Protokoll der Sitzung vom 24.04.2013

(Vereinzelter Beifall CDU)

Ich freue mich, dass wenigstens eine Kollegin das gut findet. Ich würde mich auch sehr darüber freuen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir die Gelegenheit nutzen könnten, im Ausschuss, insbesondere im Bildungsausschuss, weiter über den Staatsvertrag zu beraten. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU und FDP)

Für die SPD-Fraktion hat nun das Wort der Herr Abgeordnete Martin Habersaat.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Franzen, wenn Sie sich über die Aufmerksamkeit wenigstens einer Kollegin freuen, könnte man mit anderen Worten sagen, dass Sie sich über die partielle Aufmerksamkeit gefreut haben.

(Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

2003 beschloss die Kultusministerkonferenz die Einführung von Bildungsstandards in Deutschland. Diese sollten gewährleisten, dass alle Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs dieselben Kompetenzstufen erreicht haben. Solche Standards gibt es in Deutsch und Mathematik für den Primarbereich in Jahrgang 4, für den ersten Schulabschluss in Jahrgang 9 in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache, in Jahrgang 10 beim mittleren Schulabschluss zusätzlich für Biologie, Chemie und

Physik und beim Abitur wiederum in Deutsch, Mathematik und in erster Fremdsprache.

Wichtig ist letztlich nicht, was im Unterricht „drangenommen“ wurde, sondern was die Schülerinnen und Schüler tatsächlich können. Zum mittleren Bildungsabschluss gehört es beispielsweise, verschiedene Lesetechniken zu beherrschen. Einen Text flüssig vorlesen zu können gehört ebenso dazu wie ihn schnell zu überfliegen oder den Zusammenhang zu integrierten Bildern herzustellen. Anhand welcher Texte das geübt wird, ist nicht entscheidend. Das ist ein Unterschied zum „Stoffplan“ vergangener Jahrhunderte. Allerdings sind diese Bildungsstandards verbindlich. Ich kann Ihnen versichern, dass sie auch Teil meiner Ausbildung waren, als ich 2004 bis 2006 mein Referendariat an der Sachsenwaldschule in Reinbek in Schleswig-Holstein absolviert habe.

Grundsätzlich finde ich es gut, dass wir endlich über guten Unterricht und nicht immer nur über Systeme reden. Vielen Dank deshalb, Frau Franzen, für diesen Antrag. Allerdings hat die Kompetenzorientierung längst Eingang in unsere Lehrpläne gefunden. Insofern müssten Sie mir noch einmal erklären, welche zusätzliche Verbindlichkeit Sie eigentlich fordern.

Sie fordern ferner Teilnahme der Länder an Vergleichsuntersuchungen. Das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen soll unterstützen. Beschlusslage der KMK ist:

„Das Erreichen der Bildungsstandards soll sowohl landesweit als auch länderübergreifend überprüft werden. Die zentrale Überprüfung des Erreichens der Bildungsstandards auf der Basis von Länderstichproben (Län- dervergleiche) wird durch das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) durchgeführt.“

- Offene Tür! Die nächste Forderung ist die gegenseitige Anerkennung der Lehramtsabschlüsse aus den Bundesländern. Dies hat die KMK am 7. März 2013 beschlossen. Das wurde dann von Ihnen am 11. April 2013 beantragt. Allerdings - insofern ist der Antrag doch in einigen Teilen hilfreich -: Die KMK hat sich auch verpflichtet, Lehrkräften eine größtmögliche Mobilität zu ermöglichen. Da geht bestimmt noch mehr als das, was heute schon geht. Gleichwohl muss ich zugeben, dass ich den Begriff der „Familienzusammenführung“ bisher nur aus dem Aufenthaltsrecht kannte.

Darüber können wir gern im Bildungsausschuss reden.

(Heike Franzen)

Mir erschließt es sich nicht, warum wir Beschlossenes noch einmal beschließen sollen, und warum genau Sie die Bemühungen dreier Länder um einen Bildungsstaatsvertrag wieder aufleben lassen wollen, zumal Niedersachsen inzwischen von der Fahne gegangen ist, was das Streben nach diesem Bildungsstaatsvertrag angeht, weil Frau Wanka zumindest bis Oktober einen anderen Job hat.

Ich schlage vor, dass wir uns im Bildungsausschuss auch über eine genauso schwungvolle Initiative unterhalten mit dem Ziel, das Kooperationsverbot für Kitas, Schulen und Hochschulen zu überwinden. Dabei sollten wir auch überlegen, wie wir den Bund bei wichtigen Zukunftsfragen im Bildungsbereich beteiligen.

Mein Fazit ist: Wir streiten viel zu oft über das Schulsystem oder über andere Äußerlichkeiten. Es könnte gern häufiger um die Frage gehen, wie wir Unterricht verbessern und wie wir mit unseren Ressourcen mehr erreichen können, gern auch häufiger auf der Basis wissenschaftlicher Expertise und gern auch mit Unterstützung des IQB. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Ines Strehlau das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach Schätzungen der Kultusministerkonferenz wechseln pro Jahr 6.000 bis 9.000 Lehrkräfte vor oder nach dem Vorbereitungsdienst das Bundesland. In etwa 700 Fällen verhinderten im Schuljahr 2011/2012 formale Hürden einen Wechsel.

Es gibt Dutzende verschiedene Schulformen und Lehramtstypen. Wir haben unterschiedliche Ausbildungsordnungen mit vorgeschriebenen Fächerkombinationen. Auch bei den Abschlüssen haben wir keine Einheitlichkeit. Einige Länder setzen auf das Staatsexamen, andere auf Bachelor und Master.

Das führt zu Mobilitätshemmnissen bei den Lehrkräften, aber auch bei den Schülerinnen und Schülern. Das wird in den Medien immer wieder thematisiert und trägt dazu bei, dass viele den Bildungsföderalismus am liebsten abschaffen würden. Diese Mobilitätshindernisse und auch die Vergleichbarkeit im Bildungswesen sind Thema des vorliegenden Antrags der CDU.

Wir Grüne stehen dem Bildungsföderalismus in der jetzigen Form mit einem Dschungel an Schulbezeichnungen, Schulsystemen und unterschiedlichen Schulgesetzen in den Ländern kritisch gegenüber. Das haben wir bereits in der vergangenen Legislaturperiode deutlich gemacht. Durch die Kleinstaaterei im Bildungswesen werden Hemmnisse aufgebaut. Die Qualität des Bildungswesens könnte noch deutlich besser sein, wenn nicht jedes Land nach jeder Wahl neue Versuchsballons steigen lassen würde.

Wir müssen im Bildungsbereich Mobilität und Qualität zusammen denken. Wir müssen die Balance schaffen zwischen notwendiger bundesweiter Einheitlichkeit und Freiheit vor Ort an den Schulen. Nicht zuletzt müssen wir auch aus finanziellen Gründen Bildung als gesamtstaatliche Aufgabe ansehen.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dazu muss das Kooperationsverbot fallen. Dabei sind wir uns in diesem Haus fast einig. Das Wie ist allerdings noch strittig.

Die CDU möchte das Problem der Mobilitätshemmnisse und der teilweise großen Unterschiede zwischen den Ländern mit einem Bildungsstaatsvertrag lösen. Schleswig-Holstein soll sich der Initiative von drei Bundesländern anschließen. Allerdings ist das Problem, dass wieder nur drei - wenn Schleswig-Holstein dabei wäre vier - Bundesländer einen Staatsvertrag schließen. Dann hätten wir wieder keine einheitlichen Rahmenbedingungen. Insofern ist das eine kritische Geschichte. Zudem ist ein Staatsvertrag sehr starr und wenig flexibel.

Außerdem ist es so, dass die Inhalte dieser Initiative schon von der Kultusministerkonferenz beziehungsweise der Gemeinsamen Wissenschaftsministerkonferenz bearbeitet werden. Am 12. April 2013 hat die Gemeinsame Wissenschaftsministerkonferenz entschieden, die Lehramtsabschlüsse bundesweit anzuerkennen.

Auch bundesweit geltende Bildungsstandards für das Abitur sind bereits beschlossene Sache. Damit haben wir bundesweit einheitliche Bildungsstandards für die Abschlüsse in der Sekundarstufe I und in der Sekundarstufe II.

Der im Antrag geforderte gemeinsame Aufgabenpool für Abiturprüfungen ist bereits auf dem Weg. Für das Jahr 2014 wurde er zumindest von sechs Bundesländern vereinbart. Schleswig-Holstein ist dabei. Das ist nur ein erster Schritt.

(Martin Habersaat)

Der Aufgabenpool für das Unterrichtsfach Deutsch zum Beispiel beginnt mit nur einer bundesweit gleichen Aufgabe, die aus mehreren ausgewählt werden kann. Es wird viele geben, die diese nicht bearbeiten werden.

Außerdem benötigt man Kriterien zur Bewertung der Qualität der eingereichten Aufgaben, zur Sicherung der Vergleichbarkeit der Korrektur und zur Bewertung von Abiturprüfungsaufgaben. Danach müssen Regelungen zur Gestaltung und Nutzung des Aufgabenpools aufgestellt werden. Schließlich ist eine empirische Überprüfung der Abiturprüfungsaufgaben erforderlich. Nur dann ist eine wirkliche Vergleichbarkeit erreichbar. Ein Anfang ist aber immerhin gemacht. Eine Ausweitung des bundesweit einheitlichen Aufgabenpools auf die anderen Abschlüsse ist auch für uns Grüne ein Ziel, das wir weiter verfolgen sollten.

Das Ziel des vorliegenden Antrags teilen wir. Auch wenn dieser in einigen Punkten nicht den aktuellen Stand widerspiegelt und wir den Staatsvertrag eher kritisch sehen, beantrage ich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag dem Bildungsausschuss zu überweisen. Im Bildungsausschuss sollten wir vertieft die Themen „Vergleichsuntersuchungen“ und „Verankerung der Bildungsstandards an den Schulen“ beraten. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die FDP-Fraktion hat Frau Abgeordnete Anita Klahn das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Einen Punkt möchte ich gleich zu Beginn meiner Rede hervorheben: Uns geht es in erster Linie um Qualität im Bildungssystem und darum, wie wir diese verbessern können. Ich bedaure es daher sehr, dass in der öffentlichen Debatte häufig der Aspekt der Mobilität in den Vordergrund gestellt wird.

Das Statistische Bundesamt weist für das Jahr 2010 in ganz Deutschland eine Binnenwanderung von ungefähr 75.000 Kindern und Jugendlichen im Schulalter aus. Heruntergebrochen auf SchleswigHolstein sind das circa 315.000 Schüler. Diese Schüler machen somit einen Anteil von weniger als 1 % der Gesamtschülerzahl aus. Vielleicht kann uns das Bildungsministerium für die Beratung im Ausschuss konkrete Zahlen liefern.

Anhand dieser Zahlen erkennen wir, dass es sich mitnichten um Einzelfälle handelt, aber auf das gesamte Land betrachtet auch kein zentrales Problem ist. Wenn ich mich mit Schuldirektoren und anderen Lehrern über diese Problematik unterhalte, sagen mir diese, dass die Integration vor Ort bei ihnen bis jetzt immer geklappt hat. Fremdsprachen sind durchaus ein Problem, aber nicht eines, das vor Ort mit individuellen Förderangeboten nicht gelöst werden könnte. Das ist auf jeden Fall nichts, was die mediale Aufmerksamkeit für dieses Thema in diesem Ausmaß rechtfertigt, zumal wir noch ganz andere Baustellen haben.

Mein Petitum ist daher, den Aspekt der Mobilität bei Schülern nicht unter den Tisch fallen zu lassen, aber doch klar die Frage der Verbesserung der Bildungsqualität in den Vordergrund zu stellen, zumal der andere Aspekt der Mobilität, nämlich die Anerkennung von Abschlüssen im Lehramtsbereich, zwischen den Bundesländern in Fortschreibung schon lange bestehender Beschlüsse erneut durch die Kultusministerkonferenz festgeschrieben wurde. Eine bessere Mobilität von Lehrkräften wird so gewährleistet. Auf diesen Punkt wurde in der Debatte bereits hingewiesen.

Die große Frage, die seit dem Vorschlag der Unionsbildungsminister diskutiert wird, ist: Staatsvertrag oder kein Staatsvertrag? Insbesondere zwischen CDU und SPD war das Anlass für erhebliches Wahlkampfgeplänkel.

Wir sehen das eher undogmatisch und entspannt. Für uns ist es nicht so wichtig, auf welchem Weg das Ziel erreicht wird, solange das Ziel erreicht wird.

Bei den Zielen können wir dem Unionsantrag zustimmen. So ist die Vergleichbarkeit von Abschlüssen herzustellen, qualitative Leistungsstandards müssen festgelegt werden, und eine vergleichbare und hochwertige Lehrerausbildung ist bundesweit sicherzustellen.

(Beifall Dr. Ekkehard Klug [FDP])

Insbesondere ist der gemeinsame Abituraufgabenpool dringend auszuweiten. Diese Sechs-Länder-Initiative, die von Schleswig-Holstein und Bildungsminister Dr. Klug maßgeblich angeschoben wurde, zeigt, dass Bildungsföderalismus gut funktionieren kann. Da sie von Regierungen ganz unterschiedlicher Couleur getragen wird, zeigt sie auch, dass Kooperationen über Parteigrenzen hinweg auch im Bildungsbereich funktionieren können.

(Ines Strehlau)

In diesem Zusammenhang will ich trotz der ansonsten bestehenden Kritik die Landesregierung und die Bildungsministerin ausdrücklich loben, die den von uns eingeschlagenen Kurs fortsetzt und für klare Qualitätsstandards bei den Prüfungen eintritt.

Meine Damen und Herren, wir stehen dem Vorschlag eines Bildungsstaatsvertrags - einer Bildungsverfassung, wenn Sie so wollen - durchaus offen gegenüber. Wenn wir diesen Bereich aber schon so tiefgreifend neu regeln wollen, dann sollten wir auch in Erwägung ziehen, ein flexibleres Instrument zu schaffen, als es die ständige Konferenz der Kultusminister aktuell darstellt. Wir brauchen eine schlanke Bildungskonferenz der Länder, die schnelle und flexible Entscheidungen ermöglicht.

Ich würde mich natürlich freuen, wenn wir uns zum Thema Kooperationsverbot, das auch angesprochen wurde, auf den Weg machen und nicht unbedingt nach dem Motto vorgehen: Die Taube auf dem Dach können wir erreichen, also fordern wir sie. Vielleicht sollten wir auch zuerst einmal mit dem Spatz zufrieden sein, damit es überhaupt auf den Weg gebracht wird. Vielleicht wird uns die Ministerin dazu noch etwas sagen.

Ansonsten freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss. - Vielen Dank.