Die Änderungen im Landesnaturschutzgesetz und in der Biotopverordnung werden wir nach einer intensiven und differenzierten Biotopkartierung wieder aufrufen. Auch die Verpflichtung - um
gleich insoweit einer Legendenbildung vorzubeugen - eines sich mit Blick auf das internationale und europäische Artenschutzrecht ergebenden Wiesenvogelschutzes aus dem Erlass, der seit 2011 in diesem Land gültig ist, wird ebenfalls fortgesetzt und ist ausbaufähig.
Ich komme jetzt noch auf die allgemeinen argarpolitischen Rahmensetzungen zu sprechen. Anfang der 90er-Jahre des letzten Jahrhunderts wurde mit der Einführung der Ackerprämien und damit auch der Maisprämien in der damaligen EU-Agrarreform das Zurückdrängen des Grünlandes eingeleitet. Seitdem sind etwa 30 % des Grünlandes im Land verschwunden. Erstmals in diesem Jahr, nach 21 Jahren Direktzahlungen, erhalten Landwirte für Grünland gleich viel Prämien wie für Ackerland.
Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz, um auch das sehr deutlich zu machen, ersetzt jedoch nicht eine jahre- und jahrzehntelange falsche agrarpolitische Rahmensetzung. Auch dies müssen wir uns vor Augen führen, wenn wir die Debatte um die jetzige EU-Agrarreform verfolgen. Wir müssen einfach sehen, dass sehr vieles in die falsche Richtung gelaufen ist. Zum Glück haben wir jetzt als Nationalstaat, als Land, die Möglichkeit, selber mehr in unserem Land zu gestalten, sodass wir nicht immer wieder in die Situation geraten, dass mit den Geldern - es gibt 40 Milliarden € Direktzahlungen in Europa - Maßnahmen in Bewegung gebracht werden, die kontraproduktiv sind und die dann mit den äußerst geringen Mitteln für ländliche Entwicklung in einer Art Reparaturbetrieb wieder abgefangen werden müssen.
Was werden wir weiterhin angleichen, worauf werden wir reagieren? - Wir werden einmal gezielte Vertragsnaturschutzangebote machen. Wir werden aber auch weiterhin einen intensiven Paradigmenwechsel der Argrarpolitik im Land betreiben, um so eine andere Wertschätzung des Grünlandes und der Grünlandbewirtschaftung zu erreichen.
Wenn ich dann sehe, wie in den letzten Jahrzehnten Grünlandforschung und Grünlandwissen zum Beispiel in der Selbstverwaltung, die von uns stark mitfinanziert worden ist, abgebaut worden ist, dann sage ich, dass wir nun das ganz klare Ziel verfolgen, eine Kompetenzvernetzung von Forschung und Praxis vorzunehmen. Der neue Fonds für ländliche Entwicklung bietet hierfür einen hervorragenden Ansatz.
Im Vordergrund steht der Ausgleich von Schutzinteressen und Nutzerinteressen auf einem großen Teil der landwirtschaftlichen Fläche des Landes. Eine Win-win-Situation ist möglich. Das heißt im Ergebnis: nachhaltige Sicherung der vielfältigen wirtschaftlichen und ökologischen Potenziale des Landes. Dazu ist das nunmehr vorgelegte Gesetz ein wichtiger Beitrag.
Neben dem Quaken der verschiedenen politischen Akteure - die werden das Quaken ja fortsetzen wird es draußen mehr Fläche für das Quaken der Frösche geben. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einmal nett anfangen, um auch Applaus von der SPD zu kriegen, wenn Herr Voß den schon nicht kriegt.
Ich möchte begrüßend zur Kenntnis nehmen, dass Sie von der SPD - das gilt auch für den SSW und die Grünen - den ursprünglichen Entwurf wirklich noch stark abgeändert haben. Das war wirklich sehr sinnvoll und sehr gut.
ordnung zurückgenommen. Außerdem wurde eine Evaluierungspflicht eingebaut, und das Gesetz ist befristet - das haben wir schon gehört - bis zum 31. Dezember 2018. So weit, so gut. Das waren vernünftige Schritte.
Dass der Erhalt von Dauergrünland ein immens wichtiges Thema ist, ist, glaube ich, fraktionsübergreifend unstrittig. Das ist ein ganz klarer Fall.
Was ich wirklich mit allergrößtem Respekt zur Kenntnis nehme, ist die Tatsache, dass die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW die Landesregierung mit ihrem wirklich umfassenden Änderungsantrag vorgeführt und in die Schranken gewiesen haben. Das habe ich zur Kenntnis genommen.
Ich bin schon fast geneigt zu sagen, Herr Voß hat die Wilstermarsch gerettet. So weit bin ich schon.
Ganz ehrlich, um die Sache auf den Punkt zu bringen: Der erste Entwurf des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes, also der Entwurf der Landesregierung, beschlossen vom Kabinett, las sich wirklich so, als würde die Regierung das Ziel verfolgen, die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein lahmzulegen.
Lieber Herr Kollege, sind wir gemeinsam der Auffassung, dass wir uns nach der Anhörung und den Erfahrungen, die wir dort gesammelt haben, ein Stück weit einig waren, dass Änderungen erforderlich sind?
(Beifall FDP, CDU und Angelika Beer [PI- RATEN] Kirsten Eickhoff-Weber [SPD]: - Aber die Grundlage für diese Änderung waren die An- hörung und die Erfahrungen. Es ging also keinesfalls um ein Vorführen, sondern um einen aufrechten Dialogprozess. Es ging um ein aufrechtes Einarbeiten von Informatio- nen. Sind wir uns da einig? (Beifall Dr. Ralf Stegner [SPD])
Wir sind uns aufrichtig einig, dass es einen Dialogprozess im Ausschuss gab. Wie es sich für Gesetzgebungsverfahren gehört, gab es eine mündliche und schriftliche Anhörung. Vor der Kabinettsbefassung gab es aber auch eine Anhörung der Verbände, die das Kabinett vorgenommen hat.
- Da gab es offenbar keinen Dialog. Der eingebrachte Gesetzentwurf war sehr scharf formuliert. Diese Kritik haben Bauerverband und Co. schon vorher geäußert. Das kritisiere ich an der Landesregierung. Das ist definitiv keine Kritik an den regierungstragenden Fraktionen.
Die Reaktionen der Verbände auf diesen Gesetzentwurf, der dem Landtag zugeleitet worden ist, waren zu Recht sehr heftig. Insbesondere, dass das Umbruchverbot bereits ab Zuleitung des Gesetzes zum Landtag gelten sollte, war ein wirklich sehr perfider Schachzug des Umweltministers. Schließlich wurden die Landwirte dadurch abgeschreckt, ihr Grünland umzubrechen. Es ist wirklich gut jetzt kommt noch einmal ein Lob, gerade für Sie, Frau Eickhoff-Weber -, dass diese verfassungsrechtlich wirklich sehr bedenkliche Rückwirkungsklausel von Ihnen wieder kassiert worden ist. Dafür noch einmal vielen Dank.
In der mündlichen Anhörung im zuständigen Ausschuss wurde schnell deutlich, welche Kritikpunkte die Landwirtschaft sonst noch am Gesetzentwurf hatte. Die Kritik kam nicht nur vom Bauernverband oder der Landwirtschaftskammer - das muss man einmal ganz klar sagen -, sondern auch von vielen anderen Verbänden, gerade von ökologisch wirtschaftenden Betrieben, die Existenzängste hätten haben müssen, wäre der Gesetzentwurf so durchgekommen, wie der Minister ihn vorgelegt hat.
Immer wieder, auch eben in der Rede von Minister Habeck, wurde geäußert, man fürchte, dass die Landwirte, sollte die Dauergrünlandverordnung außer Kraft treten, sofort den Pflug anspannen würden, um ihr Grünland umzubrechen.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Fraktionsvorsitzenden der SPDFraktion, Herrn Dr. Stegner?
Lieber Herr Kollege Kumbartzky, meinen Sie, dass sich die Oppositionsfraktionen einmal entscheiden können? Wollen Sie kritisieren, dass unser Dialog nur ein Scheindialog ist und wir in Wirklichkeit immer alles durchziehen, oder wollen Sie sagen, dass wir, wenn wir etwas ändern, nur die Regierung zurückpfeifen, weil die ersten Entwürfe der Regierung nichts taugen? Ich wäre dankbar, wenn Sie sich für eine Linie entscheiden würden. Dann stellen wir uns darauf ein. Entweder lassen wir das mit dem Dialog dann oder wir machen es im parlamentarischen Verfahren. Wenn Sie uns immer entweder das eine oder das andere vorwerfen, dann bleiben Sie ein bisschen - wie soll ich es sagen? - unter Ihren intellektuellen Möglichkeiten.