Protokoll der Sitzung vom 22.08.2012

(Beifall CDU)

Herr Abgeordneter, gestatten sie eine weitere Zwischenfrage des Kollegen Dr. Stegner?

Nein, Herr Kollege Kubicki hatte auch nur eine Frage. Das muss auch für Stegner ausreichen.

(Heiterkeit - Zuruf Abgeordneter Wolfgang Kubicki [FDP])

Lassen sie mich das Bild weiterspinnen, wie es im Mai nächsten Jahres aussieht. Pünktlich zur Kommunalwahl ist dann die Schülerbeförderung in allen Kreisen flächendeckend abgeschafft - im Mai 2013.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Interessant!)

Was passiert ein halbes Jahr später? - Ein halbes Jahr später bekommen diejenigen Kreise, die Fehlbedarfszuweisungen oder Konsolidierungshilfen des Landes in Anspruch nehmen, Post vom Innenminister, der sie darauf hinweist, dass sie ihre Einnahmemöglichkeiten konsequent ausschöpfen müssen. Zu diesen Einnahmemöglichkeiten gehört auch eine Kann-Regelung bei der Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Aber daran ist die SPD schuld, nicht wir! - Lachen SPD)

Um dann die Millionenansprüche aus Fehlbedarfszuweisungen und Konsolidierungshilfe nicht zu verlieren, werden die Kreise Dithmarschen, Lauenburg, Nordfriesland, Ostholstein, Pinneberg, Plön und Schleswig-Flensburg wieder eine Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten einfüh

(Tobias Koch)

ren müssen. Ob die Eltern letztendlich also an den Kosten beteiligt werden oder nicht, hängt dann von der Gnade des Wohnorts ab. In den finanziell gut gestellten Kreisen ist die Schülerbeförderung kostenlos, in allen anderen Kreisen dürfen die Eltern zahlen. Ich frage Sie: Ist das gerecht?

(Zuruf Abgeordneter Dr. Ralf Stegner [SPD])

Ist es das, was Sie mit einer Kann-Regelung erreichen wollen?

Meine Damen und Herren, deshalb sage ich noch einmal: Wer es mit einer kostenlosen Schülerbeförderung ernst meint, der muss auch für die Bereitstellung entsprechender Mittel im Landeshaushalt sorgen. Das sage ich: Viel Spaß, Frau Ministerin Heinold!

Wenn das Land dazu aufgrund der eigenen Haushaltsprobleme nicht in der Lage ist, dann wird man vielleicht feststellen, dass die jetzige Gesetzesregelung gar nicht so schlecht ist wie ihr Ruf. Die Eltern werden in allen Kreisen an den Kosten der Schülerbeförderung angemessen beteiligt, aber ohne dass ein fester Prozentsatz vorgeschrieben ist.

(Zuruf Abgeordnete Birgit Herdejürgen [SPD])

- Hören Sie zu! - Genau in diesem Rahmen können die Kreise unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten eigenverantwortlich über die Ausgestaltung der Schülerbeförderung entscheiden. Sozialstaffel, Geschwisterermäßigung, Elternbeteiligung in Abhängigkeit vom Fahrplanangebot - all das sind Regelungen, die sich nicht der Landesgesetzgeber ausgedacht hat, sondern das sind Regelungen, die von den Kreisen im Rahmen ihrer eigenen Entscheidungsfreiheit eingeführt worden sind.

Herr Abgeordneter, nun gibt es die angekündigte zweite Bitte um eine weitere Zwischenfrage des Kollegen Kubicki. Lassen Sie diese zu?

Meldet sich Herr Stegner anschließend auch noch einmal?

(Heiterkeit – Wolfgang Kubicki [FDP]: Ich habe die Unruhe bei ihm gesehen, deshalb habe ich mich gemeldet!)

Dann hat jetzt Herr Abgeordneter Kubicki das Wort für eine Zwischenfrage.

Lieber Herr Kollege Koch, ich habe die Unruhe beim Kollegen Stegner gesehen. Deswegen habe ich mich gemeldet. Meine Frage lautet tatsächlich: Haben Sie eine Erklärung dafür, warum ausgerechnet die Kreise Dithmarschen und Stormarn dringend diese von uns vorgeschlagene Regelung auf dem Klageweg erzwingen wollen, von der Sie glauben, dass sie völlig unsinnig sei?

(Martin Habersaat [SPD]: Mit den Stimmen der CDU! - Wolfgang Kubicki [FDP]: Das ist etwas anderes!)

Die Situation in Stormarn ist natürlich aus eigener Anschauung bekannt. Der Kreis Stormarn gehört zu den Kreisen, die es sich finanziell leisten könnten. Dort würde von einer Kann-Regelung Gebrauch gemacht werden, und die Eltern brauchten nichts zu zahlen. Für den Kreis Dithmarschen kann ich es nicht nachvollziehen. Denn dort wäre auf der gerade geschilderten Rechtslage zukünftig weiterhin Elternbeteiligung zu erheben. Ansonsten müsste der Kreis Dithmarschen auf Fehlbedarfszuweisungen und Konsolidierungshilfen verzichten. Das wird den Kollegen in Dithmarschen vermutlich auch aufgehen, wenn der Brief vom Innenministerium kommt.

Eine weitere Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Stegner!

Ja, wir sind sehr fair mit der Regierungsfraktion.

Ich bin mir der Gnade bewusst, dass ich das darf. Ich freue mich darüber sehr. Hatte ich Ihre Antwort vorhin so zu verstehen, dass Sie sich zwar nicht mehr erinnern, dass Sie alle Positionen schon vertreten haben, dass aber die Richtigkeit, die jeweils die Position hat, vom Zeitpunkt der Legislaturperiode abhängig ist? Oder direkter gefragt: Können Sie ausschließen, dass sich die CDU kurz vor den Kommunalwahlen noch der Position des Rests dieses Landtags anschließen wird?

(Tobias Koch)

- Herr Kollege Stegner, auch hier verstehen Sie mich falsch - wie regelmäßig. Das legen Sie in Ihre Suggestivfrage aber auch jedes Mal mit hinein. Noch einmal: Ich vertrete gerade die Position, die wir letzte Wahlperiode auch beschlossen haben. Wenn Sie genau zugehört haben, wissen Sie, dass ich gerade die augenblickliche gesetzliche Regelung verteidige. Was Ihre Unterstellung jetzt bezwecken soll, kann ich deswegen überhaupt nicht nachvollziehen. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Ich sage es aber gern noch einmal: entweder Landesmittel, dann können Sie die Schülerbeförderung landesweit kostenfrei stellen, oder aber eine Regelung, die die Kreise mit den Einnahmeausfällen nicht allein dastehen lässt. Entscheidungsfreiheit, auf Elternbeiträge zu verzichten, ohne dass dafür Geld im Landeshaushalt bereit gestellt wäre, wäre ein vergiftetes Geschenk an die Kommunen. Deshalb rate ich uns dringend dazu, während der Ausschussberatungen zu diesem Gesetzesverfahren ein intensives Anhörungsverfahren mit den Kreisen und Gemeinden, mit den Schulträgern und den Elternbeiräten zu führen. Die Aussicht auf eine kostenlose Schülerbeförderung ist das eine, wer aber die späteren Konsequenzen einer Kann-Regelung übersieht, der wird für weiteren Verdruss und Enttäuschung bei allen Beteiligten sorgen. Das wird weder den Kommunen und Schulträgern noch den Eltern und Schülern zuzumuten sein, nur weil im nächsten Mai Kommunalwahl ist.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Zu einer weiteren ersten Rede an diesem Tag erteile ich für die Fraktion der SPD Herrn Abgeordneten Kai Vogel das Wort.

(Beifall)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mit einem Lob an die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN beginnen. Der vergangene Wahlkampf und die zahlreichen Wahlprogramme haben die hohe Bedeutung gezeigt, die der Schülerbeförderung in der Öffentlichkeit zukommt, zumindest bei fünf der hier vertretenen Parteien. Bei der alten Koalition gewinne ich bei der gerade geführten Debatte den Eindruck, dass man zweiein

halb Jahre Seit an Seit geschritten ist, aber jetzt haut man sich gegenseitig in die Pfanne.

Frau Klahn, wir mussten keinen Kompromiss innerhalb der jetzigen Koalition eingehen, nein, wir waren uns da sehr einig. Teilweise kann man bei Ihnen den Eindruck gewinnen, Sie sind froh, dass Sie endlich aus der Enge der alten Koalition ausscheren konnten, damit Sie diese Auffassung jetzt vertreten können.

Wir bekunden damit auch einen neuen politischen Stil, der dem Land gut tut. Bei den Anträgen kommt es nur auf den Inhalt und nicht auf die politische Ausrichtung des Antragsstellers an.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Für die Regierungsparteien ist der Antrag von PIRATEN und FDP eine Bestätigung und Unterstützung. Es ist das Ziel dieser Koalition, den politischen Schlingerkurs der letzten Jahre endlich zu beenden. Das sind wir den Eltern und besonders den Schülerinnen und Schülern in unserem Land schuldig. Der Antrag entspricht dem, was wir im Koalitionsvertrag bereits beschlossen haben, und deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf auch zustimmen. Denn wir halten nichts davon, den Kreisen die Pistole auf die Brust zu setzen und vorzuschreiben: Ihr müsst aber unbedingt Elternbeiträge zur Schülerbeförderung kassieren, auch wenn ihr das gar nicht wollt. Wir hatten das bereits in der letzten Legislaturperiode. Wir hatten bereits in der letzten Legislaturperiode jede Menge Resolutionen von Ämtern, von Gemeinden und von Schulverbänden vorliegen. Eine Kann-Regelung, wie in diesem Antrag enthalten, gibt den Kreisen selbst die Möglichkeit zu entscheiden, ob sich die Eltern an den Fahrtkosten beteiligen wollen. Ein Großteil der Kreise hat sowieso nur das Mindestmaß des bestehenden Gesetzes umgesetzt oder hat sich ganz geweigert, dieses umzusetzen.

Schleswig-Holstein ist in großen Teilen ein ländlich strukturiertes Bundesland, aber selbst in den dicht besiedelten Gegenden ist der Anteil der Fahrschülerinnen und Fahrschüler sehr hoch, da insbesondere die weiterführenden Schulen in zentralen Orten angeboten werden. Wenn die Schülerinnen und Schüler morgens mit dem Bus in die Schule fahren müssen, sollte zu dieser zeitlichen Belastung nicht auch noch eine finanzielle Belastung hinzukommen. Kinderreiche Familien, die auf dem Land wohnen, trifft das bestehende Gesetz ganz besonders, doppelt und teilweise gar dreifach. Sie werden nicht nur für das erste Kind, sondern meist

(Tobias Koch)

auch für das zweite und dritte Kind zur Kasse gebeten. Eltern sollten ihre Kinder auf die bestmögliche Schule schicken dürfen, ohne überlegen zu müssen, ob man sich den Weg dahin überhaupt leisten kann. Dafür schaffen wir heute eine Voraussetzung.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Jetzt kann man immer anführen, dass sich viele Eltern eine Elternbeteiligung eigentlich leisten könnten, doch die Vorstellung, ob man sich etwas leisten kann oder auch leisten will, ist rein subjektiv. Bei Eltern, die sich dies nicht leisten können, ist der Weg über die Ämter, die Schülerbeförderung erstattet zu bekommen, ein sehr unangenehmer. Die schulischen Opfer sind die Kinder. Doch wer von uns hat nicht während seiner Schulzeit in Phasen einer schwachen Leistung über eigenes Aufhören nachgedacht. Wer dann von seinen Eltern noch zusätzlich hören muss, sie könnten auf diese Ausgaben für eine Schülerbeförderung auch gern verzichten, hört schneller auf, als es wirklich Not tut. Das können wir uns nicht erlauben, denn Kinder sind unser wichtigstes Kapital für eine lebenswerte Zukunft.

(Zuruf Abgeordnete Heike Franzen [CDU])

Gleiche Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler dürfen nicht an einer Busfahrkarte scheitern.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Gleiche Bildungschancen dürfen nicht von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern abhängen, und gleiche Bildungschancen dürfen nicht an der Entfernung einer geeigneten Schule scheitern.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN)

Die PIRATEN können meine Streicheleinheiten gern noch ein bisschen behalten, aber an die Adresse der FDP muss die Frage erlaubt sein, wer eigentlich in den vergangenen zweieinhalb Jahren regiert und den Kultusminister gestellt hat. Sie können sich nicht bei allem und jedem hinter Ihrem damaligen Koalitionspartner verstecken und uns mit einer Serie von Anträgen beglücken, die den Eindruck erwecken, Sie seien gemeinsam mit den PIRATEN erst jetzt das allererste Mal in den Hafen des Landtags eingelaufen. Hoffentlich schaffen wir es, mit diesem Antrag endlich einen Schlussstrich unter dieses leidige Thema zu ziehen. Besser spät als nie. Da es ein Gesetzentwurf ist, müssen wir ihn an den Bildungsausschuss überweisen, wo wir ihn sehr