Protokoll der Sitzung vom 26.09.2013

Wir haben uns das Ziel gesetzt, Landwirtschaft und Naturschutz unter einen Hut zu bringen, so auch mit dem Gesetz zum Erhalt des Dauergrünlandes. Mit der Verabschiedung der von uns eingebrachten Änderungsvorschläge wird uns genau dies gelingen. Mit diesem Gesetz werden beide Seiten leben können.

Ziel des Gesetzes ist in erster Linie der Erhalt des Grünlandes, also das Umwandlungsverbot. Aus landwirtschaftlicher Sicht kann festgestellt werden, dass es sich hierbei nicht um ein starres Umbruchsverbot handelt; denn Ausnahmen sind zulässig.

Dem naturschutzfachlichen Ansatz wurde hierbei aber auch Rechnung getragen. So sind Ausnahmen nicht zulässig, wenn es sich beispielsweise um Moor- und Anmoorböden handelt, die Flächen in

Wasserschutzoder Überschwemmungsgebieten liegen oder es sich um Gewässerrandstreifen handelt. Gerade hinsichtlich des Wasserschutzes muss ich sagen, dass ich nicht zwischen guten und schlechten Wasserschutzgebieten unterscheiden kann. Es sind allgemein Wasserschutzgebiete.

(Vereinzelter Beifall SSW, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Verbot der Erstanlage von Entwässerungsmaßnahmen auf Moor- und Anmoorböden ist sowohl aus landwirtschaftlicher Sicht als auch aus naturschutzfachlicher Sicht sinnvoll und begrüßenswert. Wir wissen um die ökologische Bedeutung von Mooren. Dies sind äußerst sensible Biotope, die aufgrund ihrer Beschaffenheit Lebensraum für seltene und gefährdete Pflanzen- und Tierarten darstellen.

In Schleswig-Holstein sind rund 15 % der Moorbodenflächen als FFH-Gebiet geschützt. Das macht deutlich, dass es wichtig ist, diese Lebensräume zu schützen. Mit § 5 des Entwurfs halten wir somit zumindest den Status quo der Moore und Anmoore. Auch dies ist ein Aspekt, der deutlich macht, dass es durchaus möglich ist, Landwirtschaft und Naturschutz zu einen.

Der Dialog zum Dauergrünlanderhaltungsgesetz war umfangreich. Unsere vorgelegten Änderungen machen deutlich, dass wir es mit diesem Dialog sehr ernst genommen haben. Wir schaffen mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs Sicherheit für den Erhalt unserer Grünlandflächen unter Berücksichtigung ökologisch wertvoller Flächen. Das ist ein aus meiner Sicht guter Kompromiss.

Ich kann verstehen, dass der Minister nicht ganz zufrieden damit war, dass wir das Verbot der Erstanlage von Entwässerungsmaßnahmen auf Dauergrünland aus dem Entwurf herausgenommen haben. Aber auch das ist ein Kompromiss. Wir haben das sehr ausführlich insbesondere mit unserem Bauernverband diskutiert. Das war eine Voraussetzung dafür, dass er das auch mittragen konnte.

(Beifall Angelika Beer [PIRATEN])

Das ist die Art, wie wir etwas schaffen, das von beiden Seiten getragen werden kann. Ich glaube, das ist sehr gut. Es bestand in keiner Weise die Absicht, irgendjemanden vorzuführen. Vielmehr bestand die Absicht, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das beide Seiten zufriedenstellt.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Angelika Beer [PIRATEN])

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu den Dreiminutenbeiträgen. Den ersten Dreiminutenbeitrag leistet für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Klaus Jensen.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich überschreibe meinen kurzen Beitrag mit: gut gemeint, aber schlecht gemacht. Auch die CDUFraktion steht natürlich zu einem sinnvollen Dauergrünlandschutz. Dabei sind wir gar nicht weit auseinander.

Warum ist das Gesetz aber schlecht gemacht? Der Kernpunkt dieses Gesetzes, der auch Kritik auf sich gezogen hat, ist dieser neue Biotoptyp, der diffus beschrieben worden ist, der, wenn man näher nachfragte, in der Größenordnung von 3.000 bis 4.000 ha versucht worden ist zu umschreiben. Ich sage Ihnen, wenn das so durchgegangen wäre, dann hätten wir uns nicht über 3.000 bis 4.000 ha, sondern dann hätten wir uns über 10.000 ha, 15.000 ha oder 20.000 ha gestritten.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Warum ist es denn so, dass die Naturschutzverbände, insbesondere der NABU, so sehr auf diesen Punkt bestanden haben? Dies ist so, weil ganz andere Größenordnungen dahinter gestanden hätten. Darum ist es gut, dass dieser Punkt herausgeflogen ist.

Da haben, glaube ich, auch die regierungstragenden Fraktionen gemerkt, dass das nicht nur die Landwirte im Sommer in Aufruhr versetzt hat, sondern diese Unruhe ist Gott sei Dank auch in die Fraktionen hineingetragen worden. Dazu haben wir in der Diskussion vielleicht auch ein bisschen beigetragen. Aber das Ergebnis ist deswegen auch ein besseres geworden. Dennoch werden wir nicht zustimmen. Heiner Rickers hatte das schon gesagt.

Ich will dazu noch Folgendes sagen: Sie meinen, dass die Mitarbeiter gut gearbeitet haben. Der erste Entwurf ist wahrscheinlich irgendwann im Frühjahr fertiggestellt und im Juni dem Landtag zugeleitet worden. Bis September ist die Arbeit offensichtlich eingestellt worden. Da ist nichts passiert. Okay, man kann sagen, dass man zunächst die Anhörung abwarten will. Dann hat es hektische Betriebsamkeit gegeben, und es haben im Fünf-Tage-Rhythmus Ausschusssitzungen stattgefunden. Das haben wir alles mitgemacht.

Ich möchte noch zwei konkrete Punkte ansprechen. Bei den Gewässerrandstreifen wird in Aussicht gestellt, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung festgesetzt wird. Sie ist nicht konkretisiert. Ich möchte anregen, dass das irgendwie noch geregelt wird.

Ganz am Schluss noch ein Hinweis auf den letzten Artikel, der nur begrenzt, und zwar bis Ende 2018, wirksam ist. Sie beziehen sich auf Artikel 1 und Artikel 3. Artikel 3 betrifft die Änderung des Landesnaturschutzgesetzes. Der ist ersatzlos gestrichen worden. Also muss auch dieser Passus ersatzlos gestrichen werden. - Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Sandra Redmann das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich freuen wir uns über das vielfältige Lob, das hier aus dem Hause kommt. Das haben wir auch verdient.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und FDP)

Letztendlich muss man aber sagen, dass wir gar nichts Ungewöhnliches getan haben. Wir haben nämlich einfach unsere Arbeit als Parlamentarier gemacht.

(Beifall SPD)

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der - das möchte ich ganz deutlich sagen von einer hohen fachlichen Kompetenz geprägt ist. Man kann anderer Auffassung sein. Wir als regierungstragende Fraktionen waren nach der Anhörung in bestimmten Punkten anderer Auffassung und haben gemeinsam mit dem Ministerium diskutiert. Wir sind kompromissbereit gewesen und zu einem anderen Urteil gekommen. Daraufhin haben wir den Gesetzentwurf verändert. Aber ich muss mich schon dagegen verwahren - eigentlich ist das nicht meine Aufgabe; das wird der Herr Minister sicherlich tun -, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses, die viel Arbeit und Fachkompetenz hineingesteckt haben, hier angriffen und als fachlich nicht kompetent bezeichnet werden.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt PIRATEN)

Es tut mir leid; das geht so nicht. Ich sage ganz offen: Auch wir in den Regierungsfraktionen haben miteinander gerungen. Wir haben überlegt: Können wir das machen? Ist das vielleicht in dem Sinne zu landwirtschaftslastig, oder fördern wir damit zu sehr den Naturschutz? Das sind alles Diskussionen, die gelaufen sind. Sie gehören für mich zu einem normalen Verfahren. Ich möchte jetzt nicht daran erinnern, wie es hier zum Teil gelaufen ist, als Frau Rumpf als Ministerin etwas vorgelegt hat. Da wurde ein Entwurf, den das Ministerium erarbeitet hatte, vom Ministerpräsidenten zurückgenommen. Das sind alles Dinge, die nicht ungewöhnlich sind. Sie gehören zu einem ganz normalen Verfahren dazu.

Ich kann Folgendes nicht verstehen, lieber Heiner Rickers, lieber Hauke Göttsch - ich gucke jetzt einmal in Ihre Richtung -: Sie haben eben gesagt, Sie fänden den Gesetzentwurf, wie er jetzt vorliegt, positiv und ihn unterstützenswert. Angesichts dessen kann ich nicht nachvollziehen, warum Sie ihm nicht zustimmen können. Machen Sie das doch einfach!

(Oliver Kumbartzky [FDP]: Die Gründe sind doch genannt worden!)

Ich garantiere Ihnen, dass der Gesetzentwurf, wie er jetzt vorliegt, in der Landwirtschaft und bei den Leuten, die in der Anhörung saßen, auf Akzeptanz stößt. Ich glaube, dass im Bereich der Landwirtschaft nicht unbedingt Verständnis dafür da ist, dass wir da keinen einstimmigen Beschluss fassen können.

(Beifall SPD)

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Stegner?

Mal gucken, ob mir die Frage gefällt.

Liebe Frau Kollegin Redmann, ich wollte Sie eigentlich fragen, ob es Ihrer Meinung nach noch Möglichkeiten gibt, dass dem Lob für die Fraktion vielleicht auch die Tat noch folgen könnte, beziehungsweise was wir noch tun könnten, um die Kollegen dazu zu bringen, dem Grundsatz zu folgen: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es. Wenn sie uns nicht nur loben, sondern auch noch zustimmen, dann wäre das doch perfekt für den Abend, und wir würden sie dann auch loben. Wenn ihnen das hilft, würden wir das tun.

- Ja, da stimme ich Ihnen zu, sehr gern.

Gestatten Sie eine Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Kumbartzky? - Ja.

Wir haben ja die Gründe genannt, aus denen wir nicht zustimmen. Es sind zwei, drei Punkte. Würden Sie denn, um den Konsens vielleicht doch noch hinzukriegen, dem Vorschlag zustimmen, dass wir es noch einmal zu einer dritten Lesung in den Ausschuss geben?

Nein. Sie wissen auch, warum wir nicht zustimmen. Wir müssen heute über diesen Gesetzentwurf abstimmen. Das ist eine rein rhetorische Frage. Ich hätte im Übrigen kein Problem damit gehabt, wenn wir in der letzten Sitzung noch über den einen oder anderen Punkt geredet hätten. Dafür hatten wir nämlich eine Umweltausschusssitzung. Da hätten Sie diese Punkte gern noch vorbringen können. Sie wissen doch, dass ich mit Ihnen vorher noch gesprochen und gefragt habe: Gibt es noch Punkte, die hinein sollen? Es gibt das eine oder andere, worüber wir sicherlich hätten reden können. Die Chance haben Sie seinerzeit und auch heute leider nicht genutzt.

Noch eine weitere Bemerkung?

Wären Sie denn heute bereit, die Verordnungsermächtigung herauszunehmen?

Wir werden heute über dieses Gesetz beschließen. Also, Herr Kumbartzky!

(Oliver Kumbartzky [FDP]: Ich frage ja nur!)

Sie haben selber geschildert, wie viele Sitzungen wir gesondert durchgeführt haben, wie oft wir darüber diskutiert haben. Natürlich war das ein Verfahren - das haben wir auch gesagt; das wissen Sie, Frau Beer -, bei dem zum Schluss alles ziemlich schnell gehen musste. Aber die Gelegenheit, Ihre Punkte vorzubringen, hatten Sie. Ich habe nicht einen einzigen Änderungsantrag von Ihnen bekommen, der deutlich gemacht hätte, welche Änderung Sie an diesem Gesetzentwurf vornehmen wollen.

(Sandra Redmann)

Die Änderungen haben wir gemacht. Sie als Opposition haben das nicht gemacht.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Jetzt hat der zuständige Minister, Herr Dr. Robert Habeck, noch einmal das Wort.

Herr Präsident! Frau Redmann hat es ja schon gesagt. Ich möchte inhaltlich gar nicht mehr in die Debatte einsteigen, sondern nur noch einmal feststellen, dass Gesetzentwürfe, die die Unterschrift von Kabinettsmitgliedern tragen - jedenfalls für mich gilt das -, in deren Verantwortung stehen. Man kann sich darüber politisch auseinandersetzen. Sie können mir auch vorwerfen, was Sie für richtig halten. Ich habe für meinen Teil hohen Respekt vor Ihrer Fachlichkeit, auch vor Ihrer, Frau Abgeordnete Beer. Ich weise aber entschieden zurück, dass eine politische Debatte mit Angriffen auf die Fachkompetenz meines Hauses verknüpft wird. Ich finde, es steht Ihnen nicht zu, darüber zu entscheiden. - Ich danke.