hinweg der CDU/CSU im Konzept der Abschreckung durch Schlechtbehandlung gefolgt sind. Da würde uns doch schon einmal interessieren, was denn die tatsächlichen Beweggründe für diesen Sinneswandel sind.
Dessen ungeachtet begrüßen wir diesen Sinneswandel selbstverständlich sehr und sind gespannt auf die weitere Behandlung der Angelegenheit im Innen- und Rechtsausschuss. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir aus aktuellem Anlass eine Vorbemerkung: Unser Innenminister hat gestern verkündet - ich bin sehr froh darüber -, dass Schleswig-Holstein bereit ist, 160 Flüchtlingen aus Syrien hier Obhut zu geben, mit dem Ziel, dass sie bleiben können. Ich finde es aber beschämend - das richte ich an die Adresse der Bundesregierung -, dass die 5.000 Flüchtlinge aus Syrien im ersten Kontingent erst im Juni dieses Jahres und im zweiten Kontingent vor dem nächsten Winter zu uns kommen dürfen. Ich finde das beschämend, weil wir in diesen Tagen eine Untersuchungsdelegation der Vereinten Nationen in das Land schicken, weil es zahlreiche Hinweise gibt, dass Giftgas gegen die Bevölkerung in Syrien eingesetzt worden ist. Ich weiß nicht, wie man es politisch verantworten kann, Menschen in einem solchen kriegsgeschüttelten Land weiter einzusperren, statt zu sagen: Kommt bitte zu uns.
Herr Kubicki, zur Sache selbst! Wir werden das ja noch im Ausschuss diskutieren können. Sie haben kritisiert, dass wir einen Antrag stellen, der im Grunde das Gleiche fordert wie Sie. Ich muss hier einfach einmal aus dem FDP-Antrag vorlesen:
„Der Landtag fordert die Landesregierung ferner auf, sich auf Bundesebene für eine Lockerung der Residenzpflicht einzusetzen. Die Residenzpflicht soll so ausgestaltet werden, dass eine hinreichende Mobilität insbesondere im Hinblick auf eine Arbeitsaufnahme möglich ist.“
Das ist nicht die Abschaffung der Residenzpflicht, das ist nicht das, was die PIRATEN beantragt haben, sondern die Lockerung, und das reicht uns nicht aus.
Wir haben uns über den FDP-Antrag natürlich gefreut, aber auch geärgert. Ich will das kurz erläutern. Gefreut haben wir uns, weil es gut ist, wenn viele Stimmen bei uns laut werden. Der internationale Tag gegen Rassismus heute ist erwähnt worden. Um fünf vor zwölf werden die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger auf den Straßen stehen und Krach machen, weil es Zeit ist, grundlegende flüchtlingspolitische, antirassistische Maßnahmen in unserem Land zu treffen. Deswegen ist es gut, dass wir einen Konsens haben, die Diskriminierung von Flüchtlingen zu beenden, sie nicht mehr wie Kriminelle hinzustellen, sie nicht zu kasernieren, sondern ihnen Wege in unsere Gesellschaft zu öffnen.
Geärgert habe ich mich über den FDP-Antrag, weil er im alten Denken offensichtlich doch noch verhaftet ist. Sie müssen schon erklären, wie es sein kann, dass eine FDP, die sich in der Vergangenheit einmal als Bürgerrechtspartei verstanden hat, überhaupt weiter an ungerechtfertigten Einschränkungen der Bürgerrechte wie der Residenzpflicht festhalten will. Ich zumindest habe Ihren Antrag so verstanden: Sie wollen das da lockern, wo die Arbeitskraft der Flüchtlinge gebraucht wird, und ansonsten generell keine Aufhebung. Ich finde das nicht liberal.
Ich will an der Stelle auch sagen - da gucke ich wieder nach Berlin -: Was erwarte ich eigentlich von einer Partei, deren Vorsitzender in dieser Woche seine Ablehnung des NPD-Verbotsantrags damit begründet hat, Dummheit könne man nicht verbieten. Eine Partei, die menschenverachtenden Ausländerhass, den die NPD schürt, als dumm darstellt, sprengt unser Demokratieverständnis.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Dass Sie nichts begreifen, tut mir wirklich leid! - Christopher Vogt [FDP]: Lesen Sie einmal nach, was Herr Rösler tatsächlich gesagt hat!)
Zurück zu einem anderen Beispiel: Sowohl in der Sozialgesetzgebung als auch in der Asylpolitik hat das -
- Politische Dummheit kann man leider auch nicht verbieten. Das ist meine Antwort an Herrn Rösler in der Frage des NPD-Verbots und der Weigerung, die NPD zu verbieten.
Wir wollen eine Gleichbehandlung der Flüchtlinge, wie von der Kollegin gerade eben ausgeführt. Es geht nicht um das Existenzminimum, sondern um die Gleichstellung. Wir möchten, dass die praktizierte Flüchtlingsdiskriminierung beendet wird, weil auch das Grundgesetz sagt: Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu. Das ist klar und deutlich, und dieses Grundrecht wollen wir wahren und in der Praxis sehen.
Wir werden die drei Punkte im Ausschuss weiter beraten. Wir hätten heute gern abgestimmt, aber die Differenzen zur FDP sind meines Erachtens durchaus noch gegeben. Ich hoffe, dass Sie sich in den weiteren Beratungen grundsätzlich für eine Beendigung der Residenzpflicht aussprechen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich vorwegschicken, dass ich mir wünschen würde, dass man nicht unbedingt Differenzen herbeiredet, die weder da sind noch dagewesen sind. Das bezieht sich insbesondere auf die bisherige Haltung der FDP, die - so habe ich es immer wahrgenommen - nach meiner Auffassung durchaus mit der Haltung in unserer Koalition kompatibel ist und war. Wir sollten uns alle darum bemühen, im Ausschuss einen gemeinsamen Antrag hinzubekommen. Das wäre auch der Sache dienlich.
Deutschlands Asylrecht steckt immer noch in den 90er-Jahren fest. Je näher man die Gegebenheiten beleuchtet, desto mehr Anhaltspunkte wird man finden, die darauf hinweisen, dass die Gesetzeslage nicht mehr zeitgemäß ist. Unser Antrag, aber auch
Der SSW steht dem Arbeitsverbot schon seit Jahren kritisch gegenüber. Asylbewerber müssen so schnell wie möglich eine Chance zur täglichen Arbeit bekommen. Denn machen wir uns doch nichts vor: Viele von ihnen werden einen Duldungsstatus bekommen. Das heißt, dass diese Menschen nicht kurzfristig, sondern langfristig hierbleiben werden. Dazu brauchen diese Frauen und Männer regelmäßige Arbeit. Arbeit kann einen bedeutenden Beitrag zur Lebensqualität und zur Integration dieser Menschen sichern. Zu einem würdevollen Leben gehört unserer Meinung nach, dass man für seinen eigenen Lebensunterhalt sorgen darf.
Das Arbeitsangebot muss in Zukunft nach Leistung, Motivation und Bereitschaft verteilt werden, unabhängig von Nationalität oder Aufenthaltsstatus. Die Menschen kommen nicht hierher, um den ganzen Tag fernzusehen, sondern weil sie sich hier ein neues und vor allem stabileres Leben aufbauen wollen. Zu einem solchen Leben gehört eben auch eine berufliche Beschäftigung. Deshalb dürfen Asylsuchende nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt werden.
Dass eine Arbeitsaufnahme auch die staatlichen Kassen und somit sogar die Bürger in diesem Land entlastet, ist darüber hinaus einleuchtend. Wer arbeitet, ist keine zusätzliche Belastung für den Sozialstaat. Mehr noch, Arbeit bedeutet auch eine Chance auf Integration sowie Partizipation am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Alltag. Etwas Besseres kann es eigentlich sowohl für Einheimische als auch für Asylbewerber nicht geben.
Ein weiterer Punkt, der in diesem Antrag dargelegt wird, ist der Aspekt der Sachleistungen. Der Vorrang von Sach- gegenüber Geldleistungen für Asylbewerber ist unserer Meinung nach weder zeitgemäß noch finanziell vorteilhaft. Ganz im Gegenteil, Sachleistungen haben etwas Erniedrigendes. Sie entmutigen die Asylsuchenden zusätzlich in ihrer eigenständigen Lebensführung. Konsumgutscheine vermitteln das Gefühl von Minderwertigkeit, und das unabhängig davon, ob das Herkunftsland des Asylbewerbers nun Serbien oder Syrien heißt. Das Bestreben vom Bundesinnenminister, nach Herkunft zu unterscheiden, ist nicht nur unmenschlich, sondern schafft Asylbewerber erster und zweiter Klasse.
Darüber hinaus sind Sachleistungen für die Kommunen besonders kostspielig, weil sie die Vergabe der Sachleistungen gründlich administrieren und kontrollieren müssen. Deswegen sind die Kosten in Bayern um 40 % höher als bei uns. Wenn schon kein menschenfreundliches Argument zieht, dann möglicherweise das finanzielle Argument, das dafür spricht, nur auf Geldleistungen abzuheben.
Eine ganz andere Baustelle ist die Residenzpflicht. Auch hier macht man den Asylbewerbern das Leben noch schwerer, als es ohnehin schon ist. Ich möchte noch einmal klarstellen: Asylbewerber sind nicht das Problem, sondern sie haben ein Problem, das wir lösen können. Mobilität ist ein ganz entscheidender Faktor, um arbeiten und auch vernünftig leben zu können. Deshalb sollten Asylbewerber auch die Möglichkeit bekommen, sich dort niederzulassen, wo ihre Arbeit gebraucht wird.
Dazu brauchen wir eine Lockerung der Residenzpflicht auf Bundesebene, beispielsweise mittels einfacher Meldeauflagen, wie es auch in anderen EUStaaten üblich ist. Mehr noch, man müsste hier ernsthaft erwägen, ob die deutsche Erfindung - es ist immerhin eine deutsche Erfindung - der unsichtbaren Grenzen innerhalb der Bundesrepublik endgültig abgeschafft werden kann.
Ein einheitliches menschenwürdiges System ist auf EU-Ebene schon lange überfällig. In Zukunft sollte sich ein Flüchtling nicht mehr überlegen müssen, in welches EU-Land er fliehen sollte, um Asyl bekommen zu können. Asylrecht muss jetzt endlich im Jahre 2013 ankommen und EU-weit einheitlich und zugunsten der Asylbewerber ausgestaltet sein. Denn mit veralteten Regelungen ist niemandem geholfen. Dies gilt besonders für die Asylsuchenden. Das Asylrecht auf Bundes- und EU-Ebene leidet noch immer unter einer massiven Stagnation.
Jahr für Jahr reihen sich die verstrichenen Kompromisse aneinander. Jahr für Jahr rennt die Bundesrepublik den Urteilen der Gerichte in Luxemburg und Karlsruhe hinterher. Eine Erfolgsgeschichte sieht anders aus.
Wir müssen uns endlich von dieser Stagnation befreien. Die folgenden Ausschussberatungen werden hoffentlich dazu beitragen können, damit wir bessere Regelungen für die Asylbewerber und für die Kommunen und damit auch für alle Bürgerinnen und Bürger in diesem Land bekommen. Deshalb rege ich noch einmal an, parteiübergreifend - Regierung und Opposition - etwas Gemeinsames hinzubekommen. Ich glaube, damit täten wir etwas Gutes für die Sache.
Zu einem Dreiminutenbeitrag hat der Vorsitzende der SPD-Fraktion, der Herr Abgeordnete Dr. Ralf Stegner, das Wort, danach, Frau von Kalben, Sie ich hatte das so wahrgenommen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte hat mich veranlasst, mich zu melden. Ich möchte zwei Punkte herausstellen. Erstens. Es hat eine humanitäre liberale Flüchtlingspolitik in Schleswig-Holstein seit 1988 gegeben. Das ist übrigens auch in der Großen Koalition so geblieben. Ich war einer der Innenminister, die das fortgesetzt haben, und Lothar Hay der andere. Das war auch bei Minister Schmalfuß in der schwarz-gelben Koalition der Fall. Frau Midyatli von der damaligen Opposition hat ihn häufig hier im Hause gelobt. Der Ministerpräsident hat das nicht so gut gefunden und hat ihn häufig gerüffelt, wie man nachlesen konnte. Trotzdem ist es dabei geblieben. Er hat ihn nämlich deswegen gerüffelt, weil es bei der humanitären Flüchtlingspolitik geblieben ist. Deshalb finde ich schon: Unterschiede da, wo sie hingehören, aber dort, wo es keine gibt, sollten wir versuchen, uns zu verständigen.
Zweitens. Die Gründe für Flucht sind vielseitig. Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber - Herr Kollege Peters - sind inzwischen nur der kleinste Teil. Wir haben Armutsflüchtlinge. Ich würde übrigens nicht von Wirtschaftsflüchtlingen reden. Das finde ich diskriminierend. Es sind Armutsflüchtlinge, über die wir hier reden,
teilweise übrigens aus der Europäischen Union, wenn ich beispielsweise an die Roma denke, die aus Rumänien kommen.
Wir haben auch eine Verpflichtung, uns darum zu kümmern, dass Diskriminierung zurückgeführt wird. Teilweise sind es Bürgerkriegsflüchtlinge. Man muss zwei Dinge tun. Man muss zum einen die Fluchtursachen bekämpfen - das hat zum Beispiel etwas mit Entwicklungszusammenarbeit zu tun; wir als reiches Deutschland müssen mehr tun, um Armut in der Welt zu verringern -, und zum anderen müssen wir in der Europäischen Union dafür sorgen, dass Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen erfüllen und auch erfüllen können. Wir dürfen kei
ne Situation haben, in der zum Beispiel eine italienische Regierung auftritt und sagt: Wenn wir Flüchtlingsboote auf dem Mittelmeer haben, möchten wir Kanonen donnern hören. Das haben Vertreter einer demokratischen Regierung in Italien gesagt. Das ist skandalös. So etwas muss in Europa abgestellt werden.