass Sie hier eine solche Meinung vertreten. Gleichstellung gibt es nun mal nicht zum Nulltarif; das wissen wir.
Zunächst einmal möchte ich der Ministerin für diesen Gesetzentwurf danken. Die Ministerin ist bereits darauf eingegangen, dass es sich hier in mehreren Punkten um eine Klarstellung handelt. Es geht nicht darum, dass wir großartige Veränderungen in dem bestehenden Gesetz vornehmen, sondern es geht um eine Klarstellung des Gesetzestextes. Denn in den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass viele hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte überwiegend nur noch in Teilzeit beschäftigt werden, dass sie teilweise nur noch zu 33 % arbeiten oder sogar rein ehrenamtlich tätig sind.
Daher braucht es die Klarstellung durch ein solches Gesetz. - Wissen Sie was, liebe Kolleginnen und Kollegen? In den letzten Monaten musste ich mir hier viele Debatten über unsere Werte in der Bundesrepublik Deutschland anhören. Das ist hier ein Punkt, an dem sich ganz deutlich zeigt, wie wir tatsächlich zu unseren Werten in Deutschland, zu unseren Gesetzen und zur Gleichstellung stehen, Herr Dornquast. Das sind unsere Werte.
Mit solchen Gesetzen verteidigen wir unsere Werte in Deutschland, und wir verteidigen diese Werte, indem wir diese Gesetze auch einhalten, Kollege Dornquast. Das sind unsere Werte. Mit diesen Gesetzen und mit deren Umsetzung erhalten wir unsere Werte.
Es geht nicht an zu sagen: Wir machen mal ein bisschen Gleichstellungspolitik light. - Es ist keine „Light“-Stelle; es muss eine hauptamtliche Stelle sein; nur in tatsächlichen Ausnahmefällen kann man dies in Teilzeit machen. Das sieht das Gesetz vor. In der Praxis war dies umgekehrt worden.
Jetzt hat die Ministerin den Gesetzentwurf vorgelegt, damit dies einmal klargestellt wird. Es geht hier um eine Klarstellung und nicht um eine Veränderung. Ich weiß, Sie haben gestern -- Einige Gleichstellungsbeauftragte sind ja auch hier im Hause. Wir haben aufgeregte Anrufe bekommen, die SPD-Landtagsfraktion würde nicht hinter dem Gesetzentwurf stehen. - Wie bitte? Das kolportieren einige CDU-Politiker im Lande ganz deutlich nach außen. Wir stehen hinter den Gleichstellungsbeauftragten. Wir haben die Gleichstellungsbeauftragten in diesem Land erfunden, unter der Regierung von Björn Engholm. Wir haben sie erfunden in diesem Land!
Ich hatte eigentlich eine sehr fachliche Rede vorbereitet, aber es ist leider nicht möglich, dies so vorzutragen.
Ich möchte mich für den Gesetzentwurf ganz herzlich bedanken. Die Ministerin hat ausgeführt, wie viele Aufgaben die Gleichstellungsbeauftragten haben und in welcher Form dies einzuhalten ist. Daher stehen wir dazu, dass dieses Amt, wie gesagt, hauptamtlich und nur in Ausnahmefällen in Teilzeit ausgeübt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden diesen Gesetzentwurf in diesem Jahr im Ausschuss noch einmal miteinander diskutieren. Bereits 1990 ist das erste Mal im Kommunalverfassungsrecht die entsprechende Änderung aufgenommen worden. Damals hatten auch schon einige Gemeinden geklagt und gesagt, dies löse Konnexität aus. Bereits
damals wurde die Klage abgeschmettert. Versuchen Sie es gern noch ein zweites Mal, Sie lernen anscheinend ja wirklich überhaupt nicht dazu.
Wir werden dies im Ausschuss weiterberaten. Wir gehen davon aus, dass es keine Konnexität auslöst. Falls doch, dann wird es mit Sicherheit nicht daran scheitern, dass wir dies nicht finanzieren werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den Worten von Frau Nicolaisen muss ich meine Rede ganz anders halten, als ich sie kurz vor Weihnachten geplant hatte. Das darf ja wohl nicht wahr sein! Wir reden hier nicht von irgendeinem Spaß oder irgendeinem Luxus, den wir uns wünschen, wir reden von der Umsetzung unserer Landesverfassung, liebe Kollegin!
(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW - Beate Raudies [SPD]: Und des Grundgesetzes!)
- Und des Grundgesetzes! Vielen Dank, Frau Raudies. Richtig! Genau! Artikel 9 unserer Landesverfassung! Die Ministerin hat es vorgelesen. Ich tue das gern noch einmal - extra für Sie, Herr Koch.
Wir wollen die rechtliche - jetzt kommt es - und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern.
Das Ziel der Gleichstellung ist ganz klar: Rechtlich und tatsächlich, nicht nur Theorie, auch Praxis, nicht nur Paragraph, auch Realität, nicht nur von Gleichstellung reden, liebe CDU, machen und umsetzen!
Grüne uns alle sehr gefreut. Über das Copyright, wer hier wann was erfunden hat, brauchen wir uns wohl nicht weiter zu erhalten. Die Küstenkoalition ist sich da einig.
Wir haben 66 Gleichstellungsbeauftragte in Schleswig-Holstein. Als frauenpolitische Sprecherin der Grünen freue ich mich über jede einzelne. Ich finde es richtig, dass wir beim Thema Gleichstellung mit der Küstenkoalition auf einem guten Weg sind. Aber eines ist klar: Wir können immer noch besser werden. Wenn die Klarstellung des Gesetzentwurfs - für die ich mich ausdrücklich bei unserer Ministerin Kristin Alheit bedanke - zu einer Klarstellung führt, dann wollen wir das, dann machen wir das, und dann ist das auch richtig.
Ich sage Ihnen noch etwas: Gleichstellung kann nur dann funktionieren, wenn Männer wie Sie, Herr Koch, mitmachen. Das ist doch kein Gegeneinander, das ist ein Miteinander. Dann funktioniert es auch.
Bei uns Grünen gehört die Gleichstellung zum Markenkern - auf der Basis von Überzeugung und Motivation, aber auch mit klaren Regeln. Das ist ein Erfolgsmodell. Wir Grüne können es nur weiterempfehlen.
Das Regelarbeitsverhältnis für eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte ist eine volle Stelle. Das war es schon länger, jetzt wird es klargestellt. Wer davon abweichen will, muss das genau begründen. Es bleibt keine Hintertür offen.