Lieber Herr Kollege Kumbartzky, meinen Sie, dass sich die Oppositionsfraktionen einmal entscheiden können? Wollen Sie kritisieren, dass unser Dialog nur ein Scheindialog ist und wir in Wirklichkeit immer alles durchziehen, oder wollen Sie sagen, dass wir, wenn wir etwas ändern, nur die Regierung zurückpfeifen, weil die ersten Entwürfe der Regierung nichts taugen? Ich wäre dankbar, wenn Sie sich für eine Linie entscheiden würden. Dann stellen wir uns darauf ein. Entweder lassen wir das mit dem Dialog dann oder wir machen es im parlamentarischen Verfahren. Wenn Sie uns immer entweder das eine oder das andere vorwerfen, dann bleiben Sie ein bisschen - wie soll ich es sagen? - unter Ihren intellektuellen Möglichkeiten.
- Wir können uns sicher einigen, wenn Sie dazu übergehen, einen richtigen Dialog zu führen. Bei einigen Themen war der Dialog wirklich ein Schuss in den Ofen, bei anderen Themen hat es geklappt. Dass es bei einigen Themen geklappt hat, nehme ich durchaus wohlwollend zur Kenntnis.
(Beifall FDP und PIRATEN - Wolfgang Ku- bicki [FDP]: Wenn Stegner nicht dabei war, hat es geklappt!)
Ich war gerade bei der Furcht, dass die Landwirte einfach den Pflug anspannen könnten, wenn die Verordnung außer Kraft tritt.
Die Zahlen für 2013 - das haben wir schon gehört liegen noch nicht vor, aber es wäre möglich gewesen, dass die besagte 5-%-Grenze unterschritten wird. Es kann ja mal passieren, dass eine 5-%
Da muss man nicht panisch und misstrauisch reagieren und schon vorher ein Gesetz verabschieden, um das zu verhindern, Herr Stegner.
Neben dem handwerklichen Murks im Gesetzentwurf und dem bemerkenswerten Ablauf der Beratungen, gibt es noch zahlreiche fachliche Gründe, warum wir dem Gesetzesentwurf nicht zustimmen werden. Herr Stegner, Sie werden auf die Gründe gewartet haben. Ich will Ihnen die Gründe gern nennen:
Grundsätzlich ist ein Gewässerrandstreifen die richtige Maßnahme, um den Eintrag von Stoffen in die Gewässer zu verringern. Das ist ganz klar. Aber wir sind nicht einverstanden damit, dass es jetzt eine Verordnungsermächtigung geben soll, dass der Minister einfach entscheiden können soll, den Gewässerrandstreifen zu verbreitern, ohne das Parlament vorher angehört zu haben. Mich wundert, dass gerade die Genossen, dass gerade Sie, Herr Stegner, das mitmachen. Sonst heißt es doch immer: „Das WIR entscheidet“, und nicht, dass er entscheidet.
Bertolt Brecht hat ein wundervolles Gedicht geschrieben, da gab es die FDP noch gar nicht, aber es passt zur FDP. Er hat gesagt: Ich will, du willst, er will, was wir wollen, geschieht, doch was geschieht, will keiner von uns. - Das passt auf die FDP.
Ein weiterer Punkt, den wir an dem Gesetzentwurf ablehnen, sind die pauschalen Einschränkungen des Gesetzes in allen Wasserschutzgebieten. Aus un
serer Sicht kann man nicht einfach alle Wasserschutzgebiete gleichsetzen. Man hätte durchaus einen differenzierten Blick auf einzelne Gebiete werfen müssen. Die Einschränkungen hätten je nach Zustand der Gewässer vor Ort, gemeinsam im Dialog mit den Landwirten, angegangen werden müssen. Aber pauschale Urteile über die Landwirte sind wir ja spätestens seit dem Knickerlass gewohnt.
Um es noch einmal zusammenzufassen: Der gestellte Änderungsantrag ist wirklich eine schallende Ohrfeige für den Minister. Das muss man ganz klar so sehen. Das sollte Ihnen, Herr Minister, wirklich zu denken geben, genauso wie die Tatsache, dass Ihr ursprünglicher Entwurf definitiv keine Mehrheit hier im Parlament gehabt hätte. Das müssen wir auch einmal festhalten.
In diesem Sinne wünsche ich mir wirklich für die Landwirtschaft, für eine gute Landwirtschaft, dass die Botschaft, die die regierungstragenden Fraktionen Ihnen gesendet haben, auch bei Ihnen persönlich ankam; sie haben ein Stoppschild gesetzt. Ich hoffe, dass in Zukunft keine solchen Gesetzentwürfe mehr aus Ihrem Haus kommen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und das Interesse am Thema. Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt das Bestimmtheitsgebot. Dieses Bestimmtheitsgebot besagt, dass für den Adressaten das von ihm Verlangte hinreichend verständlich sein muss, was man von dem ersten Gesetzentwurf der Landesregierung nun wirklich nicht behaupten kann. Die im Entwurf neu eingeführte, als artenund strukturreiches Dauergrünland beschriebene Schutzkulisse ist - das hat auch die Anhörung gezeigt - bisher weder definiert noch näher beschrieben worden. Vereinfacht gesagt: Bisher konnte mit dem Gesetzentwurf niemand etwas anfangen. Man muss sich fragen, wie diese Landesregierung „nachhaltig“ definiert; denn ein Gesetz, das bei denen, die das Grünland pflegen und erhalten sollten, in erster Linie für Verunsicherung, Unmut und Protest gesorgt hat, ist nicht nachhaltig.
Wer die mit dem Dauergrünland verbundenen Nutzungskonflikte nachhaltig lösen möchte, der muss auf die dafür notwendige Einsicht setzen. Einsicht gibt es aber nicht per Verordnung, Einsicht gibt es eben nur im Dialog, und der hat nicht rechtzeitig stattgefunden.
Deswegen möchte ich mich ganz ausdrücklich bei den Koalitionsfraktionen, die nach der Anhörung den Gesetzentwurf gründlich überarbeitet haben und einen Änderungsantrag eingebracht haben, bedanken. Wenn diese Sondersitzung nicht stattgefunden hätte, hätten wir nicht zugestimmt. Ich muss schon sagen: Es ist eine große Leistung, dass insbesondere auf Wirken der SPD der Pfusch der Landesregierung in den Formulierungen korrigiert wurde. Glückwunsch dazu!
Ich finde das ganz erfreulich, weil bisher so gut wie einmalig, dass die Abgeordneten ihre Kontrollfunktion gegenüber ihrer eigenen Regierung wirklich wahrnehmen. Einen ungenügenden Gesetzentwurf auf die Spur zu bringen, ist eine echte Leistung. Das erweckt nicht nur den Anschein, sondern ich denke, es ist auch so, dass die Fachkompetenz nicht im Ministerium, sondern hier im Parlament verankert ist, beziehungsweise, dass das Ministerium auf die Fachkompetenz des Parlaments angewiesen ist. Auch das ist positiv.
Ärgerlich ist aus unserer Sicht allerdings, dass die Änderungen auf den letzten Drücker vorgelegt worden sind. Wir fordern den Umweltminister deswegen auf, die Vorbereitung künftiger Gesetzesvorhaben frühzeitig in den Blick zu nehmen. Das ist nicht so schwierig. Wir alle wissen, wann die nächste Beratung stattfinden wird.
An dieser Stelle möchte ich aber auch allen danken, die an den Anhörungen teilgenommen haben; denn nur ihre fachliche Kompetenz hat es uns möglich gemacht, sehr klar zu sagen, an welcher Stelle dieses Gesetz verändert werden muss.
Ich will jetzt noch einmal zum Gegenstand der Debatte kommen. Ich sagte eingangs bereits, dass der als arten- und strukturreiches Dauergrünland bezeichnete Biotoptyp bislang nicht klar definiert worden ist. Genau das müssen wir nachholen. Ich hoffe, dabei sind wir im Ausschuss alle zusammen. Diese Definierung muss stattfinden.
Es geht jetzt darum, den Landwirten die ökologische Bedeutung der unterschiedlichen Grünlandtypen näherzubringen und sie für die Idee des Grünlandschutzes zu sensibilisieren und auch zu begeistern.
Die Anhörung hat ein zweites Ergebnis gebracht. Ich denke, man kann sagen, Naturschützer und Landwirte müssen häufiger miteinander reden. Das vom Bundesverband der Deutschen Milchviehhalter ins Gespräch gebrachte Kompetenzzentrum könnte als Vermittler zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik fungieren. Wenn ich richtig unterrichtet bin, ist das ein Ansatz, den der Minister bereits verfolgt.
Wir bestehen darauf, dass das Bodenkataster aktualisiert wird. Ich habe gehört, dass es die Bereitschaft hierzu gibt. Wir werden uns schleunigst daranmachen müssen.
Zum Schluss möchte ich die Worte eines unserer Angehörten wiedergeben. Herr Professor Dr. Friedhelm Taube hat Folgendes gesagt: Die Diskussion um das Grünland macht die Defizite der europäischen Agrarpolitik deutlich. Mit einer stärkeren ökologischen Ausrichtung in der zweiten Säule würde es diese Diskussionen gar nicht geben. - Ich denke, er hat recht, und darin liegt unsere Herausforderung.
Das heißt auch, wir können nicht erwarten, dass unsere Landwirte die Suppe aus Brüssel allein auslöffeln. Ich sage deswegen auch ganz klar: Die Suppe aus Brüssel wurde mit dem Einverständnis der deutschen Bundesregierung gekocht. Wir können nicht erwarten, dass die Bauern diese Suppe jetzt allein auslöffeln. Wir brauchen deswegen auch eine Veränderung der Agrarpolitik auf Bundesebene.
Wir werden - und das ist jetzt die Überraschung trotz dieser Kritik am Zustandekommen dieses Gesetzes, weil es um das Grünland geht, ganz anders als die beiden Kollegen es dargestellt haben, und weil wir PIRATEN grundsätzlich in der Sache abstimmen, aber nicht nach dem Zwang der Koalitionsfraktionen beziehungsweise Oppositionsfraktionen, dem zustimmen. Wir freuen uns über das verbesserte Gesetz und werden dem Gesetzentwurf zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die große Bedeutung des Dauergrünlandes, das immerhin ein Drittel der landwirtschaftlich genutzten Fläche bei uns ausmacht, ist schon viel erzählt worden. Es ist auch von den vielen wertvollen Aufgaben gesprochen worden. Auch der Minister hat das bereits erwähnt. Deshalb will ich das jetzt nicht wiederholen. Der Klimaschutz, der Gewässerschutz, der Bodenschutz sowie der Schutz der Biodiversität sind erwähnt worden. Deshalb werde ich all das überspringen, was ich eigentlich hätte sagen wollen zur Entstehungsgeschichte, zu den Referenzwerten 2003 und zum kontinuierlichen Rückgang. Alle die Zusammenhänge sind bereits dargestellt worden, sodass ich all das überspringen werde.
Vielmehr will ich bei der Anhörung ansetzen. Nach der Anhörung sind alle Seiten zu der Einschätzung gekommen, dass Handlungsbedarf besteht. Jeder hat gesagt: Aufgrund der Situation, in der wir sind, brauchen wir jetzt einen effektiven Schutz des Grünlandes. Das ist jetzt unabdingbar.
Der nun vorliegende Entwurf für ein Dauergrünlanderhaltungsgesetz leistet genau diesen Schutz. Die Anhörung hat wichtige Ziele des Gesetzentwurfs bestätigt, aber auch neue Erkenntnisse gebracht. Dies spiegelt sich auch in unseren vorliegenden Änderungen zum Entwurf wider. Damit wird wieder einmal sehr deutlich, wie wichtig das parlamentarische Verfahren für Gesetzentwürfe ist.
Wir haben uns das Ziel gesetzt, Landwirtschaft und Naturschutz unter einen Hut zu bringen, so auch mit dem Gesetz zum Erhalt des Dauergrünlandes. Mit der Verabschiedung der von uns eingebrachten Änderungsvorschläge wird uns genau dies gelingen. Mit diesem Gesetz werden beide Seiten leben können.