Wer den Anspruch erhebt, dass die Vergütung von Vorständen, Geschäftsführern und Mitgliedern der Aufsichtsgremien maßvoll und transparent sein muss, der muss das auch in seinem eigenen Verantwortungsbereich regeln. Hier gibt es beim Land und in den Kommunen noch erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Es muss selbstverständlich werden, dass sich Bürgerinnen und Bürger darüber informieren können, was in den Chefetagen der letztendlich von ihnen finanzierten öffentlichen Unternehmen verdient wird. Hamburg ist mit seinem Transparenzgesetz in Vorlage gegangen, seit vergangenem Oktober hat die Allgemeinheit dort Einblick in die Bezüge der Manager öffentlicher Unternehmen.
Mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage der PIRATEN zu den Managergehältern in öffentlichen Unternehmen hat die Landesregierung zugesagt, eine Grundlage zu schaffen, die die Offenlegung von Geschäftsführerund Aufsichtsratsvergütungen grundsätzlich ermöglicht. Wir wollen gemeinsam mit dem Parlament darüber beraten, wie wir unseren Anspruch der Transparenz von Geschäftsführerund Aufsichtsratsvergütungen in öffentlichen Unternehmen umsetzen können und welche Grundlage geschaffen werden muss - ob gesetzlich oder unterhalb einer Gesetzesänderung -, indem wir die Verträge entsprechend gestalten. Dabei ist es unser Anspruch, das Informationsrecht der Allgemeinheit und den Datenschutz in einen vernünftigen Ausgleich zueinander bringen.
Ich freue mich auf eine inhaltlich spannende Beratung im Ausschuss. Die Landesregierung wird sich am Wettbewerb um die beste Idee gerne beteiligen. Ich freue mich auf eine Debatte, mit der wir Neuland betreten und mit der wir deutlich machen, dass Transparenz und Bürgerfreundlichkeit die Leitlinien unserer Politik sind. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Erhalt und vor allem auch die Schaffung einer modernen und belastbaren Infrastruktur sind gerade für uns als Flächenland von großer Bedeutung. Dies gilt für Straßen, für die Schiene und in Zeiten der Energiewende umso mehr auch für die Stromnetzinfrastruktur. Und wenn wir auf eine leistungsfähige Infrastruktur angewiesen sind, dann muss es auch möglich sein, eine solche in ausreichend effektiven Verfahren zu beschließen und damit die Realisierung zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag der PIRATEN suggeriert einen Zustand, der so nicht existiert. Bürgerwille und Infrastrukturplanung sind keine Gegensätze. Die Bevölkerung erwartet von Politik und Verwaltung vielmehr zu Recht, dass die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen umgesetzt werden.
Dabei setzen wir explizit auch auf die Beteiligung der Menschen. Entsprechende Beteiligungsverfahren sind daher im Bauplanungsrecht zu Recht vorgesehen, und sie sind auch notwendig. Aber ich sage auch, dass die bisherigen Beteiligungsmöglichkeiten die verschiedenen Interessen sachgerecht berücksichtigen. Die hier diskutierten Vorschläge der Kollegen von den PIRATEN würden bei ihrer Umsetzung zu einer nicht zu vertretenden Verzögerung und zu einer weiteren Bürokratisierung führen. Im Ergebnis besteht die Gefahr, dass Infrastrukturvorhaben nicht mehr umgesetzt werden könnten, weil bereits in der Phase erster Planungen solche Projekte totdiskutiert werden können. Das Verfahren würde bei schon heute teilweise bestehender Überlänge möglicherweise derart verzögert, dass eine Realisierung am Ende am Zeitablauf scheitert.
notwendige Projekte über Gebühr. Wenn wir jetzt ernsthaft darüber diskutieren, ob wir vor die Realisierung weitere Verfahrensschritte und weitere Verkomplizierungen vorschalten sollten, geht dieser Schritt in die falsche Richtung. Nicht zu vergessen sind auch die Kostensteigerungen, die durch neue Beteiligungsverfahren entstehen.
Meine Damen und Herren, ich bin nicht gegen Bürgerbeteiligung. Im Gegenteil. Ich halte es für wichtig, dass die Bevölkerung auch bei Großprojekten gehört wird und dass ihre Anregungen auf- und ernst genommen werden. Aber eine sinnvolle Bürgerbeteiligung ist ohnehin erst möglich, wenn die Planungen einen gewissen Grad an Konkretisierung erreicht haben und eine Beteiligung nicht im luftleeren Raum, sondern an konkreten Planungsaussagen erfolgt. Nur dann macht sie Sinn.
Liebe Kollegen der PIRATEN, wie stellen Sie sich die Bürgerbeteiligung denn konkret vor? Wann sollen wo welche Bürger beteiligt werden? An dieser Stelle will ich nur darauf hinweisen, dass zu den Infrastrukturprojekten schon die Bürgerforen gibt. Verstehen Sie mich nicht falsch. Ich bin gern bereit, darüber zu reden, wie bisher bestehende Beteiligungsmöglichkeiten verbessert werden können. Ich halte es aber für einen Trugschluss zu glauben, eine ausufernde Beteiligung der Bevölkerung sei gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Beteiligung. Ein mehr an Masse ist nicht gleich ein mehr an Klasse.
Meine Damen und Herren! Sie sind ja lustig! Gerade versuchen wir, mit den Bürgerinnen und Bürgern neue Wege für eine moderne, zeitgemäße, echte Beteiligung zu entwickeln, da kommen Sie gleich wieder mit verbindlichen Vorschriften! Ja, wir wollen Beteiligung. Wir wissen, dass die bisherigen konventionellen Verfahren allein nicht ausreichen: Planung ist zu formalisiert, Unterlagen sind zu komplex und Abstimmungsprozesse zu frustrierend. Das muss sich dringend ändern.
Der Koalitionsvertrag, den SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW miteinander verabredet haben, setzt Maßstäbe in Sachen Mitbestimmung. Wir wollen echte Teilhabe ermöglichen, damit sich Menschen aktiv und informiert an politischen Prozessen beteiligen. Dialog ist das Zauberwort. Bürgerinnen und Bürger reden mit, auf gleicher Augenhöhe. Eines von vielen Beispielen ist der Bürgerdialog am 8. Juni, bei dem Ministerpräsident Albig mit Bürgerinnen und Bürgern über Landesentwicklung diskutieren wird.
Teilhabe und Mitbestimmung ist nichts, das man anderen gewährt. Beteiligungsrechte schaffen auch, das wird häufig vergessen, einen echten Mehrwert, weil die großartigen Kompetenzen von immer mehr Menschen in Entscheidungsprozesse einfließen. Wer beteiligt und es damit ernst meint, hat etwas davon. Beteiligung nützt denen, die letztlich die Entscheidungen zu treffen haben, denen, deren Ideen und Vorstellungen Gehör finden, der Gesellschaft, die von mehr Demokratie, Transparenz und Kompetenz profitiert, und sie nützt in der Sache, weil gute Ideen, wichtige Bedenken und alternative Möglichkeiten frühzeitig ins Verfahren kommen.
Dass es ganz ohne Formalien geht, glauben auch wir nicht. Einige Eckpunkte, zum Beispiel zum Thema Bürgerbegehren und Volksentscheid, haben wir auch fest geplant. Was viel wichtiger ist, ist eine Beteiligungskultur auf allen Entscheidungsebenen. Die souveräne Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern muss zu einem Qualitätsmerkmal werden. Wir müssen eine Haltung zur Beteiligung entwickeln. Diese Haltung, das Bewusstsein um den Wert von Beteiligung - auch als ein Mittel gegen Politikverdrossenheit - kann man nicht verordnen, genau so wenig wie man Kollegialität verordnen kann.
Für uns gilt, dass Beteiligung, Teilhabe und Mitbestimmung lebendige Prozesse sind. Mag sein, dass wir in einigen Jahren weitere verbindliche Rahmenbedingungen festlegen, weil wir sie brauchen. Ich möchte aber davon abraten, dies zu früh zu machen. Und machen wir uns doch nichts vor: Beteiligung muss man auch lernen.
Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf den Weg machen und sich mit einbringen, mit ihrer Zeit und ihrem Wissen und sie müssen lernen und erfahren, dass es sich lohnt. Ebenso müssen die Verantwortlichen für Planungen und Entscheidungen lernen und akzeptieren, dass Beteiligung Wertschöpfung ist und nicht Machtverlust. Dabei ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen von besonderer Bedeutung. Wenn wir das konsequent und gut machen, dann tun wir was gegen Politikverdrossenheit und für gelebte Demokratie.
Hier hat Rot-Grün die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bereits 2003 in die Gemeindeordnung geschrieben, und wir haben im Februar diese Verpflichtung mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Bürgerbeteiligung nochmals unterstrichen.
Je mehr Prozesse man festschreibt, desto stärker schließt man die nicht genannten aus. Wir sind gerade dabei auszuloten, was mit Teilhabe und Betei
ligung alles möglich ist. Ich bin überzeugt davon, dass wir damit noch längst nicht am Ende sind, im Gegenteil: Ich glaube, dass wir, wenn wir weiter in die Dialogprozesse einsteigen, darin Chancen finden, an die wir jetzt noch gar nicht denken.
Ich glaube, dass wir aus diesen Prozessen lernen können, auch für die Partizipation an Regierungspolitik, an Infrastrukturplanung, an gesellschaftlicher Zukunftsgestaltung. Dazu gehört mehr als eine neue formalisierte Beteiligungskaskade beim Bau von Wasserwegen, Straßen-, Schienen- oder Energienetzen.
Letzten Endes, das muss allen klar sein, werden viele Entscheidungen auch von gewählten Vertreterinnen und Vertretern zu treffen und von hochqualifizierten Fachleuten umzusetzen sein. Von daher brauchen wir vor allem eine ehrliche Beteiligung, die nicht mehr verspricht als sie halten kann.
Von mir hören Sie heute ein klares Bekenntnis zu Teilhabe, Mitbestimmung und echter Beteiligung. Was Ihre „Charta für Bürgerbeteiligung bei der Planung von Infrastrukturvorhaben“ betrifft, bin ich aber noch skeptisch. Lassen Sie uns im Ausschuss weiter darüber diskutieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal muss die Frage erlaubt sein, seit wann der Landtag eigentlich Chartas behandelt. Mir war das bisher nur aus dem Völkerrecht bekannt, und ich dachte bisher auch immer, der Landtag würde Gesetze und Anträge beschließen. Aber bei den PIRATEN lernt man anscheinend nie aus.
Meine Damen und Herren, wenn man den heute vorliegenden Antrag lesen würde, ohne dass man sich vorher mit den vorhandenen Möglichkeiten Bürgerbeteiligung beschäftigt hätte, dann könnte man glauben, dass die PIRATEN die Bürgerbeteiligung gerade erfinden würden. Dabei gibt es bereits heute zahlreiche und umfassende Möglichkeiten. Wie das derzeit laufende Raumordnungsverfahren zur Hinterlandanbindung der festen FehmarnbeltQuerung mit seinen zahlreichen Stellungnahmen von Bürgern und Bürgerinitiativen zeigt, gibt es daran ja auch ein großes Interesse in der betroffenen Region.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion ist grundsätzlich für eine transparentere Politik mit angemessener Bürgerbeteiligung, wir dürfen aber auch nicht übersehen, dass das Planungsrecht bereits heute teilweise zu kompliziert ist und die Ver
fahren zu lange dauern, was zu Kostensteigerungen und Frustration bei vielen Bürgerinnen und Bürgern führt.
Erstens: Haben wir nicht bereits eine umfassende Beteiligung der Bürger, deren Möglichkeiten bisher vielleicht einfach zu wenigen Bürgern bekannt sind? Die Antwort darauf lautet aus meiner Sicht: Ja, wir haben bereits eine frühzeitige Bürgerbeteiligung bei großen Infrastrukturprojekten. Die Bürger haben im Rahmen der strategischen Umweltprüfung (SUP) die Möglichkeit, sich formell bereits bei der Aufstellung der Bedarfspläne zu beteiligen. Dies wird vor allem im Zuge der Verabschiedung des neuen Bundesverkehrswegeplanes zum Tragen kommen. Nach der Beteiligung im Rahmen der SUP können sich die Bürger im Raumordnungsverfahren direkt zu elementaren Fragen, wie zum Beispiel dem Streckenverlauf und technischen Ausführungsmerkmalen, äußern. Abschließend werden die Bürger im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ein drittes Mal beteiligt. Ich denke, es wäre eine große Verbesserung, wenn verstärkt über diese Möglichkeiten aufgeklärt würde, wobei wir in Schleswig-Holstein mit der Planung der Stromtrasse an der Westküste und der Hinterlandanbindung der festen Fehmarnbelt-Querung zwei Beispiele haben, bei denen die Bürgerbeteiligung meines Erachtens gut funktioniert.
Die zweite zentrale Frage ist: Können wir die Bürgerbeteiligung überhaupt noch sinnvollerweise weiter ausweiten, und wo stoßen wir an unsere Grenzen? Sie fordern heute in Ihrem Antrag, bei allen Infrastrukturmaßnahmen bereits vorher die Bürger einzubinden. Damit fordern Sie de facto einen Volksentscheid zu jedem Infrastrukturprojekt in unserem Bundesland. Ich stelle mir wirklich die Frage, wie sie sich das in der Praxis vorstellen. Sollen nur die Menschen befragt werden, die direkt betroffen sind oder grundsätzlich alle Schleswig-Holsteiner? Wer entscheidet, wer betroffen ist und wer nicht betroffen ist? Wollen Sie die Menschen per Internet befragen, oder wollen sie einmal im Monat einen Volksentscheid einberufen? Wenn man nur einmal die Projekte betrachtet, die derzeit laufen, dann stellt man fest, dass wir an allen vier Autobahnen in Schleswig-Holstein große Baustellen haben, es werden derzeit sieben Ortsumgehungen gebaut und etliche weitere Sanierungsmaßnahmen sind im Gange. Eine Fülle an Projekten, bei der eine landesweite Bürgerbeteiligung nicht möglich wäre und meines Erachtens auch gar nicht sinnvoll ist! Die
von den PIRATEN aufgestellten Forderungen würden zu einer Blockade der meisten Infrastrukturprojekte in Schleswig-Holstein führen.
Meine Damen und Herren, wir haben bereits heute eine gute Beteiligungsmöglichkeiten bei der Planung und Durchführung von Infrastrukturprojekten. Einige der im Antrag formulieren Forderungen sind ja auch mitnichten neu oder gar revolutionär, sondern schon heute Realität. Bei der Aufklärung über die Möglichkeiten und der Veröffentlichung von Informationen gibt es mit Sicherheit noch Luft nach oben. Wir müssen uns deshalb natürlich die Frage stellen, wie wir die bereits vorhandenen Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung optimieren können und an welchen Stellschrauben wir dafür drehen müssen. Das Rad neu erfinden müssen wir nicht, und neue Blockade-Möglichkeiten von Infrastrukturprojekten brauchen wir auch nicht. Wir werden dem Antrag der PIRATEN deshalb nicht unsere Zustimmung geben. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren! Im Koalitionsvertrag hat die Bürgerbeteiligung nach meiner Meinung einen angemessenen Platz erhalten. Die Koalitionsfraktionen nehmen den echten Dialog zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Politik beziehungsweise der Verwaltung nämlich sehr ernst. Im Gegensatz dazu wird im vorliegenden Antrag das Anliegen der Bürgerbeteiligung zur Karikatur ihrer selbst. Die Bürgerin beziehungsweise der Bürger soll das richten, was Planer und Verwaltung vermurksen. Infrastrukturmaßnahmen werden als per se störend und, was Standort und Bauphase angehen, als Fehlplanungen dargestellt.
Darum auch der Vorschlag einer Charta, die die Bürgerbeteiligung nach dem Willen der PIRATEN festschreiben soll. Der Begriff der Charta ist dabei nicht zufällig gewählt; ich kannte das Wort bislang nur im Zusammenhang mit Menschenrechten. Aber das ist kein Zufall, denn so erfährt das Thema bereits in der Überschrift eine Skandalisierung, die den Tenor des gesamten Antrags bestimmt.
Ich finde es sehr bedauerlich, dass öffentliche Infrastrukturvorhaben mit einem derartigen generellen Misstrauen begegnet wird. Wir haben im Land viele gute Beispiele für Infrastrukturvorhaben. Es gibt sogar Vorhaben, die von Anfang an zusammen mit den Anliegern oder Nutzern geplant wurden. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. So wurde beispielsweise in Flensburg ein Kinderspielplatz auf
Duburg komplett neugestaltet. Die Kinder hatten sich unter anderem eine Art Burg gewünscht, was auf dem Dach eines Hochbunkers umgesetzt wurde. Sie wurden von den Planern befragt und um ihre Meinung gebeten. Die Lütten haben gerechnet und gezeichnet und mit den Planern gemeinsam ein neues Konzept entwickelt, das sich bewährt hat. Inzwischen wird der Platz fleißig genutzt, weil auch die Eltern entsprechende Rückzugsmöglichkeiten haben. Das alles wertet den gesamten Margarethenplatz auf. Die Kinder pflegen ihren Spielplatz; der Vandalismus wurde deutlich weniger. Das ist ein gelungenes Beispiel, wie es laufen könnte. Hier ist die Verwaltung mit viel Engagement auf die Bewohner des Quartiers zugegangen und einen konstruktiven Dialog geführt.
Ich kenne natürlich auch Infrastrukturvorhaben, die gründlich in den Hose gegangen sind, weil Planer vom grünen Tisch weg an den Bedürfnissen der Nutzer oder Anwohnern vorbei geplant oder sich schlichtweg verrechnet haben. Das war wohl der Fall bei der Itzehoer Gutenberg-Schulhalle, wo bei der Kostenkalkulation die Außenanlagen schlicht vergessen worden waren, sodass die Stadt noch einmal Geld für die Parkplätze nachschießen musste.
Geben solche Begebenheiten Anlass, von vorneherein bei Infrastrukturvorhaben von Problemen auszugehen? Nein, das denke ich nicht.
Wir sollten uns davor hüten, das Misstrauen der Bürger zu schüren. Das sind billige Propagandapunkte, die man da schießen kann. Konstruktiv finde ich das nicht.
Völlig verwirrend wird es im Antrag, wenn es um zukünftige Maßnahmen geht. Unter Nummer 1 bin ich über den Satz gestolpert, wonach die Bürger bereits vor einem Vorhaben den Wunsch äußern sollen, darüber informiert zu werden. Das geht schlichtweg nicht, weil man sich keine Informationen über etwas wünschen kann, das es noch gar nicht gibt. Erst kommt das Vorhaben und dann im besten Fall zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern die Umsetzung, und nicht erst der Informationswunsch und dann das passende Projekt.
Gleiches gilt für den vierten Punkt, wonach die Genehmigungsbehörde die Bürger bereits vor der Antragstellung einbinden soll.
Bürgerbeteiligung ist bei uns bewährte Praxis. Sie ist rechtlich definiert und im Bau- und Planungsbereich weitrechend geregelt. Ich gebe zu, dass das Beteiligungsrecht durchaus Defizite hat und Verbesserungswürdig ist. Darüber können wir gern diskutieren. Aber ich muss ehrlicherweise sagen, dass
der Antrag der PIRATEN für so eine Diskussion wenig zielführend ist. Er ist geprägt von Misstrauen gegenüber Infrastrukturmaßnahmen und in weiten Teilen so nicht umsetzbar.
Meine Damen und Herren! Ich bin überzeugter Befürworter der Bürgerbeteiligung. Bürgerbeteiligung kann Projekte durch das Wissen und die Erfahrungen der Beteiligten, vor allem konkret vor Ort, bereichern und verbessern. Gerade Infrastrukturprojekte können an Akzeptanz gewinnen oder rechtzeitig abgeblasen werden.
Allerdings: die Art der Bürgerbeteiligung muss immer etwas sein, was zum Projekt passt. Geht es um besseres Verständnis, geht es um das Ob oder nur um das Wie, haben wir zusätzliche Gelder oder nicht. Kurzum: Diese Rahmenbedingungen und Handlungsspielräume müssen klar kommuniziert werden.
Nicht jede Entscheidung wird allen „schmecken“. Das geht auch gar nicht. Wichtig ist, offen für den Blickwinkel des anderen zu sein. Es ist vielfach auch schon wichtig zuzuhören, sich mit Argumenten auseinanderzusetzen und Entscheidungen nachvollziehbar zu machen.
Meine Damen und Herren, es gibt positive und negativ Beispiele von Infrastrukturprojekten: Stuttgart 21 ist sicher ein abschreckendes Beispiel. Das Dialogforum zu Fehmarnbelt-Querung und die Bürgerbeteiligung zur 380-kV-Leitung an der Westküste sind für mich positive Beispiele.
In Kürze wird das Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren in Kraft treten. Die betroffene Öffentlichkeit soll danach frühzeitig über die Ziele, die Mittel und die Auswirkungen des Projektes unterrichtet werden, und sie soll im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung haben.
Zudem sollen zukünftig zum Beispiel Planfeststellungsunterlagen zusätzlich auch im Internet veröffentlicht werden. Das dies nur eine Soll-Vorschrift ist, liegt daran, dass noch nicht alle Behörden über die notwendige Technik verfügen und die Darstellung von großformatigen Plänen im Internet noch immer schwer handhabbar ist. Das ist ein Anfang, der auch der Intention des Antrags der Fraktion der PIRATEN entspricht. Die Regelungen des Landes