Protokoll der Sitzung vom 20.06.2013

Die intensive Landwirtschaft mit ihren Monokulturflächen und der Verlust von Blühpflanzen bedeuten für die Bienen einen Verlust von Nahrungsflächen. Zwar finden sie in der Zeit der Obstblüte noch genug Nahrung, aber danach wird es eng. Bei den Imkern ist bundesweit bereits eine Landflucht zu verzeichnen, weil das Nahrungsangebot für ihre Bienen in den Städten mittlerweile größer ist als auf dem Land.

Zu all dem kommt noch der Befall durch die Varroamilbe, die allein im Frühling des letzten Jahres rund 25 % der deutschen Bienenvölker dahingerafft hat. Dieser Milbenbefall wird seit Jahren in einem Langzeitstudium erforscht. Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass neben Pestiziden und Flächenverlusten die Varroamilbe die Hauptursache für das Bienensterben ist. Bisher angewandte Bekämpfungsmittel führten langfristig nicht zu Erfolgen, da die Mittel mittlerweile nicht mehr anschlagen.

Hier greifen also mehrere Faktoren ineinander. Daher ist es notwendig, dass wir das Bienensterben stärker in den Vordergrund rücken. Gerade für Schleswig-Holstein als landwirtschaftlich geprägtes Land spielen die Bienen eine große Rolle. Rund 80 % aller Nutzpflanzen werden durch Bienen bestäubt. Ohne Bienen würden Rapspflanzen und Obstbäume nicht mehr bestäubt, und die Erträge würden sinken. Es liegt also auch im Interesse der Landwirtschaft, dass das Bienensterben gestoppt wird.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es laufen derzeit weltweit unterschiedliche Forschungsprojekte, in denen das Bienensterben untersucht wird. Zwar wird derzeit die Varroamilbe

als Hauptursache für das Bienensterben angesehen, aber Pestizide und der Verlust von Nahrungsflächen tragen auch nicht zu einer Verbesserung bei. Dort haben wir aber die Möglichkeit, einzugreifen und gegenzusteuern, wie jüngst mit dem Pestizidverbot. Es ist also wichtig, die Zusammenhänge besser zu kennen, um zu erkennen, wie die verschiedenen Faktoren die Bestände der Bienen beeinflussen. - Vielen Dank.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Wolfgang Dudda [PIRA- TEN])

Für die Landesregierung hat der Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Reime

(Heiterkeit)

- Räume, Herr Dr. Robert Habeck, das Wort.

Ländliche Reime machen wir dann später. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach vielen sehr guten, sehr qualifizierten und ausgewogenen Redebeiträgen bleibt mir nur noch, einige Anmerkungen zu machen. Vor allem möchte ich den Dank der Landesregierung aussprechen, dass diese zwei Anträge eingebracht wurden. Wir führen das deutschlandweite und das EU-weite Monitoring herzlich gern durch. Wir bringen aber auch gern ein eigenes Monitoring auf den Weg. Ich verstehe das so, dass wir nicht nur die Entwicklung der Völker auflisten sollen, sondern wir einen klaren Forschungsauftrag haben, dass wir die Ursachen des Bienensterbens identifizieren und Maßgaben vorschlagen sollen, wie es verringert werden kann. Dazu vielleicht zwei, drei Überlegungen:

Dieses Zwei-Jahres-Moratorium, das für die Neonicotinoide verhängt wurde, gibt uns nicht sicher Gewissheit, dass der ausgebrachte Wirkstoff damit gen null geht. Im Zusammenhang mit einem großen Bienensterben in Süddeutschland wird darüber gestritten, wie lange Neonicotinoide nachweisbar sind. Bayer als Firma, die die Beizstoffe - Neonicotinoide sind ja synthetische, nikotinartige Insektizide, also letztlich Giftstoffe, die ausgebracht werden - vertrieben hat, sagt: Sie sind 120 Tage nachweisbar. Es gibt aber Untersuchungen, die besagen, dass sie bis zu drei Jahren oder sogar noch länger im Boden nachweisbar sind. Das heißt, man muss einräu

(Flemming Meyer)

men, dass der Zeitraum von zwei Jahren möglicherweise zu kurz ist. Gleichwohl bin ich dankbar, dass der Landesverband der Imker seine Unterstützung zugesagt hat. Ich sage dem Landesverband der Imker in diesem Fall die Unterstützung der Landesregierung zu, möglichst ein auskömmliches Blühangebot in Schleswig-Holstein herzustellen.

Noch zwei Überlegungen zu den angesprochenen Punkten Greening und Blühstreifen. Das Greening ist eine Maßnahme, um der immer aufgeräumteren und immer angebotsärmeren Landschaft entgegenzuwirken. Es wäre gut, wenn nicht nur über Angebote für die Bienen geredet würde. Wir müssen auch springen. Ich würde es sehr begrüßen, wenn wir die Vielfalt in unserer Landschaft durch entsprechende Angebote erhöhen würden. Das sind ja keine Zwangsangebote, sondern das ist nur eine Koppelung öffentlicher Gelder an öffentliche Leistungen. Ich wäre dafür, dass wir das gemeinsam durchsetzen.

Es gibt bereits bestehende Vertragsnaturschutzprogramme. 70 Landwirte haben sich verpflichtet, auf 40 ha in Schleswig-Holstein Blühangebote bereitzuhalten. Es ist toll, dass Landwirte und Imker mitmachen. Es wäre wunderbar, wenn nicht nur auf das Greening geschaut würde, sondern das Angebot für Insekten in Schleswig-Holstein insgesamt hochgehalten würde.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

In meiner Schlussbemerkung komme ich auf einen Komplex zu sprechen, den Heiner Rickers zu Recht angesprochen hat: Ein Verzicht auf Neonicotinoide, also auf die Beizung des Samens, hätte möglicherweise eine verstärkte Spritzung, also eine verstärkte Ausbringung von anderen sogenannten Pflanzenschutzmitteln zur Folge. Herr Vogt sprach in seinem Redebeitrag von Insektiziden. Ich möchte gerne darauf hinweisen, dass der Begriff Pflanzenschutzmittel in gewisser Hinsicht einen Euphemismus darstellt. Solche Euphemismen gibt es in der agrarpolitischen Debatte häufig. Pflanzenschutzmittel sollen die Pflanzen vor unerwünschten Schädlingen schützen. Diese Schädlinge sind aber häufig in der Natur zu Hause. Wir behandeln hier ein Thema, das besser vor 15 Jahren verhandelt worden wäre. Vor 15 Jahren wurde die Beizung von Rapssorten eingeführt, und heute stellen wir Überlegungen über die Folgewirkungen an. Vielleicht wäre es ratsam, den selbstverständlichen Einsatz von sogenannten Pflanzenschutzmitteln - das fängt mit dem Namen an - einmal zu hinterfragen und ein Stück weit eine Beweislastumkehr zu fordern, dass also

das, was ausgebracht wird, eben keine ökologischen Schädigungen beziehungsweise Nachwirkungen hat, die wir erst später erkennen. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und Wolfgang Dudda [PIRATEN])

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist beantragt worden, die Anträge Drucksachen 18/847 und 18/922 an den Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen.

(Zuruf Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Gibt es einen Antrag zur Geschäftsordnung? - Bitte.

Es war so, dass über den Antrag der regierungstragenden Fraktionen - die Drucksachennummer habe ich nicht im Kopf; es geht um den ersten Antrag in der Sache abgestimmt werden sollte.

Das ist die Drucksache 18/847.

Der Antrag der PIRATEN sollte zur weiteren Beratung an den Ausschuss überwiesen werden.

Nun hat die FDP aber inzwischen einen Überweisungsantrag gestellt. Es gibt auch den Sachantrag. Es ist nur so, dass, wenn ein Überweisungsantrag gestellt wird, darüber zunächst abgestimmt werden muss. Danach wird darüber als Sachantrag abgestimmt.

(Sandra Redmann [SPD]: Nein!)

- Das wird bestritten. Das ist wunderbar, dann sind wir uns ja einig. Es gibt diesen Antrag plötzlich nicht mehr. Wir verfahren genau so, wie die Frau Abgeordnete Fritzen das klargestellt hat.

Wir stimmen zunächst über den Antrag „Verbesserung der Lebensbedingungen von Bienen und anderen pollen- und nektarsammelnden Insekten“ - das ist der Antrag der PIRATEN, Drucksache 18/922 ab. Er soll an den Umwelt- und Agrarausschuss

(Minister Dr. Robert Habeck)

überwiesen werden. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zum Antrag mit dem Titel „Bienen nachhaltig schützen!“, Drucksache 18/847. Wer für diesen Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig beschlossen.

Bitte begrüßen Sie mit mir unsere ehemalige Kollegin, Frau Europaabgeordnete Ulrike Rodust, auf der Tribüne. - Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall)

Nach Absprache der Fraktionen rufe ich jetzt Tagesordnungspunkt 24 auf:

Zulassung von Frequenzen für den lokalen Hörfunk in Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/850

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung abgegeben werden soll. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich erteile das Wort für die Landesregierung Ministerpräsident Torsten Albig.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gern berichte ich über den aktuellen Sachstand, wie Ende Mai im Innen- und Rechtsausschuss bereits getan. Sie wissen, dass das Kabinett im Rahmen des Arbeitsprogramms der Landesregierung beschlossen hat, die Voraussetzungen und Konsequenzen einer eventuellen Einführung von Lokalfunk in Schleswig-Holstein zu prüfen. Das tun wir auf der Basis unseres Koalitionsvertrages, in dem vorgesehen ist, dass wir uns für eine größere regionale Programmvielfalt einsetzen wollen. In diesem Zusammenhang soll auch Platz für Bürgerund Campusradios in Schleswig-Holstein sein. Wir haben aktuell zwei Interessenten im Land, die seit geraumer Zeit Interesse zeigen, in Schleswig-Holstein ein werbefinanziertes Lokalradio einzurichten. Es geht um die Regionen Sylt und Ratzeburg.

Vor diesem Hintergrund hat meine Regierung eine ergebnisoffene Prüfung sowohl des nicht kommerziellen als auch des kommerziellen Lokalfunks beschlossen. Geprüft werden soll, ob und unter welchen Bedingungen lokaler Hörfunk die bestehende Medienlandschaft in Schleswig-Holstein ergänzen kann, auch und gerade mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung. Dabei haben wir in Auftrag gegeben, die denkbaren Sendefrequenzen durch die Bundesnetzagentur untersuchen zu lassen. Ebenfalls haben wir ein medienwirtschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben. Die Prüfung dessen, was wir über die Gutachten vorgelegt bekommen, soll und wird noch einmal ergebnisoffen erfolgen.

Das heißt, es ist nicht festgelegt und auch nicht absehbar, zu welchem Ergebnis die Prüfung am Ende kommen wird. Am Ende gilt es, die technischen Anforderungen, die medienpolitischen Ziele und die unterschiedlichen wirtschaftlichen Interessen abzuwägen.

Das Referat für Medien in der Staatskanzlei hat auf Grundlage dieses Kabinettsauftrags die juristischen Voraussetzungen und Erfordernisse geprüft. Die Mitarbeiter schauen, wie eine entsprechende rechtliche Regelung aussehen müsste, die eine begrenzte Öffnung für Lokalfunk ermöglichen würde. Denn wenn überhaupt geht es um nicht mehr als das: eine begrenzte Öffnung für Lokalfunk. Darüber hinaus hat die Arbeitsebene der Staatskanzlei bereits unverbindlich abgefragt, welche UKW-Frequenzen theoretisch verfügbar wären. Es gibt tatsächlich welche; das ist die Rückmeldung.

Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein hat den Auftrag bekommen, zwei Fragen gutachterlich zu untersuchen. Erstens. Welche ökonomischen Voraussetzungen müsste ein Veranstalter erfüllen, um einen soliden Betrieb zu ermöglichen? Zweitens. Welche Auswirkungen hätte kommerzieller Lokalfunk auf bestehende Anbieter? Das berührt unsere vier landesweiten Hörfunkketten und natürlich auch den lokalen Zeitungsmarkt.

Seit dieser Woche liegt dem Referat die Stellungnahme des Direktors der Medienanstalt vor. Der Direktor hat den Medienrat informiert. Wir machen uns jetzt daran, dies auszuwerten, juristisch, technisch und medienwirtschaftlich zu analysieren, um nach der Sommerpause die politische Ebene der Landesregierung damit zu befassen. Sobald wir uns eine Meinung gebildet haben, ist es an der Zeit, dem Parlament, den Betroffenen, dem Medienrat und der Öffentlichkeit mitzuteilen, welche Richtung die Landesregierung einschlagen wird. Wie

(Vizepräsident Bernd Heinemann)

gesagt, am 21. Mai 2013 ist im Innen- und Rechtsausschuss darüber bereits Bericht erstattet worden. Auf die Antwort auf die Frage von Herrn Dr. Bernstein verweise ich ebenfalls.

Sollten wir zu dem Ergebnis kommen, dass wir am Medienrecht gemeinsam etwas ändern sollten, ist das der richtige Zeitpunkt, um in eine inhaltliche Debatte einzutreten und dann übrigens auch mit unserem Staatsvertragspartner Hamburg in die Diskussion einzusteigen. Dort ist man bisher auch nur auf Arbeitsebene eingebunden, gerade weil wir noch nicht wissen, ob wir über die Arbeitsebene hinaus reden oder ob es eine politische und staatsvertragliche Änderung geben soll.

Wir sind aktuell das einzige Bundesland, das analogen Lokalfunk gesetzlich explizit ausschließt. Das ist in den vergangenen Jahren durchaus mit guten Argumenten geschehen, aber es entbindet uns natürlich nicht davon, immer wieder zu prüfen, ob die Argumente noch greifen. Die Medienanstalt hat grundsätzlich die Notwendigkeit gesehen, sich mit dem Thema zu befassen und dabei Vor- und Nachteile genau abzuwägen, gerade weil die Medienlandschaft einem ständigen Wandel unterworfen ist. Zuletzt gab es 2008 erste rechtliche Änderungen seitens der Regierung.

Es gibt gute Gründe dafür, Meinungsvielfalt vor Ort zu fördern. Dafür müssten wir den rechtlichen Rahmen für Lokalfunk neu gestalten. Auch mit Blick auf die potenziellen Interessenten für kommerziellen Lokalfunk in Schleswig-Holstein ist es fair, dass wir dies von Zeit zu Zeit prüfen.