Ich eröffne die Fragestunde und erteile zur ersten Frage das Wort dem Abgeordneten Sven Krumbeck. Lassen Sie Herrn Krumbeck die Frage jetzt von hier vorne stellen, die anderen Fragesteller können das vom Platz aus machen. Dann kann der Herr Minister hier vorne stehen, und dann geht es etwas zügiger vonstatten. Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.
So. Ich bin hier in Vertretung, und wir machen das auch zum ersten Mal. Deswegen sage ich ganz kurz, worum es geht. Die PROCON GmbH plant die Einrichtung von ein paar Windenergieanlagen in der Nähe des Naturparks Aukrug. Dort gibt es ein paar seltene Vogelarten. Deswegen hat sich eine Bürgerinitiative gegründet, die dagegen Einspruch eingelegt hat. Das war nicht mehr rechtzeitig. Deswegen fragen wir die Landesregierung: Teilt die Landesregierung die Kritik des NABU an der Ausweisung der Flächen in der Gemeinde Meezen, da es sich bei der Fläche um ein reich strukturiertes Niederungsgebiet handele, mit hoher Bedeutung für Große Brachvögel, Kiebitze, Schwarzstörche, Rotmilane und Kraniche?
Vielen Dank. - Es ist nicht nur der NABU, der eine Stellungnahme eingegeben hat, sondern auch der BUND. Die sind berücksichtigt worden. Etwa durch die Stellungnahme des BUND ist der Schwarzstorch in den artenrechtlichen Vorbehalt aufgenommen worden. Es ist insgesamt so, dass für die Fläche 286, über die wir vor allem reden, für die Vogelarten Rotmilan, Seeadler, Weißstorch, Uhu und Schwarzstorch ein artenrechtlicher Vorbehalt formuliert wurde. Im Übrigen muss - wie bei etwa 90 anderen Gebieten, die wir in Schleswig-Holstein ausgewiesen haben - durch den Vorhabenträger jeweils nachgewiesen werden, dass die Arten, die benannt sind, und die Arten, die nicht benannt sind, wenn sie denn im Bundesnaturschutzgesetz stehen, durch die zu bauenden Windmühlen, nicht beeinträchtigt werden. Das ist der rechtliche Vorbehalt.
Über die Frage hinausgehend möchte ich auf das Fledermaushabitat hinweisen, das dort zu vermuten ist. Es wurde kein artenschutzrechtlicher Vorbe
halt für drei Tierarten formuliert, nämlich Kiebitz, Großer Brachvogel und Graugans, abweichend von den Voten des NABU und des BUND, und zwar weil wir uns an folgendes veröffentlichte Begleitwerk halten: Das ist die „Empfehlung zur Berücksichtigung der tierökologischen Belange bei Windenergieplanungen“ des LLUR. Es ist also kein Voodoo oder etwas Geheimnisvolles, sondern es gibt klare Regeln, die zu diesen artenschutzrechtlichen Vorbehalten führen. Die sind im Wesentlichen definiert durch den Abstand von Brutnestern zu den Windmühlen. Das sind für den Seeadler und den Schwarzstorch 3 km, für den Weißstorch, den Rotmilan, Uhu und Kranich 1 km. Die gefundenen Vogelarten in der Kulisse haben aber einen Abstand zu den Windmühlen von Weißstorch 1 km, Seeadler 6 km, Rotmilan 4,7 und 6,6 km, Schwarzstorch 5,3 km, Uhu 5 km und Kranich 1,5 km. Dementsprechend teilen wir nicht die Kritik des NABU und des BUND, dass die artenschutzrechtlichen Belange so streng zu formulieren wären, dass es nicht zu einer Ausweisung der Fläche kommt. - Danke.
Die Frage hat sich durch die ornithologische Sorgfalt des Ministers gerade erledigt. Vielen Dank auch für Ihre ausführlichen Antworten dazu.
Herr Minister, Sie haben zu Recht die verschiedenen Regularien zum Schutz von Arten aufgezählt. Gleichwohl sind wir uns, glaube ich, doch einig,
dass die Landesregierung hier nicht etwa verpflichtet war, diese Fläche als Windeignungsfläche auszuweisen. Vor dem Hintergrund des einzigartigen Naturraums dort und auch des im Bürgerentscheid zum Ausdruck gebrachten Willens der Bevölkerung möchte ich Sie fragen, ob Sie tatsächlich an dieser Ausweisung festhalten wollen.
Lassen Sie mich kurz blättern. - Ich antworte auf diese Frage wie folgt: Der Kreis hat in der Tat dafür plädiert, dass die Fläche um 40 % reduziert werden soll, weil das Niederungsgebiet der Buckener Au berührt ist und das nicht gewollt ist. Daraufhin hat die Landesplanung den Träger des Naturparks Aukrug - das ist das Tourismusbüro Aukrug - um eine Stellungnahme gebeten, die nicht erfolgte. Insofern ging die Landesplanung davon aus, dass Bedenken seitens des Trägers des Aukrugs nicht bestehen. Die Gemeindevertretung in Meezen hat am 18. Juni 2012 einstimmig ebenfalls keine Bedenken gegen die Fläche geäußert. Nach Prüfung der naturschutzfachlichen Belange , die ich eben vorgetragen habe, hat dann die Landesplanung das Gebiet ausgewiesen. Es ist zwar ein Naturpark, aber man kann im Rahmen der Regionalfeinsteuerung eben auch in Naturparks wirtschaftliche Nutzungen zulassen. Davon ist Gebrauch gemacht worden.
Dann ist es so, dass mit dem Entscheid des Kabinetts und der Unterschrift es Ministerpräsidenten der Prozess abgeschlossen ist und es nur noch im Rahmen eins Zielabweichungsverfahrens in wenigen Fällen möglich ist, nach oben abzuweichen, aber nicht mehr nach unten. Deswegen kann die Landesregierung nicht mehr von dem Beschluss abweichen, ohne das ganze Projekt erneut aufzurollen. Das wollen wir nicht. Deswegen ist die Antwort leider: ja.
Erlauben Sie mir die persönliche Anmerkung, dass das ganze Verfahren formalrechtlich absolut sauber durchgeführt wurde, aber wir schon sehen, dass wir an eine Grenze kommen, dass die formalen Richtigkeiten nicht ausschließlich den Belangen entsprechen, wie wir eine gelebte Bürgerbeteiligung organisieren wollen. Wir werden versuchen, dass wir das bei den anderen Großbauprojekten in Schleswig-Holstein besser hinbekommen.
Ich denke, Herr Abgeordneter Dr. Tietze, es dient sicherlich dem Erhalt der vorweihnachtlichen Stimmung, dass wir nicht alle Windeignungsflächen im Einzelnen in der Fragestunde aufrufen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Bericht Drucksache 18/335 dem Sozialausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? Sehe ich nicht. Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Bericht Drucksache 18/353 dem Sozialausschuss und allen weiteren Ausschüssen zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Abs. 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Sammeldrucksache. Die Voten zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, für die eine Gesamtabstimmung nach § 63 Abs. 1 a der Geschäftsordnung
vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Drucksache 18/400 (neu). Voraussetzung für die Abstimmung ist, dass keine Abgeordnete oder kein Abgeordneter widerspricht. - Das ist offenbar nicht der Fall.
Zu Tagesordnungspunkt 9 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungsgesetzes SchleswigHolstein - strukturelle Änderungen der Besoldung von Professorinnen und Professoren - lautet die Empfehlung: Überweisung an den Finanzausschuss und mitberatend an den Bildungsausschuss.
Zu Tagesordnungspunkt 43 - Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht über das Haushaltsjahr 2010 sowie Bemerkungen 2012 des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2010 - lautet das Votum der Fraktion der PIRATEN zu Ziffer 1 der Beschlussempfehlung: Zustimmung.
Sammeldrucksache 18/400 (neu) einschließlich der zuvor bekannt gegebenen Änderungen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist das einstimmig so bestätigt.
Ich darf nunmehr darauf hinweisen, dass der Beginn der 7. Tagung des Landtags für Mittwoch, 23. Januar 2013, um 10 Uhr, vorgesehen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Ihnen allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen und eine friedvolle Wiederbegegnung im Jahr 2013. Vielen Dank.