Protokoll der Sitzung vom 20.06.2013

Es gibt gute Gründe dafür, Meinungsvielfalt vor Ort zu fördern. Dafür müssten wir den rechtlichen Rahmen für Lokalfunk neu gestalten. Auch mit Blick auf die potenziellen Interessenten für kommerziellen Lokalfunk in Schleswig-Holstein ist es fair, dass wir dies von Zeit zu Zeit prüfen.

Aber es gibt auch gute Gründe dafür, den Markt für werbefinanziertes Radio im Land nicht zu liberalisieren, zum Beispiel weil man übereinkommt, die bestehenden landesweiten Hörfunkangebote oder die regionale Presse maximal zu schützen.

Welche Argumente letztendlich das größere Gewicht haben, werden und können wir erst dann entscheiden, wenn eine solide Analyse die Voraussetzungen dafür schafft. Dies sage ich Ihnen zu, ebenso die Einbindung des Parlaments, nachdem all das vorliegt und wir nach der Sommerpause in die Debatte einsteigen. Dann sollten wir die Debatte fortsetzen. So viel als Bericht heute. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die CDU-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Dr. Axel Bernstein das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, herzlichen Dank für Ihren Bericht. Ich finde es völlig richtig, gründlich zu analysieren, gründlich zu schauen, sich alles anzugucken. Allerdings hätte ich mir in Ergänzung zu dem, was wir im Innen- und Rechtsausschuss hören konnten, schon gewünscht, dass Sie eine Richtung aufzeigen, was Sie sich denn politisch wünschen. Da tappen wir nach wie vor ein bisschen im Dunkeln. Denn die Koalitionäre haben in ihrem Koalitionsvertrag - wie Sie ausgeführt haben - festgeschrieben, dass sie die Digitalisierung des Hörfunks nutzen wollen, um dadurch eine größere regionale Programmvielfalt mit Platz für Bürger- und Campusradios zu schaffen. Okay, das kann man so machen, aber genau das gibt es nicht zum Nulltarif.

Meine Damen und Herren von der Koalition, im Haushalt haben Sie dazu nichts, aber auch gar nichts gesagt. Bemerkenswert fand ich, dass der Kollege Eichstädt bei der Diskussion um werbefinanziertes Lokalradio im Innen- und Rechtsausschuss erklärte, genau das habe man im Koalitionsvertrag ja gemeint. Was denn nun?

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Aha!)

Medienpolitisch steht die enorm wichtige Frage im Raum: Wollen die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen Campusradio einführen, oder wollen sie werbefinanziertes Lokalradio einführen? Das sind zwei grundlegend verschiedene Dinge.

(Vereinzelter Beifall CDU und FDP)

Auslöser der Diskussion sind konkrete Vorarbeiten für eine Änderung des Staatsvertrags, die in der Staatskanzlei offensichtlich unternommen wurden. Im Innen- und Rechtsausschuss durften wir lernen, dass es einen Unterschied gibt zwischen dem Entwurf eines Referenten und einem Referentenentwurf. Das war sehr aufschlussreich. Nach der Darstellung dort war es so, dass man den Rundfunkstaatsvertrag turnusmäßig einer Bewertung unterziehe, ob seine Regelungen noch zeitgemäß seien. Ganz zufällig befand sich zu diesem Zeitpunkt ein Trainee in der Staatskanzlei, der glücklicherweise damit beschäftigt werden konnte, den Entwurf eines Referenten zu fertigen für den Fall, dass man nach

(Ministerpräsident Torsten Albig)

nun fast 30 Jahren Rundfunkstaatsvertrag zu einer anderen, neuen Bewertung der dortigen Regelungen kommt. Aber Bewertung nach welchen und wessen Kriterien eigentlich?

Meine Damen und Herren, unser Land hat in der Tat die Regelung - Sie haben darauf hingewiesen -, dass wir landesweiten privaten Hörfunk festschreiben. Dafür gibt es gute Gründe. Wenn wir von privaten Sendern journalistische Qualität und damit substanzielle Beiträge zur Meinungsvielfalt erwarten, muss ein solcher Sender in der Lage sein, aus Werbeeinnahmen so viele Erträge zu erzielen, dass eine qualitative journalistische Arbeit finanzierbar ist. Wenn nun privates Lokalradio gefordert wird, um die Meinungsvielfalt zu steigern, muss man auch die Frage beantworten, woher denn die Hoffnung gewonnen wird, dass lokale Sender entsprechende Einnahmen generieren können. Dafür spricht nämlich nicht viel, genau genommen gar nichts.

Lokale Sender in anderen Bundesländern, die eher eine städtische Struktur aufweisen und damit auch mehr Hörer erreichen können als wir, gehen finanziell regelmäßig am Stock. Das Problem eines von Werbekunden abhängigen Gefälligkeitsfunks ist eine reale Gefahr, wie sie unlängst der NDR im Medienmagazin „ZAPP“ aufgezeigt hat.

Ebenso gewichtig ist aber auch die Gefahr, dass ein solches Experiment die bestehende Medienlandschaft ins Wanken bringen würde. Die bestehenden privaten Radiosender in Schleswig-Holstein finanzieren sich überwiegend aus Werbeeinnahmen, die aus dem Land stammen. Lokale Radios würden auf denselben Kundenkreis zurückgreifen müssen, der heute auch mit Ach und Krach die Tageszeitungen trägt. Beide, Radio und Tageszeitung, haben Werbeeinnahmen in erheblichem Umfang an das Internet verloren. Die große Gefahr ist also, dass genau das Gegenteil dessen eintritt, was man angeblich will: Die Medienvielfalt wird geschwächt, anstatt sie zu stärken. Ich unterstelle hier niemandem Absicht, aber gut gemeint ist eben nicht gut gemacht.

Meine Damen und Herren, wir fragen uns: War das Ganze tatsächlich ein Gedankenspiel eines Fachreferats in der Staatskanzlei, das unglücklicherweise die Öffentlichkeit erreichte?

(Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

Zur Erinnerung: Die Staatskanzlei hat sich begleitend zu dem Entwurf eines Referenten nach verfügbaren Frequenzen erkundigt. Die Landesmedienanstalt wurde gebeten, eine fachliche Stellungnahme

abzugeben, und es liegen angeblich bereits zwei Anträge auf lokales Privatradio vor. Das alles ist doch kein Zufall!

Herr Ministerpräsident, sorgen Sie für ein transparentes Verfahren, und sorgen Sie dafür, dass es eine Debatte in der Sache geben kann! Wenn es eine Unzufriedenheit in der Landesregierung oder den Mehrheitsfraktionen mit der heutigen lokalen Berichterstattung gibt, dann nennen Sie Ross und Reiter, wo hier Defizite sind!

(Beifall CDU)

Für die CDU ist klar: Wir wollen die Medienvielfalt erhalten und stärken. Wir wollen, dass die Zeitungen und die privaten Radiosender im Lande das nötige Geld verdienen können, das man für Qualitätsjournalismus braucht. Wir lehnen Lokalradio nicht rundweg ab, aber zum jetzigen Zeitpunkt halten wir werbefinanziertes Lokalradio in unserem Land für nicht überlebensfähig. Es schadet der Medienlandschaft insgesamt. Deshalb fordern wir Sie auf: Lassen Sie die Hände vom Staatsvertrag!

(Beifall CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Peter Eichstädt das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Vorredner Axel Bernstein, ich glaube, es ist deutlich geworden, dass Sie ein völlig anderes Verständnis von Medienpolitik und Medienfreiheit haben. Sie sind schon mit dem Ergebnis durch, bevor überhaupt ernsthaft geprüft wird, was möglich und was notwendig ist. Ich glaube, Sie verkennen dabei ein wenig, dass die Frage, die wir hier diskutieren, nämlich das Verbot von Regionalradio - ob werbefinanziert oder nicht werbefinanziert, sei dabei für den Moment völlig egal - eine Besonderheit in Schleswig-Holstein ist und dass wir das einzige Land sind

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Nein!)

- Moment, Moment, Moment, Herr Kubicki -, das überhaupt nicht die Möglichkeit eröffnet, es zu machen. Sie wollen mir jetzt erklären, dass es auch Länder gibt, wo es nicht gemacht wird. Damit haben Sie recht. Aber per Gesetz erlauben alle Länder, Lokalradio einzuführen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Bis auf eins!)

(Dr. Axel Bernstein)

- Stellen Sie mir schnell eine Zwischenfrage, sonst komme ich mit meiner Zeit nicht hin. Das machen Sie sicher gleich!

(Heiterkeit - Christopher Vogt [FDP]: Fünf Minuten Eichstädt sind genug!)

Aber ich denke, wir werden im Laufe der Diskussion, die erst angefangen hat, noch darauf kommen.

Ich danke zunächst einmal dem Ministerpräsidenten für seinen Bericht, der auf Antrag der CDU erfolgte. Der Antrag war etwas kryptisch, aber ich habe jetzt auch verstanden, worum es eigentlich geht. Das hat Herr Bernstein hier deutlich gemacht.

Inwieweit sich die Landesregierung über die Genehmigung von lokalem Hörfunk in SchleswigHolstein Gedanken gemacht hat, haben wir jetzt erfahren. Ja, in dieser Regierung wird nachgedacht. Dieser Umstand ist für CDU und FDP ganz offensichtlich überraschend. Anscheinend sind Sie das von Ihrer alten Landesregierung nicht gewohnt gewesen.

(Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN - Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

So ist das aber bei uns. Natürlich ist es notwendig zu prüfen, ob das für Schleswig-Holstein bestehende Verbot von lokalen Radioangeboten weiterhin unter medienpolitischer und medienrechtlicher Hinsicht Bestand haben soll oder nicht. Zur Erinnerung: In unserem Staatsvertrag zur gemeinsamen Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein haben wir geregelt, dass in Hamburg lokales Radio angeboten werden darf, in Schleswig-Holstein allerdings nicht.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das ist lustig!)

- Ja, aber so ist es. Es freut mich, dass ich Sie erheitern kann. Dass es so einfach ist, habe ich bisher nicht gewusst, aber ich lerne immer dazu.

(Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

- Nun stellen Sie doch endlich eine Zwischenfrage, ich komme hier wirklich nicht klar.

Dies Verbot ist in Deutschland inzwischen einmalig. In allen anderen Bundesländern - das haben wir eben schon gemeinsam mit Herrn Kubicki ausgetauscht - ist es erlaubt, lokales Radio kommerziell oder nicht kommerziell zu genehmigen. Das sehen alle so außer dem Kollegen von der FDP.

Herr Abgeordneter Eichstädt, der Herr Kollege Dr. Ralf Stegner möchte Ihnen helfen, die Redezeit

zu verlängern. Jedenfalls ist er sofort aufgesprungen. Er möchte Ihnen eine Frage stellen oder eine Anmerkung machen. Darf er das?

Ja, wenn es der Wahrheitsfindung dient. - Das wollte ich immer schon einmal sagen.

Bitte schön.

Ich bin in der Solidarität mit dem Kollegen Eichstädt nicht übertreffbar. - Aber ich wollte Sie gern fragen, ob Sie uns vielleicht die obrigkeitsstaatliche Verbotsgrundhaltung der FDP im Rahmen der Antwort auf diese Frage noch etwas erläutern könnten, sodass wir noch die Gelegenheit haben, die Argumente zu hören.

Herr Kollege Stegner, das würde ich gern tun, aber Sie kennen die Regularien dieses Hauses. Auch dafür hätte ich jetzt nur 1 Minute Zeit. Bei dieser komplexen Thematik würde die 1 Minute nicht reichen. Aber wir machen das einmal bilateral.

(Vereinzelter Beifall SPD und Beifall Lars Harms [SSW])

Diese Überprüfung - das Verbot, das inzwischen einmalig ist, zu überprüfen - geschieht jetzt im Übrigen genauso wie im Jahr 2008, als sich die CDUgeführte Staatskanzlei mit der gleichen Frage beschäftigt hat. Damals kam man nach ausführlicher Untersuchung zu dem Ergebnis, dass in diesem Sinne keine Änderung an dem Staatsvertrag vorzunehmen sei. All das hat das Parlament damals in der von Ihnen, Herr Bernstein, hier geforderten Breite auch nicht erreicht.

Der Ministerpräsident hat eben berichtet, dass nach einer Begutachtung durch die dafür zuständige unabhängige Medienanstalt MA HSH überprüft wird, ob in Schleswig-Holstein neue Perspektiven für lokalen Hörfunk eröffnet werden sollen.