Es beantragt worden, den Gesetzentwurf in der Drucksache 18/1020 dem Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Enthaltungen? - Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Dann eröffne ich die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Patrick Breyer von der Fraktion der PIRATEN.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Jeder Bürger, jede Bürgerin in Schleswig-Holstein hat ein Recht auf Wohnraum, den sie oder er sich leisten kann. So steht es im Sozialpakt der UNO. Wenn wir uns unser Land ansehen, finden wir in bestimmten Bereichen einen entspannten Wohnungsmarkt vor - Westküste, Neumünster -, in anderen Bereichen aber einen sehr angespannten Wohnungsmarkt. Das ist auf Sylt extrem der Fall, das ist im Hamburger Umland der Fall, das ist aber auch in den Universitätsstädten Kiel und Lübeck der Fall. Hier haben wir überdurchschnittlich hohe Mieten und auch überdurchschnittlich stark noch weiter ansteigende Mieten in Schleswig-Holstein. Woran liegt das?
Erstens ist ein Faktor für diese Entwicklung, dass in bestimmten Bereichen Wohnraum umgenutzt oder auch zweckentfremdet wird. So wird zum Beispiel Dauerwohnraum auf Sylt als Ferienwohnung oder zur Zimmervermietung genutzt. Wenn solcher Dauerwohnraum wegfällt, führt das dazu, dass eine Insel wie Sylt ausstirbt. Das merkt man an der Freiwilligen Feuerwehr, bei der Menschen fehlen; das merkt man an Schulen, die geschlossen werden müssen. Wir PIRATEN fordern deswegen von der Landesregierung, die Zweckentfremdung von Wohnraum in diesen Mangelgebieten von einer Ausnahmegenehmigung abhängig zu machen.
In Hamburg gibt es ein solches Gesetz schon längst, in Berlin ist es geplant, in Bayern schon umgesetzt. Wir brauchen das auch in Schleswig-Holstein.
Zweite Ursache für den Mangel an bezahlbarem Wohnraum sind übermäßig hohe Mieterhöhungen. Wo Menschen durch zu stark ansteigende Mieten aus ihrer Heimat, aus ihren Wohnungen, verdrängt werden, weil sie sich die Miete nicht mehr leisten können, kommt es zum Phänomen der so genannten Gentrifizierung, das heißt, dass be
stimmte Wohngegenden nur noch von Menschen mit hohem Einkommen zu bezahlen sind. Das ist eine ungesunde Entwicklung. Deswegen fordern wir PIRATEN, den bundesgesetzlichen Spielraum bezüglich der Begrenzung von Mieterhöhungen auszuschöpfen und die Kappungsgrenze von 20 % auf 15 % abzusenken, soweit es geht.
Auch wenn das unzureichend ist, müssen wir doch wenigstens diese Möglichkeit, die wir als Land konkret haben, ausschöpfen, wie es auch andere Bundesländer schon längst tun. Unser Innenminister fordert öffentlich eine bundesweite Absenkung der Kappungsgrenze von 20 auf 15 %. Dann müssen Sie doch wenigstens hier in Schleswig-Holstein die Möglichkeit, die wir haben, ausschöpfen und das in den Gebieten tun, wo wir eine besondere Mangellage haben.
Die dritte Ursache ist, dass wir teilweise sogar einen Wohnungsleerstand haben oder auch einen Verfall von Wohnraum, der sich nicht mehr nutzen lässt. Wir PIRATEN fordern seit Monaten ein Wohnungsaufsichtsgesetz. Aber Herr Innenminister Breitner ist über eine Ankündigung, über ein Versprechen zu diesem Punkt, leider bisher nicht hinausgekommen. Ich muss schon sagen, es ist ein sehr starker Kontrast zu Ihrem Wahlkampf, den Sie als Rot-Grün mit der Forderung nach bezahlbarem Wohnraum machen, dass es eine rot-grüne Koalition gewesen ist, die das Wohnungsgesetz im Jahr 2004 aufgehoben hat. Auf andere kontraproduktive Aktionen wie Privatisierung öffentlicher Wohnungen will ich gar nicht zu sprechen kommen. Aber wenn Sie mit einem solchen Thema in den Wahlkampf ziehen, müssen Sie auch das tun, was wir hier als Land tun können. Leider bewegt sich die Landesregierung bei diesem Thema bisher nur auf Ramsauer Niveau: Bauen, bauen, bauen. - Das reicht nicht aus.
Neu bauen dauert lange; es ist teuer; und es wird nach Ihren Plänen gerade einmal rund 1.300 Wohnungen schaffen. Das geht doch an den Sorgen der allermeisten Mieterinnen und Mieter hier in Schleswig-Holstein vorbei. Uns geht es mit unserer Initiative darum, den Tausenden oder Zehntausenden von Menschen zu helfen, die nicht in den Genuss dieser Wohnungen werden kommen können. Deswegen bitte ich Sie heute alle: Lassen Sie uns heute beschließen, alle unsere Möglichkeiten als Land Schleswig-Holstein zu nutzen und auszuschöpfen,
um auch in den besonders nachgefragten Gebieten unseres Landes bezahlbaren Wohnraum zu sichern und zu erhalten. Wir hatten jetzt viel Zeit zu reden, und jetzt ist die Zeit zu handeln. - Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ist die Wohnraumsituation in Schleswig-Holstein so, wie sie von der Fraktion der PIRATEN in ihren Anträgen geschildert wird,
oder sieht die Realität in unserem Land anders aus? Zur Beurteilung dieser Fragestellung hilft sicher das Studium der verschiedenen sehr umfangreichen Gutachten und Untersuchungen zu diesem Themenkomplex, die uns in jüngster Zeit zur Verfügung gestellt worden sind. So kommt nicht nur die Wohnungsmarktbeobachtung der Investitionsbank, die seit 1995 jährlich erhoben wird, in weiten Teilen zu der Auffassung, dass es in Schleswig-Holstein zurzeit keine Notsituation im Bereich des Wohnungsmarktes gibt. Auch das Mietgutachten des Innenministeriums, das uns vor zwei Monaten vorgelegt worden ist, kommt zu einer ähnlichen Beurteilung. Die I-Bank hebt insbesondere hervor, dass es einen erkennbaren Unterschied zwischen der Lage in Hamburg und in Schleswig-Holstein gibt. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt, den die PIRATEN bei der Sicht auf die Dinge nicht berücksichtigt haben.
In Schleswig-Holstein wird auf in einigen Bereichen angespannte Wohnraumnachfrage verwiesen, als spezielles Problem stellt sich außerdem die Situation auf Sylt dar. Im Hamburger Umland und in Lübeck ist aufgrund einer erfreulichen Neubautätigkeit eine deutlich entspanntere Lage vorzufinden. Für die anderen Teilbereiche des Landes gilt mit Ausnahme von Flensburg eher das Gegenteil, da aufgrund der demografischen Veränderung dort die Wohnungsnachfrage nachlässt. Dieser Umstand muss sich in der regionalen Ausgestaltung der Förderung natürlich wiederfinden. Daher ist es gut und zu begrüßen, dass die Landesregierung die Arbeit der Vorgängerregierung an dieser Stelle fortsetzt und mit ihrem Wohnungsbauförderprogramm hier die richtigen Akzente setzt.
Dank kontinuierlich hoher Investitionen in die Instandhaltung und Modernisierung konnte der Wohnungsbestand in Schleswig-Holstein auf einem insgesamt ausreichenden Niveau gehalten werden. Die betroffenen Kommunen können mittels Bereitstellung kostengünstiger Grundstücke eine wesentliche Voraussetzung für Investitionen in bezahlbaren Wohnraum schaffen und mittels zielgerichteter Bauleitplanung auch dafür sorgen, dass die bauliche Ausnutzung von Grundstücken und Investitionen eine angemessene Wirtschaftlichkeit erreicht. Allerdings hat auch das Land Schleswig-Holstein die Verpflichtung, den Kommunen bei der Bereitstellung ausreichender Grundstücke zu helfen. Dies ist insbesondere im Bereich der Insel Sylt dringend erforderlich und sollte in enger Abstimmung mit den örtlichen Akteuren zeitnah in Angriff genommen werden.
In Kiel ist ein erheblicher Teil der derzeitigen Situation auch der Tatsache geschuldet, dass die Stadt Kiel vor ungefähr 15 Jahren erhebliche Teile ihrer Wohnungsbestände an private Investoren veräußert hat
und die damalige Landesregierung im Rahmen des Verkaufs der HDW circa 10.000 Werkswohnungen weit unter Marktwert verscherbelt hat.
Das Niveau der Nettokaltmieten in SchleswigHolstein ist in den letzten Jahren insgesamt stabil geblieben. Entgegen anderslautenden Meldungen sind die Mieten in Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahren nur moderat gestiegen, unter den Lebenshaltungskosten.
Dass die Haushalte dennoch mehr für Wohnen ausgeben müssen, ist vor allem dem starken Anstieg der Wohnnebenkosten geschuldet, insbesondere der Heiz- und Energiekosten. Dies hat sich insbesondere in den letzten Jahren immer stärker bemerkbar gemacht. Deshalb geht die Intention der Anträge auch in die völlig falsche Richtung. Um ausreichend bezahlbaren Wohnraum auch in Zukunft zu sichern, muss der politische Schwerpunkt vielmehr bei der Begrenzung der ausufernden Wohnnebenkosten liegen.
Deshalb lehnen wir die vorliegenden Anträge ab und empfehlen dem Antragsteller eine differenziertere Auseinandersetzung mit dem wichtigen Thema
Vielen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die PIRATEN sprechen ein Thema an, das uns sehr wichtig ist. Menschen sollen, Menschen müssen bezahlbaren Wohnraum haben. Die Wohnung, das Wohnumfeld, sind die wichtigsten Voraussetzungen für ein erfülltes, selbstbestimmtes Leben. Deswegen muss es uns alarmieren, wenn Wohnraum in den Städten immer knapper wird und für die unteren und mittleren Einkommensgruppen unerschwinglich wird.
Wenn Familien, Studierende, Rentnerinnen und Rentner in den Innenstädten keinen bezahlbaren Wohnraum mehr finden und aus ihren Wohnungen verdrängt werden, dann droht die soziale Spaltung in den Städten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, in SchleswigHolstein sind wir von dieser Situation weit entfernt. In Teilen Schleswig-Holsteins ist die Wohnlage angespannt, in anderen hingegen keineswegs. Daher müssen wir angepasste Konzepte haben. Die Vorschläge der PIRATEN helfen dabei nicht wirklich.
Die Entwicklungen in den Regionen unseres Landes werden sich zunehmend voneinander unterscheiden. Wer hier nicht mit planerischen Konzepten gegensteuert, wird in den strukturschwachen Regionen eine Abwärtsspirale bei der Wohnraumversorgung befördern, weil sich im freien Spiel der Kräfte in diesen Regionen der Wohnungsbau für Investoren nicht mehr lohnt.
Voraussetzung für eine Zweckentfremdungsverordnung ist eine Wohnraumnotlage. Wo diese vorliegt, darüber haben wir mit dem Mietgutachten jetzt eine Datengrundlage. Es geht um die Verhinderung der Umwandlung von Wohn- in Büroraum. Das findet heute nicht mehr statt. Was aber noch stattfindet, ist die Umwandlung von Wohnraum in gewerbliche Zimmervermietung - jedenfalls soweit
Wie Sie wissen, wurden die Zweckentfremdungsverordnungen Ende der 90er-Jahre in allen Bundesländern abgeschafft, in Schleswig-Holstein erst 1999. Der Grund: Es gibt weit wirksamere rechtliche Instrumente, von der Belegungsbindung aus dem Wohnraumförderungsgesetz über Satzungen bis hin zur Mietrechtsverordnung.