Protokoll der Sitzung vom 20.11.2013

Dabei wird jedem Historiker klar sein, dass jede geschichtswissenschaftliche Studie auch immer ein Produkt ihrer Zeit ist. Sie hängt nicht nur von der Quellenlage, sondern immer auch von der gesellschaftlichen Prägung der forschenden Historikergeneration ab. Nicht umsonst sieht sich die Geschichtswissenschaft heute als historisch-kritische Sozialwissenschaft.

Das erkenntnisleitende Interesse, das die Arbeit des Historikers steuert, geben wir mit unserem Untersuchungsauftrag vor. Dieser Untersuchungsauftrag scheint mir im Sinne des vorher Beschriebenen auf der Höhe der Zeit zu sein.

So wie es vor 50 Jahren sicher unmöglich gewesen wäre, eine solche Studie überhaupt zu beauftragen, wäre es wohl noch vor zehn Jahren strittig gewesen, auch die demokratische Integrationsleistung der jungen Bundesrepublik und ihrer Länder zu würdigen. Wir können heute schon sicher sein, dass kommende Generationen wieder ihre ganz eigenen Fragen an die Geschichte stellen werden.

Wir als Auftraggeber sollten größtes Interesse daran haben, dass die zu erstellende Studie einen wertvollen Beitrag nicht nur zur Geschichtswissens

(Burkhard Peters)

schaft, sondern auch zur politischen Bildung im Land leisten kann. Ich wünsche mir, dass nicht nur die Landtagsverwaltung, sondern alle Fraktionen im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinwirken.

Um nur einmal ein Beispiel zu nennen, wie es sicherlich nicht geht: Im „Hamburger Abendblatt“ vom 17. September 2013 prangert unter der Überschrift „War Schleswig-Holstein Karriereland für Nazis“ ein großes Foto, auf dem zwei Springerstiefel mit weißen Schnürsenkeln zu sehen sind. Eine solche Gestaltung lässt gerade bei jungen Leuten bestenfalls Ratlosigkeit zurück.

Ich wünsche unserer Studie nach dem parlamentarischen Auftakt einen guten Fortgang in Erstellung und Rezeption. Das dient dem Ansehen des Parlaments und ist auch gegenüber all jenen angemessen, die unter dem Nationalsozialismus gelitten haben und/oder eine Auseinandersetzung mit diesem Kapitel unserer Geschichte zu Recht erwarten dürfen.

(Beifall)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Jürgen Weber das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nahtlos an das anschließen, was die beiden Vorredner gesagt haben. Wir sind in der Situation, dass die Beauftragung einer solchen Studie nicht begründet werden muss, weil es Sinn macht, dass das Parlament selbst den Teil der Aufarbeitung von Geschichte und kritischen Betrachtung von Geschichte auf den Weg bringt und unterstützt, die uns als Nachfolger der politischen Klasse der Jahre 1945 und folgende insgesamt betrifft. Das ist eingebunden darin, dass sich dieses Plenum, erst oben im ersten Stock und heute hier, in sehr unterschiedlicher Form und sehr häufig mit diesen Fragen befasst hat.

Mein Kollege Peters von den Grünen hat vorhin schon das Zitat von Käber aus den 1950er-Jahren gebracht. Es ließen sich viele andere anschließen. Ich will der Versuchung widerstehen, alle Dinge, die in den letzten 20, 30 Jahren - auch zu Recht historisch skandalisiert worden sind, aufzulisten. An Beispielen für Vergessen, Verdrängen, Verharmlosen gibt es in den Jahren von 1945 bis zumindest in die 70er-Jahre keinen Mangel. Es wäre abendfüllend, das zu formulieren. Ich will nur ein

einziges Beispiel herausgreifen, weil es deutlich macht, dass das Problembewusstsein als solches in dem Maße gar nicht vorhanden war. Der subjektive Faktor muss immer mitbedacht werden. Deswegen zitiere ich doch einmal, und zwar aus diesem Landtag den damaligen Ministerpräsidenten von Hassel. Er hat seine Zufriedenheit darüber zum Ausdruck gebracht, dass Schleswig-Holstein es geschafft habe, weit mehr Beamte aus der NS-Zeit wieder zu beschäftigen als die bundesgesetzlich vorgeschriebenen 20 %, indem er sagte: Wir haben 50 % wieder hereinbekommen, also weit mehr als unser Soll.

Das sage ich nicht in einer vorwurfsvollen Diktion, sondern als Beschreibung dessen, dass in der gesellschaftlichen Realität der 1950er-, 1960er-Jahre das Problembewusstsein ganz offensichtlich anders geprägt war. Das zu untersuchen, die Ursachen dafür zur erforschen, ist ein Teil der Dinge, die wir uns vorgenommen haben.

Ich will auch noch sagen, dass der Landtag und die Landesregierung an vielen Stellen ein Stück mit Wegbereiter einer Aufarbeitung von Geschichte gewesen sind. Es ist vorhin schon kurz angesprochen worden, dass die Landesregierung seinerzeit, 1989/90, aufgrund einer Großen Anfrage der SPDFraktion sehr umfassend den damaligen Forschungsstand, vor allen Dingen aber auch den damaligen Nichtwissensstand dokumentiert und damit Impulse für weitere Untersuchungen gegeben hat. Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass die Fragen, die wir jetzt in Angriff nehmen wollen, gerade in den 1970er- und 1980er-Jahren von neu gegründeten Geschichtsvereinen, von lokalen und regionalen Forscherinnen und Forschern ohne Anbindung an Hochschulen und an die wissenschaftlichen Institutionen in Schleswig-Holstein vorangebracht worden sind. Die Universitäten haben hier deutlich länger gebraucht.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt seit dieser Zeit eine Vielzahl von Untersuchungen und Forschungen, die sehr viele Einzelaspekte dargelegt haben. Das ist gut und wichtig. Ich möchte deutlich machen, dass die geschichtswissenschaftliche Diskussion und damit auch die politische Diskussion ein Stück weiter gegangen sind, denn wir stellen die Fragen heute von zwei Seiten. Der Kollege Dr. Bernstein hat dies kurz angerissen.

Im Rahmen einer Analyse sind zwei Fragen zu stellen. Da ist zum einen die Frage, auf die Burkhard Peters etwas stärker Wert gelegt hat: Welche Gefahren und Relativierungen gingen für die demokratische Entwicklung unserer Gesellschaft bis heu

(Dr. Axel Bernstein)

te möglicherweise von einer damals überbordenden Kontinuität der Eliten und Funktionsträger in Schleswig-Holstein aus? Das ist die eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite muss man fragen: Welche Chancen und Impulse für den Aufbau einer demokratischen Gesellschaft wurden vielleicht durch eine Integration ehemaliger Mitglieder von NS-Formationen in den neuen Staat freigesetzt? Dies hat der Kollege Dr. Bernstein etwas stärker in den Mittelpunkt gestellt. Beide Fragen müssen für sich untersucht werden.

Lassen Sie mich zum Schluss Folgendes sagen: Bis heute halten sich die Auseinandersetzungen darüber, ob es in der Schlussphase der NS-Herrschaft ohne Weiteres möglich war, ohne einen eigenen Mitgliedsantrag auszufüllen in der Mitgliederkartei der NSDAP aufzutauchen. Die Auseinandersetzungen über diese Frage sind nicht akademisch oder sonderbar, sondern sie zeigen, was ich an einem Beispiel verdeutlich will: Im Bundesarchiv liegen Mitgliedskarten für Hans Werner Henze, für den leider heute verstorbenen Dieter Hildebrandt, für Martin Walser, Erhard Eppler, Horst Ehmke, Siegfried Lenz und viele andere mehr vor. Sie alle bekunden relativ nachvollziehbar, dass sie eine solche Mitgliedschaft nie angestrebt haben. Ich glaube, dass wir in der Frage der Quellenkritik und in der Frage der Betrachtung der Dinge noch sehr viel zu tun haben.

Lassen Sie mich noch einen allerletzten Satz formulieren. Das Thema hat so viele Konnotationen, dass man es nicht in einem kurzen Beitrag erschöpfend behandeln kann. Wir verfolgen mit dem, was wir wollen und als Auftrag erteilen, keinen Selbstzweck. Vielmehr ist dies eine Grundlage für die Selbstvergewisserung sowie Argument und Munition auch gegenüber immer wieder aufkeimenden Rechtsextremismus. Das ist auch Teil der Aufgabe, die wir als Landesparlament zu erfüllen haben.

Kommen Sie bitte zum Schluss!

Ich formuliere meinen vorletzten Satz: Dafür braucht man vernünftige wissenschaftlich fundierte Untersuchungen. Man braucht am Ende das Bewusstsein und die Überzeugung, und zwar von allen Demokraten getragen, dies in aktives politisches Handeln umzusetzen. Dafür sind wir da. Dafür wurden wir alle gewählt, wenn wir auch alle aus verschiedenen ideologischen Richtungen kommen.

Das wollen wir gemeinsam gestalten. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und freue mich schon im Voraus über das Ergebnis.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt CDU)

Für die FDP-Fraktion hat Herr Abgeordneter Dr. Ekkehard Klug das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Generell ist bereits vieles über die NS-Vergangenheit schleswig-holsteinischer Regierungsmitglieder und Parlamentarier der Nachkriegszeit bekannt. Die Begründung des interfraktionellen Antrags weist zum Beispiel darauf hin, dass dem Kabinett Bartram 1950/51 nur ein einziges Kabinettsmitglied angehörte, das nicht in dieser Weise vorbelastet war, nämlich der Innenminister Paul Pagel.

Eine systematische wissenschaftliche Aufarbeitung dieses Themas fehlt bisher, und dieses Manko soll nun durch die Initiative aller Fraktionen abgestellt werden. Das Land liegt damit gewissermaßen im Trend der Zeit, denn ähnliche Untersuchungen sind gerade in den letzten Jahren in vielen Bereichen auch außerhalb des Landes angefertigt worden.

Ich möchte in diesem Zusammenhang eines deutlich machen: Es kann meines Erachtens nicht nur darum gehen festzustellen, wie viele und welche ehemalige Abgeordnete, Minister und Staatssekretäre früher Mitglieder der NSDAP oder anderer Organisationen der Nazi-Diktatur gewesen sind. Diese Information ist sicherlich wichtig. Sie ist jedoch keineswegs hinreichend für die im Antrag geforderte Untersuchung. Zu einer fundierten Studie gehört auch die Frage, was die betreffenden Personen in der NS-Zeit getan haben und inwiefern ihnen persönlich verwerfliche oder verbrecherische Handlungen nachgewiesen werden können. Nur wenn dies klar ist, lässt sich meines Erachtens ein gerechtes Urteil über einzelne Personen fällen. Dies gilt gerade im Hinblick auf jene, die am Aufbau der neuen demokratischen Strukturen nach 1945 mitgewirkt haben. Falls sie jenseits einer bloßen Mitgliedschaft in einer NS-Organisation nicht aktiv in die Verbrechen des NS-Regimes verstrickt waren, sind ihre späteren Verdienste im demokratischen Deutschland für ein Gesamturteil sicher anders zu gewichten als bei jemandem, dem man konkrete Verbrechen oder Unrechtsakte vorhalten kann.

(Jürgen Weber)

Insoweit muss das, was beispielsweise für eine Persönlichkeit wie Günter Grass einzufordern ist, auch für andere gelten, nämlich dass eine in jungen Jahren bestehende Zugehörigkeit zur Waffen-SS nicht ausreichen kann, um über jemanden den Stab zu brechen, zumal in dem genannten Fall eher das sehr späte öffentliche Eingeständnis Anlass zu Kritik geben mag. Dies meine ich zumindest.

Es gehört zu den dunklen Seiten der deutschen Vergangenheit, dass nur sehr wenige Deutsche zwischen 1933 und 1945 Widerstand geleistet haben oder durch Emigration von einer Mitverantwortung für die Taten der NS-Diktatur frei waren. Die allermeisten haben mehr oder weniger mitgemacht. Dafür steht allein die Zahl von rund 7,5 Millionen Mitgliedern der NSDAP vor 1945. Hinzu kommt die hohe Anzahl der Mitglieder anderer NS-Organisationen.

Dass überdies sogar Personen, die überhaupt keine Mitgliedschaft in einer NS-Organisation hatten, tief in die Verbrechen des sogenannten Dritten Reiches verstrickt sein konnten, zeigt das Beispiel des früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten Hinrich Wilhelm Kopf. Die Göttinger Historikerin Teresa Nentwig hat in einer vor wenigen Monaten veröffentlichten Studie festgestellt, dass der sozialdemokratische Politiker nach 1933 als Immobilienhändler in Berlin massiv von der sogenannten Arisierung jüdischen Grundbesitzes profitierte und dann während des Zweiten Weltkriegs im besetzten Polen als Generaltreuhänder der Haupttreuhandstelle Ost tätig gewesen ist, einer Einrichtung, die „die Entjudung der Wirtschaft und die Vertreibung polnischer Einheimischer“ zum Ziel hatte.

Erstaunlich ist Folgendes: Bereits im November 1947 stand der Name von Hinrich Wilhelm Kopf auf einer von den Vereinten Nationen geführten Liste international gesuchter NS-Kriegsverbrecher. 1948 beschuldigte die polnische Regierung öffentlich den niedersächsischen Ministerpräsidenten, bei der Ausbeutung und Vernichtung der Bevölkerung mitgewirkt zu haben. Damals wies Kopf all diese Anschuldigungen zurück, und die britische Militärregierung hielt über ihn ihre schützende Hand. So geriet der Fall in Vergessenheit, bis die Göttinger Historikerin Nentwig den Fall Mitte dieses Jahres neu aufrollte. Dieser Fall mag auch zeigen, dass sich das Thema nicht für eine parteipolitische Instrumentalisierung in der Gegenwart eignet.

(Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Uli Kö- nig [PIRATEN])

In Schleswig-Holstein gab es - von einer kurzen Ausnahme abgesehen - nach 1945 lange Zeit hindurch nur CDU-geführte Regierungen. Logischerweise waren Personen mit Vergangenheit - so will ich das einmal sagen - die in der Nachkriegszeit öffentliche Ämter anstrebten, hierzulande vor allem in bürgerlichen Parteien zu finden. In anderen Bundesländern, die politisch anders gefärbt waren, gab es aber durchaus ähnliche Entwicklungen. Ich verweise nicht nur auf den Fall Kopf, sondern auch auf aus verschiedenen Studien bekannte Sachverhalte in Hessen. Dort waren zwei frühere Oberbürgermeister in Rüsselsheim und Kassel wegen ihrer NSVergangenheit gerade in diesem Jahr in die öffentliche Kritik geraten. Es gibt eine Studie des früheren grünen Bundestagsabgeordneten Hubert Kleinert, der jetzt als Professor an der hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung lehrt. Diese Studie hat er im Auftrag des Landkreises Marburg-Biedenkopf durchgeführt. Das Ergebnis lautet: Etwa ein Drittel der früheren Kreispolitiker dort hatte eine NaziVergangenheit.

Kommen Sie bitte zum Schluss!

Wie der Kollege Weber komme ich zu meinem letzten Satz: Darunter waren zwei Landräte, einer war von der CDU, einer war Sozialdemokrat. Letzterer ist - so glaube ich - ein besonders bemerkenswertes Beispiel. August Eckel wurde nämlich 1933 als SPD-Mitglied in sogenannte Schutzhaft genommen und als Lehrer aus dem Schuldienst entlassen. Im Juli 1940 ist er aber der NSDAP beigetreten. Dies geschah wohl - wie man in diesem Zusammenhang vermuten könnte - aus Gründen politischer Opportunität zu einem Zeitpunkt, als sich das Nazi-Regime während des Zweiten Weltkriegs auf dem Höhepunkt seiner militärischen Siege befand. Der eine oder andere mag in die Versuchung geraten sein, sich dem herrschenden System anzuschließen.

Es gibt viele Dinge, die es im Rahmen einer solchen Studie zu bedenken gilt.

Herr Dr. Klug, jetzt dürfen Sie nach 1 Minute und 20 Sekunden nur noch reden, wenn Sie eine Frage beantworten.

(Dr. Ekkehard Klug)

Es kann nicht darum gehen, einseitige politische Urteile gegen einzelne Parteien zu richten.

Herr Abgeordneter Dr. Stegner, Sie haben das Wort für eine Zwischenbemerkung.

Lieber Herr Kollege Klug, so sehr Sie recht haben, dass das natürlich nicht parteipolitisch instrumentalisiert werden darf und es natürlich auch in allen Parteien individuelles Fehlverhalten gegeben hat, hoffe ich doch, dass Ihre generalisierende Bemerkung, das sei in anderen Ländern strukturell anders, wo nicht nur bürgerliche Parteien regiert hätten, nicht den Eindruck erwecken sollte, dass, was man wohl auch feststellen muss, die Sozialdemokratie die einzige nach dem Zweiten Weltkrieg wiedergegründete Partei ist, die vorher verboten worden ist, übrigens auch deswegen verboten worden ist, weil die Sozialdemokraten im Reichstag gegen die Abschaffung der Demokratie gestimmt haben. Ich lege schon Wert darauf, dass das nicht so interpretiert wird, dass man sagen kann: Da, wo die SPD mit an der Regierung war, finden wir die gleichen Strukturen. Ich glaube, das wäre übertrieben und würde weder einer qualitativen noch einer quantitativen Betrachtung standhalten.

Herr Kollege Stegner, was die historische Rolle der SPD anbetrifft, gebe ich Ihnen selbstverständlich uneingeschränkt recht. Sie haben zutreffend auf diese Rolle hingewiesen.

Allerdings schließt das nicht aus, dass nach dem Zweiten Weltkrieg im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau einer demokratischen Ordnung in Westdeutschland auch ehemals in der NSDAP oder in anderen Gliederungen des Unrechtsstaats tätige Personen auch im Rahmen der SPD einen weiteren politischen Werdegang hatten. Das hat es, wie gesagt, nicht nur in den bürgerlichen Parteien gegeben.

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass eine einseitige Darstellung, wie sie sich vielleicht aus der schleswig-holsteinischen Konstellation ergeben könnte, weil hier nun mal über lange Zeiträume hinweg bürgerliche Regierungen, von einer ganz kleinen Ausnahme abgesehen, bestanden haben,

nicht dazu verleiten sollte, eine Generalisierung vorzunehmen und zu glauben, es habe solche Karrieren früherer Nazis in anderen Bundesländern nicht auch bei der SPD gegeben.

(Beifall FDP und Hans-Jörn Arp [CDU])

Für die Fraktion der PIRATEN hat nun Frau Abgeordnete Angelika Beer das Wort.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir PIRATEN sind uns der Tatsache bewusst, dass dieser Auftrag, den wir heute gemeinsam verabschieden, ein wohl einmaliger Auftrag ist. Es wird Aufklärung geben ohne Augenklappe, ohne Zwinkern und ohne Relativierung mit dem gemeinsamen Ziel, dass die NS-Vergangenheit auch ehemals angesehener Persönlichkeiten in der Politik nachvollziehbar und transparent analysiert wird.