Das Regelarbeitsverhältnis für eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte ist eine volle Stelle. Das war es schon länger, jetzt wird es klargestellt. Wer davon abweichen will, muss das genau begründen. Es bleibt keine Hintertür offen.
Ein weiterer Punkt, der bisher noch nicht so in den Vordergrund gestellt worden ist, ist mir als ehemalige Betriebsrätin sehr wichtig. Ich finde es gut und richtig, dass die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Gleichstellungsbeauftragten denen von Personalund Betriebsräten angepasst werden. Auch das ist ein weiterer wichtiger Schritt.
Ich freue mich über diesen hervorragenden Gesetzentwurf. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung behauptet, dass der Gesetzentwurf einen gleichstellungspolitischen Schwerpunkt abbilde, und deshalb sei das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung zuständig. Ich sage Ihnen: Das ist ein Irrtum. Hauptanliegen des vorliegenden Gesetzentwurfs sind Änderungen kommunalrechtlicher Vorschriften. Es geht um Änderungen in der Gemeindeordnung und Änderungen der Kreisordnung. Es geht vorrangig um die verpflichtende Bestellung und um Fragen zur Arbeitszeit der Gleichstellungsbeauftragten und nicht um eine inhaltliche Aufgabenwahrnehmung.
Nach meinem Verständnis ist für kommunalrechtliche Vorschriften immer noch das Innenministerium zuständig
auch unter dem Aspekt, dass gerade beim Innenministerium und dessen Kommunalaufsicht die Kenntnisse darüber vorliegen müssen, wie die Aufgabenwahrnehmung beziehungsweise -nichtwahrnehmung der Gleichstellungsbeauftragten auf kommunaler Ebene erfolgt. Daraus folgen die Fragen: Welches Problem soll hier überhaupt gelöst werden? Gibt es überhaupt ein Problem? Liegen dem Innenministerium kommunalrechtliche Beanstandungen vor, dass Gleichstellungsbeauftragte ihre Aufgabe nur unzureichend wahrnehmen können? Gibt es Überlastungsanzeigen bei den Kommunen? - Ich kenne keine.
Wir haben in Kommunen - sicherlich nicht in jeder einzelnen - nachgefragt. Wenn es, wie es in der Begründung des Gesetzentwurfs dargestellt wird, maximal in Einzelfällen Probleme gibt,
Wäre es nicht viel sinnvoller und vor allem verhältnismäßiger, wenn bei Beschwerden oder im Zweifel erst einmal die Kommunalaufsicht prüft und dann möglicherweise einen Bericht zur Situation abgibt? Stattdessen beweist diese Landesregierung erneut ihr grundsätzliches Misstrauen in die Kommunen und begründet damit ihren erneuten Eingriff in deren Eigenständigkeit. Ich frage Sie, Herr Dr. Stegner, ob so Ihr Vertrauen in die Arbeit Ihrer ehemaligen Landtagskollegen aussieht, die jetzt als Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister oder Landrätinnen oder Landräte in den Gemeinden wirken. Ich finde das spannend.
Offensichtlich hatte man selber Zweifel an dem Vorhaben und hat einen Gutachter beauftragt. Ich frage mich: Warum, wenn Sie einen Gutachter beauftragen, orientieren Sie sich nicht an dessen Ergebnissen? Der Gutachter kommt nämlich im Ergebnis zu der Feststellung, dass der Gesetzentwurf nicht zwingend notwendig ist, um für den Rechtsanwender die notwendige Klarheit zu schaffen. Was Ihnen der Gutachter also sagen will, ist, dass der Gesetzentwurf überflüssig ist. Er schreibt das nicht mit dieser Deutlichkeit, denn: Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing. - 7.000 € für ein Gutachten ist auch nicht von Pappe.
Sie ignorieren schlicht und einfach Ergebnisse. Das zeugt für mich von einem wenig verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern.
Der historische Gesetzgeber hat für die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten bereits eine Hauptamtlichkeit vorgesehen, eine deutliche Abgrenzung zum Ehrenamt. Das Urteil des Verfassungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. Januar 2002 stellt eindeutig klar, dass Hauptamtlichkeit keine regelmäßige Arbeitszeit von 50 % voraussetzt. Ich halte es grundsätzlich auch nicht für sinnvoll, so vorzugehen. Die Arbeitszeit sollte sich immer nach den vorliegenden Aufgaben bemessen. Wenn die
Gleichstellungsarbeit in Kiel vier Mitarbeiter erfordert, dann muss das so ausgestattet werden. Aber es muss doch auch akzeptiert werden können, dass es zulässig ist, wenn die Aufgabe im Kreis Stormarn mit einer halben Stelle erfüllt werden kann.
An dieser Stelle mein Dank an Frau Kruse-Gobrecht, die das über viele Jahre in Stormarn sehr erfolgreich gemacht hat und inzwischen Bürgermeisterin in Bargteheide ist.
Ich persönlich habe den Eindruck, dass der vorliegende Gesetzentwurf vorrangig das Interesse einzelner in der Gleichstellungsarbeit Tätigen befriedigen soll, es also wieder einmal ein Wahlkampfgeschenk ist.
Wenn Ihnen Gleichstellungspolitik so am Herzen liegt und Sie sich so vehement dafür einsetzen, stelle ich Ihnen eine Frage: Warum verdienen Grundschullehrerinnen weiterhin A 12 und bekommen nicht A 13? - Vielen Dank.
(Anhaltender Beifall FDP und CDU - Wolf- gang Kubicki [FDP]: Sehr gut! - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Haben Sie keinen stärkeren Redner aufzubieten?)
(Beate Raudies [SPD]: Mit ein bisschen Frauensolidarität könnten wir so viel errei- chen! - Wolfgang Kubicki [FDP]: Sie haben sich mit den Grundschullehrerinnen sehr so- lidarisch verhalten!)
Ich mache es auch kurz und nehme die Zeit nicht über Gebühr in Anspruch. Ich fange wie die Kollegin Nicolaisen an und zitiere aus der Begründung:
„Kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind … unverzichtbare Akteurinnen institutionalisierter Gleichstellungspolitik.“
Vorweg zwei Dinge: Erstens. Das Gesetz ist insoweit richtig, was die Gleichstellung von Frauenbeauftragten mit Personalräten im Rahmen der Mitbestimmung angeht. Ich sage als ehemaliger Personalrat, dass es sehr gut ist, dass es die Einspruchs- und Widerspruchsrechte jetzt auch für die Gleichstellungsbeauftragten geben soll. Das war schon lange überfällig.
Zweitens muss der Trend zur Nebenamtlichkeit der Gleichstellungsbeauftragten beendet werden. Das ist keine Frage. Da bin ich völlig bei Ihnen. Da gibt es bei uns keinen Widerspruch.
Wir haben allerdings die Zweifel, die die Kolleginnen Nicolaisen und Klahn zur Konnexität geäußert haben. Es ist nämlich nicht mit 1999 vergleichbar. Es ist ein Steuerungseingriff. Er verpflichtet die Kommunen zu einem anderen Handeln, als es bisher möglich war, und nimmt ihnen ein bisschen die Eigenverantwortlichkeit weg. Das ist mehrfach gesagt worden.
Vor diesem Hintergrund freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. Beim Gesetzesinhalt, bei der Gesetzesabsicht stehen wir voll hinter Ihnen. Wie es umgesetzt wird und ob es keine Konnexität gibt, fragen wir allerdings. Das können wir im Ausschuss klären. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Frage der Gleichstellung von Frauen und Männern ist wirklich ein Sonderfall. Wer sich die Forderungen aus dem politischen Raum anhört und mit der gesellschaftlichen Realität abgleicht, wird zwangsläufig immer wieder ent
täuscht. Alle betonen die Wichtigkeit der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, und fast alle betonen, wie wertvoll die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist. Und doch gibt es aus meiner Sicht noch immer zu wenig Unterstützung genau für diese Arbeit. Ich will niemandem böse Absichten unterstellen, aber ganz offensichtlich liegen Anspruch und Wirklichkeit deutlich auseinander. Der SSW ist deshalb der Auffassung, dass wir hier ruhig mal einen größeren Schritt nach vorne machen können. Lippenbekenntnisse bringen uns nicht weiter.