Protokoll der Sitzung vom 10.04.2014

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Breyer?

Ja, aber gerne doch. Mensch, das macht ja jetzt richtig Spaß.

(Heiterkeit - Zuruf: Schade nur, dass Sie so lange stehen müssen!)

- Nein, nein, ich habe noch gesunde Beine, es geht noch.

Lieber Herr Kollege Lars Harms, wenn es bei diesem Gesetzentwurf tatsächlich nicht um eine Personalie geht, sondern nur um die Stellung und die Unabhängigkeit einer bestimmten Person, würde es sich dann nicht anbieten, diese Neugestaltung mit Wirkung zu einem Zeitpunkt zu machen, zu dem die nächste Stellenbesetzung ansteht?

(Beifall PIRATEN)

- Lieber Kollege Breyer, in dem Augenblick, in dem ich eine dauerhafte Beamtenstelle schaffe und

(Lars Harms)

sage: „Lieber dauerhafter Beamter, ich habe dich unter einer ganz bestimmten Voraussetzung - -“

(Zuruf PIRATEN)

- Nun hören Sie doch mal zu! In dem Moment, in dem ich eine Stelle geschaffen habe, jemanden dauerhaft in Lebensstellung mit den entsprechenden Kündigungsfristen einstelle, die es dabei gibt, und dem sage: „Du machst das jetzt“, und ich als Politiker danach dahergelaufen komme und sage: „Danach mache ich ein Gesetz und sage, das war es jetzt, jetzt wirst du auf eine andere Stelle innerhalb der Verwaltung versetzt, weil mir ein neuer Gedanke gekommen ist“, finde ich das verkehrt. Dann fände ich es schlauer, so ehrlich zu sein und zu sagen: „Ja, wir haben einen anderen Gedankengang, und den formulieren wir nun so, dass sich mögliche Bewerber auf diese politische Haltung entsprechend einstellen können.

(Beifall SSW und SPD)

Nun hat der Herr Kollege Kubicki den Wunsch, Ihnen eine Zwischenfrage zu stellen beziehungsweise eine Bemerkung zu machen. Gestatten Sie dies?

Den Wunsch will ich gerne erfüllen.

Lieber Herr Kollege Harms, ich habe nachvollzogen, wie Sie vier Jahre lang mit Ihren inneren Zweifeln gerungen haben. Aber meine spannende Frage ist nun diese: Hielten Sie es nicht für sinnvoll, gerade wenn man ein neues Amt schaffen will, das geradezu zur Überparteilichkeit nötigt, nicht mit einer Mehrheit, die ja parteilich ist, ein solches Amt ins Werk setzt und vorher überhaupt keine Gespräche mit den anderen Fraktionen des Hauses führt, die ja im Vorfeld auch daran mitwirken sollen, mit der Folge, dass die anderen Fraktionen dieses Hauses von einem solchen Ansinnen völlig überrascht werden? Wäre es aus Ihrer Sicht nicht sinnvoller gewesen, zunächst einmal Gespräche darüber zu führen, ob es eine grundsätzliche Bereitschaft des gesamten Hauses gibt, gemeinsam ein entsprechendes Amt zu schaffen?

- Lieber Kollege Kubicki, vom Grundsatz her gebe ich Ihnen recht, dass es immer schöner ist, parteiübergreifend Lösungen zu finden. Das gilt für jeden Tagesordnungspunkt, den wir hier verhandeln. Sie

können sich ja einmal Gedanken darüber machen, wie das in der Vergangenheit, auch heute Vormittag, gelaufen ist.

Jetzt ist das formale Verfahren so, dass wir diesen Gesetzentwurf in die erste Lesung geben. Das bedeutet, dass sich nun jede Partei und jeder Anzuhörende, den man möglicherweise benennt, im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens entsprechend dazu äußern kann. Somit können wir uns die gebührende Zeit dafür nehmen, diese Gedankengänge einzuflechten.

Sie haben vorhin durchaus auch Anmerkungen dazu gemacht, wo der Gesetzentwurf möglicherweise noch korrekturbedürftig sein könnte. Wenn Sie dann sehen, dass wir auch Ihre Anregungen aufnehmen und wir Sie für die Annahme dieses Gesetzentwurfs gewinnen können, dann wäre ich sehr froh.

(Beifall SSW und SPD)

Ich schaue mich verzweifelt um. Ich glaube, meine Zeit läuft gleich weiter. Aber im Moment will tatsächlich niemand mehr Fragen stellen.

Meine Damen und Herren, der Gedanke, einen Beauftragten einzurichten, wurde dann in der Tat - das habe ich eben schon gesagt - nicht mehr weiterverfolgt, weil man sich auch - das muss man auch sagen, und das hat vorhin auch die Kollegin Strehlau gesagt - von einer Zusammenlegung von Stellen in diesem Bereich personelle Synergieeffekte erhoffte. Das war damals ein durchaus opportunes Ziel. So wurde dann erst einmal die Landeszentrale für politische Bildung in die Landtagsverwaltung eingegliedert. Die Kollegin Strehlau hat bereits deutlich gemacht, was danach gelaufen ist und dass dieser Synergieeffekt jetzt eben nicht mehr gegeben ist.

In der Tat, unsere Initiative kommt zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Deswegen läuft ja nebenher auch diese Diskussion. Allerdings, meine Damen und Herren, hat unser Gesetzentwurf nichts mit einer Stellenbesetzung zu tun,

(Lachen CDU, FDP und PIRATEN)

sondern vielmehr ist es so, dass die Schwierigkeit bei der Stellenbesetzung die eine Seite ist, die Neuausrichtung der Stelle aber eine andere Seite. Was die Schwierigkeit bei der Stellenbesetzung angeht, ist in den Medien bereits viel spekuliert worden. An diesen Spekulationen will ich mich nicht beteiligen.

Ich verweise auch liebend gerne auf die Aussagen des Kollegen Weber, der das sehr gut dargestellt hat. Lieber Herr Kollege Kubicki, bevor Sie nun Ihre nächste Zwischenfrage stellen: Der am besten

(Lars Harms)

geeignete und ursprünglich ausgewählte Kandidat stand weder der SPD noch einer anderen Koalitionsfraktion nahe. Hier eine Parteibuchpolitik zu konstruieren, geht völlig an der Realität vorbei, was dieses Verfahren angeht.

Jetzt kann Herr Kubicki seine Zwischenfrage stellen.

Herr Kollege, gestatten Sie eine weitere Bemerkung des Herrn Abgeordneten Kubicki?

Selbstverständlich.

Herr Kollege Harms, da Sie insgesamt sehr lange nachgedacht und auch solide Vorarbeit für den Gesetzentwurf geleistet haben, frage ich Sie: Würden Sie mir freundlicherweise erklären, warum das Kuratorium gemäß § 5 ausschließlich befugt ist, einen männlichen Vorsitzenden zu wählen? Dies ist eine Lex Stegner. Da sonst im Gesetzentwurf überall die weibliche Form mit verwandt wird, wäre es unabdingbar, dass hier ein Vorsitzender männlichen Geschlechts gewählt werden muss. Denn ansonsten hätte man die weibliche Form aufnehmen müssen.

- Wenn ich ehrlich bin, lieber Herr Kollege Kubicki, hatte ich an Sie gedacht.

(Heiterkeit)

- Herr Kollege Harms, da ich weiß, dass Sie das ernst meinen, kann ich mich nur herzlich bedanken. Dieses Amt wäre bei mir auch in guten Händen, ganz anders als im Falle des Herrn Kollegen Stegner.

(Heiterkeit)

- Faktisch ist es im Übrigen so, meine Damen und Herren, und das ist auch ganz wichtig, dass eine Person, die sich beworben hat, eine Stelle in der Landesverwaltung antreten und die Leitungsfunktion in Bezug auf die Landeszentrale übernehmen kann. Das ist derzeit so. Am Ende des Jahres müsste dann aber wohl eine Versetzung innerhalb der Landesverwaltung vorgenommen werden, wie es im Übrigen durchaus üblich ist, weil der Beauftragte dann ja auch die Leitungsfunktion übernehmen würde. Hier wird also kein Bewerber in irgendeiner Weise vor den Kopf gestoßen, sondern wir sorgen lediglich für Klarheit, damit ein Bewerber, wenn er

diese Stelle übernimmt, auch weiß, dass an seine Stelle ein Beauftragter treten könnte, weil es eine entsprechende Gesetzesinitiative gibt. Aber einer Person, die sich für die Leitungsstelle beworben hat, könnten wir durchaus eine andere Perspektive bieten.

Herr Kollege, jetzt bewirbt sich der Herr Abgeordnete Dr. Stegner noch darum, eine Zwischenfrage stellen oder eine Bemerkung machen zu dürfen. Erlauben Sie dies?

Selbstverständlich komme ich dieser Bewerbung nach.

Dann hat Herr Dr. Stegner jetzt das Wort.

Ich bin gerührt, lieber Kollege Harms. - Können Sie sich vorstellen, dass wir den engagierten gleichstellungspolitischen und mitbestimmungspolitischen Vorstößen der FDP im Gesetzgebungsverfahren, wenn deren Vorstellungen darin eingebracht werden, so viel Zuwendung schenken, dass wir sie in den Gesetzestext aufnehmen?

Ja, auch wenn der Kollege Kubicki dann möglicherweise weniger Chancen hat, werden wir das im Sinne der Gleichstellung tun.

(Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, der neue Beauftragte wird nach unserem Gesetzentwurf im Übrigen fachlich völlig unabhängig sein und der Dienstaufsicht des Landtagspräsidenten unterstellt. Darüber, ob das so sein soll, kann man natürlich noch einmal diskutieren. Es wäre sicherlich auch vorstellbar, dass der Beauftragte und sein Ziel völlig unabhängig von der Landtagsverwaltung angesiedelt werden. Dann müsste allerdings auch die Dienstaufsicht entsprechend geregelt werden. Das können wir dann aber noch in den Ausschussberatungen erörtern, wie so viele andere Fragen auch.

Viel wichtiger für uns ist eine absolut unabhängige Stellung. Deshalb wird sich ein zukünftiger Beauftragter auch immer wieder einer Wahl stellen müssen. Wir wollen, dass der Beauftragte am besten

(Lars Harms)

immer wieder durch eine breite Mehrheit im Parlament bestätigt oder neu gewählt wird. Er soll eben nicht Dauerbeamter werden und sich in der festen Struktur einer Verwaltung wiederfinden, sondern betont unabhängig agieren können. Er soll nur mit einer Zweidrittelmehrheit abgewählt werden können. Das stärkt die Unabhängigkeit dieser Stelle, sowohl nach innen als auch nach außen. Das wiederum stärkt auch die Landeszentrale an sich.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Tobias Koch das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich durfte damals für die CDU-Fraktion an der Ältestenratssitzung teilnehmen, in der sich die drei Bewerber für das Amt vorgestellt haben. Ohne die Vertraulichkeit der Ältestenratssitzung zu verletzen, kann ich sagen, dass wir uns über alle Fraktionsgrenzen hinweg einig waren, drei interessante Bewerber erlebt zu haben. Alle drei Bewerber sind grundsätzlich geeignet gewesen, diese Leitungsfunktion zu übernehmen. Deshalb darf doch niemand glauben, dass wir heute diese Debatte führen würden, über einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen beraten würden, wenn der von Herrn Dr. Stegner favorisierte Bewerber seine Bewerbung nicht zurückgezogen hätte.