Nun weiß ich gar nicht, wo genau ich war. Ich mach einmal an dieser Stelle weiter: Nur bei dem Datenschutzbeauftragten - ja, da war es - heißt es, die Wiederwahl ist nur einmal zulässig. Diese Unterscheidung beseitigen wir mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf. Danach sind alle Beauftragten grundsätzlich erneut wählbar.
Vermutlich war es im Jahr 2000 - das habe ich eben gesagt - die Absicht des Gesetzgebers, bei dem Datenschutzbeauftragten durch die Begrenzung der Wiederwahlmöglichkeiten seine Unabhängigkeit zu stärken. Diese Notwendigkeit hat sich in der Praxis der vergangenen Jahre jedoch nicht bestätigt. Es bestehen somit keine Bedenken, alle Beauftragten in diesem Punkt gleich zu behandeln, wie es im Übrigen auch in den meisten Bundesländern üblich ist.
zumindest geschafft, mich hier durcheinander zu bringen -, zu dem im Vorfeld dieser Sitzung diskutiert worden ist, ob diese Änderung eine vorweggenommenes Personalentscheidung ist oder sein könnte. Diese Vermutung ist falsch und ich widerspreche ihr. Bereits im Jahr 2009 - das können Sie nicht wissen - waren meine Fraktion und auch andere Fraktionen bereit, das Gesetz in der vorliegenden Form zu ändern. Dazu kam es damals nicht. Damals konnte noch niemand absehen, welche Mehrheitsverhältnisse bei der nächsten Wahl des Datenschutzbeauftragten bestehen würden. Der von Ihnen in der Öffentlichkeit geäußerte Verdacht nicht von Ihnen, sondern von der CDU -, wir bastelten an einer Regelung, die ausschließlich auf die Wiederwahl des jetzigen Amtsinhabers gerichtet ist, ist damit erwiesenermaßen falsch, Herr Kollege.
Der Kollege Bernstein hat sich für seine Fraktion in seiner etwas voreiligen Presseerklärung mit überraschender Schärfe mit dieser Vermutung auseinandergesetzt und diesen kleinen Gesetzentwurf als eine Lex Weichert bezeichnet.
Lieber Kollege Bernstein, bei allem Verständnis, oppositionell um Alleinstellungsmerkmale zu ringen, da gehen Sie nun doch gehörig zu weit.
Den vorliegenden Gesetzentwurf per se als Kungelei, dem Datenschutz schadend zu bezeichnen, ist kein Beleg für großen Erkenntnisreichtum. Wenn Sie schreiben, dass nach zwei Amtszeiten für jeden erkennbar ein Wechsel überfällig sei, da in letzter Zeit das breite Spektrum durch den Datenschutzbeauftragten nicht gewährleistet sei, lesen Sie offensichtlich andere Zeitungen als ich. Es kann doch niemand bestreiten, dass unser Datenschutzbeauftragter weit über die Grenzen des „echten Nordens“ hinaus - das war der Werbeblock - als ein äußerst anerkannter Fachmann gesehen wird. Sicher, er ist streitbar. Das mögen Sie beklagen. Ich begrüße es, auch wenn ich nicht alles inhaltlich teile. In den letzten Wochen haben wir in noch bisher kaum vorstellbarer Dimension erlebt, wie notwendig es ist,
- Vielen Dank. - Wenn Sie dem Datenschutzbeauftragten unterstellen, er habe dafür gesorgt, dass Datenschutz dauerhaft auf Facebook reduziert wird, haben Sie in der CDU zum einen nicht begriffen, was bei Facebook los ist, zum anderen haben Sie nichts vom Inhalt des Landesdatenschutzgesetzes verstanden - ebenso wenig, wie Sie vermutlich wissen, was in dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz erledigt wird. Egal, wer zukünftig an der Spitze dieser Landesstelle steht, dass hier 36 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen sehr engagierten Job machen und ein fähiges Team bilden, das für alle Fragen des Datenschutzes zuständig ist, ist Ihnen offensichtlich entgangen.
In aller Sachlichkeit sage ich - wir schreiben ja alle mal Presseerklärungen - diese Fachleute haben es nicht verdient
- ich bin gleich am Ende -, dass man sie in dieser Weise diskreditiert und schon gar nicht, dass man sie auf das Thema Facebook reduziert.
Vielleicht sind die Ausschussberatungen eine gute Gelegenheit, uns zu informieren, was denn das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz alles leistet und wie wichtig seine Arbeit ist.
Als letzten Satz erlauben Sie mir zu sagen: Ich glaube, dass hier - zumindest bei einigen - ein erheblicher Nachholbedarf besteht. Bei der Gelegenheit ändern wir dann das Gesetz dahin gehend, das zukünftig nach Qualifikation und Eignung entschieden werden kann, wer nach der Amtszeit des jetzigen Amtsinhabers dieses Amt fortführen kann. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Eichstädt, einen Satz vielleicht vorweg: Wie weit ich bei welchem Thema gehe, müssen Sie erstens schon mir überlassen, und zweitens, wenn Sie die halbe Redezeit auf meine Pressemitteilung verwenden, dann sagt das einiges über Ihre dünne Argumentation zu diesem Thema aus.
Eines vorweg, weil es mir in der Tat nicht darum geht, einen falschen Zungenschlag in die Debatte hineinzubringen: Das ULD - und ich bin da etwas tiefer in das Archiv eingetaucht -, wie es 1988 eingerichtet wurde, hat sich in seiner Unabhängigkeit durch eine ganze Reihe von klug gewählten Bestimmungen im Landesdatenschutzgesetz bewährt. Die Mitarbeiter des ULD sind kompetent und auf der Höhe der Zeit. Das ist für Politik und Verwaltung nicht immer bequem, aber im Sinne des Datenschutzes durchaus richtig und notwendig.
Bei der Formulierung „nicht immer bequem“ hat man dann auch schon die perfekte Überleitung zum heutigen Chef des ULD, zu Thilo Weichert. Bei allen Kritikpunkten - und da sehe ich durchaus einige - hat Herr Weichert maßgeblich dazu beigetragen, das Profil des ULD zu prägen. Wenn die CDULandtagsfraktion heute für eine Beibehaltung der wohlüberlegten bestehenden Regelung eintritt, die besagt, dass es nur zwei Amtszeiten pro Person an der Spitze des ULD geben darf, geht es uns dabei eben nicht um die Person von Herrn Weichert. Er kann mit Kritik umgehen. Wir können das im Übrigen auch.
„Mehr als andere Personen in vergleichbaren Positionen muss der Datenschutzbeauftragte stets neue Entwicklungen beobachten und vorantreiben; es wird ein unvergleichbar hohes Maß an Kreativität verlangt, die irgendwo endlich ist.“
Diese Formulierung mache ich mir gern zu eigen, auch wenn sie vom früheren SPD-Kollegen Rolf Selzer stammt.
„Datenschutzbeauftragter ist kein Lebensberuf. Nach längerer Zeit ist es gut, dieser Institution neue Impulse zu verleihen.“
Das stimmt ebenfalls, auch wenn es von Ex-Minister Hans Peter Bull stammt. Diese Argumente aus der Debatte und der Ausschussberatung von 1988 sind nach wie vor von Gewicht. In Zeiten rasanter und technischer Entwicklung, aber auch datenschutzrelevanter Entwicklung haben sie sogar noch an Gewicht gewonnen.
Wenn Sie - das ist das einzig neue Argument, das ich heute gehört habe - auf die Gleichbehandlung von Beauftragten abheben, ist es in der Tat schon der Mühe wert nachzusehen, ob es nicht auch richtig wäre, bei anderen Beauftragtenstellen darüber nachzudenken,
ob nicht eine Begrenzung der Wiederwahl sinnvoll wäre. Wer von der heutigen gut begründeten und erprobten Regelung abweichen will, der muss das besonders gut begründen können. Die Einschätzung, dass man den gegenwärtigen ULD-Chef Weichert für einen vielleicht besonders guten Chef hält, kann gerade nicht das Argument sein; denn wo kämen wir hin, wenn man nur, weil - so sagen wir einmal - eine parlamentarische Mehrheit der Auffassung ist, dass man einen besonders guten Ministerpräsidenten hat - einen solchen hatten wir beispielsweise bis 2012 -,
mit einfacher Mehrheit Wahlzeiten willkürlich ändert. Die Argumente müssen also in der Sache und nicht in der Person liegen.
In diesem Zusammenhang hat es zumindest einen schalen Beigeschmack, dass die Grünen diese Initiative ausgerechnet beim ULD-Chef mit grünem Parteibuch starten. Auch wenn es Ihnen heute vielleicht schwerfällt, überlegen Sie gründlich, welchen Schaden Sie dem Ansehen und der Unabhängigkeit des ULD zufügen! Sie haben Ihre Mehrheit nicht, um sich schrittweise in Schleswig-Holstein ein rot-grün-blaues Nest einzurichten.
Ich hoffe, dass es in der Ausschussberatung tatsächlich Sachargumente geben wird, weshalb man diese Änderung wünscht, die nicht von den aktuellen Personalien abhängen. Bislang habe ich keine wirklichen gehört. Noch einmal, auch wenn es Sie, Herr Kollege Eichstädt, vielleicht ärgert: Eine reine Lex Weichert wird es mit der CDU nicht geben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den vorliegenden Gesetzentwurf als Lex Weichert zu bezeichnen, verfehlt das eigentliche Ziel. Für den Datenschutzbeauftragten des Landes soll nach der Gesetzesänderung nur das gelten, was für den Flüchtlingsbeauftragten, den Behindertenbeauftragten und die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten schon längst gilt: Sie werden jeweils für sechs Jahre gewählt, und eine Wiederwahl ist unbeschränkt möglich.
Eine sachliche Notwendigkeit für eine Differenzierung beim Datenschutzbeauftragten ist nach meiner Überzeugung nicht gegeben. Ein Blick auf andere Bundesländer und auf Europa zeigt, dass in drei Bundesländern nur eine Amtszeit möglich ist, in sechs Bundesländern und beim Bundesdatenschutzbeauftragten ist eine einmalige Wiederwahl möglich. In fünf Bundesländern - Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Bayern und Hessen - und bei der Stelle der oder des Europäischen Datenschutzbeauftragten ist eine Wiederwahl jedoch unbeschränkt möglich.
Danke, Herr Kollege Peters. Sie haben gerade eben als Argument angeführt, dass Sie die Regelung an die Regelung für den Flüchtlingsbeauftragten, die Bürgerbeauftragte und so weiter und so fort anpassen möchten. Meines Wissens ist die Präsidentschaft des Kontrollorgans Landesrechnungshof auch auf zwei Amtszeiten begrenzt. Ich finde, das ist ein viel besserer Vergleich zum Datenschutzbeauftragten. Wollen Sie jetzt auch auf dem Gesetzeswege ändern, dass der Präsident des