Das ist übrigens nicht nur eine Frage für SchleswigHolstein, sondern hat weltweit Bedeutung, auch für jene Länder, die in der Wasserversorgung gefährdet sind. Sie brauchen das gleiche Recht auf eine gesicherte Trinkwasserversorgung. Deshalb bin ich damit einverstanden, dass wir heute abstimmen. Sie hätten sich früher einbringen können.
Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich für die CDU-Fraktion Frau Abgeordneter Damerow das Wort.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte versuchen, die Schärfe der Diskussion ein Stück weit aus der Diskussion herauszunehmen. Es wäre schade um den Gesamtverlauf der Debatte.
Die Kollegin Beer hat insofern recht, als dass wir das Thema der Konzessionsrichtlinie im Europaausschuss - ich kann nur für den Europaausschuss sprechen - diskutiert haben. Frau Kollegin, wir haben aber in keiner Weise irgendeinen Antrag beschlossen oder sonst irgendetwas, sondern wir haben den Bericht der Landesregierung entgegengenommen. Sie alle erinnern sich: Herr Burow aus dem Wirtschaftsministerium war anwesend und hat die vorläufige Einschätzung der Landesregierung zu diesem Thema abgegeben. Damals sind wir mit der Bitte an die Landesregierung, uns eine abschließende Bewertung zu übermitteln, auseinandergegangen. Diese liegt auch vor. Wir haben wirklich keinen Beschluss gefasst. Es war völlig klar, dass wir dies möglicherweise hier im Landtag tun werden.
Ich erkläre noch einmal, warum wir gern am Mittwoch im Europaausschuss darüber beraten würden. Es ist noch genügend Zeit. Der Bundesrat tagt erst am kommenden Freitag. Wir hätten also durchaus die Möglichkeit, ein Votum des Schleswig-Holsteinischen Landtags an die Landesregierung abzugeben, die sich dann entsprechend im Bundesrat - sofern sie das denn möchte - verhalten kann. Deshalb werbe ich noch einmal für die Beratung im Europaausschuss.
Es darf zu keinen Missverständnissen im Verfahrensablauf kommen. Es ist richtig, dass wir uns bereits einmal in den Ausschüssen damit befasst haben, aber wir haben in keiner Weise etwas beschlossen. Diese ganze Thematik ist ja auch noch im Fluss. Das erkennen wir auch an den Verlautbarungen von Herrn Barnier vom gestrigen Tag.
Danke, Frau Kollegin. Sie haben eben gesagt, dass es auch nächste Woche noch möglich sei, dass der Landtag ein Votum abgibt. Stimmen Sie
- Herr Breyer, Sie haben selbstverständlich formalrechtlich recht. Das ist nicht der Landtag. Wir haben aber auch in anderen Fällen Anträge an einen Ausschuss zur abschließenden Beratung überwiesen. Das wissen Sie vielleicht noch nicht, weil Sie noch nicht so lange im Landtag sind, aber das wäre nichts Neues.
Es muss uns doch auch um die Sache gehen. Wenn wir wirklich ernsthaft den Wunsch haben, gemeinsam als Parlament zu agieren, wäre das ein gangbarer Weg, für den wir werben.
Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordneter Dr. Marret Bohn das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sonst nicht so für Werbung, aber diese Werbung ist deutlich angekommen. Wir von den regierungstragenden Fraktionen möchten heute unbedingt ein ganz klares Signal im Schleswig-Holsteinischen Landtag haben, aber wir bieten Ihnen an, dass wir die Abstimmung nicht jetzt sofort durchführen, sondern die heute angesetzte Mittagspause dazu nutzen, eine gemeinsame Initiative auf den Weg zu bringen. Das würde allen anderen Fraktionen die Möglichkeit geben, sich daran zu beteiligen. Dies wäre im Sinne Ihrer Worte, liebe Kollegin Damerow. Wenn dann alles gut läuft, hätten wir die Möglichkeit, einen einstimmigen Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtags als ganz klares Signal herbeizuführen. Das wäre unser Ziel.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrer Willensbildung trägt sicherlich der Wortbeitrag unseres Innenministers bei. Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Andreas Breitner das Wort.
mission hat im Dezember 2011 den Entwurf einer Richtlinie über die Konzessionsvergabe vorgelegt. Nach den bisherigen Plänen der Kommission sollen auch im Bereich der Wasserversorgung Dienstleistungskonzessionen europaweit ausgeschrieben werden.
Die beabsichtigten Regelungen haben eine breite Diskussion, sowohl auf politischer Ebene und in den Medien, als auch bei den Menschen entfacht. Die europäische Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ hat bislang mehr als 1,1 Millionen Unterschriften, unter anderem für ihre Forderung, die Versorgung mit Trinkwasser sowie die Wasserbewirtschaftung in der Gemeinschaft von den Binnenmarktregeln auszunehmen, gesammelt. Die hohe Anzahl der Unterschriften zeigt, wie sehr die Menschen dieses Thema bewegt - und es hat bewegt.
Gestern kündigte der EU-Binnenmarktkommissar Barnier Änderungen an, er habe verstanden. Gemeinden sollen auch weiter darüber entscheiden dürfen, ob sie die Wasserversorgung selbst übernehmen oder an externe Anbieter vergeben. Wenn die Vorabmeldungen zutreffen: Richtig so, denn mit Wasser zockt man nicht.
Stadt- und Gemeindewerke sind ein Garant für eine sichere und preiswerte Versorgung mit Trinkwasser. Sie garantieren Versorgungssicherheit und Zuverlässigkeit auf allerhöchstem Niveau, eine europaweit führende Trinkwasserqualität und einen schonenden Umgang mit den Ressourcen. Dies liegt nicht zuletzt an dem Umstand, dass die Kommunen auf die hohe Qualität der Wasserversorgung achten. Es sind nämlich ihre Bürgerinnen und Bürger, die sie versorgen. Die öffentlichen Wasserversorger genießen vor Ort ein hohes Maß an Vertrauen. Die Versorgung mit Trinkwasser ist unbestreitbar ein elementarer Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Allerdings wird dies nicht überall so gesehen.
Zu den großen internationalen, auf dem Gebiet der Wasserversorgung tätigen Konzernen, gehören insbesondere solche aus Großbritannien und Frankreich. Es mag in diesem Zusammenhang bloß ein Zufall sein, dass der für die Richtlinie zuständige Binnenmarktkommissar ein Franzose ist. Kürzlich wurde in den Medien der Vorstandsvorsitzende eines großen Schweizer Lebensmittelkonzerns, selbst weltweit Marktführer im Bereich des abgefüllten Trinkwassers, mit der Aussage zitiert, er halte den
Anspruch von 25 l Trinkwasser am Tag für ein Menschenrecht. Darüber hinaus sei Wasser eine Handelsware. Nein und nochmals nein. Wasser ist keine Handelsware. Wasser ist Lebensgrundlage.
Wasser darf nicht zum Spielball kommerzieller Interessen werden. Jeden durch die Hintertür begründeten Zwang, die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zu privatisieren, gilt es zu verhindern.
Die Wasserdiskussion ist gut geeignet, an dieser Stelle an den Privatisierungs-Hype zu erinnern, der vor einem Jahrzehnt durch neoliberale Einpeitscher die Kommunen erreichte. Ein neues Zeitalter wurde verkündet: privat vor Staat. Die Kommunen sollten Betriebe veräußern, weil Private angeblich alles besser und günstiger können. - Eine Mär, wie wir heute wissen.
Nicht ohne Grund steht jetzt die Frage von Rekommunalisierung auf den Tagesordnungen mancher Gemeinde- oder Stadtvertretungen. Natürlich nicht jede Privatisierung ist Teufelswerk. Es muss im Einzelfall abgewogen werden, wer mit welchen Instrumenten die Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger am besten erbringen kann. Eines steht fest: Die Daseinsvorsorge darf nicht zur bloßen Handelsware werden.
Die Bürgerinnen und Bürger registrieren sehr genau, dass in den letzten Jahren Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert wurden. Sie registrieren ebenso, dass sie es sind, die Steuerzahler, die letztlich dafür zahlen. Das hat die Finanzkrise nur allzu deutlich gezeigt. Deshalb bedarf es einer roten Linie, die das Privatisieren des Staates nicht überschreiten darf. Diese wurde bei den EU-Plänen zur Privatisierung der Wasserversorgung eindeutig überschritten. Brüssel scheint verstanden zu haben endlich, bin ich versucht hinzuzufügen. - Herzlichen Dank.
Herr Innenminister, gestatten Sie noch eine abschließende Frage des Herrn Abgeordneten Christopher Vogt?
Ja, Herr Minister, genauso ist es. Ihre Ausführungen waren ja recht allgemein gehalten. Daher möchte ich Sie fragen, ob Sie das aus Sicht der Landesregierung auch auf den Bereich der Krankenhäuser übertragen würden?
Ich habe das auf den Bereich der Daseinsvorsorge bezogen. Ich habe auch nicht ausgeschlossen, dass man im Einzelfall in bestimmten Bereichen davon abweichen kann. Es ist aber auch Teil der kommunalen Selbstverwaltung, so handeln zu dürfen.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Aufgrund des einmütigen Beifalls nach dem Beitrag der Frau Abgeordneten Dr. Bohn gehe ich davon aus, dass es angemessen ist, die Tagesordnungspunkte jetzt zu unterbrechen. Wir werden die Abstimmung auf 14 Uhr verlegen. Damit bleiben die Tagesordnungspunkte bestehen, auch die bisherigen Redebeiträge. Abweichend von der Geschäftsordnung kann dann vielleicht für einen neuen Antrag eine Ausnahme möglich sein. Wir werden um 14 Uhr über beide Tagesordnungspunkte abstimmen.
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