Neben dem deutlich höheren Verwaltungsaufwand der örtlichen Leistungsbehörden stellt das Verfahren eine Entmündigung der Leistungsempfänger dar, die ich nicht akzeptiere. Die Abschaffung des Sachleistungsprinzips ist nicht unumstritten. Insbesondere für den Zeitraum nach dem Auszug aus der Aufnahmeeinrichtung gibt es in den Ländern unterschiedliche Auffassungen. Ich kann mir daher vorstellen, dass entsprechende Neuregelungen nicht ohne Öffnungsklauseln zum Beispiel für die Stadtstaaten auskommen werden.
Auch in der Frage der räumlichen Beschränkung des Aufenthalts von Schutzsuchenden hat die Landesregierung durch den Koalitionsvertrag einen klaren Auftrag, und sie ist im Sinne dieses Auftrags bereits tätig geworden. Auch bereits die Vorgängerlandesregierung hat im April 2011 - wir haben es schon gehört - unter der Federführung des damaligen Ministers Schmalfuß und unter tätiger Mithilfe der damaligen Opposition und der FDP-Fraktion Herrn Schmalfuß soll an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich gedankt werden
per Verordnung dafür gesorgt, dass sich Schutzsuchende im gesamten Land Schleswig-Holstein genehmigungsfrei bewegen können.
Das Asylverfahrensgesetz ist im Jahr 2011 dahin gehend erweitert worden, dass die Länder durch Rechtsverordnung auch über Ländergrenzen hinweg einen erlaubnisfreien Aufenthalt ermöglichen können. Entsprechende Kontakte mit Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern zur Schaffung gemeinsamer Regelungen sind bislang allerdings und leider ergebnislos geblieben. Ich denke, dass sich jedenfalls mit Niedersachsen eine gemeinsame Sichtweise demnächst herstellen lässt.
Für die aktuelle Integrationsministerkonferenz haben zudem die Länder Berlin und RheinlandPfalz eine Initiative zur Abschaffung der räumlichen Beschränkung des Aufenthalts gestartet. Innenminister Breitner unterstützt diesen Antrag mit einem Vorbehalt für sogenannte Gefährder und Personen, die ihrer Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Beseitigung von Ausreise- und Abschiebungshindernissen nicht nachkommen.
Sie sehen, meine Damen und Herren, die Landesregierung ist auf den genannten Themenfeldern bereits entsprechend tätig. Ich freue mich - für den Kollegen Breitner - auf Ihre Unterstützung. - Vielen Dank.
Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 18/598 sowie die Änderungsanträge Drucksachen 18/656 und 18/669 als selbstständige Anträge dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Das ist dann einstimmig so beschlossen.
Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich erteile dann das Wort für die Landesregierung der Ministerin für Bildung und Wissenschaft, Professorin Dr. Waltraud Wende.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Es ist zu begrüßen, dass die Lehrerausbildung als ein wichtiges Thema endlich die Aufmerksamkeit des Landtags bekommt. Das ist wichtig, und das hat die Lehrerausbildung verdient.
Es geht darum, dass unsere Schüler und Schülerinnen von Lehrkräften ausgebildet werden, die selbst eine Ausbildung genossen haben, die sie entsprechend den Schulstrukturen, die wir in SchleswigHolstein haben, auch qualifiziert hat. Um es noch einmal deutlicher zu sagen: Wir können es uns nicht länger leisten, eine Lehrerausbildung und eine Lehrerinnenausbildung in Schleswig-Holstein zu praktizieren, die nichts mit der Realität an unseren Schulen zu tun hat.
Wir bilden noch immer Realschullehrer und Hauptschullehrer in Schleswig-Holstein, und zwar an der Universität Flensburg, aus, obwohl es diese Schulformen schon gar nicht mehr gibt.
Ich betone an dieser Stelle auch, dass wir - das „wir“ kann ich genau definieren: Wir, das sind die lehrerbildenden Hochschulen, das ist die CAU, das ist die Universität Flensburg, und das ist das Ministerium - mitten in einem Prozess der Entwicklung und Weiterentwicklung unserer Lehrer- und Lehrerinnenausbildung sind. Ich werde nicht müde, immer wieder zu betonen, dass wir diesen Prozess in einem Dialog führen, in einem Dialog mit allen Beteiligten. Dazu gehören auch die Schüler und Schülerinnen und die Lehrkräfte in diesem Land.
Ich gebe den Hochschulen keine fertigen Pläne vor, die es nur noch umzusetzen gilt. Ich habe zwar Vorstellungen über die Art und Weise unserer zukünftigen Lehrer- und Lehrerinnenausbildung, aber ich möchte mit den Hochschulen in einen Dialog
gehen und bin dann auch bereit, meine Vorstellungen entsprechend neu zu justieren, wenn ich gute Argumente höre.
Meine Vorstellungen sind: Es geht um eine hohe fachwissenschaftliche und zugleich praxisnahe Ausbildung unserer zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer. Es geht um die Vermittlung von Diagnose-, Unterrichts-, Kommunikations- und Sozialkompetenzen im Studium. Lehrkräfte mit sonderpädagogischem Fachwissen sind genauso nötig, und die sind nötig nicht nur für die Förderzentren, sondern auch für die Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Es geht darum, unsere zukünftigen Lehrkräfte so auszubilden, dass sie möglichst weitgehend sowohl an Gymnasien wie an Gemeinschaftsschulen eingesetzt werden können.
Wir haben uns deshalb Ende des vergangenen Jahres mit den beiden Universitäten Kiel und Flensburg auf ein Verfahren geeinigt. Beide Universitäten sollen zunächst ihre Vorstellungen erarbeiten. Anschließend werden wir, weil das von den Universitäten so gewünscht wurde, zunächst separat mit den Universitäten und den Universitätsleitungen sprechen. Auf diese separaten Gespräche mit den jeweiligen Universitäten folgen dann Gespräche, die wir mit beiden Universitäten führen. Das ist kein einfacher Weg, aber es ist unser Weg, es ist der Weg des Dialogs, und daran halten wir fest.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Eckpunkte, die wir in diesem ersten Schritt für und mit Flensburg erarbeitet haben, kann ich Ihnen gerne mitteilen.
Erstens. Alle Lehramtsfächer an der Universität Flensburg bleiben erhalten. Zweitens. In einer nennenswerten Anzahl der Fächer wird die Universität Flensburg in Zukunft auch auf dem Niveau der Sekundarstufe II ausbilden. Die Universität Flensburg wird sich im Bereich der Sekundarlehrerausbildung mit dem Schwerpunkt Gemeinschaftsschule zu profilieren versuchen. Alle eingeschriebenen Studierenden können ihre Ausbildung wie geplant abschließen. Das ist mir wichtig, denn damit schaffen wir Klarheit und Sicherheit für die Studierenden, die momentan in Flensburg eingeschrieben sind.
Im nächsten Schritt werden wir gemeinsam mit der Universität Flensburg klären, welche Fächer künftig auf dem Niveau der Sekundarstufe II angeboten werden können.
Für die Universität Kiel gilt: In Kiel gibt es keinen Schwerpunkt Gemeinschaftsschule. Hier werden die Sekundarlehrer sowohl für das Gymnasium wie für die Gemeinschaftsschule ausgebildet. Was genauso wichtig ist: Es ist nicht vorgesehen, finanzielle oder personelle Ressourcen von Kiel nach Flensburg abzuziehen.
Darüber hinaus werden wir in den nächsten Wochen unsere Gespräche mit Kiel fortsetzen. Sie sehen, auch hier sind wir mitten im Dialog.
Deshalb bin ich überzeugt, dass wir unser großes Ziel, die Lehrerinnen- und Lehrerausbildung zu reformieren, erreichen werden - zum Wohl der Schülerinnen und Schüler, der Schulen und Hochschulen.
Hierfür ist es aber zwingend erforderlich, sich mit Offenheit, Aufrichtigkeit und einem konstruktiven Willen zu begegnen. Ich bin dazu bereit, und ich bedanke mich ausdrücklich für Ihr Interesse an der Lehrerbildung.
Die Landesregierung hat die ihr zustehende Redezeit um 1 Minute überschritten. Diese Redezeit steht jetzt auch jeweils den Fraktionen zur Verfügung, wenn gewünscht. - Das Wort für die CDUFraktion hat der Abgeordnete Daniel Günther.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als die Ministerin eben formulierte, sie freue sich darüber, dass dieses Thema endlich die Aufmerksamkeit des Landtags bekommen würde, habe ich mich, ehrlich gesagt, schon ein bisschen darüber gewundert, weil ich eigentlich meine Rede heute genau in diese Richtung halten wollte, dass ich es schon erstaunlich finde, dass dieser Landtag heute zum ersten Mal von Ihnen überhaupt erfährt, was im Bereich Lehrerausbildung diese Landesregierung so treibt.
Wenn es nicht den Kollegen Vogt und überhaupt die Opposition gäbe, dann hätten wir uns seit dem Regierungswechsel nicht ein einziges Mal im Parlament oder im Bildungsausschuss über dieses wichtige Thema unterhalten.
wobei ich dazu sagen muss: Das Einzige, was ich hier wirklich bemerkenswert gefunden habe und was mich ein Stück weit erleichtert hat, ist die Tatsache, dass die Studierenden in Flensburg ihr Studium beenden dürfen. Das war für mich die entscheidende Botschaft.
Ein Grundfehler Ihrer Politik - das gilt auch für die regierungstragenden Fraktionen - ist aus meiner Sicht, dass Sie immer den Grundsatz verfolgen: „Wir wollen so viel Geld wie möglich in Bildung stopfen“, anstatt gerade bei den begrenzten Ressourcen, die wir in Schleswig-Holstein haben, lieber zu sagen: Wenn die Ressourcen so begrenzt sind, dann muss man das Geld gerade im Bereich Bildung möglichst effizient einsetzen.