Protokoll der Sitzung vom 19.03.2014

Es ist natürlich ärgerlich, wenn man aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen zur Kasse gebeten wird, eventuell auch noch Punkte bekommt oder gar den Führerschein verliert. Das hat aber in meinen Augen nichts mit Abzocke zu tun. Das sind Strafen aufgrund von Verkehrsverstößen, bei denen Verkehrsteilnehmer mit überhöhter Geschwindigkeit in die Falle geraten sind.

(Zuruf Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Den Antrag dann damit zu begründen, dass Radarfallen ein erhöhtes Unfallrisiko darstellen, weil Autofahrer vor Schreck auf die Bremse steigen und es somit zu Auffahrunfällen kommt, halte ich für eine Behauptung, auch wenn es aktuell zwei solche Fälle in Kiel gegeben hat.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Es ist jedoch ein bisschen gewagt, daraus eine allgemeine Schlussfolgerung zu ziehen.

Dann kam vorhin noch das Beispiel, dass einige, auch wenn sie nicht die allgemeine Geschwindigkeit übersteigen, abbremsen, wenn sie nur das Radargerät sehen. Ich habe mehrmals auf der Autobahn erlebt, dass Leute auf die Bremse gestiegen sind, nur weil ein Polizeiauto an der Raststätte stand. Dann müsste man farbige Polizeiautos ja auch verbieten.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Uli König [PIRATEN])

Ich glaube also, dass das mit Hinweisschildern und Ankündigung im Internet eventuell kontraproduktiv ist. Jetzt ist ja der Vorschlag gekommen, dass wir das noch ausführlich im Ausschuss diskutieren können. Dann brauche ich das hier nicht weiter zu vertiefen. Ich sage ganz klar, ich bin sehr, sehr skeptisch. Aber wir werden ja einmal sehen. Ich glaube, ich kann auch noch mit guten Argumenten kommen, warum das ein Fehler ist. Denn Sicherheit geht auch anders!

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Christopher Vogt [FDP]: Auch nicht schlecht! Die Argumente werden nach- geliefert!)

Für die Landesregierung hat der Minister Meyer noch einmal um das Wort gebeten, das ich ihm nun erteile.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich wollte nur ganz kurz - unabhängig von der Frage, ob der Antrag der PIRATEN und der FDP überwiesen wird -, zusagen, dass wir das Thema Warnschilder vor Blitzanlagen noch einmal mitnehmen und im Ausschuss nach vorheriger Prüfung berichten werden. Es gibt eine Richtlinie, man kann das demnach von Landesseite festlegen. Aber das sollte man in der Tat diskutieren. Es bedeutet natürlich auch mehr Verkehrsschilder im Straßenverkehr. Das muss man abwägen. - Danke.

(Beifall PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen und schließe deshalb die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 18/1667 (neu) und den Bericht Drucksache 18/1632 dem Wirtschaftsausschuss zu überwiesen, wobei der Bericht zur abschließenden Beratung überwiesen werden soll.

Ich habe aber während der Debatte vernommen, dass es unterschiedliche Auffassungen zu dem Antrag der Fraktionen von PIRATEN und FDP gibt. Deswegen lasse ich getrennt abstimmen.

Wer also den Bericht Drucksache 18/1632 abschließend dem Wirtschaftsausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen worden.

Wer den Antrag Drucksache 18/1667 (neu) von FDP und PIRATEN dem Wirtschaftsausschuss überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Aha, das sind also alle Mitglieder der Fraktionen.

(Heiterkeit)

- In der Debatte vorhin hat sich das anders angehört und wurde auch anders ausgesprochen. Aber jetzt ist es offensichtlich so. Wenn Sie jetzt bitte noch einmal Ihre Hände zeigen.

(Zuruf Arp [CDU])

- Aber ich habe Sie bisher so verstanden, dass Sie nicht für alle Fraktionen dieses Hauses sprechen, Herr Arp. - Also: Gegenprobe! - Enthaltungen? Somit ist der Antrag einstimmig in den Wirtschaftsausschuss überwiesen worden. Vielen Dank.

(Flemming Meyer)

Bevor wir weitermachen, teile ich Ihnen mit, dass sich die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer darauf geeinigt haben, den Tagesordnungspunkt 26 „Verwendung der ELER-Mittel“ auf den morgigen Vormittag zu verschieben. Er wird nach dem gesetzten Tagesordnungspunkt 4 aufgerufen werden.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 27 auf:

Streikrecht für bestimmte Beamtinnen und Beamte einführen

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/1680

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Dann eröffne ich die Aussprache und erteile dem Herrn Abgeordneten Wolfgang Dudda für die Fraktion der PIRATEN das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist anders als heute Morgen mit dem Antrag zur Bäderverordnung. Das Zitat vom Abgeordneten Matthiessen von Witwe Bolte zum Thema „Aufgewärmt“ ist hier anders: Wir haben hier eine Aufforderung des Bundesverwaltungsgerichts erhalten. Deswegen müssen wir das Thema noch einmal behandeln. Ich zitiere eingangs meiner Rede die Kollegin Raudies aus dem April letzten Jahres, als wir uns schon einmal mit dem Thema beschäftigt haben. Da hat sie gesagt:

„In der Begründung führt die Fraktion der PIRATEN das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen“

- richtig wäre eigentlich „Lüneburg“ gewesen

„auf. Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass dieses noch nicht rechtskräftig geworden ist. Deswegen ist der Vorschlag von Frau Nicolaisen richtig. Wir überweisen diesen Gesetzentwurf in den Innen- und Rechtsausschuss und stellen die Beratung zurück, bis das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat.“

Auch der damals den Ministerpräsident vertretende Innenminister hat genauso gesprochen, sich in ähnlicher Art geäußert und gesagt, wir müssten

„die Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abwarten. Dann hätten

wir … Klarheit, welche Rechtsformen auf welcher Ebene zu ändern wären.“

Genau an diesem Punkt sind wir seit dem 27. Februar 2014, als das Bundesverwaltungsgericht dazu entschieden und bejaht hat, dass es ein Streikrecht für bestimmte Beamte gibt.

In seiner Pressemitteilung spricht das Bundesverwaltungsgericht von einer „Übergangszeit“, die uns gewährt wird, um die Vorschriften zu ändern und Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu bedienen. Während dieser Übergangszeit gilt das Streikrecht für Beamte nach wie vor.

Das Bundesverwaltungsgericht hat uns also einen Auftrag erteilt, dafür zu sorgen, dass - so heißt es auch in der Urteilsbegründung - „das Recht der Staatsbediensteten auf Tarifverhandlungen über die Arbeitsbedingungen und ein daran anknüpfendes Streikrecht“ gewahrt wird. Dieser Auftrag ist so klar und eindeutig, dass die in der letzten Debatte geführten Gegenargumente gegen das Streikrecht eigentlich unbeachtlich sind. Dass dadurch eventuell ein Zweiklassenbeamtenrecht eingeführt wird, in dem es Beamte gibt - bei den Streitkräften, bei der Polizei, bei der Feuerwehr, bei der Justiz -, die nicht streiken dürfen, und Beamte, die streiken dürfen, war dem Gericht mit Sicherheit bewusst. Das hat es bewusst hingenommen.

So, wie ich es in meiner Rede im letzten April gesagt habe, fordert das Bundesverwaltungsgericht wörtlich dazu auf, Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes zu bedienen, der die Grundlage für die Fortentwicklung des Beamtenrechtes bildet.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Unser Bundesverwaltungsgericht ist offensichtlich im 21. Jahrhundert angekommen. Unsere Aufgabe ist es, es einzuholen. Wir müssen ein Dienstrecht gestalten, das zeitgemäß ist und den Ansprüchen des Artikels 11 der Europäischen Menschenrechtskonventionen genügt.

(Beifall PIRATEN)

Der Untergang des Abendlandes ist damit gewiss nicht verbunden. Auch unsere staatliche Ordnung ist nicht bedroht, denn Polizisten dürfen beispielsweise auch künftig nicht streiken, auch nicht, um endlich - wie zum Beispiel in den letzten Tagen hier erörtert - posttraumatische Belastungsstörungen als Dienstunfall anerkannt zu bekommen. Das allerdings können andere künftig für sie tun. Ein guter Dienstherr hätte so etwas schon lange geregelt. Ein guter Dienstherr ist die Vorstellung des Artikels 33 Abs. 5. Ein guter Dienstherr wird auch

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

kaum bestreikt werden. Ein guter Dienstherr muss mithin auch keine Angst vor Streiks und Arbeitskampfmaßnahmen haben. Ein guter Dienstherr versorgt seine Beamten so, dass sie gar nicht erst auf die Idee kommen zu streiken.

Zitate wie das von Frau Heinold aus dem letzten April, als sie gesagt hat, wir hätten nicht verhandeln müssen, haben eigentlich bewiesen, dass ein Streikrecht angezeigter denn je ist. Wir müssen das umsetzen. - Danke schön.

(Beifall PIRATEN)

Vielen Dank. - Das Wort für die CDU-Fraktion erteile ich der Frau Kollegin Petra Nicolaisen.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn meiner Ausführungen aus einer Stellungnahme des Deutschen Beamtenbundes zitieren, die dieser bei der letzten Diskussion über diese Frage im letzten Jahr abgegeben hat:

,,Das Streikverbot gehört zu den essenziellen, den Status prägenden Kernelementen des Berufsbeamtentums. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist das Streikverbot einer der Kernbestandteile der in Artikel 33 Abs. 5 GG verankerten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums.“

Und weiter heißt es: