Sie in Ihrem Antrag drin haben, zu. Wir halten unseren bereits vor vier Wochen hier gestellten Antrag für überzeugender, deshalb bleiben wir bei diesem Antrag.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Patrick Breyer?
Das ist eigentlich eine Zwischenbemerkung. Ich kann vielleicht Aufklärung dazu leisten, was die Sitzung in Brunsbüttel und dazu, wer damals was gesagt hat, angeht. Vielleicht können wir uns auf die Version verständigen.
Es war so, dass der Herr Staatssekretär Nägele den Vorschlag gemacht hat, man müsse doch die Finanzierung sichern, indem verbindlich im Haushaltsplan auch für die nächsten Jahre die entsprechenden Mittel, 1,4 Milliarden €, festgeschrieben werden. Daraufhin sagte der Staatssekretär, so gehe das nicht, man könne aber stattdessen einen verbindlichen Vertrag schließen. Daraufhin waren alle mit diesem Vorschlag einverstanden. Ich glaube, darauf können wir uns verständigen.
- Wie gesagt, an dieser Formulierung klebe ich am Ende nicht. Das Entscheidende für mich ist die Sache. Die haben wir in unserem Antrag formuliert, und die halten wir für richtig.
Herr Abgeordneter Vogel, der Fragebedarf reißt nicht ab. Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Christopher Vogt?
Besten Dank, Herr Kollege. Sie haben gerade gesagt, Sie stimmten nicht allen elf noch nicht erfüllten Forde
rungen aus unserem Antrag, also dem Antrag von CDU und FDP, zu. Würden Sie uns freundlicherweise erklären, welchen Punkten Sie dort nicht zustimmen können?
- Es geht am Ende nicht um die Menge der Punkte, die dort aufgeführt sind, sondern wir halten - an der Stelle wiederhole ich mich - unseren Antrag für überzeugender formuliert. Wenn man einfach nur einen anderen Antrag vorlegt, der wer weiß wie ausgeweitet ist, reicht das nicht. Wir halten die Punkte in dem Fall nicht für überzeugender. Wir werden - das werde ich in meiner Rede, wenn Sie mich irgendwann trotz der Fragen noch weiterreden lassen - auch sagen, dass wir dem Antrag der Fraktion der PIRATEN auf Ausschussüberweisung zustimmen. Da gibt es jede Menge mehr Punkte, über die wir noch diskutieren können. Da können wir uns dann gegebenenfalls auch darüber unterhalten, ob einzelne Punkte, Herr Kollege Vogt, von denen, die in Ihren elf Punkten enthalten sind, auch übernommen werden.
An die Kolleginnen und Kollegen von FDP und CDU appelliere ich: Nutzen Sie Ihren Einfluss in Berlin! Machen Sie Ihren Parlamentskolleginnen und -kollegen dort im Bundestag klar, dass sie und wir und die deutsche Wirtschaft den Kanal brauchen! Ergehen Sie sich nicht in schicken PublicityAktionen, sondern tun Sie etwas dafür, dass das Bundesverkehrsministerium endlich ernst macht mit der Sanierung und dem Ausbau des Kanals!
Unterstützen Sie uns dabei, endlich handfeste Zusagen aus Berlin zu bekommen und diese in Vertragsform zu gießen!
Ich hoffe, dass meine Frage auch zu Ihrer Erhellung beiträgt. Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen.
lionen € zweckgebunden für Sanierungsmaßnahmen und Investitionsmaßnahmen bezogen auf das Gesamtprojekt NOK in den Haushalt eingestellt worden sind?
- Das beurteile ich anders. Im Augenblick ist es so, dass 300 Millionen € zweckgebunden in den Haushalt eingestellt worden sind. Die restlichen 75 Millionen € werden erst dann freigegeben, wenn der Bundesverkehrsminister sagt, dass diese zusätzlichen 75 Millionen € benötigt werden. Dann wird der Haushaltsausschuss um Zustimmung gebeten. Zugestimmt worden ist der Bereitstellung von 375 Millionen € laut meiner Kenntnis zurzeit noch nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Thema „handfest“ möchte ich noch etwas sagen. Die von Minister Meyer geleitete Arbeitsgruppe im Vermittlungsausschuss hat vorgestern dem Kompromiss zum sogenannten Schienenbonus zugestimmt. Das ist ein großartiges Verhandlungsergebnis, das ohne Minister Meyers Einsatz nicht zustande gekommen wäre.
Dieses Verhandlungsergebnis beinhaltet, dass Bürgerinnen und Bürger bereits ab dem Jahr 2015 bei Schienenlärm Anspruch auf Lärmschutz haben. Wir begrüßen das sehr; denn mit unseren Koalitionspartnern haben wir festgeschrieben, dass für uns die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern eine bedeutende Rolle spielt. Die neue Regelung kann bereits bei der Anbindung der festen FehmarnbeltQuerung greifen, sodass wir dort einen verlässlichen Schutz vor Schienenlärm einfordern können. - Herr Minister Meyer, vielen Dank dafür.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, bei der Frage der Notwendigkeit einer soliden Querung des Fehmarnsunds bin ich ganz auf Ihrer Seite. Wir haben mit unseren Koalitionspartnern vereinbart, dass der Bund die Anbindung der festen Fehmarnbelt-Querung vollständig und auskömmlich, an sozialen ebenso wie an ökologischen Belangen orientiert finanzieren muss. Dazu gehört auch eine verbindliche Perspektive für die Fehmarnsund-Querung. Das haben wir schon diverse Male im Landtag und andernorts besprochen.
Den Ergebnissen des Raumordnungsverfahrens wollen wir nicht vorgreifen. Wir haben dieses Verfahren angestoßen, um die Belange der Bürgerinnen und Bürger sowie der anderen Betroffenen umfassend einzubeziehen. Ich habe großes Verständnis dafür, dass eine Vorfestlegung auf eine zweite Trasse - auch wenn diese das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens sein mag - diesen Beteiligungsprozess ad absurdum führen würde.
Daher bringen wir einen Änderungsantrag ein. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie für unseren Antrag zum Nord-Ostsee-Kanal gewinnen könnten. Dieser enthält nämlich etwas wirklich Neues.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der bisherigen Debatte haben Sie sicherlich alle mitbekommen können, wie schwierig es ist, bei dieser Frage zu einer gemeinsamen Position zu kommen. Ich möchte jetzt einen Beitrag dazu leisten, dass hier keine Geschichtsklitterung betrieben wird. Es war so, dass ich tatsächlich diesen Entwurf im Ausschuss herumgegeben habe mit der Absicht, dass wir gemeinsam agieren.
Gerade war aber zu spüren, dass diese Gemeinsamkeit nicht immer gewollt war. Ich erinnere an die Vorschläge der CDU, Herr Kollege Arp, in denen Sie auch noch die Elbvertiefung verwurschteln wollten. Wenn man immer wieder versucht, einen Punkt zu finden, bei dem man dem anderen in die Suppe spuckt, und wenn man immer wieder versucht, deutlich zu machen, dass eine Einigung eigentlich gar nicht gewollt ist, dann muss man am Ende auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass es schwierig wird, eine Einigung herzustellen.
- Ich lasse jetzt keine Zwischenfrage zu, Herr Abgeordneter. Sie können sich gern zu einem Dreiminutenbeitrag melden. Entschuldigen Sie. Ich habe
gestern elf Zwischenfragen zugelassen. Das war ein Rekord. Jetzt möchte ich meine Rede im Zusammenhang halten.
Ich will deutlich machen, dass es sehr ungewöhnlich ist, dass Herr Kollege Breyer einfach diesen Entwurf nimmt und ihn ohne Absprache mir mit ins Parlament einbringt. Das ist schwierig. Jetzt werden wir ihn dem Ausschuss überweisen. Dem parlamentarischen Verfahren entspricht das aber nicht. Das ist zumindest sehr ungewöhnlich. Das möchte ich an dieser Stelle auch einmal sagen.
Was ist eigentlich der Kern des Unterschieds? Jetzt bitte ich Sie wirklich um Konzentration. Es geht um den Vertrag, der im Diskussionsprozess von Herrn Nägele angeregt worden ist. Das war für mich der Vorschlag eines mündlichen Vertrags. Dann kam der Vorschlag von Herrn Ferlemann, doch einen schriftlichen Vertrag daraus zu machen. Mündliche und schriftliche Verträge sind gleichermaßen gültig. Im Kern sage ich: Der Vorschlag ist richtig.