Protokoll der Sitzung vom 10.04.2014

(Beifall CDU und FDP)

Heute Nachmittag steht das Thema noch einmal auf der Tagesordnung. Aber auch hier spielt das schon eine Rolle: Auch bei der Nachfolge der Leitung der Landeszentrale für politische Bildung wollen SPD, Grüne und SSW einfach per Gesetzesänderung in ein laufendes Ausschreibungsverfahren eingreifen. Das ist Personalpolitik nach parteipolitischer Gutsherrenart, die ich hier nicht gutheißen kann.

(Beifall CDU, FDP und vereinzelt PIRA- TEN)

Diese Regierungskoalition verwechselt Beauftragte des gesamten Landtags mit Kabinettsposten einer Landesregierung. Das ist des Schleswig-Holsteinischen Landtags unwürdig. Sie setzen eiskalt Ihre eigenen Personalinteressen durch. Sie missbrauchen den Landtag für Ihre personelle Lobbyarbeit. Das ist die Politik dieser Regierungskoalition in Schleswig-Holstein.

(Beifall CDU, FDP und vereinzelt PIRA- TEN)

(Ministerin Dr. Waltraud Wende)

Das Schlimme dabei ist: Nicht nur die SPD-Fraktion, auch die Fraktion der Grünen und die Abgeordneten des SSW haben ihr parlamentarisches Gewissen mittlerweile verloren.

(Beifall CDU und FDP)

Sie haben zu verantworten, dass die parlamentarische Zusammenarbeit in diesem Haus einen Tiefpunkt erreicht hat. Jeder einzelne Abgeordnete der Koalition ist dafür mitverantwortlich.

(Beifall Hans-Jörn Arp [CDU] und Volker Dornquast [CDU])

Herr Ministerpräsident, Sie fordern - das haben Sie gestern auch getan - die Opposition immer zur konstruktiven Mitarbeit auf. Ich sage Ihnen: Ihre Regierungsfraktionen tun alles, um die Ideen der Opposition noch nicht einmal im Ansatz anzuhören. Sie entscheiden mit ihrer Einstimmenmehrheit über die Besetzung von Beauftragten des gesamten Landtags, ohne vorher mit den Oppositionsfraktionen gesprochen zu haben. Herr Albig, diese eine Stimme zur Mehrheit ist auch Ihre Stimme. Damit sind Sie ganz persönlich ebenso verantwortlich für diesen unsäglichen Politikstil wie jeder einzelne Abgeordnete der Grünen, des SSW und der SPD in diesem Haus. Sie können nicht immer sagen, das habe der Landtag entschieden. Das ist eine feige Ausrede. Sie sind mit Ihrer Stimme Teil dieses Landtags in Schleswig-Holstein.

(Beifall CDU und FDP)

Unter dieser rücksichtslosen Machtpolitik der Regierungskoalition leiden am Ende die einzelnen Ämter, über die wir reden. Es leiden die Beauftragten, und es leidet besonders deren politische Unabhängigkeit.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Es kann nicht sein, dass diese Regierung sich jetzt auch noch alle Beauftragten des Landtags unter den Nagel reißen will. Deshalb legt die CDU-Fraktion heute einen Gesetzentwurf vor, der genau diesen Entwicklungen der vergangenen Monate Rechnung trägt. Unser Ziel ist es, die Beauftragten des Landtags zu stärken und für ihre Wahl eine Zweidrittelmehrheit einzuführen. Wir wollen damit sicherstellen, dass Beauftragtenposten des Landtags nicht wie Regierungsposten vergeben werden, denn Beauftragte des Landtags sind kein verlängerter Arm der Landesregierung. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU und FDP)

Für die SPD-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Abgeordneter Dr. Ralf Stegner, das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Ämter, deren Besetzung wählen wir in diesem Hause mit einer Zweidrittelmehrheit. Die Zweidrittelmehrheit steht in erster Linie für eine verfassungsändernde und damit für eine besondere Mehrheit. Sie gilt bei der Wahl von Richtern, bei der Wahl des Landesverfassungsgerichts, also bei der Einsetzung der Judikative. Die Landesrechnungshofpräsidentin, die übrigens auf Vorschlag der CDU ins Amt kam, wird ebenfalls mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Sie ist auch Dienstherrin einer eigenen Behörde.

Landesbeauftragte sind eine große Errungenschaft des politischen Systems in Schleswig-Holstein. Ich habe gestern am Beispiel der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten einiges hierzu gesagt.

Ist aber die von mir soeben skizzierte Zweidrittelmehrheit für diese Ämter die richtige Wahl? Derzeit wird im Parlament mit einfacher Mehrheit über die Besetzung dieser Ämter entschieden. Warum sollten wir das ändern? Die Beauftragten haben gegenüber dem Landtag eine Berichtspflicht. Andere Amtsinhaber sind uns gegenüber deutlich mehr Rechenschaft schuldig. Ich erinnere daran, dass der Ministerpräsident als Kopf der Exekutive mit Richtlinienkompetenz mit einfacher Mehrheit vom Landtag gewählt wird. Dieselbe Mehrheit gilt für die Wahl des Landtagspräsidenten, obwohl von diesem eine überparteiliche Amtsführung erwartet wird.

Herr Callsen, wie begründen Sie es eigentlich sachlich, Beauftragte mit Zweidrittelmehrheit zu wählen, Landtagspräsident und Ministerpräsident dagegen mit einfacher Mehrheit? Ich sage Ihnen: Lassen Sie die Kirche im Dorf!

(Vereinzelter Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW)

Ich denke, dass Frust die Motivation für Ihren Antrag ist. Sie verrennen sich ein ums andere Mal, und selbst die FDP macht sich über Ihre Oppositionsarbeit lustig. Frust ist aber ein schlechter Ratgeber. Die CDU hat keine Mehrheit und vermag sich nicht durchzusetzen Es gelingt Ihnen nicht, substanzielle Konzepte als Gegenvorschläge zu unseren Gesetzentwürfen zu entwickeln.

(Johannes Callsen)

Das Ergebnis davon ist, dass Sie offensichtlich überlegen, wie groß eine einfache Mehrheit sein muss, damit die CDU in diesem Land überhaupt noch mitreden kann. Ich sage Ihnen: So funktioniert unsere Demokratie nicht. Die Wählerinnen und Wähler haben anders entschieden. Bitte versuchen Sie nicht, Ihre Konzeptlosigkeit mit Larmoyanz zu überdecken.

Ich will ja gar nicht so weit gehen wie Olaf Scholz, der gesagt hat: Wir sind liberal, aber nicht doof. Vielmehr sage ich: Dialog immer, aber am Ende steht in der Demokratie eine Entscheidung der Mehrheit.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, Sie kennen das doch auch aus der wenn auch kurzen - Mehrheitsperspektive, die Sie hatten. Wie oft haben Sie eigentlich zwischen 2009 und 2012 davon Gebrauch gemacht?

Ich darf Ihr Gedächtnis auffrischen: Sie haben ein sehr umstrittenes Vorschaltgesetz zum Schulgesetz eingebracht und ohne Anhörung beschlossen. Sie haben ein entgegengesetztes Gesetz von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und LINKEN abgelehnt. Beim Haushaltskonsolidierungsgesetz haben Sie die Gewerkschaften und die Sozialverbände bei der Anhörung außen vor gelassen, obwohl diese davon betroffen waren. Im Jahr 2011 haben wir den von Ihnen vorgeschlagenen Flüchtlingsbeauftragten, Herrn Schmidt, dessen ausgezeichnete Arbeit ich an dieser Stelle ausdrücklich erwähnen möchte, mitgewählt, obwohl das Verfahren der Besetzung mehr als unwürdig war.

Wir waren mit Ihrem Vorgehen nicht einverstanden und pflegen deshalb heute einen anderen Stil.

(Lachen CDU)

Wir haben aber nicht, weil uns die Mehrheiten nicht gepasst haben, versucht, die Mehrheiten so zu verändern, dass es nicht zu einer Beschlussfassung kommt. Vielmehr haben wir den Wählerinnen und Wählern erklärt, was wir anders machen wollen. Wir haben um eine entsprechende Mehrheit geworben, und wir haben diese Mehrheit bekommen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Vereinzelter Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW)

Ihr Antrag sagt also etwas über Ihr politisches Verständnis aus. Nicht wir, sondern Sie machen die Beauftragten zu einem Instrument politischer Machtspiele. Sie können sich nicht mit dem politischen Willen der Wählerinnen und Wähler abfin

den. Das ist Ihr internes Problem. Wir werden Ihren Gesetzentwurf am Ende ablehnen.

Ich habe heute in einem wirklich sehr frivolen Kommentar gelesen, das mit dem Putin sei ein bisschen übertrieben, aber das sei wie mit der eiskalten Machtpolitik in früheren Zeiten. Ich erinnere einmal daran, dass früher Schulleiter nicht Schulleiter wurden, wenn sie kein CDU-Parteibuch hatten. Früher wurden Rechnungshofpräsidenten nicht mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Das haben wir geändert, seitdem die SPD mitregiert. Das sollten Sie wissen.

(Beifall SPD und SSW)

Herr Oppositionsführer, ich möchte den Putin-Vergleich dennoch zum Anlass für einen versöhnlichen Schluss nehmen, indem ich Goethe zitiere und Ihnen Folgendes sage:

Wer die Augen offenhält, dem wird im Leben manches glücken doch noch besser geht es dem, der versteht, eins zuzudrücken.

In diesem Sinne: Einmal ist keinmal, was Putin angeht. Lassen Sie uns wieder in den Ideenwettbewerb um die besten Lösungen für unser schönes Schleswig-Holstein eintreten. Das ist viel besser als solche Klamaukanträge, die wir ablehnen werden. Vielen herzlichen Dank.

(Vereinzelter Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Dr. Marret Bohn.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU legt einen Gesetzentwurf vor, um die Beauftragten des Landtags Schleswig-Holstein zukünftig mit einer Zweidrittelmehrheit zu wählen. Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass sich dadurch die Legitimation der Beauftragten erhöht. Ein Beauftragter oder eine Beauftragte, der oder die mit breiter Unterstützung des Parlaments gewählt wird, hat dann auch starken Rückenwind bei der Bewältigung seiner beziehungsweise ihrer Aufgaben für das Land Schleswig-Holstein.

Lassen wir es einmal dahingestellt, ob Ihr Gesetzentwurf eine parlamentarische Retourkutsche dafür sein soll, dass Sie sich im Moment ausgebootet füh

(Dr. Ralf Stegner)

len. Ungewöhnlich ist allerdings - dabei stimme ich dem Kollegen Dr. Stegner zu -, dass Sie Ihren Gesetzentwurf überhaupt nicht begründen. Es hätte mich schon interessiert, warum Sie ihn in dieser Form einbringen. Das können wir in der weiteren Beratung aber gern miteinander erörtern.

Es gibt allerdings einen Aspekt, den ich von grüner Seite aus gern in die Debatte einbringen möchte. Sie lassen das Verfahren, wie es zur Neubesetzung kommt, völlig außen vor. Ihr Gesetzentwurf lässt überhaupt nicht erkennen, wovon Sie sich in der Sache leiten lassen wollen oder wofür Sie sich einsetzen, wenn wir denn zu einem neuen und eventuell besseren Verfahren kommen können. Sie interessiert offenbar nur, dass Sie möglichst an jeder Entscheidung beteiligt werden. Das ist menschlich verständlich, in der jetzigen Situation aber leider nicht immer möglich, wenn mit Mehrheit entschieden werden muss.

Die Frage, die uns alle interessieren sollte, ist doch: Wie finden wir ein Verfahren, in dem alle geeigneten Kandidaten eine Chance haben, ein Verfahren, das nachvollziehbar und transparent ist, damit am Ende des Entscheidungsprozesses diejenigen Kandidaten gewählt werden, die in der Lage sind, für unser Land Schleswig-Holstein die Aufgabe bestmöglich zu bewältigen?

Wir suchen geeignete Kandidaten. Sie relativieren mit der bloßen Änderung des Wahlverfahrens in gewisser Weise auch die herausgehobene Stellung des Landesverfassungsgerichts. Dies gilt ebenso für den Präsidenten des Landesrechnungshofs. Das kann doch nicht Ihre Absicht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU.

Die Landesbeauftragten in Schleswig-Holstein haben ohne Zweifel eine besondere und wichtige Aufgabe für das ganze Land. Wir können froh sein, dass wir in der Vergangenheit geeignete Kandidaten gefunden haben. Für die gestrige Wahl haben wir eine geeignete Kandidatin gefunden, die dann auch erfolgreich gewählt worden ist. Sie alle sind hoch engagierte und kompetente Persönlichkeiten, deren Unabhängigkeit - dies ist mir sehr wichtig und Ansehen über jeden Zweifel erhaben sein sollten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Auch unter diesem Gesichtspunkt ist es sehr sinnvoll, dass wir uns im Ausschuss weiter darüber unterhalten. Ich freue mich auf die weitere Beratung. Vielen Dank.