Protokoll der Sitzung vom 30.05.2013

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Schleswig-Holsteins Zügen fährt man gefahrlos und sicher. Mir ist diese Vorbemerkung besonders wichtig, damit nicht der Eindruck entsteht, wir hätten es hier mit Krawallzügen zu tun, in die man sich nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr hineintrauen kann.

Allerdings schreiben die Länder die Ausrüstung von Videokameras vor, weil die Technik inzwischen dem Ausschreibungsstandard entspricht nachzulesen in den Ausschreibungsunterlagen anderer Bundesländer wie zum Beispiel Brandenburg oder Berlin. Die Videokameras gehören inzwischen selbstverständlich dazu und entsprechen sämtlichen rechtlichen Grundlagen. Aus diesem Grund finden

sie nun Eingang in die Ausschreibung - nicht, meine Damen und Herren, weil Schleswig-Holstein ein gefährliches Pflaster wäre.

Nun mag man einwenden, dass man nicht alles anschaffen sollte, bloß weil andere das haben. Mögen die Kameras noch so preiswert sein: Die damit verbundene Datenflut und die potenzielle Ausspähungsgefahr sind ein hoher immaterieller Preis.

(Beifall SSW und PIRATEN)

Diese Debatte angestoßen zu haben, ist sicherlich das Verdienst der Antragsteller. Wir müssen hier im Landtag politisch entscheiden, welchen Weg wir einschlagen wollen - und nicht die Ausschreibungsexperten zum Beispiel in den Ministerien. Dazu liegen bereits einige Entscheidungen vor.

(Beifall SSW und PIRATEN)

Wir führen die Debatte in Sachen Videoüberwachung nicht zum ersten Mal, die letzte war erst im Januar. Wir haben uns inzwischen eine klare Linie erarbeitet - und die ist sicherlich fraktionsübergreifend gültig. Der Landtag lehnt sowohl die Datensammelwut jeglicher Art als auch freie Zugriffsrechte auf Videodaten sowie die dauerhafte Speicherung von Daten ab.

Wir haben hier im Hause den Konsens, dass nicht alles, was technisch möglich ist, auch technisch umgesetzt werden darf.

(Beifall SSW und PIRATEN)

So kommt es, meine Damen und Herren, überhaupt nicht infrage, dass Eisenbahnunternehmen Bilddateien aus ihren Zügen dauerhaft speichern. Zur Ehrlichkeit der Debatte gehört allerdings auch, dass wir Tatsachen anerkennen. Dazu gehört, dass Videokameras in Bussen geholfen haben, den Vandalismus merklich zu verringern. Kollege Tietze hat das Beispiel aus Flensburg schon genannt.

Die Täter lassen angesichts einer Kamera den Edding-Stift in der Tasche. Entsprechende Statistiken vom Karlsruher Verkehrsverbund oder der Berliner BVB liegen ebenfalls seit Jahren vor. Der Zusammenhang zwischen dem Vorhandensein der Videokameras und dem tatsächlichen Rückgang von Gewaltverbrechen konnte allerdings noch nicht konkret belegt werden. Vielmehr dienen die meisten Aufzeichnungen der Aufklärung eines Verbrechens.

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann betet immer wieder die Statistik herunter, wonach die Zahl der Straftaten im Münchener Nahverkehr, der nach der tödlichen Prügelattacke auf Dominik

(Wolfgang Kubicki)

Brunner massiv mit Videotechnik bestückt wurde, in den vergangen zehn Jahren um fast 30 % gesunken sei. Allerdings muss man wissen, dass die Tatzahlen generell rückläufig waren; also auch dort, wo keine Kameras installiert worden waren. Der Grund liegt darin, dass die bayerische Polizei verstärkt im Bereich des Nahverkehrs, in Zügen und auf Bahnhöfen präsent ist.

Ein kausaler Zusammenhang zwischen Videotechnik und Rückgang der Kriminalität ist also nicht klar zu erkennen und meines Wissen in Deutschland noch nicht wissenschaftlich erwiesen.

(Beifall Uli König [PIRATEN])

Wenn wir also über diese Technik in Verbindung mit schweren Verbrechen reden, dann reden wir eher darüber, dass sich im Nachhinein Verbrechen besser aufklären lassen. Jeder Erfolg, einen brutalen Schläger zu erwischen, spricht erst einmal auch für Kameras - so ehrlich muss man dann aber auch sein.

Die Videotechnik ist kein Allheilmittel. Sie vermittelt bei manchen Fahrgästen ein gutes Gefühl. Aber ein nachhaltiges Sicherheitsgefühl bedarf mehrerer Faktoren. Dazu gehören helle Waggons, Präsenz von Servicepersonal und freundliche Bahnhöfe. Die AKN beispielsweise investiert laufend in die durchgehend helle Ausleuchtung der Stationen sowie eine übersichtliche Bahnsteiggestaltung ohne düstere Gefahrenbereiche.

Nur so wird ein Schuh draus, dass sich die Fahrgäste sicher fühlen. Ein Sicherheitskonzept nach dem Motto: „Kamera einbauen und fertig ist die Laube“, ist eben kein Konzept, sondern allenfalls ein Teil davon.

Letztlich können die Eisenbahnunternehmen in ihren Zügen auch ohne Vorgabe der Ausschreibung Videotechnik installieren. Schließlich sind die Züge rechtlich gesehen privates Gelände. Eine Steuerung der Kameras per Joystick, die die Verfolgung einzelner Fahrgäste ermöglicht, oder der verdeckte Einsatz von Kameras ist dagegen auch Privatpersonen, also auch in den Zugwaggons nicht gestattet.

Wenn wir über Kameras in Zügen sprechen, dann müssen wir die Einsatzbereiche und die Weiterverarbeitung der Daten, deren Speicherung und Zugriffsrechte genau festlegen. Nach unserer Auffassung muss auch offen darauf hingewiesen werden, dass Kameras installiert sind. Wenn all dies eingehalten wird, dann, so glauben wir, ist der Eingriff in die Privatsphäre hinnehmbar. Allerdings sollte

man sich auch nicht unterhalb dieser Schwelle bewegen.

(Beifall SSW und SPD)

Das Wort für die Landesregierung hat der Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Reinhard Meyer.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, im Rahmen der letzten beiden Vergabeverfahren von Schienenpersonennahverkehrsleistungen für das Netz Mitte und für das Netz Nord hat die LVS eine Ausrüstung der Fahrzeuge mit Videoüberwachung vorgeschrieben. Das ist übrigens ein transparentes Verfahren, sodass man nicht den Eindruck haben kann, dass es plötzlich und unerwartet kommt.

Es ist übrigens auch gängige Praxis über Schleswig-Holstein hinaus. In vielen Ländern wird es heute so gemacht. Darauf ist schon hingewiesen worden.

Warum machen wir das, meine Damen und Herren? Das hat folgende Gründe: Wir erhöhen das subjektive Sicherheitsgefühl der Fahrgäste, wir haben und erzielen eine Abschreckungswirkung und damit eine Verbesserung der realen Sicherheitslage. Das gilt im Übrigen auch für den Vandalismus. Und wir haben, obwohl das der kleinste Teil ist, zum Glück im Nachhinein die Möglichkeit der Aufklärung von begangenen Straftaten, wobei die Videoaufnahmen nach 72 Stunden gelöscht werden.

Meine Damen und Herren, wir wollen mehr Menschen in den ÖPNV bringen. Wir wollen mehr Menschen mit Zügen und Bussen fahren lassen. Das hat ökologische Gründe, das hat verkehrspolitische Gründe, aber das hat auch Sicherheitsgründe.

Was können wir tun, um dieses Ziel, mehr Menschen in den ÖPNV zu bringen, tatsächlich zu realisieren? Wir brauchen gute Verbindungen, schnelle Verbindungen, häufige Taktungen. Wir brauchen gute Züge, einen guten Service. Dazu gehört auch das Thema Sicherheitsempfinden.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer?

(Lars Harms)

Ja.

Herr Minister, Sie haben eben einige von Ihnen angenommene positive Wirkungen von Videoüberwachung skizziert. Ist es richtig, dass auf meine Nachfrage keine konkreten Zahlen dazu geliefert werden konnten? Würden Sie insofern das Anliegen in unserem Antrag unterstützen, einmal eine Untersuchung in Auftrag zu geben, ob die Aufklärungsrate tatsächlich steigt, ob tatsächlich das Sicherheitsgefühlt steigt? Das ist ja durchaus umstritten.

- Zur letzten Frage: Nein, und zu den Zahlen komme ich gleich noch.

Meine Damen und Herren, wenn wir über das Thema Sicherheit reden, dann gilt das gleichermaßen für die Züge selbst wie für Bahnhöfe. Deswegen ist es auch sinnvoll, beide Themen zusammen im Ausschuss zu beraten. Ich weise auch darauf hin: Vor allen Dingen abends, im Dunkeln, wenn Züge weniger gefüllt sind, spielt das Thema subjektive Sicherheit eine große Rolle.

Am wirkungsvollsten ist der Einsatz von Personal. Da sind wir uns alle einig. Das ist aber nicht immer möglich und auch nur begrenzt finanzierbar, obwohl - das sage ich ganz deutlich - alle Aufgabenträger in den letzten Jahren die Einsatzquote von Zugbegleitern deutlich erhöht haben.

Es gibt weitere Ansätze wie übersichtliche und einsehbare Bahnhöfe und Fahrzeuge. Es geht nicht nur um Videoüberwachung allein. Wir wollen es potenziellen Tätern schwerer machen. Dazu gehört auch die Frage der Beleuchtung an Bahnhöfen, die Überschaubarkeit von Einrichtungen. Dazu gehört im Fahrzeug selber - deswegen transparente Fahrzeuge bei den Neubestellungen - natürlich auch der Sichtkontakt zum Fahrer.

All dies sind Maßnahmen, die ganz wichtig sind, um Sicherheit zu schaffen. Ich sage als Minister ganz deutlich: Videoüberwachung ist sicher kein Allheilmittel, aber sie ist ein Mosaikstein, um die Sicherheit selbst und vor allem das subjektive Sicherheitsgefühl der Fahrgäste zu steigern. Insgesamt brauchen wir eine intensive Diskussion über das Thema Sicherheit. Wir müssen darüber diskutieren, wo wir Überwachung und wo wir Freiräume wollen, damit wir eine gesellschaftlich akzeptierte

Balance zwischen Freiheit und Sicherheitsgefühl finden. Das ist völlig in Ordnung.

Meine Damen und Herren, das ist verantwortungsvoll. Im Übrigen: Es gibt eine aktuelle Forsa-Umfrage, deren die Auftraggeber die Allianz pro Schiene und der Fahrgastverband PRO BAHN sind. Sie ist sehr umfangreich und bezieht sich auf Deutschland. Das Ergebnis lautet: 79 % der Reisenden stimmen der Videoüberwachung in Zügen zu. Das ist eine Zahl, von der wir alle im politischen Wettbewerb träumen. Wir müssen sie im Zusammenhang mit dem subjektiven Sicherheitsgefühl zur Kenntnis nehmen und danach handeln. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 18/626 federführend an den Wirtschaftsausschuss und mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Danke, das ist so beschlossen.

Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr und wünsche Ihnen guten Appetit.

(Unterbrechung: 13:12 Uhr bis 15:01 Uhr)

Meine Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie hier sind. Die Sitzung ist wieder eröffnet.

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 24 auf:

Prüfung der Einrichtung von Jugendberufsagenturen in Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/819