Im Übrigen ist der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Papier der Auffassung, dass spätestens sich ab 2019 der Solidaritätszuschlag verfassungsrechtlich gar nicht mehr begründen lässt. Aber ich habe natürlich Verständnis dafür, dass sich eine Fraktion, die im Zweifel damit argumentiert, man wolle ja keine juristische Lösung, sondern eine politische, um Recht und Gesetz immer dann nicht kümmert, wenn das Gesetz zufälligerweise einmal nicht in den eigenen Kram oder in die eigene Wahlkampfrhetorik passt.
- Wissen Sie, Herr Stegner, ich bin immer fasziniert davon, dass Sie, der Sie bei Ihren Auftritten, die durchaus manchmal durch Lebendigkeit, ab und zu auch durch Originalität glänzen,
von den Rednern hier vorn erwarten, dass sie vorsichtig und kleinlaut sind und sich zurückhalten. Sie wissen, ich bin weder vorsichtig noch kleinlaut. Deswegen sage ich Ihnen: Es gibt eine Alternative zu dem Murks, den Sie hier vorgelegt haben, und zwar in Form des FDP-Antrages. Dem können Sie ja zustimmen. Sie wollen doch schließlich auch Rechtstaatspartei sein. Jedenfalls die Grünen behaupten das immer von sich selbst. Also: Nur Mut, stimmen Sie unserer Alternative zu! Dann brauchen wir uns mit dem Murks, den Sie hier vorgelegt haben, nicht länger zu befassen.
Danke schön, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bewältigung der erdrückenden Schuldenlasten und der damit verbundenen Zinslasten stellt eine der dringendsten Herausforderungen für die Länder und die Kommunen in ihrer mittelund langfristigen Finanzplanung dar. Jeden heutigen Euro werden wir in der Zukunft doppelt und dreifach zurückzahlen müssen. Die Umwandlung des Solidaritätsfonds in einen Altschuldentilgungsfonds ist eine Möglichkeit, der Herausforderung gerecht zu werden.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal Folgendes betonen und auf meine Rede aus der ersten Lesung hinweisen: Für die Errichtung eines Altschuldentilgungsfonds und eine Teilhabe der Kommunen und der Länder müssen von Anfang an klare Spielregeln gelten. Verstöße müssen von Beginn an geahndet und sanktioniert werden. Die Bildung eines Altschuldungstilgungsfonds stellt eine gravierende Neuausrichtung der Finanzen dar. Wir reden hier nicht über die nächsten Jahre, sondern, wenn ich allein dem Antrag der Koalition folge, über mindestens weitere fünf weitere Dekaden. Umso wichtiger wäre es, diesen Beschluss mit einer breiten Mehrheit des Landtages zu fassen.
Diese Mehrheit gab es bereits. Gespräche wurden geführt. Die Differenzen zwischen beiden Anträgen hätten beigelegt werden können. Die Synopse hat doch gerade verdeutlicht, dass der interfraktionelle Dialog auf einem breiten Fundament stand. Der Streitpunkt im Bereich der konkreten Frage, ob ein möglicher Fonds die Tilgungs- und die Zinslasten übernehmen soll, wäre beizulegen gewesen. Es hätte ein fast einstimmiges Signal an die Bundesebene gesendet werden können. Ich sage: „hätte können“; denn anscheinend ist es wichtiger, sich im Wahlkampf zu profilieren, anstatt eine angemessene Lösung für die Probleme der Länder und der Kommunen zu finden.
Vielleicht wird man so seinem Ego gerecht, den Problemen der Länder und der Kommunen jedenfalls nicht. Es gab keine Nachbesserung und keine Einigung. Wegen der Art und Weise, weil der Antrag nicht nachgebessert wurde, stimmen wir dem Antrag der CDU zu. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schleswig-Holstein steht in puncto Schuldenproblematik nicht allein da; diese Problematik zieht sich durch die gesamte Bundesrepublik. Klar ist, dass nun ein Masterplan her muss, wie die Schulden dauerhaft abgebaut werden können. Deshalb sollte es im gemeinsamen Interesse aller Bundesländer und Kommunen der Republik liegen, diese Proble
Auch die Kollegen von der CDU haben diese Notwendigkeit erkannt und einen Antrag ausgearbeitet. Leider ist es nicht zu einem gemeinsamen Antrag gekommen.
Nichtsdestotrotz müssen wir das Thema jetzt angehen; denn schließlich geht es hier um die Zukunftsfähigkeit unseres Land und unserer Kommunen. Mittlerweile müssen wir feststellen, dass die enorme Verschuldung von Ländern und Kommunen die Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge infrage stellt. Der Staat muss aber handlungsfähig sein. Deshalb brauchen wir einen Altschuldentilgungsfonds.
Das Ausmaß der Verschuldung ist beachtlich. Für die hoch verschuldeten Länder und Kommunen wirkt die Schuldenlast erdrückend, sodass kaum noch Freiräume für die Erfüllung der laufenden Aufgaben möglich sind. Handlungsspielräume sucht man hier vergebens. Die Politik hat in diesem Fall eine klare Verantwortung zu tragen. Die Schuldenbremse wurde in diesem Haus in die Verfassung aufgenommen. Das war richtig. Aber nur, wenn wir auch die Altschulden vernünftig in den Griff bekommen, kann die Schuldenproblematik dauerhaft gelöst werden.
Der Altschuldentilgungsfonds ist das richtige Instrument. Deswegen sollte sich Schleswig-Holstein auf Bundesebene für dieses Instrument einsetzen. Schließlich geht es auch um den Bund; denn er sollte die Trägerschaft für diesen Fonds übernehmen und könnte die Mittel aus dem Solidarpakt nutzen. Der Fonds für den Solidarpakt, in den der Solidaritätszuschlag eingezahlt wird, um den Aufbau Ost zu finanzieren, weist derzeit einen Überschuss im zweistelligen Millionenbereich auf. Der Aufbau Ost ist längst nicht mehr so kostenintensiv wie noch vor Jahren. Der Bund nimmt damit also wesentlich mehr ein, als er auszahlt. Diese Mittel könnte man für den Schuldenabbau nutzen.
Ein einfaches Auslaufenlassen des Zuschlages wäre meiner Meinung nach nicht besonders zukunftsorientiert. Wir müssen auch an die Zeit nach 2019 denken. Dass sich die Schuldenthematik dann wie aus dem Nichts in Luft auflöst, bezweifle ich; denn trotz der relativen konjunkturellen Erholung und der erfreulichen Entwicklung der Zensuseinnahmen ist die strukturelle Situation des Landes immer noch angespannt.
Deswegen müssen wir jetzt etwas tun. Wir können nicht mehr wie in den letzten Jahrzehnten dem Schuldenberg beim Wachsen zuschauen. Wir von der rot-grün-blauen Koalition haben uns das Herausnavigieren aus der Haushaltsnotlage als Ziel gesetzt. Dieses Ziel haben wir fest im Blick, und wir werden es fest im Blick behalten.
Abschließend möchte ich betonen, dass wir vom SSW es sehr bedauern, dass es nicht zu einem gemeinsamen Antrag mit den Kollegen von der CDU gekommen ist.
Dennoch eint uns die Gemeinsamkeit, dass wir einen Altschuldentilgungsfonds wollen. Diese Feststellung möchte ich nicht unter den Tisch fallen lassen. Deshalb hoffe ich, dass sich die Kolleginnen und Kollegen der CDU genauso wie wir in der rotgrün-blauen Koalition auf Bundesebene für die Einrichtung eines solchen Fonds einsetzen. Wie er ausgestaltet sein wird, wird man sehen. Wichtig ist, dass einer kommt. Darin sind wir uns einig. Diese Einigkeit sollten wir in die Koalitionsverhandlungen einbringen, unabhängig davon, wer später in Berlin regieren wird. Wir alle sind gefragt, die Interessen des Landes entsprechend zu vertreten.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich in der April-Debatte darauf hinwies, dass der Altschuldentilgungsfonds keine Erfindung von Rot-Grün-Blau ist, sondern von Peter Harry Carstensen bereits in die Föderalismuskommission eingebracht worden war, haben Sie sich darüber noch köstlich amüsiert. Heute berufen Sie selbst sich darauf.
Zufälligerweise habe ich das Schreiben dabei, das Peter Harry Carstens damals an die Föderalismuskommission richtete. Darin können Sie es nachlesen: Der Fonds sollte im Volumen von 28 Milliarden € für Zins und Tilgung aufkommen. Die Länder sollten dafür das einbringen, was sie bisher an Zinsen gezahlt haben: 23,5 Milliarden €.
Aus den Solidarpaktmitteln sollte die Tilgung bestritten werden. Herr Kollege Winter, die Tilgung! Das können Sie aus der Anlage zu dem Schreiben explizit ablesen.
Das, was Peter Harry Carstensen und Uwe Döhring damals gemeinsam vorgeschlagen hatten, ist genau das, was die CDU-Fraktion beantragt hat, nämlich Tilgung mit den Solidarpaktmitteln, nicht aber wie in Ihrer Mogelpackung - Zinszahlungen.
Wir bringen heute in Form eines Antrags das ein, was wir, die finanzpolitischen Sprecher von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW fraktionsübergreifend vereinbart haben. Jeder, der bedauert, dass es heute keinen fraktionsübergreifenden Antrag gibt, ist aufgefordert, unserem Antrag zuzustimmen, Herr Kollege Winter.
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, wenn Sie eine bundesweite Mehrheit für einen Altschuldentilgungsfonds organisieren wollen, dann hilft es doch nichts, wenn Sie die Unterstützung der größten Schuldenmacher dieser Republik organisieren. Sie müssen doch die Unterstützung des Bundes und der Länder, die etwas einbringen sollen, organisieren. Es reicht nicht aus, auf Bremen, Berlin und Nordrhein-Westfalen zu setzen.
- Wir unterbreiten Ihnen hier einen Vorschlag, bei dessen Annahme wir bundespolitisch eine Chance hätten, für Schleswig-Holstein etwas zu tun. Diese Chance konterkarieren Sie aus rein parteitaktischem Kalkül, Herr Dr. Stegner. Das ist das Problem. Wir bringen den Vorschlag ein, den Peter Harry Carstensen und Uwe Döhring damals ausgearbeitet haben: Tilgung aus Solidarpaktmitteln! Altschulden tilgen und keine Zinsen zahlen! Dem sollten Sie zustimmen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die europäische Staatsschuldenkrise hat uns mit aller Macht vor Augen geführt, was passieren kann, wenn das Vertrauen der Menschen in die Leistungsfähigkeit des Staates verloren geht. Sie hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass die Politik die Verschul
dung der öffentlichen Haushalte in den Griff bekommt. Deshalb ist es gut, dass wir seit 2010 auf Bundes- und auf Landesebene die Schuldenbremse haben und bis 2020 die Neuverschuldung auf null zurückfahren werden.
Der Abbau der Defizite in den öffentlichen Haushalten kann beim Ausstieg aus dem Schuldenstaat aber nur eine Zwischenetappe sein. Den ganzen Weg werden wir erst beschritten haben, wenn wir auch den Abbau unserer Schuldenberge gemeistert haben.
Schleswig-Holstein hat über fünf Jahrzehnte hinweg Schulden in Höhe von über 27 Milliarden € die schleswig-holsteinischen Kommunen noch einmal von 3,6 Milliarden € - aufgetürmt. Die Verschuldung des Landes hat dazu geführt, dass wir im vergangenen Jahr knapp 910 Millionen € für den Zinsdienst hergeben mussten, und das trotz der Phase niedriger Zinsen, die wir zurzeit haben. Etwa jeder siebte Steuereuro fließt damit nicht in die Finanzierung von Kita-Plätzen und Lehrerstellen, auch nicht in die Verbesserung unserer Infrastruktur oder in andere wichtige Zukunftsfelder. Nein, er fließt in die Taschen der Finanzinvestoren, die dem Land Kredite gegeben haben. Ohne Zinsverpflichtungen würde Schleswig-Holstein schon heute einen Haushaltsüberschuss erwirtschaften.
Die Diskussion über die Erhöhung der Grunderwerbsteuer bräuchten wir dann ebenso wenig zu führen wie so manche Schlaglochdebatte. Meine Damen und Herren, all das zeigt: Es ist an der Zeit, den Abbau der öffentlichen Schuldenberge bundesweit in Angriff zu nehmen.