Protokoll der Sitzung vom 21.03.2013

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Was den Umgang mit den Menschen hier angeht, gilt das, was Johannes Rau einmal gesagt hat: Bei uns steht im Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, und nicht: Die Würde des deutschen Staatsbürgers ist unantastbar. Auch sollten wir bei all diesen Fragen, die wir im Detail miteinander besprechen, bedenken. Ich wünsche mir sehr, dass wir jenseits ein paar technischer Fragestellungen, wo wir unterschiedlicher Meinung sind, zu einer gemeinsamen Linie kommen. Das wäre ein sehr gutes Signal am Tag gegen den Rassismus, den wir heute haben; denn es gibt noch ganz schön viel Rassismus auch in unserer Gesellschaft.

Bezüglich der Sinti und Roma will ich wiederholen, was ich heute Morgen zu einem ganz anderen Tagesordnungspunkt gesagt habe. Auch da, finde ich, sind wir vor dem Hintergrund unserer eigenen Geschichte ganz besonders in der Pflicht, endlich solche Diskriminierungen mit überwinden zu helfen und dafür zu sorgen, dass auch sie integriert werden. Da haben wir mit unserer Verfassung einen guten Schritt getan, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dem sollten weitere folgen. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat nun die Frau Abgeordnete Eka von Kalben. Es tut mir leid, dass ich nicht gesehen habe, dass Sie sich zuerst gemeldet haben.

Kein Problem. Dann habe ich das Schlusswort. Das ist auch schön.

(Widerspruch)

- Habe ich auch nicht?

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Wenn ich das ge- wusst hätte, hätte ich Ihnen den Vortritt ge- geben!)

(Lars Harms)

Ach ja, stimmt, der Minister für Landwirtschaft und Umwelt kommt ja noch.

(Christopher Vogt [FDP]: Und Energiewen- de!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wenn das von Herrn Stegner schon ein gutes vereinendes Statement war, möchte ich auf zwei inhaltliche Punkte eingehen, Frau Damerow. Das eine ist das Thema Residenzpflicht. Sie sagten, das habe eine wichtige Bedeutung für das Verfahren. Das hätten die kommunalen Landesverbände so benannt. Ja, ich kann nachvollziehen, dass das aus Sicht der Gemeinden wichtig sein kann. Ich glaube aber, eine Aufhebung kann auch zu einer Beschleunigung führen, und zwar immer dann, wenn man überlegt, dass es auch Beratungsangebote gibt. Gerade im Hamburger Rand ist es zum Beispiel so, dass viele Flüchtlinge gern ihre Community in Hamburg aufsuchen würden, dort Beratungsangebote in Anspruch nehmen würden, was unter Umständen zu einer Erleichterung des Verfahrens führen könnte. Aus diesem Grund glaube ich, dass eine Residenzpflicht nicht immer nur zu einer Erschwernis führt, sondern im Gegenteil auch zu einer Erleichterung im Verfahren führen kann.

Ein zweiter Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Frage nach dem Schutz bei Sachleistungen. Ich halte es für ein vorgeschobenes Argument, zu sagen, man könne Flüchtlingen das Geld nicht geben, weil es abgezockt werden könnte. Man könnte auch Sachleistungen abzocken. Unsere Wahrnehmung ist die, dass die Flüchtlingsräte und die Interessenverbände der Flüchtlinge Geldleistungen fordern. Sie fordern nicht, dass zum Schutz der Menschen, die sie vertreten, Sachleistungen gewährt werden. Ich halte das für ein vorgeschobenes Argument. Angesichts der Ernährungsgewohnheiten, die viele Menschen, die aus anderen Ländern zu uns gekommen sind, haben, ist die Möglichkeit, einkaufen zu können, sehr wichtig. Wir diskutieren selbst im Zusammenhang mit der Abschiebehaft über dieses Thema.

Ein dritter Punkt ist die Arbeitsaufnahme. Ich wundere mich, dass wir Sie in dieser Frage nicht stärker an unserer Seite haben. Wir hatten gerade in Lübeck eine Veranstaltung zum Thema Ausbildung für junge Leute. Vertreter sowohl der Industrie- und Handelskammer als auch der Handwerkskammer sagen uns, dass gerade Flüchtlinge hochmotivierte junge Menschen sind, die sie dringend brauchen. Sie finanzieren Projekte, um diese jungen Menschen fortzubilden. Sie bitten uns, das Arbeitsverbot aufzulösen und die Aufenthaltsbedingungen zu

erleichtern. Von daher wünsche ich mir, dass Sie in dieser Frage an unserer Seite sind. - Danke.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW, vereinzelt FDP und PIRATEN)

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat Herr Abgeordneter Christopher Vogt von der FDP-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich über die sehr sachliche und nach vorn gerichtete Debatte. Es ist erfreulich, wenn wir über solche ernsthaften Themen so ernsthaft diskutieren können. Einige Wortmeldungen haben mich jedoch veranlasst, mich noch einmal zu Wort zu melden, da ich mich über einige Aussagen sehr geärgert habe. Ich möchte mit Herrn Peters anfangen. Das war noch nicht so schlimm. Sie haben gesagt, unser Antrag sei ein Paradigmenwechsel, wir hätten jahrzehntelang eine völlig andere Politik vertreten. Wir können uns jeweils gegenseitig die Handlungen der Bundestagsfraktion vorwerfen - das bringt uns richtig weit voran.

(Zurufe Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Wolfgang Kubicki [FDP])

Herr Peters, vielleicht liegt das daran, dass Sie noch relativ neu im Landtag sind. Herr Stegner hat es dankenswerterweise schon ausgeführt, dass gerade meine Fraktion in den letzten Jahren eigentlich immer eine ziemlich straighte liberale Flüchtlingspolitik betrieben hat. Ich glaube, wir sollten uns solche Sachen nicht um die Ohren hauen, denn sie stimmen schlicht nicht. Zu hören, was vor Jahrzehnten gewesen ist, finde ich sowieso immer super. Wir hören von Ihnen immer, wir sollten Ihnen nicht vorhalten, was hier Anfang des Jahrtausends gemacht wurde. Ich würde mich freuen, wenn mir nicht vorgehalten würde, was die FDP vor 50 Jahren im Bundestag vertreten hat. Es wäre sinnvoll, wenn wir dies ein bisschen besser sortieren würden.

(Beifall FDP, SPD und Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Am meisten geärgert habe ich mich aber über die Ausführungen der Kollegin Beer. Frau Beer, ich finde es lustig, uns zu unterstellen, wir seien keine Rechtsstaats- oder Bürgerrechtspartei mehr. Wir seien dies wohl irgendwann einmal gewesen, aber wir seien es schon lange nicht mehr, Sie seien jetzt die neue Bürgerrechts- und Rechtsstaatspartei. Ich

(Eka von Kalben)

möchte an die Debatte von eben erinnern. Sie haben den Minister aufgefordert, einen Rechtsbruch zu begehen. Wenn das eine Bürgerrechts- und Rechtsstaatspartei ist, dann muss ich mich sehr darüber wundern, was Sie für ein Verständnis von einem Rechtsstaat haben.

(Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Frau Kollegin, ich muss ganz ehrlich sagen, am meisten geärgert habe ich mich über Ihre nicht nur verkürzte, sondern auch sehr merkwürdige Darstellung der Äußerungen von Philipp Rösler zum Thema NPD-Verbot. Aus meiner Sicht haben Sie wahrscheinlich nur Überschriften und nicht seine Stellungnahme gelesen. Ich kann Ihnen nur empfehlen: Lesen Sie sich durch, was er gesagt hat. Ich glaube, es gibt gute Gründe für die Haltung der FDP-Bundesminister und der FDP-Bundestagsfraktion. Übrigens teilen die Grünen auch hier in Schleswig-Holstein die Skepsis, die wir haben. Ich glaube, es gibt gute Gründe für ein NPD-Verbotsverfahren, es gibt aber auch gute Gründe dagegen.

Frau Beer, ich finde es wirklich ätzend, wenn Sie sich hier hinstellen und einem Politiker wie Philipp Rösler unterstellen, er wolle mit seinen Äußerungen Rassismus, Ausländerhass und Rechtsradikalismus verharmlosen. Frau Beer, ganz ehrlich: Ich kenne Philipp Rösler persönlich schon einige Jahre. Ich glaube, er ist der Letzte in diesem Land, der das verharmlosen will. Lassen Sie solche dämlichen Äußerungen einfach. - Vielen Dank.

(Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Ralf Stegner [SPD])

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat Frau Abgeordneten Astrid Damerow das Wort.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau von Kalben, kurz zur Klarstellung: Ich glaube, dass hier ein Missverständnis vorliegt. Wenn wir von dem einjährigen Arbeitsverbot für Asylsuchende sprechen, dann sprechen wir von den Menschen, die, nachdem sie hierher gekommen sind, im ersten Jahr hier sind, während ihr Asylverfahren läuft. Wir sprechen nicht davon, dass die Menschen über diesen Zeitraum hinaus nicht arbeiten sollen. In diesem Fall wäre Ihre Verwunderung in der Tat gerechtfertigt. Ich finde, das ist die Dis

kussion wert. Daher bin ich sehr froh, dass wir im Ausschuss weiter darüber diskutieren werden, ob Menschen, die hier Asyl suchen, vom ersten Tag an arbeiten sollten. In dieser Zeit steht noch in keiner Weise fest, ob sie bei uns Asyl erhalten werden. Sie sind vermutlich völlig mit anderen Dingen beschäftigt.

Ich bin sehr gespannt auf diesen Diskussionsprozess. Ich sage nicht, das kommt überhaupt nicht infrage. Hier läuft auch auf EU-Ebene eine sehr spannende Diskussion. Es ist mir sehr wichtig gewesen, hier noch einmal deutlich zu machen: Wir sprechen allein von dem ersten Jahr, das Menschen, die bei uns Asyl suchen, hier verbringen. Wir sprechen nicht über einen Zeitraum darüber hinaus. - Danke sehr.

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat Herr Abgeordneter Burkhard Peters das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, vor allem von der FDP! Ich bin vorhin auch mit Ihnen sehr scharf gewesen. Ich muss insofern einiges zurechtrücken, als ich als langjährig in Schleswig-Holstein praktizierender Anwalt im Ausländer- und Asylrecht natürlich weiß, dass wir hier in Schleswig-Holstein in vieler Hinsicht in gewissem Sinne eine Insel der Seligen waren. Das ist einfach so.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Es ist einfach so, dass ausländerrechtliche Behörden und auch das Innenministerium versucht haben, die Härten des Bundesrechts in vielen Punkten abzumildern. Das will ich durchaus konzedieren.

Bei dem Sachleistungsprinzip ist auch daran zu erinnern, dass es bei uns im Kreis Herzogtum Lauenburg gerade jetzt erst in Bezug auf die Flüchtlinge in Sammelunterkünften abgeschafft worden ist. Dies geschah allerdings nur unter dem Gesichtspunkt, dass dies ein Punkt unter vielen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung war. Dort wurde hineingeschrieben: Wir wollen das aus reinen Kostengründen abschaffen. Das zeigt, dass wir auf diesem Weg weiter intensiv kämpfen müssen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Peter Eichstädt [SPD])

(Christopher Vogt)

Für den beurlaubten Innenminister hat jetzt in Vertretung Herr Minister Dr. Robert Habeck das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Innenminister wollte ich schon immer einmal sein. - Sehr geehrte Damen und Herren, ich berichte für Herrn Andreas Breitner zu den vorliegenden Anträgen.

(Unruhe)

- Ich bitte um etwas mehr Aufmerksamkeit für den Kollegen Breitner. - Es besteht Übereinstimmung in der Absicht, die Zugangsmöglichkeiten von Schutzsuchenden auf den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Dieser Punkt ist allerdings differenziert zu betrachten. Nach den Regelungen des Asylverfahrensgesetzes dürfen Schutzsuchende keine Erwerbstätigkeit ausüben, solange sie verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Diese Verpflichtung endet nach spätestens drei Monaten. Während dieser Zeit ist beispielsweise vorgesehen, sämtliche Anhörungen der Betroffenen zu ihrem Schutzersuchen durchzuführen. Ich - also er, ich nicht so - halte diese Regelung aus diesem Grund für angemessen und im Sinne eines zügig zu bearbeitenden Schutzersuchens auch für sachgerecht.

Das gilt allerdings nicht für die geltenden Regelungen, nach der betroffene Ausländerinnen und Ausländer auch nach der Verteilung auf die Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden nach dem Ablauf des ersten Jahres ihres Aufenthalts abwarten müssen, wenn sie eine Arbeit aufnehmen wollen. Für diese Beschränkung gibt es nach meiner - auch nach meiner - Auffassung keinen triftigen Grund.

Das Europäische Parlament und der Rat beraten zurzeit im Rahmen der Begründung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems über die endgültige Verabschiedung der Neufassung der sogenannten Aufnahmerichtlinie. Mit dieser Richtlinie wird die Wartezeit bis zur Arbeitsaufnahme voraussichtlich auf neun Monate reduziert. Interessanterweise hat die Europäische Kommission bereits in ihrem Richtlinienentwurf vorgeschlagen, diese Wartezeit auf sechs Monate zu begrenzen. In den entsprechenden Verhandlungen auf europäischer Ebene hat sich auch Deutschland nach einem entsprechenden Bundesratsbeschluss nachdrücklich für eine Beibehaltung der aktuell noch geltenden Jahresfrist eingesetzt. Letztlich haben sich die Mitgliedstaaten

nun im Rahmen eines Kompromisses auf eine Frist von neun Monaten geeinigt. Den Mitgliedstaaten bleibt es allerdings unbenommen, in ihrem Hoheitsbereich günstigere Regelungen anzuwenden.

Die Landesregierung hält eine weitere Reduzierung der Wartezeit bis zum Auszug aus der Aufnahmeeinrichtung für unproblematisch und wird sich spätestens im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der Aufnahmerichtlinie in nationales Recht für eine entsprechende Ausgestaltung einsetzen.

(Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Angelika Beer [PIRATEN])

Auch in der Frage der Leistungsnorm liegen die beiden Anträge nicht weit auseinander. Der Koalitionsantrag unterstützt dabei die Auffassung und das konkrete Handeln der Landesregierung, die sich im Bundesrat und gegenüber dem Bundesministerium für eine komplette Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und die Überführung der Leistungsempfänger in das Zweite und Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch ausgesprochen hat. Dabei hat Schleswig-Holstein auch die vom Bund favorisierte Beibehaltung des Vorrangs des Sachleistungsprinzips kritisiert. Aus unserer Sicht geht der generelle Vorrang des Sachleistungsprinzips bei den Grundleistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes an der Lebenswirklichkeit vorbei.

(Beifall SPD und FDP)