„Damit leistet die Küstenkoalition einen wichtigen Beitrag für die Werbung von jungen Nachwuchskräften für die Feuerwehren und für die friesische Kultur in Nordfriesland.“
Der derzeitige Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen stimmt jedoch mit dieser Aussage nicht überein, Herr Kollege Harms. Wie auf Nachfrage meiner Fraktion am 31. Oktober im Finanzausschuss bekannt wurde, handelt es sich bei 4,5 Millionen € der Gesamtsumme von 6 Millionen € aus der Glücksspielabgabe um Mittel aus Sportwetten. Die Landesregierung hat im Ausschuss daraufhin bestätigt, dass davon dem Landessportverband 1,5 Millionen € zustehen. Er hat sie bisher noch nicht abgerufen. Wir müssen den Landessportverband von hier aus noch einmal bitten, sich bei der Regierung zu melden und die 1,5 Millionen € zu beantragen, auf die er einen gesetzlichen Anspruch hat.
Sollte dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung beschlossen werden, lieber Herr Kollege Harms, würden der Landesfeuerwehrverband und die Friesenstiftung nicht etwa die von Ihnen versprochenen 150.000 €, sondern nur etwa 37.500 € erhalten. Die Schuldner- und Insolvenzberatung sowie die Mittel zur Finanzierung der Suchtarbeit lägen nicht bei den von Ihnen zugesagten 300.000 €, sondern nur bei 75.000 €.
Die FDP-Fraktion hat deshalb einen Änderungsantrag eingebracht, der Ihre mündlichen und schriftlichen Zusagen gegenüber den Empfängern in Ge
Wir haben schon früher versucht, Ihnen in diesem Bereich zu helfen; jetzt machen wir es faktisch. Beschließen Sie den Änderungsantrag mit uns gemeinsam. Dann sind Ihre Zusagen gegenüber dem Feuerwehrverband und der Suchthilfe bestätigt. Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Lieber Herr Schütt! Liebe Gäste! Im Juni haben wir uns in diesem Hause dazu entschlossen, 5 % der Erträge aus den Glücksspieleinnahmen dem Landesfeuerwehrverband und der Friesenstiftung zur Verfügung zu stellen. Die betreffenden Organisationen waren froh, konnten sie doch mit einem dringend benötigten Geldsegen rechnen.
Aber der Landesfeuerwehrverband hat die Rechnung ohne die regierungstragenden Fraktionen gemacht. Fünf Wochen vor Jahresende soll nun das Gesetz präzisiert und beschlossen werden, mit dem die Abrechnung für 2013 auf die Hälfte reduziert werden soll. Ich glaube, das Missverständnis resultiert daraus, dass die Feuerwehr und auch wir davon ausgingen, dass die vollen 5 % für 2013 anfallen sollen.
Wenn wir das jetzt auch mit Blick auf die Botschaft prüfen, die wir politisch gesendet haben, sollten wir nicht sagen: Es gibt nur die Hälfte. Darüber sollten wir definitiv noch einmal im Ausschuss reden. Wir können nämlich das Gesetz auch nachträglich zum 1. Januar 2013 in Kraft treten lassen.
Natürlich bedeutet das für die bisher begünstigten Verbände eine Reduzierung ihrer Einnahmen. Aber das hätte bereits im Gesetzgebungsprozess klar sein können. Klar ist ebenfalls, dass sowohl der Landesfeuerwehrverband als auch die Friesenstiftung auf das Geld dringend angewiesen waren und sind. Ob es wirklich notwendig ist, die Zuwendungen für den Landesfeuerwehrverband und die Friesenstiftung auf die Hälfte der diesjährigen Einnahmen zu reduzieren, werden wir im Ausschuss klären müssen. Für beide jedenfalls dürfte das Auf und Ab der Zusagen schwierig sein.
Herr Abgeordneter Schmidt, gestatten Sie eine Zwischenfrage beziehungsweise eine Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Dolgner?
Herr Kollege, bevor Ihre Interpretationen, was die Regierungskoalition beabsichtige, noch weiter abgehen, frage ich Sie: Erinnern Sie sich noch an die Ausschussberatungen, zumindest jedoch an zwei Punkte daraus?
Erstens ist nämlich ein Großteil der Einnahmen vor der Gesetzesverkündung geflossen. Das Problem war, dass sonst kaum Geld geflossen wäre.
Zweitens gab es buchungstechnische Fragen, ob das im Jahr 2012 oder im Jahr 2013 zu verbuchen sei, zumindest bei den Sportwetten.
Der Ursprungsgesetzentwurf, den wir jetzt beheben, stammte mitnichten von der Regierungskoalition - wir nehmen das mit dem Urheberrecht ein bisschen genauer -, sondern es handelte sich um einen Gesetzentwurf der Kollegen von der FDP, beim dem die Zuwendungsempfänger, aber nicht der Zahlungsmodus geändert worden ist.
Insofern nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass sich die Motivlagen von Ihnen und übrigens auch vom Kollegen Kubicki bezüglich der Urheberschaft der Gesetzgebung und ihrer Intention nicht mit den Fakten decken, die sich in den Ausschussberatungen dargestellt haben.
- Der Gesetzgebungsvorgang wird immer noch vom Parlament gemacht. Wenn wir, die wir im Ausschuss beraten haben, als Fraktionen vielleicht nicht ordentlich gearbeitet haben, aber die politische Botschaft an die Feuerwehren und die Friesenstiftung ausgesendet haben, dass sie 5 % der Einnahmen von 2013 bekämen, müssen wir das klarstellen.
Aber meiner Meinung nach sollte eine Klarstellung nicht bedeuten, dass sie jetzt nur sechs Zwölftel bekommen.
Daher muss die Politik selbst die Zuverlässigkeit bieten, die wir auch von unseren Feuerwehren verlangen. Wenn Ihnen der Feuerwehrmann oder die Feuerwehrfrau verspricht, sich das gesamte Jahr um den Brandschutz zu kümmern und dann kurz vor knapp sagt, das geschehe nur noch die Hälfte des Jahres, würden Sie alt aussehen.
Wir sprechen über die Finanzierung eines Ehrenamtes. Wir sprechen über Bürgerinnen und Bürger, die Verantwortung für ihre Gemeinde sowie für ihre Mitbürger übernehmen, und zwar unentgeltlich. Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Wann haben Sie zum letzten Mal einem Mitbürger unentgeltlich unter Gefahr für Ihre Gesundheit geholfen?
Ewald Balser hat einmal gesagt: Die Welt lebt von Menschen, die mehr tun als ihre Pflicht. - Diese Menschen werden in diesem Land weniger; immer weniger Bürgerinnen und Bürger erklären sich bereit, ihren Teil in der Feuerwehr zu leisten. 2005 wurde die Feuerwehr List auf Sylt aufgrund von Mitgliedermangel zu einer Pflichtfeuerwehr umfunktioniert. 2009 folgte die Feuerwehr Burg in Dithmarschen. 2013 wollen wir die Mittel, unter anderem zur Gewinnung von Freiwilligen in der Feuerwehr gedacht, nicht ganz so ausschütten, wie es ursprünglich die politische Intention war. Wie passt dieser Umstand mit der Verantwortung zusammen, die auch Sie für Schleswig-Holstein tragen? Für mich jedenfalls ist das unverständlich.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An gegenseitigen Vorwürfen und Kritik hat es in dieser Debatte wieder einmal nicht gemangelt. Es wurde gesagt, die Küstenkoalition schmücke sich mit fremden Federn, verteile ungeliebte Steuereinnahmen aus einem Gesetz, das sie bis zum Schluss vehement bekämpft, ja sogar wieder abgeschafft habe, und feiere sich dann auch noch dafür. Das haben wir auch schon in Pressemitteilungen gelesen.
Wir ziehen in der Tat vor, das Glücksspiel bundesweit zu regeln, weil es mit Verlaub recht naiv ist zu glauben, am Online-Pokertisch würden Landesgrenzen eingehalten. Deshalb halten wir einen schleswig-holsteinischen Alleingang für falsch. Wenn es irgendwen in diesem Hause glücklicher macht, dann nennen wir es ruhig ungeliebte Einnahmen aus dem Glücksspiel. Denn was die Glücksspielliberalisierer von CDU und FDP gern ausblenden, ist die Frage, von wem die ganzen Steuereinnahmen eigentlich stammen. Sie stammen nicht von den Wettanbietern, nein, das Geld kommt aus den Portemonnaies der Bürgerinnen und Bürger. Sie haben es im Glücksspiel verloren. Wir reden über Geld, das den Menschen an anderer Stelle fehlt und damit auch anderswo als Steuereinnahme wegbricht. Insofern ist das eine Nullnummer.
Hinzu kommen langjährige, von der Gesellschaft zu tragende Folgekosten für Suchtberatung und Therapie. Denn das eigentliche Hauptproblem, die Spielsucht, kommt in einer Debatte zu Glücksspieleinnahmen immer gern unter die Räder. Die Suchtkranken sind aber die, an denen der SSW seine Politik zuallererst ausrichtet. Deshalb halten wir daran fest, dass es nicht staatliche Aufgabe ist, durch eine Liberalisierung des Glücksspiels die Suchtgefahren zu erhöhen, die dann der Staat nicht die Glücksspielanbieter - wieder korrigieren muss.
Wenn man die gesellschaftlichen und auch menschlichen Kosten der Glücksspielsucht den Steuereinnahmen gegenüberstellt, dann relativiert sich der Jubelgesang über vorgeblich riesige Steuereinnahmen.
Die rot-grün-blaue Koalition hat 2012 eine Situation vorgefunden, in der Lizenzen vergeben werden mussten. Denn die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hatte bekanntlich noch kurz vor der Landtagswahl den gemeinsamen Pfad der Bundesländer ohne Not verlassen und ein Glücksspielgesetz beschlossen, dessen Konsequenzen über die eigene Regierungszeit hinausgingen.
Die Bürgerinnen und Bürger haben aber bei der letzten Landtagswahl auch darüber abgestimmt, wie es in Sachen Glücksspiel weitergehen sollte. Denn es bestand kein Zweifel, dass nach einem Regierungswechsel - den es ja auch gegeben hat - weiter
Schwarz-Gelb hatte somit per Gesetz die Erteilung von Glücksspiellizenzen erzwungen und zugleich ermöglicht, dass Wettanbieter aus Gibraltar oder Malta unser Land andernfalls in den Ruin klagen können.
Wenn sich das alles nicht verhindern lässt - und dieser Zustand währt glücklicherweise nicht mehr lange -, dann ist es nun einmal Aufgabe der Politik, die Gelder auch sinnvoll zu verwenden. Deshalb haben wir den Vorschlag der FDP, einen Teil der Einnahmen dem Feuerwehrverband zukommen zu lassen, begrüßt. Da wir bei allen Themen immer auch die Minderheiten mitdenken, haben wir obendrein dafür gesorgt, dass auch die friesische Kulturarbeit von den Glücksspieleinnahmen profitieren kann.
- Wenn Sie das so nennen wollen, freut mich, dass der SSW jetzt endlich auch bei der CDU als Lobbyist der Friesen wahrgenommen wird.
Das freut mich sehr, denn das haben bei Ihnen Leute vor Kurzem noch völlig anders gesehen, was Minderheitenpolitik und den SSW angeht.
Meine Damen und Herren, weil wir uns diese Ziele gesetzt und sie auch mit Summen beziffert haben, haben wir uns in unserem Gesetzentwurf auf das Gesamtjahresaufkommen und damit auch vor Juli 2013 eingegangene Einnahmen bezogen. Mit der Änderung des Gesetzes stellen wir sicher, dass das, was wir vor der Änderung versprochen haben, einhalten. Nähmen wir diese Änderung nicht vor, gälten nach dem Gesetz erst ab Ende Juli eingegangene Einnahmen. Das würde dazu führen, dass wir noch nicht einmal 50.000 € hätten erreichen können, wie es der Kollege Kubicki genannt hat. Da wir uns jetzt aber auf das Gesamtjahresaufkommen beziehen und das auf ein halbes Jahr umlegen, wird das Ziel auf jeden Fall erreicht. Der Kollege Dolgner hat das gerade eben dargestellt.
Meine Damen und Herren, wir freuen uns nicht darüber, dass das Glücksspielrecht durch SchwarzGelb im Alleingang liberalisiert wurde. Wir freuen uns allerdings darüber, dass wir dem Feuerwehrverband bei der Nachwuchsgewinnung unter die Arme